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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Beschreibung
Der Gebietscharakter der Allerniederung wird von dem mäandrierenden Flussverlauf der Aller, seinen zahlreichen Nebengewässern sowie der durch die Überschwemmungsdynamik beeinflussten Flussniederungslandschaft als landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft mit vorrangig extensiver Grünlandnutzung geprägt. Der Verlauf der Flussniederung wird durch großflächige, oft feuchte Grünlandstandorte als Mähwiese, Weide oder Mähweide, Biotopvernetzungsstrukturen wie Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen und Stillgewässer samt Altarmen gegliedert und strukturiert. Entlang der Gewässer findet sich biotoptypische Vegetation wie Hochstauden und Röhricht. Der Wechsel von offenem, teilweise durch Einzelbäume, Baumgruppen und Hecken gegliedertem Auengrünland, Sandmagerrasen und kleinflächigen Laubwaldbeständen, Weidengebüschen und Uferstaudenfluren entlang der Fließgewässer prägen das LSG und bestimmen seine besondere Eigenart und Schönheit. Die auentypischen Lebensräume stellen besonders in ihrer großflächigen Ungestörtheit und Ruhe wichtige Lebensstätten für schutzbedürftige und gefährdete Arten dar, wie z. B. Fischotter, Biber und verschiedene Fledermausarten, Braunkehlchen, Weißstorch und Neuntöter, Steinbeißer, Meerneunauge und Bitterling oder Libellenarten wie Grüne Flussjungfer und Grüne Mosaikjungfer. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“sowie desEU-Vogelschutzgebietes V23 „Untere Allerniederung“. Zuständig ist derLandkreis Celleals untere Naturschutzbehörde.