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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Arten
Beschreibung
Das Landschaftsschutzgebiet ist Bestandteil der Jeetzelniederung im Bereich der neuen Dumme und des Lüchower Landgrabens. Das Gebiet wurde im Zuge von großflächigen Flurbereinigungsverfahren und Gewässerausbaumaßnahmen ab den 1970er Jahren stark entwässert und die Flur neu geordnet. Der Flächenanteil an Lebensraumtypen gemäß der FFH-Richtlinie ist im LSG relativ niedrig, jedoch weist es eine sehr hohe Bedeutung als Lebensraum vieler Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie auf. Ferner kommen im Gebiet Feucht- und Nassgrünländereien, Sümpfe und Röhrichte vor. Insbesondere im Verbindungsbereich Schmarsau leistet das Gebiet durch seine Lage an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund entlang des Grünen Bandes. Das LSG ist gegliedert in vier Teilgebiete: Das Schutzgebiet dienst zahlreichen bestandsbedrohten Brutvögeln als Lebensraum. Die Gewässer sind Lebensraum von Libellen-, Amphibien-, Fisch- und Säugetierarten der FFH-Richtlinie. Lebensraumtypen im Sinne der FFH-Richtlinie sind in geringeren Flächenanteilen vorhanden, insbesondere handelt es sich um Feuchtwälder, artenreiches, mesophiles Grünland und Hochstaudenfluren. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 075 „Landgraben- und Dummeniederung“sowie desEU-Vogelschutzgebietes V29 "Landgraben- und Dummeniederung". Zuständig ist derLandkreis Lüchow-Dannenbergals untere Naturschutzbehörde.