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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Beschreibung
Das Gebiet setzt sich aus zwei räumlich getrennten Teilbereichen zusammen, die ca. 1,2 km voneinander entfernt liegen. Beide Teilgebiete umfassen mehrere Kleingewässer unterschiedlicher Ausprägung, die sich überwiegend naturnah entwickelt haben. Der Komplex aus Kleingewässern und Landschaftselementen, wie Hecken, Feldgehölzen und Waldbereichen ist von herausragender Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl von Amphibienarten, insbesondere für den Kammmolch.Im nördlichen Teilgebiet bestimmen ältere Aufforstungen sowie nährstoffreichere Kleingewässer das Landschaftsbild. Das südliche Teilgebiet mit seinen vielen, ebenfalls nährstoffreicheren Kleingewässern ist stark landwirtschaftlich geprägt. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 286 "Wietingsmoor". Zuständig ist derLankreis Diepholzals untere Naturschutzbehörde.