Grünflächen, die einer hohen Gefahr durch Wind- oder Wassererosion ausgesetzt sind, werden durch das Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) geschützt. Diese Flächen dürfen nicht in Ackerland oder andere Nutzflächen umgewandelt werden.
Landwirte müssen die Flächen gemäß den gesetzlichen Vorschriften pflegen und sicherstellen, dass sie ihre wichtige Funktion erfüllen: als Schutzschild gegen Erosion und als natürliche Pufferzone, die Wasser speichert und den Boden stabil hält.