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Bebauungsplan 252/4
Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Er besteht aus einem oder mehreren Plänen mit zeichnerischen und ergänzenden textlichen Festsetzungen, sowie einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Für die Hansestadt Stade existieren etwa 350 rechtskräftige Bebauungspläne.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
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Innenbereichssatzung Nr. 6 „Nördliche Weserstrasse" Urschrift, Stadt Rehburg-Loccum im OT Loccum
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
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INSPIRE-WFS Bebauungsplan HW 101 "Gebiet zw. Am Propsteihof, Im Krummen Felde, Große Klausburg und Am Neuen Teiche"
WFS-Dienst des in das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierten Bebauungsplans „HW 101 "Gebiet zw. Am Propsteihof, Im Krummen Felde, Große Klausburg und Am Neuen Teiche"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
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Innenbereichssatzung Nr. 1 „Im Hessenbusch“ Urschrift, Gemeinde Steimbke im OT Sonnenborstel
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
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Innenbereichssatzung „OT. Wenden“ Urschrift, Gemeinde Steimbke im OT Wenden
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
Vollständiger Titel: Bebauungsplan - für das Gebiet westlich der Schule "Am Hohenwedel" zwischen der Bremervörder Straße und der Bergstraße In diesem, im April 1971 erneuerten Bebauungsplan sind alle Änderungen gem. der Deckblätter A bis G enthalten.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.