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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Landwirtschaft
Dieser Datensatz beinhaltet die Datenebenen des Themenbereiches "Landwirtschaft" der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Programmkulisse Aktionsprogramm Niedersächsische Moorlandschaften (aggregiert)
Die aggregierte Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften setzt sich aus der Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) sowie dem Datensatz der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope (NLWKN) zusammen.Bei den kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) handelt es sich um eine Auswahl kohlenstoffreicher Böden, die ausgehend vom Bodentyp eine klimarelevante Torfauflage aufweisen und denen ein Treibhausgasminderungspotenzial im Falle einer Wiedervernässung eingeräumt wurde. Da der Datenbestand auf einem Maßstab von 1:50.000 basiert, bedarf eine Einschätzung des tatsächlichen Reduktionspotenzials jedoch in jedem Falle jedoch einer Überprüfung der lokalen Standortfaktoren.Bei den enthaltenen Zusatzbiotopen handelt es sich ausschließlich um Biotoptypen, die unabhängig vom vorkartierten Bodentyp als Moorbiotoptyp/Biotoptyp organischer Standorte mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz identifiziert werden können. Ein Sonderfall stellt der Biotoptyp WET dar. Der Biotop kann teilweise auch den mineralischen Böden angeschlossen werden. Dennoch wurde er hier mit ausgewertet, da die z.T. relativ kleinräumigen Bereiche organischer Böden in Auen von grobmaßstäbigen Bodenkarten (z.B. BK50) nicht immer erfasst werden, WET aber viele Vorkommen auf kohlenstoffreichen Böden hat. Standorte vom Biotoptyp WET sollten daher im Gelände/lokal auf ihren Bodentyp überprüft werden.Die Biotoptypen zählen (mit Ausnahme von MY, das heute nicht nach §30 geschützt wäre) alle gemäß §30 BNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen (WOE z.T. in Zusammenhang mit §24 NNatSchG). Sie weisen alle Wertstufen von V bis IV auf (vgl. Drachenfels 2012).
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Abstands- und Bewirtschaftungsvorgaben gem. §§ 5 Abs. 3 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO (WMS Dienst)
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
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Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:250.000 (GÜK250)
Die Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1: 250 000 (GÜK250) ist eine blattschnittfreie Inselkarte und die digitale Nachfolgerin der Geologischen Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1: 200 000 (GÜK200). Die GÜK250 bildet wie ihre Vorgängerin die oberflächennahe Geologie von Deutschland ab und beinhaltet harmonisierte und aktualisierte Informationen zum Alter, zur Zusammensetzung und zur Entstehung der Gesteine. Entsprechend dieser Inhalte bietet die GÜK250 drei bundesweite Legenden für die Darstellung der geologischen Einheiten an: a) Chronostratigraphie, b) Petrographie und c) Petrogenese. Weiterhin enthält die GÜK250 Informationen zur Lithostratigraphie, zum Bildungsprozess, -raum sowie -milieu der Gesteine. Zusätzlich liefert die GÜK250 – falls vorhanden – Mächtigkeitsangaben zu den geologischen Einheiten und enthält Layer mit tektonischen Linienelementen, Eisrandlagen sowie Quarzgängen. Generell bezieht sich der Begriff „oberflächennahe Geologie“ auf geologische Bildungen bis zur einer Tiefe von 2 m. Von diesem Darstellungskonzept wird aber – vor allem im Süden von Deutschland – z.T. deutlich abgewichen, sodass Gesteinsmächtigkeiten von bis zu mehreren 100 m auftreten können. Zudem gibt es in der GÜK250 neben dem Basislayer einen Überlagerungslayer, der i.d.R. geringmächtige quartäre Deckschichten beinhaltet.
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Verteilung mineralischer Rohstoffe in der deutsche Nordsee – potenzielle Spülsandvorkommen im Niedersächsischen Küstenraum
Tiefenentnahme Bohrdatenauswertung bis 10m GOK (WMS Dienst)
Die Karte Verteilung mineralischer Rohstoffe in der deutsche Nordsee – potenzielle Spülsandvorkommen im Niedersächsischen Küstenraum stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten dar, die als geeignet zur Gewinnung für Küstenschutzzwecke klassifiziert wurden. Hintergrund für die Ausweisung der vorrangig mittelsandigen Vorkommen ist der kontinuierlich hohe Bedarf dieses mineralischen Rohstoffs, der sich durch die langfristig zunehmende Belastung der Ostfriesischen Inseln im Zuge des säkularen Meeresspiegelanstiegs und potenziellen Auswirkungen des Klimawandels ergibt. Die Karten umfassen den Bereich nördlich der Ostfriesischen Inseln, der durch die -8 m NN Isobathe im Süden und das Verkehrstrennungsgebiet im Norden begrenzt wird. Die Aussagetiefe variiert zwischen den Auswertungen zu einer möglichen Flächenentnahme bis 3 m Teufe unter GOK und der Option zur Tiefenentnahme bis 20 m unter GOK. Entsprechend der Fragestellung wurden Bohrdaten in den Teufenintervallen 0-3 m, 0-10 m und 0-20 m ausgewertet. Die Legende umfasst 2 Klassen und kennzeichnet in den genannten Teufenbereichen potenzielle Vorkommen von Sand (allgemein) und präzisiert falls auswertbar, das gesuchte Korngrößenspektrum von Fein- bis Mittelsand. Ergänzend ist für die Meeresbodenoberfläche der Median der Korngrößenverteilung von flächenhaft (Raster) entnommenen Proben in 3 Klassen von 150-300 µm dargestellt. Grundlage der Kartendarstellungen sind Sedimentproben von der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 20 cm sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen, die bis Juni 2011 im Niedersächsischen Küstenraum zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (>63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen sowie den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen werden die Sedimente für entsprechende Fragestellungen klassifiziert.
Die Karte zeigt die mittlere monatliche Grundwasserneubildung für den Monat Januar im 30-jährigen Zeitraum 1991-2020. Grundwasser ist ein Rohstoff, der sich regenerieren und erneuern kann. Hauptlieferant für den Grundwasservorrat ist in Niedersachsen versickerndes Niederschlagswasser. Es sorgt dafür, dass die Grundwasservorkommen der Speichergesteine im Untergrund aufgefüllt werden. Besonders hoch ist die Grundwasserneubildung im Winter, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickert. In den wärmeren Jahreszeiten verdunstet dagegen ein großer Teil des Niederschlags bereits an der Oberfläche oder wird von Pflanzen aufgenommen. Die Grundwasserneubildung ist räumlich stark unterschiedlich verteilt. Sie hängt ab von der Niederschlags- und Verdunstungsverteilung, den Eigenschaften des Bodens, der Landnutzung (Bewuchs, Versiegelungsgrad), dem Relief der Landoberfläche, der künstlichen Entwässerung durch Drainage, dem Grundwasserflurabstand sowie den Eigenschaften der oberflächennahen Gesteine. Da sich diese Parameter in Niedersachsen zum Teil auf kleinstem Raum deutlich unterscheiden, unterliegt auch die Grundwasserneubildung großen lateralen Schwankungen. Um die Grundwasserneubildung zu ermitteln, gibt es verschiedene Verfahren. Die vorliegenden Karten zeigen die flächendifferenzierte Ausweisung der mittleren Grundwasserneubildung, die mit dem Verfahren mGROWA (kurz für „monatlicher Großräumiger Wasserhaushalt“) berechnet wurde. Das Model mGROWA wurde für die großräumige Simulation des Wasserhaushalts am Forschungszentrum Jülich in Zusammenarbeit mit dem LBEG entwickelt (Herrmann et al. 2013) und seit 2016 für Niedersachsen methodisch aktualisiert. Zusätzlich wurde eine Reihe neuer Eingangsdaten verwendet, um ein aktuelle Datengrundlagen für wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zu liefern. Als klimatische Inputdaten wurden tägliche und monatliche gemessene und anschließend räumlich interpolierte Klimabeobachtungsdaten des Deutschen Wetterdienstes genutzt. Diese sind die potenzielle Verdunstung, die auf Grundlage der FAO-Grasreferenzverdunstung berechnet wurde (DWD, unveröffentlicht) und der Niederschlag basierend auf dem REGNIE-Produkt (Rauthe et al, 2013), welche nach Richter korrigiert wurden (Richter, 1995). Für eine bessere Regionalisierung wurden die klimatischen Eingangsparameter Niederschlag und potentielle Verdunstung mit bilinearer Interpolation auf ein 100 x 100 m Raster für mGROWA22 herunterskaliert.
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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Raum- und Siedlungsstruktur, Standortfunktionen
Dieser Datensatz beinhaltet die Datenebenen des Themenbereiches "Raum- und Siedlungsstruktur, Standortfunktionen" der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000
Die Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 ist aus der Geologischen Übersichtskarte 1: 500 000 abgeleitet und zeigt den geologischen Untergrund im Allgemeinen bis 2 m unter Gelände unter Hervorhebung der Eigenschaften, die für die Beurteilung als Baugrund bedeutsam sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die oberflächennahe Geologie zur besseren Übersicht in 17 so genannte Baugrundtypen zusammengefasst. Jeder Baugrundtyp wird durch Stratigrafie, Petrografie und Genese beschrieben. Aus diesen Angaben erfolgt eine Zuordnung zu den Bodengruppen nach DIN 18196 und zu den Bodenklassen nach DIN 18300. Die Bodengruppen charakterisieren Böden nach ähnlichen stofflichen Eigenschaften und die Bodenklassen fassen Böden unter dem Gesichtspunkt der Gewinnbarkeit und dem Zustand beim Lösen zusammen. Der Kartenmaßstab 1: 500 000 erlaubt es, eine erste Information über die oberflächennahen Baugrundverhältnisse in einem bestimmten Raum zu gewinnen. Im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung bzw. Infrastrukturplanungen, wie Trassen für Verkehrswege, kann ein schneller Überblick über den Baugrund im Planungsgebiet gewonnen werden. Die Karte ersetzt daher keine Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020. Für detailliertere Informationen steht die Ingenieurgeologische Karte im Maßstab 1: 50 000 zur Verfügung. Informationen, die über 2 m Tiefe hinausgehen, liefern die Bohrdatenbank Niedersachsen und das Geoarchiv des LBEG. Hinweise zur Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse bei Bauwerksgründungen: Neben den geologischen Verhältnissen bzw. der Baugrundbeschaffenheit, sind für ein geplantes Bauvorhaben die lokalen Grundwasserverhältnisse von Bedeutung.
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Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Chloridgehalt
Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Chloridgehalt zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Chloridkonzentrationen aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. Die Einteilung der Klassen erfolgt unter Berücksichtigung des Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) bzw. des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 250 mg/l. Erhöhte Konzentrationen, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien, Bergbauhalden) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die Chloridgehalte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Die niedrigsten Chlorid-Konzentrationen Niedersachsens finden sich im Harz und im Solling mit 5 – 10 mg/l und in der Lüneburger Heide mit 10 – 30 mg/l. Gehalte über 50 mg/l lassen sich durch den Eintrag aus der Atmosphäre und die Anreicherung durch Evapotranspiration im Allgemeinen nicht erklären und sind in der Regel auf eine geogene oder anthropogene Versalzung des Grundwassers zurückzuführen. Sehr starke geogen bedingte chloridische Versalzung des Grundwassers findet sich in Niedersachsen vor allem an der Küste und im Mündungsbereich von Elbe, Weser und Ems (Küstenversalzung durch Meerwasser) mit Konzentrationen von 15.000 – 16.000 mg/l. Außerhalb der Bereiche der Meerwasserversalzung liegen die Chloridgehalte nahe der Küste zwischen 30 und 50 mg/l. Eine weitere Ursache für geogen bedingte Versalzung des Grundwassers ist die Ablaugung von Salzgesteinen im Untergrund. Ein Beispiel dafür sind erhöhte Chlorid-Konzentrationen, die häufig in Niederungsbereichen von Flüssen (z.B. Elbe bei Lauenburg und Gorleben, Jeetzel, Wümme) auftreten und die auf aufsteigende Ablaugungswässer von Salzstrukturen zurückzuführen sind. Auch bei Hannover (Ronnenberg, Sarstedt), Salzgitter, Braunschweig (Wolfenbüttel; Asse) und im Niedersächsischen Bergland sind kleinräumige Versalzungen häufig in der Nähe von Salzstöcken anzutreffen. Erhöhte Chlorid-Konzentrationen befinden sich darüber hinaus in Bereichen des niedersächsischen Berglandes, in denen Salinarfolgen (Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk, Mittlerer Keuper, Münder-Mergel des Oberen-Jura) oberflächennah vorkommen. Nördlich von Hannover führt der Einfluss von marinen Tonsteinablagerungen der Unterkreide zur Erhöhung des Chloridgehaltes auf 50 – 100 mg/l in den geringmächtigen quartären Ablagerungen.
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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Erholung und Tourismus - Vorranggebiet Regional bedeutsamer Wanderweg Kurzbezeichnung
Dieser Datensatz beinhaltet die Kurzbezeichnungen der Vorranggebiete "Regional bedeutsamer Wanderweg" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Kurzbezeichnung: B = Wasserwandern, F = Radfahren, R = Reiten, W = Wandern