Erstellung | 14.09.10 |
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Letzte Änderung | 23.03.15 |
Erläuterung zum Zeitbezug | Für die genannten Flugplätze sind die Schutzzonen nacheinander - ab dem genannten Datum - berechnet worden. Die jeweilige Gültigkeit ist daher ebenfalls gestaffelt bzw hängt von betriebliche Faktoren auf dem jeweiligen Flugplatz ab. |
Intervall der Erhebung | 5 |
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
ETRS89 (UTM32) |
Identifikator | https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/72c61b7d-0530-4d26-ae99-137f766392d0 |
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Fachliche Grundlage | Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) müssen bestimmte Flugplätze einen Lärmschutzbereich ausweisen, der aus mehreren Schutzzonen besteht. Für bestimmte Flugplätze sind diese Bereiche aufgrund der Vorgaben des § 4 Abs. 1 FluLärmG zwingend festzusetzen. Wenn es der Schutz der Allgemeinheit erfordert, sollen nach § 4 Abs. 8 FluLärmG aber auch für andere Flugplätze Lärmschutzbereiche festgesetzt werden. Nach der Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) erfolgt die Festsetzung der Lärmschutzbereiche nicht mehr durch den Bund sondern durch Rechtsverordnung der Länder. Die Prioritäten, nach der die Festlegung erfolgt, sollen sich aus der voraussichtlichen Größe der Lärmschutzbereiche und der betroffenen Bevölkerung ergeben. |
Herstellungszweck | Schutz der Bevölkerung von Fluglärm und Grundlage von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. |
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Weitere rechtliche Grundlagen | Fluglärmgesetz (FluLärmG) |
Sprache des Datensatzes | Deutsch |
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.09 |