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Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57/85 "Kleingartengebiet Am Allerkanal"
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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Örtliche Bauvorschrift für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/03 "Sportzentrum Margaretenhof West", 5. Änderung mit ÖBV
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) für die Ortschaft Neubokel, Neufassung
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Auf Basis der jedes Jahr gestellten Änderungsanträge und Neuanträge der Wasserversorger bzw. der Trinkwasserschutz-Kooperationen wird die Liste des Prioritäten-Programms Trinkwasserschutz (PP-TWS) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz überarbeitet. Zu jedem Antrag wird auch eine Geometrie geliefert, die für die Aktualisierung der Geometriesammlung zum PP-TWS verwendet wird. Am Anfang des neuen Jahres werden die Geometrien zusammen mit der Liste des Prioritäten Programms veröffentlicht. Siehe auch http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/niedersaechsisches_kooperationsmodell/prioritaetenprogramm/43182.html
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Kohlenstoffreiche Böden in Niedersachsen 1: 50 000 - Torfmächtigkeit
Die Karte umfasst die Gesamtkulisse der kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen auf Grundlage der BK50. Sie gibt eine landesweite Übersicht zur Verbreitung und Mächtigkeit der Moorböden und weiterer kohlenstoffreicher Böden. Sie beschreibt die Torfmächtigkeit der Bodentypen Hoch- und Niedermoor, Moorgley, Organomarsch mit Niedermoorauflage, Böden mit flach überlagerten Torfen, sowie industriell abgetorfte Hochmoore. Für kultivierte Moorböden (Sandmischkulturen Niedermoorsandeckkulturen, Spittkulturen), Sanddeckkultur sowie Böden mit mächtig überlagerten Torfen wurden keine Angaben gemacht.
Bei diesem Datensatz handelt es sich um die Umring-Karte von ca. 120 Bebauungsplänen (einschl. der Teil-Änderungspläne). Diese Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Vorgaben für die bauliche und wirtschaftliche Nutzung eines Bereiches der Stadt. Sie sind Satzungen im Stadtrecht. Textliche Begründungen sind, soweit vorhanden, Bestandteil der Pläne. Die Pläne beschränken sich auf den bebauten und gewerblich genutzten Bereich. Sie sind dort nicht flächendeckend vorhanden. Der Bestand wird ständig überarbeitet bzw. erweitert.
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Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung für den Geltungsbereich des Bebauunsplanes Nr. 51/81 "Vor dem Eyßel", Teilbereich 7
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Auf Basis der jedes Jahr gestellten Änderungsanträge und Neuanträge der Wasserversorger bzw. der Trinkwasserschutz-Kooperationen wird die Liste des Prioritäten-Programms Trinkwasserschutz (PP-TWS) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz überarbeitet. Zu jedem Antrag wird auch eine Geometrie geliefert, die für die Aktualisierung der Geometriesammlung zum PP-TWS verwendet wird. Am Anfang des neuen Jahres werden die Geometrien zusammen mit der Liste des Prioritäten Programms veröffentlicht. Siehe auch http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/niedersaechsisches_kooperationsmodell/prioritaetenprogramm/43182.html
Im Ortsteil Wohlde der jetzt zur Stadt Bergen gehörenden Gemeinde Dohnsen soll das Gelände zwischen Landestraße 281 und Bahnstrecke Bergen-Beckedorf östlich der bestehenden Siedlung für eine Bebauung zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausgewiesen werden. Der vorliegende Plan stellt den ersten Abschnitt der Ausfüllung des Zwischenraums zwischen dem Wohn- und dem Landwirtschaftlichen Ortsteil Wohlde dar. Der Bebauungsentwurf 1:1000 zeigt die beabsichtigte Aufteilung in Baugrundstücke sowie die Einteilung der Verkehrsflächen.