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Bebauungsplan Dohnsen Nr. 4 "Wohlde-Trannberg"
Die Stadtentwicklung Bergen GmbH beabsichtigt, östlich von Bergen in der Ortschaft Dohnsen, Ort Wohlde, eine Siedlungsflächenerweiterung am westlichen Ortsrand mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Dohnsen Nr. 4 "Wohlde-Trannberg" vorzunehmen. Das Untersuchungsgebiet hat eine Größe von ca. 4ha. Die rechtswirksame 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen stellt das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche bzw. Grünfläche dar. Das Plangebiet soll nun auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung entwickelt werden.
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Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/90 "Roteriedsberg", Teilbereich 1
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51/81 "Vor dem Eyßel", Teilbereich 5
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Die Karte umfasst die Gesamtkulisse der kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen auf Grundlage der BK50. Sie gibt eine landesweite Übersicht zur Verbreitung und Mächtigkeit der Moorböden und weiterer kohlenstoffreicher Böden. Sie beschreibt die Torfmächtigkeit der Bodentypen Hoch- und Niedermoor, Moorgley, Organomarsch mit Niedermoorauflage, Böden mit flach überlagerten Torfen, sowie industriell abgetorfte Hochmoore. Für kultivierte Moorböden (Sandmischkulturen Niedermoorsandeckkulturen, Spittkulturen), Sanddeckkultur sowie Böden mit mächtig überlagerten Torfen wurden keine Angaben gemacht.
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Örtliche Bauvorschrift "Hamburger Straße - Hauptstraße"
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 66/90 "Fuchsberg"
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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Örtliche Bauvorschrift "Stadt Gifhorn - Südostbereich - Im Hängelmoor"
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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Luftbilder - Digitale Orthofotos der Stadt Braunschweig aus dem Bildflug 2001
In einer digitalen Befliegung am 30. April und 1. Mai 2001 wurden aus einem Flugzeug hunderte von Einzelbildern senkrecht aufgenommen. Die mit 10cm Bodenpixeln hochauflösenden Aufnahmen wurden digital entzerrt und anhand von GPS-Daten passgenau zusammengefügt. Dieses Luftbildmosaik des Stadtgebietes kann mit Karten überlagert werden. Es ist möglich darauf Strecken zu messen und Flächen zu berechnen. In einer geringeren Auflösung präsentiert die Abteilung Geoinformation diese Luftbilder am Braunschweiger Internetstadtplan.
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Örtliche Bauvorschrift "Stadt Gifhorn - Südostbereich - Am Laubberg"
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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Örtliche Bauvorschrift "Stadt Gifhorn - Südostbereich - Dannenbütteler Weg"
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.