Grundwasserentnahme aus den Brunnen I und II zur Wasserversorgung der Stadt Velburg
Verlängerung einer beschränkten Erlaubnis zur Nutzung des Grundwassers aus den Brunnen I und II Gemarkung Lengenfeld zur Trinkwasserversorgung der Stadt Velburg. Nachteilige Auswirkungen der bisherigen Grundwasserentnahme auf das Pflanzenwachstum, Tiere, oder biologische Vielfalt sind nicht bekannt. Eine erhebliche Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit infolge der Wasserentnahme ist nicht zu erwarten. Eine direkte Beeinflussung der Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Klima und Luft ist nicht gegeben. Für den Großteil der geprüften Kriterien sind, auch aufgrund der Erfahrungen durch die bisherige Grundwasserentnahme, durch das Vorhaben nicht zu erwarten.
Der Truppenübungsplatz Baumholder ist ein militärisches Übungsgelände in Rheinland-Pfalz. Der Übungsplatz wird von der Bundeswehr verwaltet und ist dem Unterstützungskommando der Bundeswehr unterstellt. Der Truppenübungsplatz gehört zum „Bereich Truppenübungsplatzkommandantur SÜD“ und mit einer Fläche von 116 Quadratkilometern zu den größeren Übungsplätzen der Bundeswehr. Auf mehr als 35 Schießbahnen und Feuerstellungen für Infanterie, Panzertruppe und Artillerie üben Soldaten der Bundeswehr, der USA und anderer NATO-Staaten. Auf ihm ist der Einsatz von Bordkanonen, Bordmaschinenkanonen, Panzerabwehrhandwaffen, Panzerabwehrlenkflugkörpern, Handwaffen, Artillerie, Mörser, Unmanned Aerial Vehicles sowie Luft-Boden-Schießen vorgesehen.
Errichtung und Betrieb eines horizontalen Triebwerkprüfstandes mit 590 MW, 74239 Hardthausen
Die Rocket Factory Augsburg AG beantragt für Errichtung und den Betrieb eines horizontalen Triebwerkprüfstandes (P2.4) auf dem Gelände des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in unmittelbarer Nähe des vorhandenen DLR-Teststandes P2, Teilbereich Flurstück 2710 sowie Flurstück 2714/1, 74239 Hardthausen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4, 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 10.15.2.1 (G) des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1 Nr. 10.6.1 ist das Vorhaben UVP-pflichtig. Des Weiteren wurde eine Zulassung auf vorzeitigen Beginn gem. § 8a BImSchG beantragt.