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Icon Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung (Az. 63DH 3938/2023/71)
Drentweder Porc GmbH, vertreten durch Herrn Daniel Kurmann, Industriestr. 10-12, 49681 Garrel, wurde auf Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG vom Landkreis Diepholz als zuständige Genehmigungsbehörde am 23.01.2025 die Genehmigung für folgende Maßnahmen erteilt: Änderung einer Anlage zum Halten von Sauen und Ferkeln - teilweise Änderung der Aufstallung sowie Reduzierung der Tierplätze in den Sauenställen BE 2 und BE 3 (BE 2: - 44 Zuchtsauen, -7 Eber/ BE 3: - 88 Zuchtsauen), Anbau Abferkelstall mit Abluftreinigungsanlage für 102 Sauen mit Ferkel (BE 1a) und Anschluss vorhandener Abferkelstall (BE 1) an Abluftreinigungsanlage, Anlegen einer Feuerwehrumfahrt (BE 12), Betrieb der Gesamtanlage mit 1.784 Zuchtsauen, 3 Eber, 518 Sauen mit Ferkel, 408 Aufzuchtferkel bis 30 kg und 440 Jungsauen
Zuletzt aktualisiert: 24.02.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Erweiterung einer Hähnchenmastanlage um 3 weitere baugleiche Ställe mit je 49.263 Plätzen etc. in Wesuwe
Frau Dorothea Krallmann, Zum Tengen 6, 49716 Meppen, beantragt nach § 16 Bundes-Immissions-schutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage um 3 weite-re baugleiche Ställe mit je 49.263 Plätzen, Aufstellung von 6 Futtermittelsilos, Errichtung von 5 Abluft-türmen mit einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage und Einbau von 3 Erdbehältern für Reinigungswas-ser sowie Neubau eines ASL Behälters auf dem Grundstück Gemarkung Wesuwe, Flur 79, Flurstück 29 (Gesamtkapazität: 220.861 Hähnchenmastplätze). Die geplante Anlage soll im Winter 2023 in Betrieb genommen werden. Das o.a. Vorhaben unterliegt gemäß § 3b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a.F. i.V.m. Nr. 7.3.1 der Anlage 1 zum UVPG a.F. der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zuletzt aktualisiert: 13.06.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wiesmoor
Wiesmoor ist eine Stadt in Ostfriesland in Niedersachsen und liegt im äußeren Nordwesten Deutschlands. Die Stadt bildet den südöstlichsten Zipfel des Landkreises Aurich. Mit 13.875 Einwohnern, die auf 82,99 Quadratkilometern leben, ist Wiesmoor im Vergleich zu anderen ostfriesischen Städten nur dünn besiedelt. Unter den Städten auf dem ostfriesischen Festland ist sie nach Einwohnerzahl nach Esens die zweitkleinste. Bis ins späte 18. Jahrhundert war das heutige Stadtgebiet völlig unbewohnt, da es einen Teil des Ostfriesischen Zentralhochmoors bildete und somit über Jahrhunderte eher Barriere zwischen den historischen Gauen Auricherland und Östringen war. Bislang ließen sich nur wenige Spuren finden, die überhaupt die frühere Anwesenheit von Menschen belegen. Erst ab 1780 wurden Teile des heutigen Stadtgebietes dauerhaft besiedelt. Die Entwicklung erfolgte dabei von außen nach innen, das heißt, dass die am Stadtrand liegenden Ortschaften deutlich älter sind als der heutige Stadtkern selbst. Wiesmoor ist die jüngste Stadt Ostfrieslands und eine der jüngsten Städte Niedersachsens. Als einzige der ostfriesischen Städte verdankt Wiesmoor seine Entstehung der Industrialisierung, konkret der ab 1906 einsetzenden industriellen Abtorfung des Moores. In der Stadt wurden nacheinander die drei wesentlichen Phasen der Moorkolonisierung in Ostfriesland durchlaufen: zuerst die ungeplante Moorkolonisierung in Streusiedlungen, die Kolonisierung durch Fehnkanäle und schließlich die industrielle Moorkolonisierung. Die Stadtrechte erhielt die Kommune am 16. März 2006. Über einen Zeitraum von rund 60 Jahren wurde in Wiesmoor aus Torfverbrennung elektrischer Strom gewonnen. Die Stadt nennt sich selbst Blumenstadt, da die Verbrennung des Torfs im ehemaligen Kraftwerk und die Nutzung der daraus resultierenden Abwärme für die Aufzucht von Pflanzen, insbesondere Blumen, untrennbar mit der Wirtschaftsgeschichte der Kommune verbunden ist. Die Stadt ist seit 1977 als Luftkurort anerkannt; der Tourismus ist neben dem Gartenbau und der Milchwirtschaft ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor. Daneben gibt es eine gewisse Anzahl von Industriebetrieben. Wegen des jungen Alters der Stadt sind im Gegensatz zu anderen ostfriesischen Kommunen nur wenige historische Gebäude zu finden. So datiert die älteste Kirche der Stadt erst aus dem Jahr 1907. Nur einige Gebäude aus der Zeit der Industrialisierung stehen unter Denkmalschutz, zudem gibt es eine Reihe von historischen Gulfhöfen in den älteren Außenbereichen der Stadt.
Zuletzt aktualisiert: 26.02.2021
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/ Gemeinde
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Icon Bekanntgabe nach § 9 UVPG; Änderungsantrag gem. § BImSchG: Neubau von 2 Hähnchenmastställen (2775-21)
Bislang wird auf der Hofstelle Hähnchenmast betrieben (insgesamt 84.000 Hähnchenmastplätze). Es wird nun die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zum Neubau zwei weiterer Hähnchenmastställe mit jeweils 42.000 Plätzen (BE 5 und BE 6) einschließlich Abluftturm mit Einbau eines DLG-zertifizierten Abluftwäschers und zwei Schmutzwasser-Auffangbehältern mit je 10m³ Inhalt (BE 9) beantragt. Außerdem wird eine immissionsschutz-rechtliche Genehmigung für die Aufstellung von vier Futtermittelsilos (je 40m³) (BE 8) und die Vergrößerung des Abluftturms an den vorhandenen zwei Stalleinheiten mit Einbau eines DLG- zertifizierten Abluftwäschers einschließlich zwei Schmutzwasser-Auffangbehältern mit je 10m³ Inhalt (BE 9) beantragt. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Gemeinde Bohmte, Gemarkung Bohmte, Flur 27, Flurstücke 58 und 59. Gemäß § 16 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1275) in der z. Zt. geltenden Fassung und der lfd. Nr. 7.1.3.1 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung vom 31.05.2017 bedarf die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 erheblich sein können.
Zuletzt aktualisiert: 14.02.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Erweiterung und Betrieb eines Schweinemaststalls um 2.304 Plätze etc. in Haselünne
Herr Benno Föcke, Loherfeld 23, 49740 Haselünne, beantragt nach § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die Erweiterung und den Betrieb eines Schweinemaststalls um 2.304 Plätze, den Einbau einer Abluftreinigungsanlage sowie den Neubau eines Güllehochbehälters (4.097 m³ Bruttovolumen) mit Zeltdach auf dem Grundstück Gemarkung Apeldorn- Haselünne, Flur 16, Flurstück 161. Die Anlage hat danach eine Gesamtkapazität von 3.704 Mastschweineplätzen, 311 Sauenplätzen, 2.304 Ferkelplätzen, 60 Jungsauenplätzen und 2 Eberplätzen. Die geplante Anlage soll im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 7.1.11.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 7.7.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit Datum vom 01.02.2021 vorgelegt.
Zuletzt aktualisiert: 14.11.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Adelebsen
Adelebsen ist ein Flecken in Niedersachsen, der etwa 15 Kilometer westlich von Göttingen an der Schwülme liegt. Er hat 6180 Einwohner und gehört zum Landkreis Göttingen. Der Flecken Adelebsen besteht aus der Kernortschaft Adelebsen und den Ortsteilen Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke.
Zuletzt aktualisiert: 03.05.2021
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/ Gemeinde
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Icon Windpark Oldenbroker Feld V WEA 3
Kurzbeschreibung Bauleitplanung: Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 hat die Gemeinde Ovelgönne die Grundlage zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen zur Erweiterung des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld geschaffen. Als Grundlage des hier beantragten Windenergieanlagenstandortes dient die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 entsprechend der Zweckbestimmung eine Windenergieanlage (WEA 3) zu errichten. Windenergieanlage: Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 140 m und eine Gesamthöhe von 196 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: WEA-Nr. 3 WEA- Typ: Vestas V 112 Leistung [MW] 3,3/3,45 Koordinaten UTM (ETRS98): Rechtsw. 32.459.091; Hochw. 5.902.357 Gemarkung: Oldenbrok Flur (Fl.): Fl. 14 Flurstück: 23 Fundamentbau: Für die Gründung der Windenergieanlage wurde auf der Grundlage eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von rund 3,0 m unter GOK geplant. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt. Erschließung (Wegebau): Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Es ist für die Erschleißung dieses Standortes nicht erfoderlich neue Wege auf privaten Ländereien anzulegen. Alle Wege zur Erschließung sind in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut. Es wird erforderlich für die bestehenden Wege Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit zu ergreifen. Dies ist für die Wegeabschnitte erforderlich, die bis lang noch nicht für den Schwerlastverkehr ausgebaut sind. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Herstellung einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen auf ein Minimum beschränkt werden. Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen: Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.
Zuletzt aktualisiert: 27.08.2018
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellung Neubau Elbbrücke Darchau/Neu Darchau
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon A 20: Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm, Planänderung
Die Trasse des 6. Abschnitts der Autobahn A 20 verläuft von der B 495 kommend in nordöstlicher Richtung durch das Kornbecksmoor und tangiert anschließend das Waldgebiet Höhne. Südlich von Kiel ist eine Durchschneidung des nördlichen Waldrandes auf einer Länge von ca. 200 m erforderlich. Anschließend wird das langgestreckte Straßendorf Hönau-Lindorf (K 105) südlich gequert und die Trasse führt dann um die Gemeinde Nieder Ochtenhausen. Im weiteren Verlauf quert die Trasse der A 20 mit einem langgestreckten Bauwerk die Oste. Der Abschnitt endet an der L 114 bei Elm. Dieser hat eine Gesamtlänge von rund 12,4 km. ***Historie*** Das Planfeststellungsverfahren wurde am 28. September 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. November 2012 bis einschließlich 7. Dezember 2012 bei der Samtgemeinde Geestequelle, der historischen Samtgemeinde Oldendorf, heute Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 21. Dezember 2012 Einwendungen gegen die Baumaßnahme erheben. Eingegangen sind rund 400 Einwendungen. Neben den Schwerpunktthemen Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelangen sowie Lärm- und Abgasemissionen wird auch eine Vielzahl anderer Punkte (z. B. Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen) in den Einwendungen behandelt. Außerdem wurden rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Der Erörterungstermin fand vom 6. bis 8. Juni 2016 in Bremervörde statt. Die Ergebnisse des Erörterungstermins haben dazu geführt, dass die Planung überarbeitet wurde. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens lagen die geänderten Unterlagen in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis 12. Februar 2020 bei der Stadt Bremervörde sowie den Samtgemeinden Geestequelle und Oldendorf-Himmelpforten entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich aus. Darüber hinaus ergaben sich aufgrund des Vorhabens mittelbare Wirkungen durch eine Zu- oder Abnahme des Verkehrsaufkommens und damit verbundener Lärmwirkungen im nachgeordneten Straßennetz in der Stadt Geestland, der Samtgemeinde Hambergen sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt, Schiffdorf, Loxstedt und Ritterhude. In diesen sieben Kommunen wurden daher nur die hierfür relevanten Planunterlagen ausgelegt (Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, immissionstechnische Untersuchungen). Die Einwendungsfrist zu den geänderten Planunterlagen endete mit Ablauf des 25. März 2020. Eingegangen sind 35 private Einwendungen, 3 davon sind Einwendungen von einem Rechtsanwalt mit Mandantenliste. Ferner sind 2 Einwendungen von anerkannten Naturschutzvereinigungen eingegangen, die ebenfalls anwaltlich vertreten werden. Außerdem sind wiederum rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wie 2012 sind die Themen breit gefächert (Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelange, Lärm- und Abgasemissionen, Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen etc.). ***Aktuell*** Infolge veränderter Anforderungen an die Planung von großen Straßenbauprojekten, sowohl der sich entwickelnden Richtlinien als auch der gesetzlichen Vorgaben, sind die Anforderungen an den Straßenentwurf gestiegen. Mit der 2. Deckblattänderung (Stand Mai 2022) wird diesen gestiegenen Ansprüchen in den folgenden Bereichen Rechnung getragen: • Wasserwirtschaft • Schalltechnische Untersuchung und Luftschadstoffuntersuchung • Belange Klimaschutz / CO2-Bilanz Mit der aktuellen 2. Deckblattänderung wurde der im Rahmen der 1. Deckblattauslegung eingeführte Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2) nach Auswertung weiterer wasserwirtschaftlicher Untersuchungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie der geänderten Rechtlinie zur Straßenentwässerungstechnik (REwS Ausgabe 2021) überarbeitet und durch den neu ausgelegten Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2 D) ersetzt. Die Auslegung fand in dem Zeitraum vom 16.08.2022 bis zum 15.09.2022 nach vorheriger Bekanntmachung bei der Samtgemeinde Geestequelle, der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde statt. Daneben wurden ergänzende immissionstechnische Untersuchungen (Unterlagen 17.1.4, 17.2.3, 17.4.1.5, 17.5.1.5) in das Verfahren eingebracht und der umweltfachliche Variantenvergleich Bremervörde (Unterlage 25) durch eine Betrachtung (Unterlage 25.1.8) von Klimaschutzbelangen nach § 13 Abs. 1 S. 1 KSG (Inanspruchnahme von Treibhausgassenken, Bau- und Lebenszyklus Emissionen, verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen) ergänzt. Im Rahmen der 2. Änderungsplanauslegung sind weitere Einwendungen eingegangen, von denen eine Vielzahl erstmals im Verfahren erhoben worden sind. Ein Schwerpunkt dieser erstmals erhobenen Einwendungen thematisiert die großräumigen Klimaeinwirkungen des Gesamtprojekts der A20 (Küstenautobahn). Daneben sind weiterhin agrarstrukturelle und Umweltbelange abschnittsbezogen Gegenstand der neuerlichen Einwendungen. Insbesondere auf die vielfach erstmals im Verfahren erhobenen Einwendungen wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im förmlichen Planfeststellungsverfahren keine gesonderten Eingangsbenachrichtigungen versandt werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Gegenäußerungen der Vorhabenträgerin zu den nach der Auslegung 2020 und der Auslegung 2022 rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden im Vorfeld der Erörterung überstellt. Die Erörterung fand vom 20. bis 22.02.2024 im Rathaus Bremervörde statt. Das Verfahren wird fortgesetzt.
Zuletzt aktualisiert: 19.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Alfstedt
Alfstedt (niederdeutsch Alfst) ist eine kreisangehörige Gemeinde im nördlichen Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen. Die nördliche und östliche Gemeindegrenze bildet die Kreisgrenze zum Landkreis Cuxhaven. Die Gemeinde bildet zusammen mit den Gemeinden Basdahl, Ebersdorf, Hipstedt und Oerel seit dem 1. März 1974 die Samtgemeinde Geestequelle.
Zuletzt aktualisiert: 22.02.2021
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