Umweltdaten
Nationalparke

Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Beschreibung

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist ein Nationalpark im schleswig-holsteinischen Teil des Wattenmeers der Nordsee. Der Landtag begründete ihn mit dem Nationalparkgesetz vom 22. Juli 1984 zum 1. Oktober 1985 und erweiterte ihn 1999 signifikant. Zusammen mit dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und nicht dem Naturschutz unterliegenden Teilen der Elbmündung bildet er den deutschen Teil des Wattenmeers. Der Nationalpark reicht von der deutsch-dänischen Seegrenze im Norden bis hin zur Elbmündung im Süden. Im nordfriesischen Teil umfasst er das Watt um die Geestkern- und Marscheninseln und Halligen. Dort ist das Watt teilweise 40 Kilometer breit. Weiter südlich liegen Wattengebiete, in denen es vor allem größere Sandbänke gibt. Neben den Pflanzen und Tieren, die für das gesamte Wattenmeer der Nordsee typisch sind, finden sich im schleswig-holsteinischen Teil besonders viele Schweinswale, Brandgänse und Seegräser. Mit einer Fläche von 4410 km² handelt es sich um den mit Abstand größten Nationalpark in Deutschland und den größten Nationalpark zwischen dem Nordkap und Sizilien. 68 % liegen unter Wasser und 30 % fallen periodisch trocken. Der Landteil besteht zum größten Teil aus Salzwiesen. Seit 1990 bildet der Nationalpark zusammen mit den nordfriesischen Halligen das von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen. Zusammen mit dem niedersächsischen und niederländischen Wattenmeergebieten wurde das schleswig-holsteinische Wattenmeer 2009 als Weltnaturerbe der UNESCO eingetragen. Seit 2011 gehört das Hamburgische Wattenmeer und seit 2014 auch der dänische Nationalpark Vadehavet zu diesem Verbund.
Über
IUCN-Kategorie: II
Ausweisungsjahr: 1985

Wissen

Nationalparke gehört zum Thema:

Nationalparke sind großflächige Gebiete mit strengem Schutzstatus, die dazu geschaffen wurden, ganze Ökosysteme zu bewahren. Die Natur kann hier weitgehend ungestört wachsen, während menschliche Eingriffe streng geregelt sind. Sie bieten Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen und dienen zugleich als Orte für Erholung, Bildung und Forschung.

Was genau einen Nationalpark ausmacht, ist international festgelegt – von der Weltnaturschutzunion (IUCN). In Deutschland gelten diese Regeln im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Quellen und Lizenzen

Objekt-ID: bfn-nationalparks-32669
Bundesamt für Naturschutz, https://www.bfn.de
Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geonutzv/gesamt.pdf
(letzter Abruf 18.12.25)
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