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Icon Wald
Wald ist eine Gemeinde im Landkreis Ostallgäu in Bayerisch-Schwaben. Die Gemeinde ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Seeg.
place Umweltdaten
/ Stadt/Gemeinde (BY)
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Icon NSG Telgenbusch
Der Flugplatz Johannisthal war ein Flugplatz in Berlin. Er wurde im September 1909 als zweiter unternehmerisch geführter Flugplatz und als zweiter Motorflugplatz in Deutschland eröffnet, nach dem August-Euler-Flugplatz in Darmstadt. Wegen seiner Lage zwischen den Berliner Vororten Johannisthal und Adlershof wurde er damals noch Motorflugplatz Johannisthal-Adlershof genannt. Nachdem die Nutzung für den zivilen Passagierluftverkehr mit der Eröffnung des Zentralflughafens Tempelhof im Jahr 1923 endete und er seit 1952 nicht mehr als öffentlicher Flugplatz genutzt worden war, wurde er 1995 offiziell geschlossen und anschließend umgenutzt (Gewerbe- und Wohnbebauung, Landschaftspark Johannisthal/Adlershof).
Zuletzt aktualisiert: 01.01.2012
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon ehemaliges Flugfeld Johannisthal
Der Flugplatz Johannisthal war ein Flugplatz in Berlin. Er wurde im September 1909 als zweiter unternehmerisch geführter Flugplatz und als zweiter Motorflugplatz in Deutschland eröffnet, nach dem August-Euler-Flugplatz in Darmstadt. Wegen seiner Lage zwischen den Berliner Vororten Johannisthal und Adlershof wurde er damals noch Motorflugplatz Johannisthal-Adlershof genannt. Nachdem die Nutzung für den zivilen Passagierluftverkehr mit der Eröffnung des Zentralflughafens Tempelhof im Jahr 1923 endete und er seit 1952 nicht mehr als öffentlicher Flugplatz genutzt worden war, wurde er 1995 offiziell geschlossen und anschließend umgenutzt (Gewerbe- und Wohnbebauung, Landschaftspark Johannisthal/Adlershof).
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2002
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Berlin
Berlin [bɛr'li:n] ist die Hauptstadt und ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Großstadt ist mit rund 3,7 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit 891 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde Deutschlands sowie die bevölkerungsreichste Stadt der Europäischen Union. In der Agglomeration Berlin leben rund 4,8 Millionen Menschen, in der Metropolregion Berlin-Brandenburg rund 6,3 Millionen. Der Stadtstaat besteht aus zwölf Bezirken. Neben den Flüssen Spree, Havel und Dahme befinden sich im Stadtgebiet kleinere Fließgewässer sowie zahlreiche Seen und Wälder. Berlin wurde im 13. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Die Stadt war Hauptstadt der Mark Brandenburg, Preußens und Deutschlands. Im Laufe des 19. und frühen 20. Jahrhunderts entwickelte sich Berlin zur weltweit drittgrößten Stadt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unterlag die Stadt 1945 dem Viermächtestatus; Ost-Berlin hatte ab 1949 die Funktion als Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, während West-Berlin de facto Teil der Bundesrepublik wurde. Mit dem Fall der Berliner Mauer 1989 und der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wuchsen die beiden Stadthälften wieder zusammen und Berlin erhielt seine Rolle als gesamtdeutsche Hauptstadt zurück. Seit 1999 ist die Stadt Sitz der Bundesregierung, des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der meisten Bundesministerien, zahlreicher Bundesbehörden und Botschaften. Berlin zählt zu den ökonomischen Zentren in Europa. Unter den wichtigen Zweigen der städtischen Wirtschaft sind der Tourismus, die Kreativ- und Kulturwirtschaft, die Biotechnologie und Gesundheitswirtschaft mit Medizintechnik und pharmazeutischer Industrie, die Informations- und Kommunikationstechnik, die Bau- und Immobilienwirtschaft, die Finanzwirtschaft, der Handel, die Optoelektronik, die Energietechnik, die Logistik sowie das Messe- und Kongresswesen. Die Stadt ist ein europäischer Verkehrsknotenpunkt des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs. Berlin ist ein internationaler Standort für innovative Unternehmensgründer und verzeichnet seit 2010 hohe Zuwachsraten bei der Zahl der Erwerbstätigen. Berlin gilt als Weltstadt der Kultur, Medien und Wissenschaften. Die Universitäten, Forschungseinrichtungen, Sportereignisse und Museen der Stadt genießen internationalen Ruf. Die Metropole trägt den UNESCO-Titel Stadt des Designs und ist eine der meistbesuchten Destinationen des Kontinents. Berlins Musik, Architektur, Festivals, Spitzengastronomie, Nachtleben und urbane Lebensqualität sind weltweit bekannt.
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/ Stadt/Gemeinde (BE)
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Icon Rostock
Rostock [ˈʁɔstɔk] ist eine norddeutsche Großstadt in Mecklenburg-Vorpommern. Sie befindet sich im Landesteil Mecklenburg und liegt direkt an der Ostsee. Rostock hat den Status einer kreisfreien Stadt. Mit 205.307 Einwohnern ist sie die bevölkerungsreichste Stadt und einzige Großstadt Mecklenburg-Vorpommerns und eines der vier Oberzentren des Bundeslandes. In der Hauptsatzung ist der Namenszusatz Hanse- und Universitätsstadt festgelegt. Das Stadtgebiet erstreckt sich rund 16 Kilometer auf beiden Seiten der Warnow bis zu deren Mündung in die Ostsee im Ortsteil Warnemünde. Die Innenstadt liegt auf dem linken Ufer des Flusses. Geprägt wird Rostock durch seine Lage am Meer, seinen Hafen sowie die Universität Rostock, die 1419 gegründet wurde und zu den ältesten Hochschulen Deutschlands zählt. Der für den Fährverkehr und Güterumschlag bedeutende Rostocker Hafen, der wichtigste deutsche Ostseehafen, sowie der größte deutsche Kreuzfahrthafen in Warnemünde liegen im Stadtgebiet. Rostock ist zudem Hauptsitz des deutschen Marinekommandos. Die 1991 begründete Hanse Sail hat sich zu einer der großen maritimen Veranstaltungen im Ostseeraum entwickelt. Rostock wurde am 24. Juni 1218 das Lübische Stadtrecht bestätigt. Seit 1283 Mitglied der Hanse, blühte die Stadt in den folgenden Jahrhunderten durch den Freihandel auf. Aus jener Zeit sind eine Reihe von Bauten der Backsteingotik erhalten. Viele weitere Baudenkmäler in Rostock zeugen von der überregionalen Bedeutung der Stadt in Spätmittelalter und früher Neuzeit. Durch den Niedergang der Hanse, den Dreißigjährigen Krieg und den Stadtbrand von 1677 wurde Rostock jedoch zurückgeworfen, und die Einwohnerzahl verringerte sich auf ein Drittel, wovon sich die Stadt erst seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert vollständig erholen konnte. Die Stadt gehörte bis 1918 zum Großherzogtum und dann zum Freistaat Mecklenburg-Schwerin. Rostock war als größte Stadt Mecklenburgs stets der wirtschaftliche Mittelpunkt des Landes. Neben der Haupt- und Residenzstadt Schwerin war Rostock mit seiner Universität auch ein Zentrum von Kultur und Wissenschaft in Mecklenburg. Jahrhundertelang dominierte die maritime Wirtschaft die Stadt. Mit der Gründung der Flugzeugwerke Arado 1921 und Heinkel 1922 wurde Rostock dann auch ein bedeutender Technologiestandort, was die Stadt in den 1940er Jahren allerdings zu einem wichtigen Ziel des Luftkriegs im Zweiten Weltkrieg machte. In der DDR-Zeit war Rostock von 1952 bis 1990 Bezirksstadt; der Hafen wurde zum bedeutendsten der DDR ausgebaut und die Stadt systematisch durch neue Stadtgebiete erweitert, bis sie auf über 250.000 Einwohner anwuchs. Zwischen 1990 und 2000 verlor Rostock etwa ein Fünftel seiner Einwohner durch Abwanderung, zudem hat sich die Rostocker Wirtschaft erheblich verändert: Die Bedeutung der Schiffbauindustrie ging stark zurück; viele neue Arbeitsplätze entstanden im Tourismus und im Dienstleistungssektor; größter Arbeitgeber der Stadt ist nun die Universität mit der Universitätsklinik. Seit dem Beginn des 21. Jahrhunderts wächst Rostocks Bevölkerungszahl wieder.
folder_code Unbekannt
/ Stadt/Gemeinde (MV)
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Icon Leckfeld
Das FFH-Gebiet Leckfeld ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland im Norden der Gemeinde Leck. Es ist Teil der Lecker Geest und liegt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest. Das FFH-Gebiet befindet sich in der Nordhälfte des ehemaligen Fliegerhorstes Leck. 1939 wurde dieser von der Luftwaffe der Wehrmacht in Betrieb genommen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er von der britischen Besatzungsmacht nicht mehr als Flugplatz genutzt. Mit der Gründung der Bundeswehr wurde das Gelände ab 1959 wieder als Militärflugplatz für die Bundesluftwaffe ausgebaut. Am 26. August 1992 endete der militärische Flugbetrieb und Ende 2012 die militärische Nutzung des Geländes. Die Südgrenze des FFH-Gebietes stellt der Nordrand der noch vorhandenen Start- und Landebahn dar. Der Ostrand ist der Ketelsburger Weg. Die Nordgrenze ist der Ortsteil Leckfeld-Nord und die Westgrenze der Kosmeygraben sowie die Grenze zur Gemeinde Tinningstedt. Es hat eine Fläche von 111 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 1,64 km. Die höchste Erhebung mit 10 m über NN liegt im Nordwesten am Heideweg, der tiefste Punkt mit 5 m über NN an der Südspitze. Das FFH-Gebiet wird durch die ehemalige Rollbahn mit ihren Flugzeugstellplätzen in zwei Teile geteilt. Die überwiegende FFH-Lebensraumklasse des FFH-Gebietes ist der Trockenrasen, gefolgt von Einfünftel Heide und Gestrüpp, sowie Einzehntel Ackerland, siehe auch Diagramm 1. Im Zentrum befinden sich einige kleinere Laub- und Nadelwaldflächen. Während der langen Zeit als Militärstützpunkt ist die Fläche nicht gedüngt worden. Damit hat sich die Fläche zu einem landesweit bedeutenden Magerlebensraum mit entsprechenden Pflanzenarten entwickeln können. Gut Dreiviertel des FFH-Gebietes befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), siehe auch Diagramm 2. Ein schmaler Streifen mesophilen Grünlandes am Nordrand der Start- und Landebahn ist an einen Landwirt verpachtet, der die Fläche als Grünland intensiv nutzt. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) hat von der BImA einen Teil der Fläche hinzugepachtet, sodass mehr als die Hälfte der FFH-Gebietsfläche von der SNSH bewirtschaftet wird, siehe Diagramm 3. Eine 800 m lange Graspiste für die Motorflieger und eine 1600 m lange Schleppstrecke für die Segelflieger wird von der Sportfluggruppe Leck e. V. genutzt, die eine Zufahrt vom öffentlichen Ketelsburger Weg zu ihren Vereinsgebäuden am Helmut von Harten Weg innerhalb des umzäunten Gebietes an der Ostgrenze des FFH-Gebietes hat. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg nutzt den südlichen Teil außerhalb des FFH-Gebietes seit 2020 als Teststrecke. Der ehemals militärisch genutzte Teil des FFH-Gebietes ist noch immer durch den alten Schutzzaun für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Es werden allerdings gelegentlich von der Stiftung Naturschutz Führungen durch das Gebiet angeboten. Die Beschilderung als Militärisches Sperrgebiet ist vom Zaun entfernt worden. Die FFH-Gebietsteile außerhalb des Zauns im Nordosten sind frei zugänglich. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, diesen Teil zu erreichen. Vom Osten am Ketelsburger Weg und vom Norden über den Heideweg. An den Zugängen fehlen jegliche Hinweise auf das FFH-Gebiet. Innerhalb des Gebietes gibt es nur zugewachsene Trampelpfade, was auf eine geringe Nutzung hindeutet.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Guttauer Gehege
Das FFH-Gebiet Guttauer Gehege ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Kellenhusen (Ostsee), Grömitz und Dahme. Es besteht aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten, die sich westlich der Wohnbebauung der beiden Gemeinden Kellenhusen (Ostsee) und Dahme befinden. Der größere Teil besteht aus dem Guttauer Gehege und der nördlich davon gelegene kleinere Teil ist die Dahmer Holzkoppel. Es hat eine Größe von 583 Hektar. Seine größte Ausdehnung liegt mit 5,05 Kilometer in Nordostrichtung. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum „Südost-Oldenburg“ (Landschafts-ID 70206) in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es liegt geologisch in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit. Die höchste Erhebung mit 11 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt an der Nordspitze des Teilgebietes Guttauer Gehege. Der niedrigste Bereich liegt auf Meereshöhe im Süden beim Rittbruch, siehe auch Karte 1. Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Laubwald bedeckt. Lediglich in der Nähe des Forsthauses Kellenhusen in den Abteilungen 5 bis 8 befindet sich noch Mischwald (im Luftbild als dunkelgrüne Flächen zu erkennen). Bei dem Guttauer Gehege handelt es sich um einen historischen Waldstandort, der bereits auf der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1893 verzeichnet ist, siehe Bild 1. Das FFH-Gebiet befindet sich vollständig im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Damit ist sichergestellt, dass die Handlungsgrundsätze der SHLF für Natura-2000-Schutzgebiete zur Anwendung kommen. Das FFH-Gebiet ist von zahlreichen Bächen durchzogen. Das Teilgebiet Dahmer Holzkoppel entwässert nach Osten in die Dahmer Au und nach Westen in den Oldenburger Graben. Das Guttauer Gehege entwässert im Norden in die Dahmer Au und nach Süden in den Ringkanal Ost. Die Entwässerung erfolgt dann über den Randkanal östlich von Lensterstrand über ein Dauerschöpfwerk und ein Deichsiel in die Lübecker Bucht. Die Dahmer Au bildet im Norden auf 580 Meter Länge die Grenze des FFH-Gebietes. Die Dahmer Au ist ein Wasserkörper, der laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einer Berichtspflicht gegenüber der europäischen Umweltagentur in Kopenhagen unterliegt. Es handelt sich um den Wasserkörper Dahmer Au (Fließgewässer) mit der Kennung DERW_DESH_OG_17. Laut Wasserkörpersteckbrief der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist der ökologische Zustand „mäßig“ und der chemische Zustand „nicht gut“. Begründet wird letzteres mit zu hohen Gehalten an Nitraten, Bromierten Diphenylether (BDE), Hg und Hg-Verbindungen, sowie Bentazon und Diflufenican. Bis zum Jahre 2028 muss gemäß WRRL für alle Gewässer in der Europäischen Union ein „guter“ ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen in Bad Berleburg (Windpark Osterholz GmbH & Co. KG)
Die Firma Windpark Osterholz GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen, hat mit Datum vom 29.08.2024 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 29.08.2024), die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Ge-samthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Bad Berleburg, WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Weidenhausen, Flur: 3, Flurstück 119, WEA 2: 57319 Bad Berle-burg, Gemarkung: Dotzlar, Flur: 9, Flurstück 118 und WEA 3: 57319 Bad Berleburg, Ge-markung: Hemschlar, Flur: 3, Flurstück 103, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von drei Windkraftanlagen Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typen: Vestas V150-6.0 MW (mit Hybridturm Beton/Stahl CHT und Funda-ment sowie Sägezahnhinterkante) in 57319 Bad Berleburg, WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Weidenhausen, Flur: 3, Flurstück 119, WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Dotzlar, Flur: 9, Flurstück 118 und WEA 3: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Hemschlar, Flur: 3, Flurstück 103. mit den jeweiligen Abmessungen Vestas V150-6,0 MW: Naben-Höhe: 125,00 m über Grund Gesamthöhe: 200,00 m Rotor-Durchmesser: 150,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von max. 6.000 kW 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an WEA 1, WEA 2 und WEA 3 zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die drei Windkraftanlagen sollen im Kalenderjahr 2026 nach Beendigung des Genehmigungsverfahrens in Betrieb genommen werden. Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2 (S) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Grundsätzlich ist somit gemäß § 7 Abs. 2 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Das Vorhaben ist jedoch UVP-pflichtig, da die Antragstellerin gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Genehmigungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig erachtet hat. Unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV). Der UVP-Bericht ist als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt worden. Das Vorhaben bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.
Zuletzt aktualisiert: 30.11.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 12 Windkraftanlagen in Netphen (Prinz Wittgenstein Projektentwicklung - Windpark Siegerland 1)
Die Prinz Wittgenstein Projektentwicklung, Schloss Wittgenstein 1 in 57334 Bad Laasphe, hat mit Datum vom 30.04.2025 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 30.04.2025), letztmalig ergänzt am 20.08.2025, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Netphen beantragt: Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von 12 Windkraftanlagen Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typ: Vestas V172-7,2 MW (mit Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) Rotordurchmesser: 172,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) Leistung: 7.200 kW elektrische Nennleistung in der Stadt Netphen (57250) an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück ETRS 89 Zone 32 Nabenhöhe [m] 1 Nauholz 10 10 O: 441830 N: 5640820 199 2 Nauholz 1 13 O: 442848 N: 5641672 199 3 Nauholz 4 108 O: 442849 N: 5640807 199 4 Nauholz 4 46 O: 441060 N: 5639700 199 5 Grissenbach 1 24 O: 441387 N: 5639180 199 6 Grissenbach 1 23 O: 441045 N: 5638704 199 7 Nenkersdorf 1 19 O: 442393 N: 5639893 199 8 Nenkersdorf 1 19 O: 442741 N: 5640138 199 9 Nenkersdorf 1 14 O: 442023 N: 5639529 199 10 Beienbach 1 47 O: 439775 N: 5640018 164 11 Beienbach 1 119 O: 440338 N: 5639911 164 12 Walpersdorf 14 3 O: 443352 N: 5640932 199 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an den jeweiligen Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dar-gestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Windkraftanlagen sollen 2027 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG. Die Anlage gehört zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Gleichzeitig ist das Vorhaben in Nr. 1.6.2 (A) des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist daher im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 19 ff. BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV durchzuführen. Zuvor ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich. Die Antragstellerin hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen und einen UVP-Bericht vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG (mit Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen ist. Das Vorhaben der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Zuletzt aktualisiert: 19.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon wesentliche Änderung des bestehenden Schlachthofes nach § 16 BImSchG
Am 22.09.2021 wurde die wesentliche Änderung der Anlage zum Schlachten von Schweinen mit einer Leistung von 50 t Lebendgewicht oder mehr je Tag beantragt. Das Vorhaben umfasst den Austausch der Anlagentechnik sowie Anpassung diverser Anlagenteile an den Stand der Technik. Es ist die Modernisierung der Anlagentechnik, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Reduzierung der Abfälle und des Abwassers angestrebt. Zur Erhöhung der Lagerkapazitäten ist die Aufstellung von zwei neuen Lagertanks für Eisen(III)-Chlorid und für CO2 mit 25 m³ und 30 t beantragt. Die Lüftung in den Bereichen Schlachtung, Konfiskat und Abwasserbehandlung soll durch neue raumlufttechnische Anlagen erneuert sowie eine UV/Ozon-Abluftreinigungsanlagen installiert werden. Die vorhandene Druckluftzentrale wird verlegt. Zudem werden Änderungen in den Bereichen Abwasserbehandlung, Blutbehandlung und –lagerung, Schlachttechnik Reinbereich, Wasseraufbereitung und Wärmerückgewinnung beantragt.
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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