Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 001 „Erweiterung Grosser Kamp“ Urschrift, Flecken Diepenau
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 19 „Sollweg II" Urschrift, Flecken Steyerberg im OT Voigtei
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 040 „Auf dem Lendenberge" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser im OT Erichshagen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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WMS) - Bebauungsplan - Innenbereichssatzung über die Grenze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteile "Mörsen-Dorfstraße" der Stadt Twistringen (Ursprungsplan), Stadt Twistringen
WMS) - Bebauungsplan - Innenbereichssatzung über die Grenze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteile "Mörsen-Dorfstraße" der Stadt Twistringen (Ursprungsplan), Stadt Twistringen
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ATOM-Feed zum Bebauungsplan Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich der Innenstadt (Werbeanlagensatzung) der Stadt Osterholz-Scharmbeck nach INSPIRE PLU
ATOM-Feed zum Bebauungsplan Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich der Innenstadt (Werbeanlagensatzung) der Stadt Osterholz-Scharmbeck nach INSPIRE PLU
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Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet Alexanderweg - Nord“ Urschrift, Gemeinde Eystrup
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.