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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Arten
Beschreibung
Schutzziel für das Gebiet ist die Sicherung und möglichst naturnahe bis natürliche Entwicklung des Heidebachs Wietze mit unverbauten Ufern, vielfältigen Sedimentstrukturen, guter Wasserqualität, natürlicher Dynamik des Abflussgeschehens, einem durchgängigen, unbegradigten Verlauf und zumindest abschnittsweise naturnahem Auwald- und Gehölzsaum sowie gut entwickelter flutender Wasservegetation an besonnten Stellen. Dazu gehören auch die charakteristischen Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Fischotter, Wasserfledermaus, Grüne Keiljungfer oder Bachneunauge. Weiteres Ziel ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung sowie das weitgehende Sich-selbst-Überlassen der möglichst naturnahen Niederungsbereiche mit ihren Rohrglanzgräsern, Röhrichten, Großseggenriedern, Hochstaudenfluren, Schwarzerlen-Bruchwäldern, Erlen-Eschen-Auwälder, Hecken, Baumreihen, Feldgehölzen, Weidengebüsche, Ruderalfluren oder Brachflächen sowie die Förderung und Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse in den gestörten bzw. genutzten Niederungsbereichen. Die langfristige Entwicklung naturnaher Waldbestände sowie die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von artenreichem, mesophilem Grünland und Nasswiesen wird ebenfalls angestrebt. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 081 "Örtze mit Nebenbächen." Zuständig ist derLandkreis Heidekreisals untere Naturschutzbehörde.
Landschaftsschutzgebiete bewahren die Vielfalt und Einzigartigkeit unserer Natur- und Kulturlandschaften. Sie schützen wichtige Lebensräume und erhalten charakteristische Landschaftsbilder.
Sie bieten Raum für Erholung und ermöglichen eine nachhaltige Nutzung – etwa durch umweltfreundliche Landwirtschaft, nachhaltige Forstwirtschaft oder sanften Tourismus. So verbinden sie den Schutz der Landschaft mit einer verantwortungsvollen Nutzung. In Deutschland gibt es über 8.900 Landschaftsschutzgebiete.