Walluf ist eine Weinbaugemeinde im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen. Die Gemeinde liegt im Walluftal am Südhang des Taunus und am nördlichen Ufer des Rheins. Walluf ist die östlichste Gemeinde des Rheingaus.
Mönkebude ist eine deutsche Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird vom Amt Am Stettiner Haff mit Sitz in Eggesin verwaltet und führt den Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort“.
Friedenweiler ist eine Gemeinde und ein Höhenluftkurort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg, rund sechs Kilometer östlich von Titisee-Neustadt im Hochschwarzwald.
Nordhausen ([ˈnɔʁtˌhaʊ̯zn̩] ; auch Nordhausen am Harz; in nordthüringischer Mundart Nordhusen) ist eine Mittelstadt im Landkreis Nordhausen (Thüringen) und ehemalige Reichsstadt. Die Kreisstadt nimmt als Hochschulstandort sowie als nordthüringisches Kultur- und Industriezentrum den Status eines Oberzentrums ein. Die nach Einwohnern sechstgrößte Stadt in Thüringen liegt am Südrand des Harzes im Nordwesten der Goldenen Aue. Durch das Stadtgebiet fließt die Zorge. Das 876 zum ersten Mal erwähnte Nordhusa wurde 927 als Nordhuse in einer Schenkungsurkunde Heinrichs I. an seine Frau Königin Mathilde genannt, die hier 961 ein Damenstift einrichtete. Nordhausen war ab 1220 neben Mühlhausen eine von zwei freien Reichsstädten in Thüringen, bis es 1803 infolge des Reichsdeputationshauptschlusses an Preußen fiel. Zudem gehörte sie mit der heutigen Landeshauptstadt Erfurt und Mühlhausen dem Thüringer Dreistädtebund an. Der Nordhäuser Roland als Wahrzeichen der Stadt symbolisierte die Reichsfreiheit. Im 15. Jahrhundert war die Stadt Mitglied der Hanse. Von 1943 bis 1945 produzierte das Rüstungszentrum Mittelwerk GmbH am Kohnstein zunächst im Buchenwalder Außenlager Dora, ab 1944 im verselbstständigten Konzentrationslager Mittelbau, in das weitere KZ-Außenlager in der Region eingegliedert wurden, unterirdisch die V2-Waffe und andere Rüstungsgüter. Anfang April 1945 wurde die von Fachwerkhäusern geprägte Stadt durch zwei Luftangriffe der Royal Air Force zu drei Vierteln zerstört; über 8800 Menschen starben, Zehntausende wurden obdachlos. Das Nordhäuser Stadtbild ist von vielen Anhöhen, Grünanlagen, einer lockeren urbanen Bebauung mit Nachkriegsbauten, verschiedenen Baudenkmälern und Kirchbauten geprägt. Bedeutendstes Bauwerk ist der romanisch-gotische Dom zum Heiligen Kreuz mit der zu 25 % erhaltenen Altstadt um ihn herum. Anlässlich der Landesgartenschau 2004 wurden Teile der Stadt modernisiert. Überregional bekannt ist die Stadt für ihre Spirituosenherstellung, besonders den Nordhäuser Doppelkorn. Der Nordhäuser Bahnhof verknüpft die Harzquerbahn am Beginn der Süd-Nord-Achse der Harzer Schmalspurbahnen mit der West-Ost-Achse der Bahnstrecke Kassel–Halle sowie vor Ort mit der Straßenbahn Nordhausen.
Lippstadt () ist eine große kreisangehörige Stadt im Osten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und gehört seit der kommunalen Neugliederung 1975 zum Kreis Soest. Mit rund 69.000 Einwohnern ist es die größte Stadt des Kreises und ein bedeutendes regionales Zentrum. Geografisch liegt Lippstadt etwa 65 Kilometer östlich von Dortmund, 40 Kilometer südlich von Bielefeld und 30 Kilometer westlich von Paderborn im östlichen Teil der Westfälischen Bucht. Die Stadt erstreckt sich beidseits der Lippe, die dem Ort auch seinen Namen gab, und ist von einer flachen bis leicht hügeligen Landschaft geprägt. Lippstadt wurde im Jahr 1185 als Planstadt gegründet und gilt damit als die älteste Gründungsstadt in Westfalen. Im Spätmittelalter war Lippstadt Mitglied der Hanse und entwickelte sich zu einem wichtigen regionalen Handelsplatz. Frühzeitig trat es zur Reformation über und war im 17. Jahrhundert eine der wenigen Städte mit einem paritätischen (konfessionell geteilten) Kirchenwesen. Während des Zweiten Weltkriegs spielte Lippstadt eine strategische Rolle durch seine Eisenbahnverbindungen und die umliegende Industrie. Ab 1944 wurde die Stadt mehrfach Ziel alliierter Luftangriffe. Im März und April 1945 kam es im Zusammenhang mit der alliierten Rheinüberquerung zur Schlacht um Lippstadt, bei der US-amerikanische Truppen im Rahmen der Schließung des Ruhrkessels (Ruhr Pocket) die Stadt einnahmen. Die Innenstadt wurde dabei nur teilweise zerstört und in der Nachkriegszeit rasch wiederaufgebaut. Heute besteht Lippstadt aus 18 Ortsteilen und ist geprägt durch eine teilweise mittelalterliche Altstadt, moderne Infrastruktur und weitläufige Grünanlagen. Bedeutende historische Bauwerke wie die Große Marienkirche, die Jakobikirche und Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung zeugen von seiner langen Geschichte. Wirtschaftlich ist die Stadt ein bedeutender Industriestandort, insbesondere in den Bereichen Automobilzulieferung, Lichttechnik und Maschinenbau mit international tätigen Unternehmen wie Hella. Die Stadt ist seit 2009 Hochschulstandort mit einem der beiden Campus der Hochschule Hamm-Lippstadt.
Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs.2 UVPG, B3/B45 Ortsumgehung Wöllstadt
Neubau der Ortsumgehung Wöllstadt – Ortsteile Nieder- und Ober-Wöllstadt – im Zuge der Bundesstraßen B 3 und B 45, Antrag auf Zulassung der 3. Planänderung sowie bauzeitliche Grundwasserhaltung und Einleitung hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Wöllstadt (Ortsteile Nieder- und Ober-Wöllstadt) im Zuge der Bundesstraßen B 3 von Bau-km 0+500 bis Bau-km 6+333 und der B 45 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+274 wurde am 28.12.2009 erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH – hat im Rahmen der Bauausführung beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung beantragt, die 3. Planänderung zuzulassen sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für die bauzeitliche Grundwasserhaltung und die bauzeitliche Einleitung von Grund- und Niederschlagswasser in den Rosbach zu erteilen. Gegenstand der 3. Planänderung ist die Anhebung der Gradiente der B 45neu zwischen Bau-km 1+800 und Bau-km 2+268 mit Anpassung der Verbindungsrampe B 3neu/ B 45neu sowie die Anhebung der Gradiente der B 3alt zwischen Bau-km 0+000 und Bau-km 0+280. Für die Entscheidung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370), war bezüglich der Planänderung nach § 9 Abs. 1 Nr.1 UVPG und nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob die beantragten Grundwasserhaltungsmaßnahmen und Einleitungen die in Anlage 1 des UVPG festgelegten Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten und ob diese Maßnahmen gegebenenfalls aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können und daher die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der im Rahmen der 3. Planänderung durchzuführenden Maßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Da die Lagetrassierung der Fahrbahn grundsätzlich beibehalten wird, sind anlagenbedingte Neuversiegelungen und somit dauerhafte Flächeninanspruchnahmen nicht zu erwarten. Der Flächenumgriff für Fahrbahnnebenflächen verringert sich geringfügig, sodass auch ein lufthygienischer Funktionsverlust sowie ein Verlust an Lebensräumen nicht zu erwarten ist. Belastungen des Grund- sowie Oberflächenwassers sind, insbesondere in Hinblick auf die geringfügige zusätzliche Einleitung des Grund- und Niederschlagswassers in den Rosbach/Gänsbach, nicht zu besorgen. Bezüglich der Entscheidung auf Zulassung der bauzeitlichen Wasserhaltung war gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.3 i.V.m. Anlage 3 Nr. 2.3 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese ergab, dass durch die beantragten Grundwasserhaltungsmaßnahmen und die Einleitung in den Roßbach keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Die bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahme befindet sich nicht im Bereich von festgesetzten Wasserschutzgebieten und ist räumlich auf den Bereich des herzustellenden Einschnittes begrenzt. Daher besteht keine Verpflichtung, für die beantragten Entscheidungen bezüglich der 3. Planänderung und der bauzeitlichen Wasserhaltung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Wiesbaden, 07.11.2017 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung VI 1-D – 061-k-06#2.094d