Publikation | 01.01.03 |
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SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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6.678°/51.31° | 11.579°/53.89° |
Digitale Repräsentation | Grid |
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Fachliche Grundlage | Um eine hohe Qualität der auszuwertenden Daten gewährleisten zu können, muss deren Vergleichbarkeit erreicht werden. Voraussetzung dafür ist die einheitliche Kodierung der Daten. Dies erfolgt anhand der ICD-10 und der ICD-O-2 bzw. ICD-O-3. Durch die Verwendung unterschiedlicher Kodierungsgrundlagen seitens der Melderinnen und Melder, wie z.B. ICD-O-1, ICD-9, Tumorhistologieschlüssel (THS) entstehen Diskrepanzen in den Kodierungen. Diese werden in der Registerstelle mit Hilfe einer Konvertierungsliste in die gültige Fassung „übersetzt“. Bei inkorrekten oder unvollständigen Daten werden Rückfragen an die Melderinnen und Melder bzw. an die Vertrauensstelle (bei fehlenden Wohnort- oder Geschlechtsangaben) gestellt und Abweichungen geklärt. Durch die Erstellung einer Kodierliste für die meldenden Institutionen konnte eine zusätzliche Kodierhilfe geschaffen werden. Weiterhin werden sämtliche Daten mit der IARC-Software CHECK und CONVERT geprüft. Die Daten müssen korrigiert werden, bevor sie weiterverarbeitet werden, damit eine fehlerhafte automatische Verarbeitung vermieden wird. In Abhängigkeit vom Meldeweg und Meldenden müssen bis zu 20 % der Datensätze einer Lieferung nachbearbeitet werden und z.B. die vorkodierten Angaben mit dem Diagnosetext verglichen werden. Weitere Details sind der Webseite (Registerstelle) zu entnehmen. |
Erläuterung zum Fachbezug | Dieses Fachinformationssystem wird hier durch die Koordinierungsstelle GDI-NI beschrieben. Dieser Metadatensatz wird gelöscht, sobald der Datenhalter einen eigenen Datensatz für diese Applikation meldet. |
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Herstellungszweck | Die Neufassung des Gesetzes über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (GEKN) wurde vom Niedersächsischen Landtag am 06.12.2012 einstimmig beschlossen und ist am 01.01.2013 in Kraft getreten. Im bis Ende 2012 geltenden Krebsregistergesetz war ein Melderecht für alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte mit direktem Patientenkontakt mit Einwilligung der Betroffenen geregelt sowie eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne direkten Patientenkontakt (vorheriges GEKN vom 16.11.1999). Aus Datenschutzgründen wurde für die Pflichtmeldungen nur ein reduzierter Datensatz dauerhaft im EKN gespeichert. Eine kleinräumige Zuordnung dieser Meldungen zum genauen Wohnort der Betroffenen war für die Pflichtmeldungen nicht möglich, was z. B. die Untersuchung der Krebshäufigkeit in der Samtgemeinde Asse im Jahr 2010 erschwerte. Mit dem neuen Gesetz sind alle Meldungen kleinräumig zuzuordnen. Sie können bei Verdacht auf regionale Krebshäufungen ausgewertet und analysiert werden. Weitere Verbesserungen sind u. a. die Anpassungen an die Vorgaben des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) vom 10.08.2009 und Regelungen zur Evaluation von Krebsfrüherkennungs-Programmen. |
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Sprache des Datensatzes | Deutsch |
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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Krebsregister Niedersachsen | 01.01.03 | Bitte Einzelheiten beim Anbieter nachfragen. |
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Internetanwendung | unbekannt |
Medium | Datenvolumen | Speicherort |
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onLine |