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Grundwasser
Das Grundwasser, auch Grundbach oder Hinteres Wasser, ist ein fünf Kilometer langer Bach, der durch das Dorf Eibau fließend in Oderwitz in das Landwasser mündet. Seine Quelle befindet sich auf der Südostflanke des Kottmars. In der Mitte seines Laufes gibt es mehrere Brunnen, die das unterirdische Wasser für die Trinkwasserversorgung von Neugersdorf sammeln. Der Bach gehört zu den Gewässern, die die häufigen Niederschläge in seinem schwach bewaldeten Einzugsgebiet aufnehmen und in das stark besiedelte Landwassertal weiterleiten. Durch zahlreiche heftige Regenfälle kam es in den vergangenen Jahrhunderten dadurch immer wieder zu verheerenden Überschwemmungen. So berichtet etwa Korschelt in seiner Chronik von Oderwitz von einem Hochwasser 1880, das Schäden am querenden Eisenbahndamm, an Feldern und Gebäuden verursachte und mehrere Menschenleben forderte.
Erlaubnisverfahren öffentliche Trinkwasserversorgung in der Stadt Melle Antragstellerin: Wasserwerk der Stadt Melle
Das Wasserwerk der Stadt Melle hat die Erlaubnis nach §§ 8 – 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt, Grundwasser im Rahmen eines befristeten Langzeitpumpversuchs in einer Gesamtmenge von bis zu 75.000 m³/Jahr zu entnehmen. Das geförderte Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung.
Langzeitpumpversuch zur Vorbereitung eines Antrags auf Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser zwecks Trinkwasserversorgung in der Stadt Melle
In der Stadt Melle, Gemarkung Uhlenberg der Flur 1 ist ein Langzeitpumpversuch zur Vorbereitung eines Antrags auf Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser zwecks Trinkwasserversorgung geplant. Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben aus den folgenden Gründen erforderlich. Das Vorhaben befindet sich im Wasserschutzgebiet „Gesmold“. Das Wasserschutzgebiet wird nicht negativ beeinträchtigt, da das Wasserschutzgebiet dem Schutz des aus dem Brunnen Gesmold entnommenen Grundwassers und somit dem Vorhaben selbst dient. Außerdem befinden sich im Plangebiet geschützte Baumreihen, die nach § 29 BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile darstellen. Durch das Vorhaben kann eine ungenügende Wasserversorgung dieser Pflanzen entstehen. Daher kann sich das Vorhaben negativ auf die geschützten Baumreihen auswirken. Ferner befindet sich im Bereich des geplanten Vorhabens das Biotop „Auwaldrest nördlich Uhlenberg östlich Uhlenbaches“. Das gesetzlich geschützte Biotop ist gegenüber Grundwasserabsenkungen empfindlich bis sehr empfindlich. Somit sind erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben auf das gesetzlich geschützte Biotop möglich. Weitere Schutzgebiete sind nicht betroffen, weil am Standort nicht vorhanden bzw. zu weit entfernt sind. Es sind insgesamt erheblichen Auswirkungen denkbar. Eine UVP ist erforderlich.
Das FFH-Gebiet „Poggenmoor“ liegt nördlich von Verden in der Achim-Verdener Geest und ist durch seine Lage in der Niederung des Halsebachs vom Grundwasser beeinflusst.
Planfeststellungsverfahren für die Freilegung von Grundwasser im Zuge der 1. Erweiterung eines Sand- und Kiesabbaues in der Gemarkung Müsleringen, Gemeinde Stolzenau, Samtgemeinde Mittelweser
Die Firma Kiesgruben GmbH Müsleringen, Müsleringer Straße 49, 31592 Stolzenau, beantragt die Herstellung und Umgestaltung eines Gewässers im Zuge der 1. Erweiterung des Sand- und Kiesabbaus. Die bestehende Abbaustätte südwestlich von Müsleringen hat einen genehmigten Flächenumfang von 7,2 ha und soll in Richtung Nordosten um ca. 51,3 ha auf insgesamt ca. 58,5 ha erweitert werden. Nordwestlich grenzt die geplante Erweiterungsfläche an die B 215 an. Südlich des geplanten Vorhabens verläuft der Bruchgraben. Die weiteren Einzelheiten des Vorhabens können den Antragsunterlagen entnommen werden.