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Icon Lippstadt
Lippstadt () ist eine große kreisangehörige Stadt im Osten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und gehört seit der kommunalen Neugliederung 1975 zum Kreis Soest. Mit rund 69.000 Einwohnern ist es die größte Stadt des Kreises und ein bedeutendes regionales Zentrum. Geografisch liegt Lippstadt etwa 65 Kilometer östlich von Dortmund, 40 Kilometer südlich von Bielefeld und 30 Kilometer westlich von Paderborn im östlichen Teil der Westfälischen Bucht. Die Stadt erstreckt sich beidseits der Lippe, die dem Ort auch seinen Namen gab, und ist von einer flachen bis leicht hügeligen Landschaft geprägt. Lippstadt wurde im Jahr 1185 als Planstadt gegründet und gilt damit als die älteste Gründungsstadt in Westfalen. Im Spätmittelalter war Lippstadt Mitglied der Hanse und entwickelte sich zu einem wichtigen regionalen Handelsplatz. Frühzeitig trat es zur Reformation über und war im 17. Jahrhundert eine der wenigen Städte mit einem paritätischen (konfessionell geteilten) Kirchenwesen. Während des Zweiten Weltkriegs spielte Lippstadt eine strategische Rolle durch seine Eisenbahnverbindungen und die umliegende Industrie. Ab 1944 wurde die Stadt mehrfach Ziel alliierter Luftangriffe. Im März und April 1945 kam es im Zusammenhang mit der alliierten Rheinüberquerung zur Schlacht um Lippstadt, bei der US-amerikanische Truppen im Rahmen der Schließung des Ruhrkessels (Ruhr Pocket) die Stadt einnahmen. Die Innenstadt wurde dabei nur teilweise zerstört und in der Nachkriegszeit rasch wiederaufgebaut. Heute besteht Lippstadt aus 18 Ortsteilen und ist geprägt durch eine teilweise mittelalterliche Altstadt, moderne Infrastruktur und weitläufige Grünanlagen. Bedeutende historische Bauwerke wie die Große Marienkirche, die Jakobikirche und Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung zeugen von seiner langen Geschichte. Wirtschaftlich ist die Stadt ein bedeutender Industriestandort, insbesondere in den Bereichen Automobilzulieferung, Lichttechnik und Maschinenbau mit international tätigen Unternehmen wie Hella. Die Stadt ist seit 2009 Hochschulstandort mit einem der beiden Campus der Hochschule Hamm-Lippstadt.
place Umweltdaten
/ Stadt/Gemeinde (NW)
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Icon Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs.2 UVPG, B3/B45 Ortsumgehung Wöllstadt
Neubau der Ortsumgehung Wöllstadt – Ortsteile Nieder- und Ober-Wöllstadt – im Zuge der Bundesstraßen B 3 und B 45, Antrag auf Zulassung der 3. Planänderung sowie bauzeitliche Grundwasserhaltung und Einleitung hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Wöllstadt (Ortsteile Nieder- und Ober-Wöllstadt) im Zuge der Bundesstraßen B 3 von Bau-km 0+500 bis Bau-km 6+333 und der B 45 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+274 wurde am 28.12.2009 erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH – hat im Rahmen der Bauausführung beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung beantragt, die 3. Planänderung zuzulassen sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für die bauzeitliche Grundwasserhaltung und die bauzeitliche Einleitung von Grund- und Niederschlagswasser in den Rosbach zu erteilen. Gegenstand der 3. Planänderung ist die Anhebung der Gradiente der B 45neu zwischen Bau-km 1+800 und Bau-km 2+268 mit Anpassung der Verbindungsrampe B 3neu/ B 45neu sowie die Anhebung der Gradiente der B 3alt zwischen Bau-km 0+000 und Bau-km 0+280. Für die Entscheidung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370), war bezüglich der Planänderung nach § 9 Abs. 1 Nr.1 UVPG und nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob die beantragten Grundwasserhaltungsmaßnahmen und Einleitungen die in Anlage 1 des UVPG festgelegten Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten und ob diese Maßnahmen gegebenenfalls aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können und daher die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der im Rahmen der 3. Planänderung durchzuführenden Maßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Da die Lagetrassierung der Fahrbahn grundsätzlich beibehalten wird, sind anlagenbedingte Neuversiegelungen und somit dauerhafte Flächeninanspruchnahmen nicht zu erwarten. Der Flächenumgriff für Fahrbahnnebenflächen verringert sich geringfügig, sodass auch ein lufthygienischer Funktionsverlust sowie ein Verlust an Lebensräumen nicht zu erwarten ist. Belastungen des Grund- sowie Oberflächenwassers sind, insbesondere in Hinblick auf die geringfügige zusätzliche Einleitung des Grund- und Niederschlagswassers in den Rosbach/Gänsbach, nicht zu besorgen. Bezüglich der Entscheidung auf Zulassung der bauzeitlichen Wasserhaltung war gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.3 i.V.m. Anlage 3 Nr. 2.3 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese ergab, dass durch die beantragten Grundwasserhaltungsmaßnahmen und die Einleitung in den Roßbach keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Die bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahme befindet sich nicht im Bereich von festgesetzten Wasserschutzgebieten und ist räumlich auf den Bereich des herzustellenden Einschnittes begrenzt. Daher besteht keine Verpflichtung, für die beantragten Entscheidungen bezüglich der 3. Planänderung und der bauzeitlichen Wasserhaltung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Wiesbaden, 07.11.2017 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung VI 1-D – 061-k-06#2.094d
Zuletzt aktualisiert: 07.11.2017
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Icon Windpark Steinbach-Himmelreich / Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen
Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Steinbach-Himmelreich“ mit insgesamt sieben Windkraftanlagen in der Gemeinde Mudau, Gemarkung Steinbach, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvo-raussetzungen gestellt wurde: WEA Gemeinde Gemarkung Flurstück 1 Mudau Steinbach 613 2 Mudau Steinbach 652 3 Mudau Steinbach 659 5 Mudau Steinbach 1129 6 Mudau Steinbach 1129/1 7 Mudau Steinbach 646 8 Mudau Steinbach 632 Gleichzeitig plant die Antragstellerin die Errichtung und den Betrieb von weiteren drei Anlagen des Windparks „Steinbach-Himmelreich“. Hierfür wurde ein gesonderter Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gestellt. Die Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe des Windparks „Steinbacher Höhe“ in Mudau-Steinbach, mit dem die geplanten Anlagen eine Windfarm bilden. Der Windpark „Steinbach-Himmelreich“ liegt zwischen den Ortsteilen Steinbach (Mudau), Do-nebach (Mudau), Ünglert (Mudau), Stürzenhardt (Buchen), Hettigenbeuern (Buchen), sowie Beuchen (Amorbach). Die beantragten Anlagen des Typs Nordex N175-6,8 MW weisen eine Nabenhöhe von 179,0 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Ge-samthöhe von 267,5 m und eine Nennleistung von 6,8 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 29.01.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ nach § 7 Abs. 3 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 09.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 statt. Am 16.10.2024 führte die Antragstellerin die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Dialogveranstaltung in der Odenwaldhalle in Mudau durch. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 09.12.2024. Der Vorbescheid soll Fragen hinsichtlich des Planungsrechts, Raumordnungsrecht, der Radaranlage Lauda und des militärischen und zivilen Luftverkehrs klären. Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 29.01.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 09.12. bzw. 10.12.2024 zwei Anträge auf Vorbescheid für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Vorbescheidverfahren durchzuführen ist.
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2025
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Icon Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen mit einer Kapazität von 1.064 Sauenplätzen (davon 196 Abferkelplätze), 2.808 Ferkelaufzuchtplätze, 240 Tierplätze für unbesamte Jungsauen und 12 Eberplätzen
Verfahren gemäß § 16 BImSchG. Antragsgegenstand des Verfahrens ist die Erhöhung der Kapazität für Sauen von 1.064 Tierplätzen auf 1.666 Tierplätze (davon 456 Abferkelplätze), Erhöhung der Tierplätze für Jungsauen von 240 auf 242 Tierplätze, Schaffung von 112 Jungsauenaufzuchtplätzen, Verringerung der Tierplätze für Eber von 12 auf 8 Tierplätze, Wegfall der 2.808 Ferkelaufzuchtplätze, Einbau von Abluftreinigungsanlagen in die Ställe 4, 5, 7,9 und 10, Wiedererrichtung des Stalls 4
Zuletzt aktualisiert: 24.09.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Hohlsteinhöhle
Die Hohlsteinhöhle befindet sich im Eggegebirge nahe Kohlstädt im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe und ist ein Naturschutz- und FFH-Gebiet. Als eine der bedeutsamsten Höhlen in Ostwestfalen im Kluftsystem von Mergelkalken der Oberkreide (Turon, Lamarki-Schichten) wurde sie bereits 1779 erforscht. Dem Zutritt der Öffentlichkeit bleibt sie heute aber, bis auf wenige Ausnahmen, verwehrt, da sie als Naturdenkmal ausgewiesen und Überwinterungsquartier für Fledermäuse ist.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Erweiterung und Neubau einer Schweinemastanlage
Der Betreiber der landwirtschaftlichen Anlage Herr Andreas Krepp beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung und den Neubau seiner Schweinemastanlage. Vorgesehen ist im Wesentlichen der Neubau eines Mastschweinestalls mit 4.472 Mastschweineplätzen und eines Ferkelaufzuchtstalls mit 976 Ferkelaufzuchtplätzen für zu den Sauen zugehörige Ferkel sowie eines Zucht- und Jungsauenstalls mit 242 Sauenplätzen und 120 Ferkelplätzen mit insgesamt drei Anlagen zur Abluftreinigung und zwei Güllebehältern mit je 2.700 m³ Nutzinhalt. Der Endbestand der Tierzahlen wird insgesamt 5002 Mastschweineplätze, 760 Sauenplätze und 2.224 dazugehörige Ferkelplätze umfassen. Das Verfahren wurde nach Antragsrücknahme durch den Antragsteller vom 01.09.2022 eingestellt.
Zuletzt aktualisiert: 05.12.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag gem. §16 BImSchG zur Änderung der bestehenden Hähnchenmastanlage in Soest
Der landwirtschaftliche Betrieb des Antragstellers Julius Hoffstädter-Plange, Oestinghauser Straße 95, 59494 Soest, beantragt gemäß § 16 Bundes–Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur Änderung der bestehenden Hähnchenmastanlage an der Hofstelle auf dem Grundstück in der Gemeinde Soest, Gemarkung Thöningsen, Flur 9, Flurstück 79. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb des Ersatzbaus für den alten zweistöckigen Hähnchenmaststall mit 17.490 Tierplätzen, eines oberirdischen Gastanks mit einem Fassungsvolumen von 4.850 l, die Errichtung eines Waschtanks mit 30m³, die Versetzung von zwei Futtersilos mit je 30m³ und der Austausch der Abluftkamine des Bestandsstalls. Eine Veränderung der Tierplatzzahlen findet nicht statt.
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon ehemaliges Flugfeld Johannisthal
Der Flugplatz Johannisthal war ein Flugplatz in Berlin. Er wurde im September 1909 als zweiter unternehmerisch geführter Flugplatz und als zweiter Motorflugplatz in Deutschland eröffnet, nach dem August-Euler-Flugplatz in Darmstadt. Wegen seiner Lage zwischen den Berliner Vororten Johannisthal und Adlershof wurde er damals noch Motorflugplatz Johannisthal-Adlershof genannt. Nachdem die Nutzung für den zivilen Passagierluftverkehr mit der Eröffnung des Zentralflughafens Tempelhof im Jahr 1923 endete und er seit 1952 nicht mehr als öffentlicher Flugplatz genutzt worden war, wurde er 1995 offiziell geschlossen und anschließend umgenutzt (Gewerbe- und Wohnbebauung, Landschaftspark Johannisthal/Adlershof).
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2002
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/ Naturschutzgebiet
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Icon wesentliche Änderung des bestehenden Schlachthofes nach § 16 BImSchG
Am 22.09.2021 wurde die wesentliche Änderung der Anlage zum Schlachten von Schweinen mit einer Leistung von 50 t Lebendgewicht oder mehr je Tag beantragt. Das Vorhaben umfasst den Austausch der Anlagentechnik sowie Anpassung diverser Anlagenteile an den Stand der Technik. Es ist die Modernisierung der Anlagentechnik, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Reduzierung der Abfälle und des Abwassers angestrebt. Zur Erhöhung der Lagerkapazitäten ist die Aufstellung von zwei neuen Lagertanks für Eisen(III)-Chlorid und für CO2 mit 25 m³ und 30 t beantragt. Die Lüftung in den Bereichen Schlachtung, Konfiskat und Abwasserbehandlung soll durch neue raumlufttechnische Anlagen erneuert sowie eine UV/Ozon-Abluftreinigungsanlagen installiert werden. Die vorhandene Druckluftzentrale wird verlegt. Zudem werden Änderungen in den Bereichen Abwasserbehandlung, Blutbehandlung und –lagerung, Schlachttechnik Reinbereich, Wasseraufbereitung und Wärmerückgewinnung beantragt.
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Berlin
Berlin ([bɛr'li:n] ) ist die Hauptstadt und ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Großstadt ist mit rund 3,7 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit 891 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde Deutschlands sowie die bevölkerungsreichste Stadt der Europäischen Union. In der Agglomeration Berlin leben mehr als 4,7 Millionen Menschen und in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mehr als 6,2 Millionen. Der Stadtstaat besteht aus zwölf Bezirken. Neben den Flüssen Spree, Havel und Dahme befinden sich im Stadtgebiet kleinere Fließgewässer sowie zahlreiche Seen und Wälder. Berlin wurde im 13. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Die Stadt war Hauptstadt der Mark Brandenburg, Preußens und Deutschlands. Im Laufe des 19. und frühen 20. Jahrhunderts entwickelte sich Berlin zur weltweit drittgrößten Stadt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unterlag die Stadt 1945 dem Viermächtestatus; Ost-Berlin hatte ab 1949 die Funktion als Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, während West-Berlin de facto Teil der Bundesrepublik wurde. Mit dem Fall der Berliner Mauer 1989 und der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wuchsen die beiden Stadthälften wieder zusammen und Berlin erhielt seine Rolle als gesamtdeutsche Hauptstadt mit dem Berlin/Bonn-Gesetz zurück. Seit 1999 ist die Stadt Sitz der Bundesregierung, des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der meisten Bundesministerien, zahlreicher Bundesbehörden und Botschaften. Berlin zählt zu den ökonomischen Zentren in Europa. Unter den wichtigen Zweigen der städtischen Wirtschaft sind der Tourismus, die Kreativ- und Kulturwirtschaft, die Biotechnologie und Gesundheitswirtschaft mit Medizintechnik und pharmazeutischer Industrie, die Informations- und Kommunikationstechnik, die Bau- und Immobilienwirtschaft, die Finanzwirtschaft, der Handel, die Optoelektronik, die Energietechnik, die Logistik sowie das Messe- und Kongresswesen. Die Stadt ist ein europäischer Verkehrsknotenpunkt des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs. Berlin ist ein internationaler Standort für innovative Unternehmensgründer und verzeichnet seit 2010 hohe Zuwachsraten bei der Zahl der Erwerbstätigen. Berlin gilt als Weltstadt der Kultur, Medien und Wissenschaften. Die Universitäten, Forschungseinrichtungen, Sportereignisse und Museen der Stadt genießen internationalen Ruf. Die Metropole trägt den UNESCO-Titel Stadt des Designs und ist eine der meistbesuchten Destinationen des Kontinents. Berlins Musik, Architektur, Festivals, Spitzengastronomie, Nachtleben und urbane Lebensqualität sind weltweit bekannt.
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/ Stadt/Gemeinde (BE)
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