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Icon Üxheim
Üxheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Gerolstein an. Der Ortsteil Niederehe ist staatlich anerkannter Erholungsort.
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/ Stadt/Gemeinde (RP)
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Icon Holzheim
Holzheim ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Diez an und liegt im Dreieck mit den Städten Diez und Limburg an der Lahn.
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/ Stadt/Gemeinde (RP)
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Icon Gießener Bergwerkswald
Der Bergwerkswald ist ein 86,47 Hektar großes Waldgebiet zwischen Gießen und Linden, welches zu 20 Prozent auf dem Gebiet der Stadt Gießen liegt, 80 Prozent gehören zu Linden. Das Gelände wurde 1955 das erste Mal unter Naturschutz gestellt, 1972 zum zweiten Mal. Seit 2001 ist der Bergwerkswald Fauna-Flora-Habitat (FFH)-, Natura 2000- und Naturschutzgebiet. Der Name stammt von den früher zahlreichen Bergwerken in diesem Gebiet, die Eisen- und Manganerz-Vorkommen gehörten zu den größten in Deutschland. Daneben wurde noch Kalk sowie Manganton abgebaut. Die aus der Ausbeutung zwischen 1843 und 1952 im Tagebau und im Stollen-Bergbau entstandenen Hohlräume führen noch heute von Zeit zu Zeit zu plötzlichen Bodenabsenkungen. Große Teile des Waldes sind Naturschutzgebiet, in dem sich viele Seen, Pflanzen und Tiere befinden. Die Seen sind teilweise dadurch entstanden, dass Bomberverbände der Alliierten beim Luftangriff auf Gießen am 6. Dezember 1944 ihre Ziele verfehlten und die Bombenlast über dem Wald abwarfen. Aus den Bombenkratern sind kleine Tümpel und Teiche entstanden, die vor allem Geburtshelferkröten und einer sehr großen Kammmolch-Population einen guten Lebensraum bieten. Daneben existieren Wasserfledermäuse. Ebenfalls interessant sind einige Gesteinsformationen im Wald: Es erhebt sich mitten aus dem Wald über einem See ein etwa 15 m hoher Felsen, von dessen Spitze aus man einen guten Ausblick über die Wipfel der Bäume hat. Der Aufstieg ist von forstamtlicher Seite jedoch eigentlich nicht gestattet, da eine erhöhte Absturzgefahr besteht. Außerdem befinden sich in der Nähe des Lindener Ortsteils Forst auch noch Hügelgräber aus der späten Eisenzeit. Der Bergwerkswald wird heute von mehreren Verkehrsadern durchschnitten. Dies ist zum einen die Bundesautobahn 485, die in diesem Gebiet auch die Anschlussstelle Dreieck Bergwerkswald als Abzweig zur Bundesstraße 49 aufweist. Außerdem führt die Main-Weser-Bahn von Gießen nach Frankfurt am Main durch den Bergwerkswald. An der Autobahn (A 485) liegt der Lindener Ortsteil Oberhof, ein Weiler und ehemalige Bergarbeitersiedlung.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Windpark Honert / Errichtung und Betrieb von neun Windkraftanlagen in 74736 Hardheim durch die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG
Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Honert“ mit neun Windkraftanlagen in der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 262 m und einer Nennleistung von 7 MW je Anlage. Die Anlagen HON-2, HON-3, HON-4, HON-6a, HON-6b, HON-7, HON-8 und HON-9 sollen auf Flurstück 11062 und die Anlage HON-10 auf Flurstück 11058 der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim errichtet und betrieben werden. Der Windpark „Honert“ liegt somit zwischen dem Ortsteil Wettersdorf (Stadt Walldürn), der Gemeinde Höpfingen, der Gemeinde Hardheim, dem Ortsteil Schweinberg (Gemeinde Hardheim) sowie dem Stadtteil Steinfurt (Stadt Külsheim, Main-Tauber-Kreis) und dem Ortsteil Riedern (Gemeinde Eichenbühl, Landkreis Miltenberg). Die Antragstellerin beantragte mit Schreiben vom 15.12.2023 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Honert“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 15.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht), weshalb das Genehmigungsverfahren sowie das Vorbescheidverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.11.2024 statt. Zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen reichte die Antragstellerin am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG ein. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: · Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit · ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart · Bundesnetzagentur Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 19.03.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
Zuletzt aktualisiert: 12.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Pforzheim
Pforzheim ist eine Großstadt mit 134.912 Einwohnern (31. Dezember 2024) im Nordwesten Baden-Württembergs am Nordrand des Schwarzwalds am Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm. Pforzheim ist ein Stadtkreis und zugleich Verwaltungssitz des Enzkreises, von dem das Stadtgebiet fast vollständig umschlossen ist. Die Stadt ist ein Zentrum des Verdichtungsraums Karlsruhe/Pforzheim, der etwa 650.000 Einwohner zählt. Die Stadt ist ferner das Oberzentrum der Region Nordschwarzwald. Die nächsten größeren Städte sind Karlsruhe (etwa 25 Kilometer nordwestlich) und die Landeshauptstadt Stuttgart (rund 37 Kilometer südöstlich). Pforzheim beherbergt zahlreiche weiterführende Schulen sowie eine Hochschule für angewandte Wissenschaft (Hochschule Pforzheim). Pforzheim ist ursprünglich eine Römergründung. Der Name leitet sich von lat. Port(us) (= vielleicht Flusshafen oder Stapelplatz) ab, dem auf dem Leugenstein von Friolzheim überlieferten römischen (Teil-)Namen der römischen Siedlung im heutigen Stadtgebiet von Pforzheim. Als Hauptort einer Civitas der Provinz Germania superior war die römische Stadt Portus ein Verwaltungszentrum. Der lateinische Name war im Mittelalter auch Phorcen(sis). Im Jahre 1067 wurde Pforzheim in einem Dokument König Heinrichs IV. erstmals urkundlich erwähnt. Als badische Residenzstadt wurde Pforzheim Ende des 17. Jahrhunderts mehrfach durch französische Truppen zerstört. Der britische Luftangriff auf Pforzheim am 23. Februar 1945 vernichtete 80 Prozent des Stadtgebietes und forderte nahezu 18.000 Todesopfer. Durch die 1767 von Markgraf Karl Friedrich von Baden begründete Schmuck- und Uhrenindustrie wurde Pforzheim weltbekannt. Darauf nimmt der Beiname Goldstadt beziehungsweise Gold-, Schmuck- und Uhrenstadt Bezug. In der Stadt werden etwa 75 Prozent der deutschen Schmuckwaren produziert; zudem befindet sich hier die einzige Goldschmiedeschule mit Uhrmacherschule in Deutschland. Pforzheim wird auch Pforte zum Schwarzwald genannt. Hier beginnen die Schwarzwald-Wanderwege nach Basel (Westweg), Waldshut (Mittelweg) und Schaffhausen (Ostweg). Auch der Schwarzwald-Schwäbische-Alb-Allgäu-Weg hat seinen Startpunkt dort, er führt über 311 Kilometer ins Allgäu. Zudem ist der Ort Endpunkt der Bertha Benz Memorial Route.
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/ Stadt/Gemeinde (BW)
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Icon Darmstadt
Darmstadt () ist eine kreisfreie Großstadt mit 167.029 Einwohnern (31. Dezember 2024) im Süden Hessens, Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Die Stadt gehört zum Rhein-Main-Gebiet und ist eines der zehn Oberzentren des Landes Hessen. Darmstadt ist nach Frankfurt am Main, Wiesbaden und Kassel die viertgrößte Stadt des Landes. Sie trägt seit dem 13. August 1997 die amtliche Zusatzbezeichnung Wissenschaftsstadt, mit der sie sich bereits seit der Nachkriegszeit profiliert. Darmstadt war von 1567 bis 1945 Landeshaupt- und Residenzstadt der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, des Großherzogtums Hessen und des Volksstaats Hessen. Der Ruf als „Zentrum des Jugendstils“ geht unmittelbar auf die 1899 von Großherzog Ernst Ludwig eingerichtete Darmstädter Künstlerkolonie Mathildenhöhe zurück, welche seit 2021 UNESCO-Weltkulturerbe ist. Nach dem Luftangriff während des Zweiten Weltkriegs war ein Großteil der Alt- und Innenstadt zerstört. Heute ist etwa jedes dritte Gebäude aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. In der Stadt befinden sich eine Reihe von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die circa 50.000 Studierende verteilen sich auf die 1877 gegründete Technische Universität, die Hochschule Darmstadt, die Evangelische Hochschule und die Wilhelm Büchner Hochschule. Zu den über 30 weiteren Forschungseinrichtungen gehören das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung, das Europäische Raumflugkontrollzentrum (ESA/ESOC), die Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) und drei Institute der Fraunhofer-Gesellschaft. Hinzu kommen zahlreiche Unternehmen und Einrichtungen des Kommunikations- und Informationstechniksektors, die angewandte Forschung und Entwicklung betreiben. Dazu zählen unter anderem der zweitgrößte Standort der Deutschen Telekom, die Software AG und mit der Merck KGaA auch ein DAX-Konzern. Die Stadt ist Heimat des Fußball-Zweitligisten SV Darmstadt 98, der zuletzt in der Saison 2023/24 in der 1. Bundesliga spielte. Darmstadt steht auf Platz 50 der größten Städte Deutschlands.
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/ Stadt/Gemeinde (HE)
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Icon Halberstadt
Halberstadt (plattdeutsch Halwerstidde) ist die Kreisstadt des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt mit knapp 38.000 Einwohnern. Die Industriestadt an der Holtemme im nördlichen Harzvorland ist ein überregionaler Eisenbahnknoten. Die Stadt liegt an den Bundesstraßen B 79, B 81 sowie der B 245. Aufgrund des Zusammentreffens mehrerer historischer Fernstraßen aus dem Westen von Goslar und Wolfenbüttel, im Norden von Magdeburg und im Osten von Halle (Saale) und Leipzig und Süden Nordhausen und einem Fächer von Straßen zu den Harzer Orten Thale, Quedlinburg, Blankenburg und Wernigerode wird sie auch Tor zum Harz genannt. Die Stadt war vom 9. Jahrhundert bis zum Jahr 1648 Sitz des Halberstädter Bischofs. Überregional bekannt ist Halberstadt für seinen bischöflichen Dom im Stil der französischen Gotik und die Martinikirche sowie für die Halberstädter Würstchen. Im 18. Jahrhundert umfasste die örtliche jüdische Gemeinde etwa 8 % der Stadtbevölkerung, womit sie eine der größten und bedeutendsten in Mitteldeutschland war. Sie bildete neben Frankfurt am Main bis ins 20. Jahrhundert ein Zentrum der jüdischen Neo-Orthodoxie in Deutschland. Die Innenstadt Halberstadts wurde am 8. April 1945 durch einen Luftangriff zu mehr als 80 Prozent zerstört. Während der DDR-Zeit war das Interesse an der historischen Bausubstanz gering; ab 1990 hingegen wurden viele Bauwerke saniert. Besonders in der nördlichen Altstadt, um die Voigtei und den Stadtteil Westendorf, haben sich einige sehenswerte Fachwerkhäuser erhalten, insgesamt etwa 450 in der Innenstadt und weitere in den alten Ortskernen im ländlichen äußeren Stadtgebiet wie Langenstein. Für internationale Bekanntheit sorgt seit 2001 die Aufführung der Komposition ORGAN²/ASLSP (As Slow as Possible) von John Cage in der Sankt-Burchardi-Kirche, des mit 639 Jahren längstdauernden Musikstücks der Welt.
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/ Stadt/Gemeinde (ST)
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Icon Windpark Steinbach-Himmelreich / Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen
Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Steinbach-Himmelreich“ mit insgesamt drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Mudau, Gemarkung Steinbach, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvo-raussetzungen gestellt wurde: WEA Gemeinde Gemarkung Flurstück 10 Mudau Steinbach 664 11 Mudau Steinbach 610 12 Mudau Steinbach 842 Gleichzeitig plant die Antragstellerin die Errichtung und den Betrieb von weiteren sieben Anlagen des Windparks „Steinbach-Himmelreich“. Hierfür wurde ein gesonderter Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gestellt. Die Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe des Windparks „Steinbacher Höhe“ in Mudau-Steinbach, mit dem die geplanten Anlagen eine Windfarm bilden. Der Windpark „Steinbach-Himmelreich“ liegt zwischen den Ortsteilen Steinbach (Mudau), Donebach (Mudau), Ünglert (Mudau), Stürzenhardt (Buchen), Hettigenbeuern (Buchen), sowie Beuchen (Amorbach). Die beantragten Anlagen des Typs Nordex N175-6,8 MW weisen eine Nabenhöhe von 179,0 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 267,5 m und eine Nennleistung von 6,8 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 29.01.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 09.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren ist nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 statt. Am 16.10.2024 führte die Antragstellerin die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Dialogveranstaltung in der Odenwaldhalle in Mudau durch. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 10.12.2024. Der Vorbescheid soll Fragen hinsichtlich des Planungsrechts, Raumordnungsrecht, der Radaranlage Lauda und des militärischen und zivilen Luftverkehrs klären. Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 29.01.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 09.12. bzw. 10.12.2024 zwei Anträge auf Vorbescheid für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Vorbescheidverfahren durchzuführen ist.
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon MI Investitions GmbH, Errichtung und Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u...
Die MI Investitions GmbH, Theodor-Storm-Straße 4, 61350 Bad Homburg vor der Höhe, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung für das Rechenzentrum Data Center Campus Fritz-Klatte-Quartier (FKQ). Hierzu hat die MI Investitions GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Fall eines Stromausfalls ist bis Endausbau eine Notstromdieselmotorenanlage mit insgesamt 78 Notstromdieselmotoren (NDMA) vorgesehen. Dies entspricht einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis Endausbau in der Höhe von 521,3 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtvorhaben bis Endausbau wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Der Antrag auf Erteilung der ersten Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG umfasst im Wesentlichen - die abschließende Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, - die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft, insbesondere hinsichtlich des Eintrags von Luftschadstoffen, - die Baugenehmigung nach § 74 Hessische Bauordnung für alle im Bauantrag beschriebenen baulichen Anlagen, - vorbereitende Arbeiten zur Errichtung der beantragten NDMA inklusive Nebeneinrichtungen (wie Kraftstoffversorgung, Selektive Katalytische Reduktion inklusive Harnstoffversorgung). Die Kraftstoffversorgung für die 36 NDMA (35 Data Hall Generatoren und ein Hausgenerator) des Gebäude 1 soll über einen Abfüllplatz und 36 Kraftstoff-Lagertanks erfolgen. Jede NDMA verfügt zudem über einen Kraftstoff-Tagestank. Die Stickoxid-Reduktion der Data Hall Generatoren erfolgt mittels SCR (Selective Catalytic Reduction). Die dafür benötigte Harnstoffversorgung erfolgt über den gleichen Abfüllplatz, 1 Urea-Lagertank und 35 Harnstoff-Tagestanks. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Gesamtanlage im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur 1. Teilgenehmigung wird in den Fachbeiträgen der Endausbauzustand mit den NDMA der Gebäude 1 bis 3 berücksichtigt. Gegenstand des Antrages nach § 8a BImSchG auf Zulassung zum vorzeitigen Beginn sind die Erdarbeiten, die Errichtung der Fundamente und der Bodenplatte für die Abfüllfläche, NDMA und Schornsteine sowie die Aufstellung der NDMA, einschließlich der Funktionsprüfungen der Versorgungsanlagen für Diesel und Harnstoff. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.
Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wesentliche Änderung einer Sonderabfallverbrennungsanlage durch Errichtung und Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage am Standort 15806 Zossen OT Schöneiche; Vorhaben-ID Süd-G07024
Die Firma Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH, Tschudistraße 3 in 14476 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Am Galluner Kanal, 15806 Zossen OT Schöneiche in der Gemarkung Gallun, Flur 3, Flurstück 409 die Sonderabfallverbrennungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 90 Tonnen pro Tag wesentlich zu ändern. Weiterhin wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - den Neubau und Betrieb der neuen Verbrennungslinie mit Drehrohrofen und Kesselanlage, - die Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 135 Tonnen pro Tag, - den Neubau und Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage und eines 40 m hohen Schornsteins, - den Neubau und Betrieb von Silo-Anlagen für Filterrückstände aus der Rauchgasreinigung und für Betriebsmittel, - die Erweiterung des vorhandenen Bunkers um eine 4. Bunkerkassette, - die Erhöhung der Abfalllagermengen von 1 705 Tonnen auf 2 055 Tonnen, - den Neubau Vorbehandlungsanlage (mechanische Aufbereitung), - den Neubau einer überdachten Stellfläche für Heiß-Sonderchargen, - den Neubau eines Turbinengebäudes mit Luftkondensator und Wasser-Dampf-Kreislauf, - den Neubau von Betriebsgebäuden für EMSR-Technik, Drucklufterzeugung, Netzersatzaggregat etc., - den Bau neuer Verkehrsflächen (Anlagenumfahrung, Andienung Abfall) sowie - die Neuordnung des Leergutlagers. Es handelt sich dabei um die Änderung von Anlagen der Nummer 8.1.1.1 GE und 8.12.1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer, das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie das Versickern von Niederschlagswasser. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BlmSchG beantragt. Diese umfasst die Errichtung und den Betrieb der neuen Rauchgasreinigung inklusive der dazugehörigen Siloanlagen. Die Inbetriebnahme der neuen Rauchgasreinigung ist im Juli 2026 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der neuen zweiten Verbrennungslinie mit Drehrohrofen inklusive der Nebenanlagen ist voraussichtlich im Dezember 2028 vorgesehen. Hinweis: Der Firma Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH, Tschudistraße 3 in 14476 Potsdam wurde die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, die Sonderabfallverbrennungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 90 Tonnen pro Tag wesentlich zu ändern.
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2025
Icon UVP-Vorhaben
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