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Icon Lackmann Green Invest GmbH und Möhring Green Projects UG (haftungsbeschränkt) eGbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 33039 Nieheim (WEA5)
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Lackmann Green Invest GmbH und Möhring Green Projects UG (haftungsbeschränkt) eGbR, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, beantragte mit Schreiben vom 12.12.2024, hier eingegangen am 23.12.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 mit 175 m Nabenhöhe, 261 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 33039 Nieheim: WEA 5: Gemarkung Eversen, Flur 5, Flurstück 4 (Az.: 43.0234/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.10.2025 wurde der Lackmann Green Invest GmbH und Möhring Green Projects UG (haftungsbeschränkt) eGbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmi-gungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 21.11.2025 bis einschließlich zum 05.12.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Nieheim, Marktstraße 28, 33039 Nieheim, Zimmer 9 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Vo-ranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Nieheim: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Manuel Bröker, broeker@nieheim.de, 05274/982-200 (Stadt Nieheim) Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 21.11.2025 bis einschließlich zum 05.12.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (05.12.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 20.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0234/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Zuletzt aktualisiert: 21.11.2025
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Icon Windenergie LIED GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für eine WEA in 34439 Willebadessen (WEA 3)
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie LIED GbR, Alfredshöher Str. 12, 34434 Willebadessen, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 3: Gemarkung Löwen, Flur 4, Flurstück 93 (Az.: 43.0082/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.08.2025 wurde der Windenergie LIED GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0082/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Windenergie LIED GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 34439 Willebadessen (WEA 5)
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie LIED GbR, Alfredshöher Str. 12, 34434 Willebadessen, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 5: Gemarkung Löwen, Flur 4, Flurstück 86 (Az.: 43.0084/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.08.2025 wurde der Windenergie LIED GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0084/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Genehmigung gem. § 16b BImSchG in 37688 Beverungen, WEA 4
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69, 33181 Bad Wünnenberg, beantragte mit Schreiben vom 27.06.2024, umgestellt am 31.07.2025, gemäß § 16b BIm-SchG das Repowering von einer bereits genehmigten Windenergieanlage des Typs Tacke TW-300 (Gemarkung Rothe, Flur 5, Flurstück 4) in 37688 Beverungen durch eine Windener-gieanlage des V172-7.2 MW mit 175 m Nabenhöhe, 261 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf den folgendem Grundstück in 37688 Beverungen: WEA 4: Gemarkung Drenke, Flur 6, Flurstück 17 (Az.: 43.0076/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 11.09.2025 wurde der Energieplan Ost West GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 19.09.2025 bis einschließlich zum 06.10.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Zimmer 202 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Beverungen: Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Ludger Ernst, ludger.ernst@beverungen.de, 05273/ 392-160 (Stadt Beverungen) Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 19.09.2025 bis einschließlich zum 06.10.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (06.10.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 18.09.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0076/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wesentliche Änderung einer Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern in 15913 Alt Zauche-Wußwerk; Vorhaben-ID Süd-G05221
Die Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Neuruppin OT Gühlen-Glienicke, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Wußwerk, Flur 1, Flurstücke 2/5, 5/2, 6/2, 7/3, 7/6, 8/1, 8/3, 61, 63 sowie in der Gemarkung Alt-Zauche, Flur 1, Flurstücke 202/3, 202/5, 203/2, 229/1 und Flur 3, Flurstücke 1, 2/1, 5/4, 6/3, 7, 8 eine Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern mit einer Belegung von maximal 113 500 Tieren wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Außerbetriebnahme der Abluftreinigungsanlagen einschließlich der mit diesen im funktionalen Zusammenhang stehenden technischen und sonstigen Einrichtungen in der Produktionsvariante „Putenelterntieraufzucht und -haltung zur Produktion von Bruteiern“ mit einer Belegung von maximal 54 400 Tieren. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.1.4.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 7.4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen. Hinweis (siehe Bekanntmachung vom 15.11.2022): Der anberaumte Erörterungstermin am 06. Dezember 2022 wird ersatzlos abgesagt.
Zuletzt aktualisiert: 10.11.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg
Die Firma Bauer Resources GmbH, BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, hat bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft, am 24.04.2018 zuletzt vervollständigt am 01.02.2024 die Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg am Standort Hovestraße 66, 20539 Hamburg in Hamburg-Mitte, Gemarkung Veddel, auf dem Flurstück 1220 beantragt. Parallel hierzu wurde durch die Bauer Resources GmbH für denselben Standort die Änderung der Wasserrechtlichen Erlaubnis Nr. 16 AI 7 am 15.11.2023 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Abwasserwirtschaft, beantragt. Die Unterlagen wurden zuletzt am 09.02.2024 vervollständigt. Die Firma beabsichtigt die Anlage durch die Neubeantragung der biologischen Behandlung zu erweitern. Der Bereich zur mechanischen Aufbereitung soll durch eine bauliche Abtrennung und die Installation einer Anlage zur Absaugung und Reinigung der Abluft aus dem Aufbereitungsbereich geändert werden. Mit der Änderung werden zudem Anpassungen im Abfallartenkatalog, neue Geräte zur mechanischen Aufbereitung und weitere bauliche Änderungen wie die Aufstellung eines Schwarz-Weiß-Containers und eines Aufenthaltscontainers beantragt. Mit der Änderung wird auch die Grundstücksentwässerung hinsichtlich der Direkt- und Indirekteinleitungen angepasst. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.7.1.1, Verfahrensart G, 8.11.2.1, Verfahrensart G und Nr. 8.12.1.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 6 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 8.3.1 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Ziffer 1 IZÜV erforderlich.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Uthlebener Qualitätsschweine GmbH & Co. KG
Die Firma Uthlebener Qualitätsschweine GmbH & Co. KG in 99765 Heringen / Helme, OT Uthleben, Steinbrücker Weg 13, hat beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastschweinen sowie zur getrennten Aufzucht von Ferkeln nach Nrn. 7.1.7.1 und 7.1.9.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) am Standort 99765 Heringen OT Uthleben, Gemarkung Uthleben, Flur 5 auf den Flurstücken 149/36 - 153/36, 38/1, 345/49 - 349/49, 329/50, 330/50, 114/51 - 118/51, 36/1, 155/36, 54/2 und 54/1 beantragt. Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Antragsgegenstand ist die Stilllegung und der Abriss der Ställe I/9, I/10, 5/A und 5/B und dafür die Errichtung vier neuer Stalleinheiten III/1 - III/4 mit zentraler Abluftführung und Abluftreini-gungsanlagen zur Schweinemast und Ferkelaufzucht und damit verbunden die Änderung der Tierbelegung der Stallanlage von 23.190 Schweinemastplätzen auf 22.390 Schweinemastplätze und von 8.764 Ferkelaufzuchtplätzen auf 14.700 Ferkelaufzuchtplätze. Des Weiteren wird die Erhöhung der Durchsatzkapazität der zugehörigen Biogasanlage von 120,8 t/d auf 216,5 t/d und die Aufstellung zweier Heizkessel mit je 978 kW FWL ausgestattet mit Zweistoffbrennern zum Einsatz von Biogas oder Heizöl EL im Wechselbetrieb beantragt.
Zuletzt aktualisiert: 16.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme; Süd-G03824
Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Roßwein
Roßwein ist eine Kleinstadt in sächsischen Landkreis Mittelsachsen.
folder_code Unbekannt
/ Stadt/Gemeinde (SN)
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Icon BAB A 70, A 73, Nachträgliche Lärmvorsorge und verkehrstechnische Anpassungen am Autobahnkreuz Bamberg, Landkreise Bamberg und Lichtenfels
Für das vorliegende Straßenbauvorhaben hat die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern – Außenstelle Bayreuth - (Vorhabenträger) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an der A 70 im Abschnitt der Anschlussstelle Bamberg (Betriebskilometer 64,240) bis östlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 66,954) sowie an der A 73 im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 95,420) und südlich der Anschlussstelle Memmelsdorf (Betr.-km 99,400). Daneben ist eine Anpassung des überlasteten Autobahnkreuzes an die aktuellen verkehrstechnischen Erfordernisse inklusive bestandsnaher Grunderneuerung der A 70 und A 73 vorgesehen. Die Umbaumaßnahmen am Autobahnkreuz umfassen die Anlage von beidseitigen Verteilerfahrbahnen an der A 70 und A 73, die Schaffung von kreisförmigen Schleifenrampen zur Erreichung eines gleichförmigen Fahrverlaufes und angepasste Tangentialrampen mit aufeinander abgestimmten Radienfolgen zur Vermeidung von Unstetigkeitsstellen. Darüber hinaus werden aufgrund der geringen Distanz zwischen der Anschlussstelle Bamberg und dem Autobahnkreuz Bamberg an der A 70 durchgehende Verflechtungsstreifen vorgesehen. Für die besonders hoch belastete Verkehrsbeziehung von Schweinfurt nach Nürnberg und von Nürnberg nach Schweinfurt sind zweistreifige Ausfahrten erforderlich. Die gegenständliche Planung umfasst weiterhin die Erneuerung des Oberbaus der beiden Richtungsfahrbahnen der BAB A 70 sowie der BAB A 73 mit einer teilweisen geringfügigen Trassenverschiebung bzw. mit beidseitig symmetrischen Fahrbahnverbreiterungen sowie die Neuordnung der Streckenentwässerung mit Anlage weiterer neuer und der Ertüchtigung zweier bereits vorhandener Regenwasserbehandlungsanlagen. Darüber hinaus werden die kreuzenden Gewässer Leitenbach, Stöckigtbach, Augraben und Seebach den neuen Verhältnissen angepasst. Der Gründleinsbach wird verlegt und verläuft zukünftig außerhalb des Autobahnkreuzes. Die Gemeindeverbindungsstraße Bamberg – Gundelsheim (Kemmerstraße), mit ihrem parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg, erhält ebenfalls eine neue Trassierung außerhalb der verschiedenen Rampenverbindungen. Als aktive Lärmschutzmaßnahmen sind auf beiden Seiten der A 70 und der A 73 sowie im Bereich von drei Tangentialrampen (FR Schweinfurt – Nürnberg, FR Nürnberg – Bayreuth und FR Bayreuth – Coburg) des Autobahnkreuzes Bamberg Lärmschutzwände bzw. Wall-Wand-Kombinationen geplant. Auf der Südseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Süd beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 1.960 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 11,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock und Lichteneiche). Auf der Nordseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Nord beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 383 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 7,17 m (Schutz von Gundelsheim). Auf der Ostseite der A 73 sowie der Verteilfahrbahn Ost haben die aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Gesamtlänge von 2.381 m (Schutz von Gundelsheim und Lichteneiche) und eine Gesamthöhe von maximal 14,50 m. Entlang der Tangentialrampe Schweinfurt - Nürnberg haben die Lärmschutzmaßnahmen eine Länge von 990 m und eine maximale Höhe von 10,60 m, entlang der Tangentialrampe Nürnberg - Bayreuth eine Länge von 455 m mit einer maximalen Höhe von 10,00 m und entlang der Tangentialrampe Bayreuth - Coburg eine Länge von 492 m und eine Höhe von 7,17 m. Zusätzlich ist an der westlichen Verteilerfahrbahn der A73 eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 254 m und einer maximalen Höhe von 5,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock) vorgesehen. Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen an den Autobahnstrecken stehen die Neuordnung der Brückenquerungen im Autobahnkreuz, der Ersatzneubau aller im Streckenabschnitt baulich betroffenen Ingenieurbauwerke und die Erneuerung der technischen Ausstattung der Autobahnen. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Es wird auf die Planunterlagen verwiesen. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung hat der Vorhabenträger insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt, die sämtlich Bestandteil des ausliegenden Planes sind: - Erläuterungsbericht - Übersichtskarte - Übersichtslagepläne - Lagepläne - Höhenpläne - Lagepläne der Immissionsschutzmaßnahmen - Entwässerungsmaßnahmen: Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen, Detailpläne Behandlungs- und Rückhalteanlagen - Landschaftspflegerische Maßnahmen: Maßnahmenübersichtsplan, Landschaftspflegerische Maßnahmenpläne, Maßnahmenblätter, tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Grunderwerb: Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis - Regelungsverzeichnis - Straßenquerschnitt: Ermittlung der Belastungsklasse, Regelquerschnitte - Immissionstechnische Untersuchungen: Erläuterungsbericht der schalltechnischen Untersuchung, Überprüfung des Anspruchs auf nachträgliche Lärmvorsorge, Lagepläne Anspruch nachträgl. Lärmvorsorge, Ergebnistabelle der Berechnung des Anspruchs nach RLS-81 mit DTV 2021, Wirksamkeit der Maßnahme, Ergebnistabelle der schalltechnischen Untersuchung, Kostenverhältnismäßigkeitsprüfung, Erläuterungsbericht Untersuchungen zu den Luftschadstoffen, Effizienz und Effektivität, Variantenlisten Lärmschutzeinrichtungen - Wassertechnische Untersuchungen: Wassertechnische Erläuterungen mit Berechnungen, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Ergebnisse der hydraulischen Betrachtungen (Leitenbach, Stöckigtbach, Gründleinsbach, Augraben und Seebach), Gewässerlängs- und Querschnitte, Lageplan Verlegung Gründleinsbach - Umweltfachliche Untersuchungen: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Artenschutzbeitrag, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Umweltfachliche Sonderuntersuchungen, Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) - Weitere Gutachten: Verkehrsuntersuchung A 70, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19 A 70, Verkehrsuntersuchung A 73, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19, A 73, Verkehrstechnische Untersuchung am AK Bamberg, Verkehrssimulation, Verschattungsanalyse Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke sowohl auf Dauer als auch vorübergehend in den Gemarkungen Hallstadt, Oberhaid, Dörfleins, Draisdorf, Kemmern, Zapfendorf, Gundelsheim, Breitengüßbach, Hirschaid, Hauptsmoor, Döringstadt, Memmelsdorf und Unterhaid beansprucht. (siehe Planunterlage 9.2 Landschaftspflegerische Maßnahmepläne, Planunterlage 10.1 Grunderwerbspläne sowie Planunterlage 10.2 Grunderwerbsverzeichnis).
Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024
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