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Ausgewiesene Lebensräume von gemeinsamem Interesse. Ziel ist die Vernetzung von Schutzgebieten sowie der Schutz bestimmter Arten.
Arten
Beschreibung
Das FFH-Gebiet „Seeburger See“ umfasst das gleichnamige nährstoffreiche Stillgewässer im Eichsfelder Becken östlich von Göttingen. Das Eichsfeld stellt sich – aufgrund der Absenkung des Gebiets als Folge der Lösung tieferer Zechsteinsalze – als eine flachwellige Ebene dar, die durch die dünne Lössauflage auf Buntsandstein von fruchtbaren Böden und somit großflächig von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt ist. Die Zechsteinsalze im Untergrund führten außerdem zur Ausprägung eines charakteristischen Kleinreliefs mit zum Beispiel Erdfällen. Hier bedingte die unterirdische Salzauslaugung die trichterförmige Absenkung der wasserundurchlässigen Deckschichten. Unter bestimmten Bedingungen füllten sich die Erdfälle – wie am Seeburger See – mit Wasser. Der Seeburger See ist als größtes natürlich entstandenes Stillgewässer in Südniedersachsen für einige Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung, entspricht derzeit aber keinem Lebensraumtyp. Der hohe Nährstoffgehalt begünstigt in dem flachen See die Ausbildung breiter Verlandungszonen. Durch den ausgeprägten Pflanzenbewuchs sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers, insbesondere an warmen Sommertagen, deutlich ab. Teilweise zersetztes organisches Material sammelt sich auf dem Grund des Sees und bildet hier eine Schlammschicht. Diese Habitateigenschaften werden unter anderem von dem streng geschützten Bitterling geschätzt, begünstigen sie doch die Vorkommen größerer Süßwassermuscheln. Zwischen diesen und dem Bitterling besteht eine Symbiose: Der Kleinfisch legt seine Eier in den Kiemenraum der Muscheln, sodass die sich entwickelnden Jungfische vor Fressfeinden geschützt sind. Auch die Muscheln profitieren – Sie heften ihre Larven an die Jungfische des Bitterlings an, die diese nach Verlassen des Kiemenraums verbreiten. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V19 „Unteres Eichsfeld“.
Veröffentlicht
Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L338 vom 23.12.2015, Seite 34 (Az: C(2015) 8191)