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2.951 Ergebnisse
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Icon Allgmeine Vorprüfung des Einzelfalls, §7 Abns. 1.1 UVPG
Die Firma Gasunie Deutschland Transport Service GmbH (GUD) beantragte bei mir eine wasserbehördliche Erlaubnis nach §§8-10 WHG zur Entnahme von Grundwasser im Zuge der bauzeitlichen WAsserhaltung für die Verlegung einer Leitung sowie für die Erd- und Gründungsarbeiten in Wietmarschen-Schwartenpohl; Gemarkung Schwartenpohl, Flur 1, Flurstücke 28/5, 28/2, 58/3
Zuletzt aktualisiert: 18.08.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Freilegung von Grundwasser im Zuge der 2. Erweiterung eines Bodenabbaus in der Gemeinde/Gemarkung Estorf, Samtgemeinde Mittelweser, durch die Firma Rhein-Umschlag Kieswerke GmbH & Co. KG, Oldenburg
Die Firma Rhein-Umschlag Kieswerke GmbH § Co. KG, Dalbenstraße 17, 26135 Oldenburg, plant, die bestehende Abbaustätte westlich von Estorf in Richtung Nordosten um ca. 90 ha zu erweitern. Die Erweiterung liegt innerhalb des westlich, nördlich und östlich angrenzenden Weserbogens. Die Ortschaft Leeseringen befindet sich südöstlich des Erweiterungsvorhabens. Die weiteren Einzelheiten des Vorhabens können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 22.08.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag der enercity AG auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme aus dem Fuhrberger Feld durch die Wasserwerke Elze-Berkhof und Fuhrberg mit den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg
Die enercity AG' versorgt rund 700.000 Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, in der Stadt Laatzen, in überwiegenden Teilen der Städte Seelze und Langenhagen sowie in Teilen von Hemmingen, Pattensen und Ronnenberg mit Trinkwasser. Darüber hinaus erfolgt eine indirekte Versorgung großer Teile des Wassergewinnungsgebietes „Fuhrberger Feld" über eine Lieferung von Trinkwasser an den Wasserverband Nordhannover. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs betreibt die enercity AG drei Wasserwerke im Umland von Hannover und bezieht Trinkwasser von der Harzwasserwerke GmbH und der Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme „Fuhrberger Feld" aus den Fassungen Lindwedel und Berkhof (Wasserwerk Elze-Berkhof) sowie Fuhrberg (Wasserwerk Fuhrberg) läuft am 31. Dezember 2020 aus. Mit der bis dahin geltenden Bewilligung der ehemaligen Bezirksregierung Hannover vom 02.05.1990 (mit Änderungen vom 28.01.1992, 27.10.1997 und der Region Hannover vom 09.09.2013) ist die Gesamtentnahme auf 41 Mio. m3/a Grundwasser begrenzt. Mit Vorlegen dieser Antragsunterlagen werden die auslaufenden Wasserrechte für die Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg („Fuhrberger Feld") im selben Umfang wie zuvor über 41 Mio. m3/a beantragt. Gleichzeitig wird mit Vorlage der Antragsunterlagen der Vorzeitige Beginn zur Entnahme von Grundwasser aus den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg ab dem 01.01.2021 beantragt. Die beantragte Entnahmemenge mit einer Gesamthöhe von 41 Mio. m3/a verteilt sich auf die einzelnen Fassungen mit 7 Horizontalfilterbrunnen und 68 Vertikalfilterbrunnen wie folgt: Fassung Lindwedel: 2 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 6 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 40.000 m3 Fassung Berkhof: 68 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 16 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 60.000 m3 Fassung Fuhrberg: 5 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 19 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 96.000 m3 Gesamthöhe Entnahme: max. Fördermenge Jahr 41 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 196.000 m3 Gegenüber dem bestehenden Entnahmerecht wurden unter Abwägung ökologischer und betrieblicher Belange folgende Anpassungen vorgenommen: · Optimierung der Förderkonstellationen der Brunnenfassungen zueinander (siehe Kap. 3.6.3, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Verzicht auf eine Wiederbeantragung fassungsbezogener Entnahme-Mehrmengen (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Reduktion der gemäß der gültigen Rechtsvorgabe zur Bedarfsberechnung (RdErl. d. MU v. 29.05.2015 - 23-62011/010) ansetzbaren Sicherheitszuschläge (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht). Die hier beantragte Grundwasserentnahme liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Sie ist für die Wasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der enercity AG wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und Region Hannover notwendig. Die Antragsunterlagen sind zweiteilig aufgebaut: Sie umfassen einen Erläuterungsbericht nebst Anlagen (Teil A) und umfangreiche Fachgutachten bzw. weiterführende Ausführungen (Teil B). Teil A 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtskarte 3. Karte des Versorgungsgebietes und der Rohwasserleitungen 4. Lageplan der Förderbrunnen mit Flurstücksbezeichnungen und Eigentümerverzeichnis 5. Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne und Stammdaten der Förderbrunnen 6. Karte des aktuellen Messstellennetzes und der Pegel 7. Karte des Wasserschutzgebietes 8. Übersichtskarte Altablagerungen 9. Übersichten zur Wasserqualität des Grund-, Roh- und Trinkwassers 10. Wasserbedarfsprognose Teil B 1. Geohydrologisches Gutachten 2. Hydrologisches Gutachten 3. Bodenkundliches Gutachten 4. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6. Gewässerkundlicher Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 7. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 9. Konzept zur Beweissicherung Der UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen Teil B 7. Da sich das Verfahren auch auf Flächen des Landkreises Celle und des Landkreises Heidekreis erstreckt, ist es zweckmäßig, dass das Verfahren einheitlich von einer Behörde durchgeführt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Region Hannover hierzu als zuständige Behörde bestimmt. Aufgrund des Antrages der Vorhabensträgerin auf Durchführung eines Scoping-Termins vom 12.01.2017 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (a.F.) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.3.1 zum UVPG (a.F.) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 02.02.2017 festgestellt. Eine UVP ist erforderlich. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Buxtehuder Geestrand
Das Landschaftsschutzgebiet Buxtehuder Geestrand bezeichnet ein Landschaftsschutzgebiet in der Hansestadt Buxtehude, Gemarkungen Ketzendorf, Ovelgönne, Immenbeck, Daensen und Eilendorf von insgesamt 575 Hektar. Das Gebiet im Randbereich der Apenser Lehmgeest ist geprägt durch den deutlich nach Norden und zum Estetal hin abfallenden Geesthang. Es zeichnet sich besonders wegen seiner Bedeutung in einem sehr stark durch Verkehrs-, Gewerbe-, Bodenabbau- und Siedlungstätigkeit beanspruchten Raum als Regenerationsgebiet für das Grundwasser und die Frischluft und für den Erhalt einer natürlichen Bodenfruchtbarkeit aus.
place Umweltdaten
/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von
Die Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH a Co. OHG, Mühlenbergstraße 8, 31812 Bad Pyrmont hat gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz-WHG-) vom 31.07.2009 (BGBI. l S.2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15,16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz-LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für die folgenden Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus den Brunnen NRW II, obere Fassung in Lügde in der Gemarkung Lügde, Flur 35, Flurstück 60, in einer Menge bis zu 6,0 m3/h, 144 m3/d und 37.440 m3/a. Förderung von Grundwasser aus den Brunnen NRW II, untere Fassung in Lügde in der Gemarkung Lügde, Flur 35, Flurstück 60, in einer Menge bis zu 15,0 m3/h, 360 m3/d und 90.000 m3/a. Förderung von Grundwasser aus den Brunnen NRW III, obere Fassung in Lügde in der Gemarkung Lügde, Flur 35, Flurstück 68, in einer Menge bis zu 6,0 m3/h, 144 m3/d und 37.440 m3/a, zur Abfüllung von amtl. anerkannten Mineralwässern und Süßgetränken auf Mineralwasserbasis. Für die Brunnen NRW II oben und NRW III oben wurde ein Gesamtfördermenge von 60.000 m3/a beantragt. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 10.02.2025 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 18.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis i.S.v. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II und III für Produktionszwecke in Haren (Ems)
Die Emsland Frischgeflügel GmbH, Im Industriepark 1, 49733 Haren, hat beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, mit Schreiben vom 12.01.2024 eine Erlaubnis i.S.v. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II und III für Produktionszwecke in Haren (Ems), Gemarkung Emmeln, Flur 9, Flurstücke 25/6 und 25/13, beantragt. Die aktuelle wasserrechtl. Erlaubnis ermöglicht eine Grundwasserentnahme aus den vorh. Brunnen I, II und III in einer Gesamtmenge von 240 m³/h, 4.000 m³/d und 1,1 Mio. m³/a. Zur Deckung des steigenden Wasserbedarfes für Produktionszwecke wird die dauerhafte Grundwasserentnahme aus den drei Brunnen in einer Gesamtmenge von bis zu 240 m³/h, 4.800 m³/d und 1,23 Mio. m³/a beantragt. Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für dieses Vorhaben die UVP-Pflicht. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde am 12.01.2024 vorgelegt.
Zuletzt aktualisiert: 13.05.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme zu Zwecken der Trinkwasserversorgung aus der Wassergewinnungsanlage Deisterquellen für die Stadtwerke Barsinghausen GmbH (Region Hannover) UVP-Vorprüfung
Die Stadtwerke Barsinghausen (Region Hannover) planen die Fortführung der Grundwassergewinnung aus den Wassergewinnungsanlagen „Deisterquellen“ im Deister (11 „Quellenstandorte“ im Festgestein). Die bestehende Bewilligung vom 29.12.1995 über eine Entnahme in Höhe von 1,2 Mio. m³ pro Jahr läuft zum 31.12.2024 aus. Zur Fortsetzung der Grundwassergewinnung und zukünftigen Sicherung der Wasserversorgung beabsichtigen die Stadtwerke Barsinghausen erneut die Beantragung einer wasserrechtlichen Bewilligung in Höhe von 1,14 Mio. m³ pro Jahr. Die durchschnittliche mittlere Entnahmemenge (passive Entnahme) beträgt rd. 0,8 Mio. m³ pro Jahr.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag auf Bewilligung einer Grundwasserförderung zu Zwecken der Trinkwasserversorgung aus dem Wasserwerk Eckerde für die Stadtwerke Barsinghausen GmbH (Region Hannover) UVP-Vorprüfung
Die Stadtwerke Barsinghausen (Region Hannover) planen die Fortführung der Grundwasserentnahme zu Zwecken der (Trink-)Wasserversorgung aus dem Wasserwerk Eckerde. Die bestehende Bewilligung vom 10.10.1994 über eine Entnahme in Höhe von 2,2 Mio. m³ pro Jahr läuft zum 31.12.2024 aus. Zur Fortsetzung der Grundwassergewinnung und zukünftigen Sicherung der Wasserversorgung beabsichtigen die Stadtwerke Barsinghausen erneut die Beantragung einer wasserrechtlichen Bewilligung in Höhe von 2,2 Mio. m³ pro Jahr. Die durchschnittliche mittlere Jahresfördermenge beträgt seit 1992 rd. 1,5 Mio. m³ pro Jahr.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Lechtegoor
Das 6 ha große Schutzgebiet sichert einen kreisrunden See, dessen Entstehung wahrscheinlich auf einen Erdfall zurückzuführen ist (unterirdische Salzlager wurden durch fließendes Grundwasser ausgespült und der entstandene Hohlraum brach ein). Der See weist im freien Wasser Schwimmblattpflanzen auf, am Ufer Röhrichte und in seiner unmittelbaren Umgebung nassen Erlenbruchwald und Eichen-Birken-Wald. Zuständig ist derLandkreis Emslandals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 01.11.1977
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Goosemoor
Das Goosemoor ist ein kleines ehemaliges Hochmoor in einem ausgedehnten Nadelwaldgebiet. Durch die Torfgewinnung ist nur noch eine geringe Torfauflage vorhanden. Hangdruckwasser bzw. zutage tretendes Grundwasser prägen das Gebiet. Die nährstoffarmen Standortverhältnisse lassen hier Hochmoorvegetation gedeihen. Die sich ansiedelnden Birken und Kiefern müssen alle paar Jahre zurückgeschnitten werden, damit die moortypischen Pflanzen erhalten bleiben. Im Randbereich ist ein guter Moorlilienbestand zu finden. Zuständig ist derLandkreis Celleals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 02.10.1984
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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