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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Beschreibung
Das Steinhuder Meer ist mit einer Wasserfläche von ca. 2.900 ha der größte Binnensee und gleichzeitig der größte See des FFH-Lebensraumtyps 3150 „Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften“ in Niedersachsen. Dar Flachwassersee hat eine durchschnittliche Wassertiefe von etwa 1,45 m. Den mit ca. 2.274 ha größten Flächenanteil im LSG bildet die Seefläche inklusive ihrer Verlandungsbereiche und des Hagenburger Kanals. Im Norden und Süden umfasst das LSG zudem ca. 31 ha Landfläche. Hier befinden sich neben kleinen Erlenbruchwäldern, Feuchtgebüschen, Landschilfröhrichten und kleinflächig sehr gut ausgeprägtem Moorwald auch Wanderwege sowie der Bade- und Surfstrand. Sowohl hinsichtlich der Vielfalt der schutzwürdigen Vogelarten als auch hinsichtlich der regelmäßigen Anzahl an Vögeln zählt das Steinhuder Meer mit seinen Randbereichen zu den bedeutendsten Brut- und Rastgebieten Niedersachsens. Die Rastbestände einzelner Arten erreichen regelmäßig internationale (z. B. Löffelente, Zwergsäger), nationale (z. B. Gänsesäger, Silberreiher) bzw. landesweite Bedeutung (z. B. Krickente, Haubentaucher). Neben der Avifauna kommen hier weitere z. T. streng geschützte Arten vor, z. B. Fischotter und Teichfledermaus. Im Steinhuder Meer leben zudem seltene Fischarten wie Schlammpeitzger und Steinbeißer. Die Größe, Lage und naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes macht es zur national und bezüglich der Zugvögel auch zur international bedeutenden Kernfläche für den Biotopverbund. Gleichzeitig weist das Gebiet mit seiner vielfältigen Flora und Fauna und seinen seltenen Landschaftselementen eine besondere Vielfalt, Eigenart und Schönheit auf, die auch eine große Bedeutung für den wassergebundenen Sport und die Erholungsnutzung haben. Im Westen und Osten grenzen unmittelbar die NaturschutzgebieteHA 060 „Westufer Steinhuder Meer“undHA 154 „Totes Moor“an, die ebenfalls jeweils einen Teil der Wasserfläche des Steinhuder Meers schützen. Das LSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 094 "Steinhuder Meer (mit Randbereichen)"und desEU-Vogelschutzgebietes V42 "Steinhuder Meer". Zuständig ist dieRegion Hannoverals untere Naturschutzbehörde.