Flächenmäßige Erweiterung des bestehenden Muschelkalksteinbruches der Engelbert Schneider GmbH & Co. KG in Haigerloch-Weildorf (Zollernalbkreis) um ca. 6 ha.
Die Engelbert Schneider GmbH & Co. KG, Hanfland 1 in 72401 Haigerloch-Gruol, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) zur flächenmäßigen Erweiterung des bestehenden Muschelkalksteinbruches in Haigerloch-Weildorf um ca. 6 ha bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Bauamt des Landratsamtes Zollernalbkreis als untere Immissionsschutzbehörde – beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrags sind im Wesentlichen folgende Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs des bestehenden Steinbruchs: eine west/südwestliche Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um ca. 6 ha mit tiefster Abbausohle bei ca. 418,5 mNN, ansteigend in Erweiterungsrichtung bis zur Südwestecke auf ca. 427 mNN eine Zwischenlagerung des Oberbodens auf einer Fläche von ca. 0,5 ha Bodenmaterial, welches nicht unmittelbar auf die zu diesem Zeitpunkt jeweils fertig gestellten Rekultivierungsflächen aufgetragen werden kann. Bezüglich der Rekultivierung ist im Bereich der Erweiterungsfläche eine Vollverfüllung vorgesehen, die eine ackerbauliche Rekultivierung entsprechend der aktuellen Nutzung ermöglicht. Unmittelbar nach Vollziehbarkeit der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Der Standort der zu ändernden Anlage ist in: Stadt/Gemeinde: 72401 Haigerloch-Weildorf Gemarkung(en): Weildorf Flurstücke: 3517, 3529, 3566, 3575, 3584, 3585, 3586, 3587, 3588, 3589, 3590, 3591, 3592, 3593, 3594 (je zum Teil); 3570, 3571, 3572, 3573,
Zuletzt aktualisiert: 02.02.2023
UVP-Vorhaben