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4.987 Ergebnisse
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Icon Birkenhördt
Birkenhördt ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern an.
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/ Stadt/Gemeinde (RP)
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Icon Bad Wörishofen
Bad Wörishofen (bis 1920: Wörishofen) ist ein Kneippkurort und mit rund 17.700 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2023) die größte Stadt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu sowie eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Sebastian Kneipp wirkte im 19. Jahrhundert in Bad Wörishofen als Pfarrer und verbreitete von hier aus seine als naturheilkundlicher Laienheiler erlangten Erkenntnisse von der heilenden Kraft des Wassers, der Grundlage der Kneipp-Kur.
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/ Stadt/Gemeinde (BY)
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Icon Köln
Köln (kölsch) ist eine kreisfreie Stadt im Land Nordrhein-Westfalen mit rund 1 Million Einwohnern. Sie ist die bevölkerungsreichste Gemeinde des Bundeslandes und die viertgrößte Deutschlands. Die Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, dessen Verwaltungsbehörde hier ihren Sitz hat. Die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraums zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit rund vier Millionen Einwohnern. Zudem ist Köln das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rheinland mit 8,7 Millionen Einwohnern und Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr mit 10,2 Millionen Einwohnern. Die Stadt zählt vor allem wegen des bedeutenden Kölner Doms und ihrer romanischen Kirchen sowie weiterer mittelalterlicher Baudenkmäler, einer über 2000-jährigen Stadtgeschichte, bedeutsamer Veranstaltungen sowie ihres kulturellen und kulinarischen Erbes zu den wichtigsten Reisezielen in Europa. Die heutige Metropole wurde in römischer Zeit unter dem Namen Oppidum Ubiorum gegründet und im Jahr 50 n. Chr. als Colonia Claudia Ara Agrippinensium (kurz Colonia oder CCAA) zur Stadt erhoben. Die günstige Lage am Rhein mit der Querung bedeutender West-Ost-Handelsstraßen und dem Sitz weltlicher sowie insbesondere kirchlicher Macht trug im Heiligen Römischen Reich zur überregionalen Geltung Kölns bei. Die Stadt ist seit dem Mittelalter Sitz des Erzbistums Köln, der heute größten römisch-katholischen Diözese Deutschlands. Die Kölner Erzbischöfe waren bis 1803 Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die Stadt Köln selbst war allerdings seit der Schlacht von Worringen 1288 nicht mehr Teil des Kurfürstentums, sondern Freie Reichsstadt. Als Hansestadt war Köln mit seiner zentralen Verkehrslage ein wichtiger Handelsstandort. Köln besitzt als Wirtschafts- und Kulturmetropole internationale Bedeutung. Die Stadt zählt zu den wichtigsten Standorten der Chemie- und Automobilindustrie und beherbergt, teilweise zusammen mit einigen Vororten, Firmensitze und Produktionsstätten von Automobilmarken wie Ford und Toyota sowie Chemiekonzerne wie Lanxess. Auch die Lufthansa hat ihren Firmensitz in der Stadt. Ferner ist Köln Sitz mehrerer Bundesbehörden. Die Karnevalshochburg ist außerdem Sitz vieler öffentlicher Verbände und professioneller Sportvereine. Zahlreiche Fernseh- und Rundfunksender wie RTL und der Westdeutsche Rundfunk sowie Filmstudios, Musikproduzenten, Verlagshäuser und andere Medienunternehmen haben hier ihren Standort. Köln gilt ferner als eines der führenden Zentren des weltweiten Kunsthandels. Die Stadt ist ebenfalls ein bedeutender Kongress- und Messestandort: Die Videospielmesse Gamescom, die Fitness- und Gesundheitsmesse FIBO und die Süßwarenmesse gelten als Weltleitmessen, die Art Cologne als älteste Kunstmesse der Welt. Als größter Bildungs- und Forschungsstandort in Westdeutschland befinden sich hier die Universität zu Köln, die Technische Hochschule Köln und zahlreiche weitere Hochschulen. Die Bedeutung Kölns als Verkehrsknotenpunkt zeigen der umfangreiche Schienenpersonenfernverkehr mit drei Fernbahnhöfen sowie der Bahnhof Eifeltor, der zu den größten Containerumschlagbahnhöfen Europas gehört. Ergänzt wird die Infrastruktur durch vier Binnenhäfen und den Flughafen Köln/Bonn.
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/ Stadt/Gemeinde (NW)
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Icon Deponievorhaben Tontagebau Helmstadt, Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I (DKI)
Die Firma SBE GmbH & Co.KG, Volkach-Gaibach, betreibt im Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg unter bergbehördlicher Aufsicht den Tonabbau "Helmstadt". Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ist eine Wiederverfüllung des Tonabbaus mit Erdaushub und Bauschutt der Belastungsklasse Z2 auf Grundlage des bayerischen Eckpunktepapiers "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen" genehmigt. Am Standort Helmstadt betreibt die Firma SBE GmbH & Co.KG außerdem eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Recyclinganlage zur zeitweiligen Lagerung, zum Umschlag und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Unter teilweisem Fortfall der genehmigten Z 2 Verfüllung soll auf den Flurnummern 1240, 1241 und 1242 der Gemarkung Helmstadt, Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg eine DK 1 Deponie errichtet werden. Diese soll der langfristigen Entsorgungssicherheit der, nach der Aufbereitung von mineralischen Abfällen in der benachbarten betriebseigenen Recyclinganlage, verbleibenden nicht mehr verwertbaren Abfälle und der Deckung des Bedarfs an regionalem Deponieraum dienen. Insgesamt werden jährlich ca. 120.000 t mineralische Abfälle der Deponieklasse 1 erwartet. Es ist prognostiziert, dass 75 % davon in den betriebseigenen Recyclinganlagen anfallen. Die restlichen 25 % werden aus dem näheren Umfeld (Stadt und Landkreis Würzburg, staatliches Bauamt sowie Landkreis Kitzingen) erwartet. Durch die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen einer landesplanerischen Vorprüfung ausgeführt, dass die Tatsache, dass der vorgesehene Standort als Vorranggebiet für den Tonabbau mit dem Nachfolgenutzungsziel Biotopentwicklung im Regionalplan ausgewiesen ist. Da der Tonabbau allerdings vor der Errichtung der DK 1 Deponie beendet ist, sind die Belange der Nachfolgenutzung in der Rekultivierungsplanung der Deponie umzusetzen. Die Höhere Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die raumordnerischen Belange in der Planung zu berücksichtigen und zu beachten sind. Die Belange der Raumordnung sollen im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme in dem Verfahren berücksichtigt werden. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl.I S.2808) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung (Abfallzuständigkeitsverordnung – AbfZustV) vom 07.11.2005 (GVBl. S. 565) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Abfallzuständigkeitsverordnung vom 27.02.2019 (GVBl. S. 53) Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht mit Bedarfsprognose und Alternativenprüfung, Gutachten zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zur Standsicherheit und zur Hydrologie. Bestandteil sind auch Wasserrechtsanträge für die Sickerwasserentsorgung und zur Ableitung des Oberflächenwassers und vorhabensspezifische Pläne, Ein weiterer Bestandteil sind der UVP-Bericht mit einer allgemeinverständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. .
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neuanlage Muschelkalksteinbruch
Die Firma Erich Seubert GmbH beabsichtigt die Neuanlage eines Muschelkalksteinbruches mit Abgrabung und Steingewinnung auf den Fl.Nrn. 221, 222 der Gemarkung Bütthard und die Wiederverfüllung mit Abraum und unbrauchbaren Lagerstättenanteilen sowie einen Massenausgleich durch unbelastetes Bodenmaterial. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung Bütthard, nordwestlich des Ortsteils Bütthard. Zum Abbau beantragt wird eine Fläche von ca. 6,4 ha, die in drei Hauptabschnitten abgebaut werden soll. Das Vorhaben steht nicht im Zusammenhang mit anderen Planungen (keine Kumulierung von Vorhaben). Die geplanten Abbaufläche erstreckt sich als Streifen nordwestlich am Ostrand von Bütthard. Sie liegt nicht innerhalb eines im Regionalplan festgesetzten Vorranggebiets für den Abbau von Bodenschätzen (hier: Muschelkalk). Die Entfernung zu geschlossenen Ortsteilen beträgt in der Luftlinie zu Bütthard ca. 0,3 km und zu Unterwittighausen ca. 1,5 km. Das anstehende Abraummaterial aus der ersten Teilfläche des Abschnittes I wird bis auf Oberkante Kerngestein abgetragen und zur Rekultivierung innerhalb der Abbaufläche als Bodenmiete zwischengelagert. Das Zwischenlagern und Umsetzten des Abraumes erfolgt nach betrieblicher Notwendigkeit, innerhalb der beantragten Fläche. Zur Ausbeutung der weiteren Abschnitte, wird der anstehende Abraum in zurückliegenden, bereits ausgebeuteten Abschnitten wieder eingebaut. Zur Rekultivierung des Abschnittes 1 wird der Abraum aus Abschnitt 2 verwendet. Der restliche Abraum sowie die unverwertbaren Lagerstättenanteile verbleibt direkt im jeweiligen Abbauabschnitt. Bedingt durch den vorgesehenen Abbau (Maulwurfprinzip), vorne abbauen und hinten auffüllen, entsteht ein sogenannter Wandersteinbruch. Die Oberfläche wird entsprechend den Auffüllplänen hergestellt. Das Kerngestein (Muschelkalk) wird gebrochen und im Steinbruch bis zur Abholung zwischengelagert. Von dort wird es als Rohmaterial dem Bearbeitungsbetrieb zur Weiterverwendung zugeführt. Die Abfuhr des gebrochenen Materials erfolgt mittels betriebseigener Lastkraftwagen. Die Rohblöcke werden je nach Bedarf abtransportiert. Die gesamte Steinschicht wird mit einer Mächtigkeit von ca. 5,00 m Dicke angenommen. Das unbrauchbare Gestein wird innerhalb der abgebauten Flächen im Zuge der Auffüllung wieder eingebaut. Geringe Mengen dieses Materials können im Garten und Landschaftsbau zur Herstellung von Mauersteinen oder Flussbausteinen verwendet werden. Im Abbaubereich ist nicht mit Grundwasser zu rechnen. Sollte wider Erwarten ausnahmsweise Grundwasser anfallen, wird im Steinbruch nicht gearbeitet, bis das Grundwasser wieder zurückgegangen ist. Da sich das Abbaugebiet im EU-Vogelschutzgebiet befindet, sollen 90 % der Abbaufläche, wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergestellt werden. Dadurch könnte den bodenbrütenden Vögeln wieder Lebensraum zurückgegeben werden. Auf den verbleibenden 10 % der Fläche, soll ein Naturbiotop mit Steinschüttungen und Fahrspuren angelegt und für Reptilien, Amphibien und Kleinlebewesen als künftiger Lebensraum dienen. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beim Landratsamt Würzburg beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil das Vorhaben in einem gemäß der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Schutzgebiet (Gebietsnummer 6426-471 / Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg) liegt und eine Abbaufläche mit einer Größe von mehr als 1 ha beantragt wurde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Würzburg als untere Abgrabungsbehörde.
Zuletzt aktualisiert: 06.12.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen mit einer Kapazität von 1.064 Sauenplätzen (davon 196 Abferkelplätze), 2.808 Ferkelaufzuchtplätze, 240 Tierplätze für unbesamte Jungsauen und 12 Eberplätzen
Verfahren gemäß § 16 BImSchG. Antragsgegenstand des Verfahrens ist die Erhöhung der Kapazität für Sauen von 1.064 Tierplätzen auf 1.666 Tierplätze (davon 456 Abferkelplätze), Erhöhung der Tierplätze für Jungsauen von 240 auf 242 Tierplätze, Schaffung von 112 Jungsauenaufzuchtplätzen, Verringerung der Tierplätze für Eber von 12 auf 8 Tierplätze, Wegfall der 2.808 Ferkelaufzuchtplätze, Einbau von Abluftreinigungsanlagen in die Ställe 4, 5, 7,9 und 10, Wiedererrichtung des Stalls 4
Zuletzt aktualisiert: 24.09.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Hohlsteinhöhle
Die Hohlsteinhöhle befindet sich im Eggegebirge nahe Kohlstädt im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe und ist ein Naturschutz- und FFH-Gebiet. Als eine der bedeutsamsten Höhlen in Ostwestfalen im Kluftsystem von Mergelkalken der Oberkreide (Turon, Lamarki-Schichten) wurde sie bereits 1779 erforscht. Dem Zutritt der Öffentlichkeit bleibt sie heute aber, bis auf wenige Ausnahmen, verwehrt, da sie als Naturdenkmal ausgewiesen und Überwinterungsquartier für Fledermäuse ist.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst
Die Fränkische Schweiz, früher Muggendorfer Gebürg bzw. Muggendorfer Gebirge, ist eine Tourismusregion in Oberfranken (Bayern), die ihren Eigennamen durch kulturelle und geologische Besonderheiten erhalten hat. Es ist eine charakteristische Berg- und Hügellandschaft mit markanten Felsformationen und Höhlen sowie einer hohen Dichte an Burgen und Ruinen. Sie ist Teil der Metropolregion Nürnberg.
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/ Naturpark
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Icon Erweiterung und Neubau einer Schweinemastanlage
Der Betreiber der landwirtschaftlichen Anlage Herr Andreas Krepp beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung und den Neubau seiner Schweinemastanlage. Vorgesehen ist im Wesentlichen der Neubau eines Mastschweinestalls mit 4.472 Mastschweineplätzen und eines Ferkelaufzuchtstalls mit 976 Ferkelaufzuchtplätzen für zu den Sauen zugehörige Ferkel sowie eines Zucht- und Jungsauenstalls mit 242 Sauenplätzen und 120 Ferkelplätzen mit insgesamt drei Anlagen zur Abluftreinigung und zwei Güllebehältern mit je 2.700 m³ Nutzinhalt. Der Endbestand der Tierzahlen wird insgesamt 5002 Mastschweineplätze, 760 Sauenplätze und 2.224 dazugehörige Ferkelplätze umfassen. Das Verfahren wurde nach Antragsrücknahme durch den Antragsteller vom 01.09.2022 eingestellt.
Zuletzt aktualisiert: 05.12.2022
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Icon Antrag gem. §16 BImSchG zur Änderung der bestehenden Hähnchenmastanlage in Soest
Der landwirtschaftliche Betrieb des Antragstellers Julius Hoffstädter-Plange, Oestinghauser Straße 95, 59494 Soest, beantragt gemäß § 16 Bundes–Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur Änderung der bestehenden Hähnchenmastanlage an der Hofstelle auf dem Grundstück in der Gemeinde Soest, Gemarkung Thöningsen, Flur 9, Flurstück 79. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb des Ersatzbaus für den alten zweistöckigen Hähnchenmaststall mit 17.490 Tierplätzen, eines oberirdischen Gastanks mit einem Fassungsvolumen von 4.850 l, die Errichtung eines Waschtanks mit 30m³, die Versetzung von zwei Futtersilos mit je 30m³ und der Austausch der Abluftkamine des Bestandsstalls. Eine Veränderung der Tierplatzzahlen findet nicht statt.
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2024
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