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Bericht: "Mündungsgebiet Ems: Schilluntersuchungen - Abschlussbericht (1952)"
Aus der Schillverteilung im Emsmündungsgebiet lassen sich folgende Wanderwege für Bodenmaterialien im weiteren Sinne erschließen: Das von der freien See herbeigeführte Material dringt in ungleicher Weise in die Alte Ems und in das Randzel Gat ein, wobei der größere Mengenanteil durch das letztgenannte Gat, und zwar auf dessen Südwest-Seite transportiert wird. Der kleinere Annteil wird auf der Nordost-Seite der Alten Ems küstenwärts verfrachtet. Außerdem gelangt über dem Südost-Teil des Möwensteert sekundär weiteres Seematerial in die Alte Ems, - Duke Gat und Emshörn Fahrwasser werden ebenfalls ungleich mit marinem Material versorgt. Der Hauptanteil hiervon nimmt seinen Weg durch das Emshörn Fahrwasser und gelangt in das Ostfriesische Gatje, während der kleinere, in der Alten Ems antransportierte Teil über das Duke Gat in die Bucht von Watum eindringt. Bevorzugte Transportseiten lassen sich infolge der rapiden Abnahme der Seeschillmengen in diesen Rinnen nicht angeben. Von den angrenzenden Watteilen und aus dem Dollart werden die Bodenmaterialien zum größten Teil in die Bucht von Watum, im Duke Gat sowie in die Alte Ems seewärts verfrachtet und gelangen schließlich in die Wester Ems und in das Hubert Gat. Der kleinere Anteil wird im Ostfriesischen Gatje, im Emshörn Fahrwasser und im Randzel Gat transportiert. Die seewärtige Verlagerung scheint in der Bucht von Watum und im Ostfriesischen Gatje jeweils auf der Westseite stattzufinden, doch bedarf dieser Vermutung einer Sicherung durch weitere Beweise mit anderen Methoden. Wesentlich besser fundierte Hinweise über die Transportseiten des Wattenmaterials lassen sich nur im Bereich außerhalb der Inselkette angeben, In der Wester Ems wird die Masse des ausgeschwemmten Wattenmaterials auf der Nordseite, der kleinere Teil dagegen im Hubert Gat auf der Südseite, nach Westen verfrachtet. Diese von der Ems nur in untergeordnetem Maße versorgte Seite des Hubert Gats bezieht darüber hinaus einen Zuschub von Bodenmaterial aus den angrenzenden holländischen Wattregionen.
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
„Zusammenfassung aller Teilberichte: Durch die vorliegenden Ergebnisse können die Besiedlungsabläufe in Kleipütten heute in ihren Grundzügen beschrieben werden. Es zeigt sich aber auch, dass die Sukzession in Pütten oft gebietsspezifisch verläuft und Ergebnisse aus einem Untersuchungsgebiet daher nicht pauschal auf andere Gebiete übertragbar sind. Die Daten zur Püttenentwicklung wurden im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden gewonnen, zwei Küstengebieten, die innerhalb Niedersachsens die höchsten Anteile von Kleientnahmestellen aufweisen, im Mittel rd. 12% der Außendeichsfläche. Die Erhebungen wurden über bis zu 10 Jahre in z. T. verschiedenen alten Pütten durchgeführt, so dass Daten aus einem Zeitraum von nahezu 40 Jahren nach einer Entnahme vorliegen. Zudem wurden gleich alte Pütten in verschiedenen Gebieten untersucht, da bereits innerhalb eines relativ kleinen Gebietes deutliche Differenzen in der Entwicklung von Kleientnahmen auftreten können, z. B. im westlichen Jadebusen eine Zunahme der Verlandungsdauer von Nord nach Süd. Im Folgenden werden die Ergebnisse aus den einzelnen Teilberichten zur Bodenkunde, Vegetation, Wirbellosen- und Avifauna sowie dem Püttenverzeichnis im Gesamtzusammenhang dargestellt. Dabei wird zunächst die allgemeine Püttenentwicklung von der Wattanbindung bis zum Stadium des unteren Andelrasens (ca. 10 Jahre) sowie die langfristige Püttenentwicklung und Ausdifferenzierung von der unteren bis zur oberen Salzwiese (bis zu einem Alter von rd. 30 Jahren nach Wattanbindung) beschrieben. Im Weiteren werden dann die Auswirkungen der räumlichen Lage auf die Püttenentwicklung verdeutlicht und die Unterschiede zwischen Pütten und umliegenden Salzwiesen umrissen. Details zu Ergebnissen oder zur Methodik sind den jeweiligen Teilberichten zu entnehmen und sollen hier nicht im Einzelnen wiederholt werden.“
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
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Bericht: "Makrozoobenthos: Langeoog Watt (1953)"
1) Im Sommer 1953 wurden die bodenbewohnenden Lebensgemeinschaften im Tidebereich des Langeooger Watts untersucht und kartiert. 2) Die biozönotische Zusammensetzung des Langeooger Watts besitzt dank seiner Mittellage im ostfriesischen Wattenraum einige Ähnlichkeiten mit den innerhalb von Buchten ausgebildeten Watten. 3) Das Vorhandensein großer Mischwattkomplexe weist darauf hin, dass sich in fast allen Teilregionen des Langeooger Watts noch kein stationär biologisches Gleichgewicht eingestellt hat. Demzufolge müssen die zu ziehenden Schlüsse, Umlagerungen des Bodens betreffend, mit einigen Vorbehalten aufgenommen werden. 4) Gesicherte Aufhöhungs- und Verfestigungstendenzen sind nur im Bereich der Steinplate und im Südabschnitt der Westerplate nachweisbar. 5) Die Ruteplate wird im Westen erodiert und durch ablaufendes Wasser, welches die Plate in westlicher Richtung überströmt, auch an der Oberfläche geschürft. 6) Das Langeooger Watthohe unterliegt im nördlichen Teil nur mäßigen Angriffen von Seiten der Langeooger Balje. Im südlichen Teil dagegen ist der von der Rute ausgehende Angriff als erheblich zu bezeichnen. 7) Das Festlandswatt kann durchweg als lagestabil bezeichnet werden. Geringfügige Ansätze zu einer natürlichen Verlandung finden sich jedoch nur auf engbegrenztem Raum vor Dornumersiel. 8) Der westliche Teil des Langeooger Inselwattes hat sich durch Zufuhr von Sand in der vergangenen Zeit verbreitert. Die im Mittelteil nachweisbare vormalige Bodenabtragung wird offenbar z. Zt. durch geringe Neuablagerung wieder ausgeglichen.
Das Gewässernetz der trockenfallenden stehenden Gewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) genutzt. Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte, sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.
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Rüstungsaltlasten in Niedersachsen (WMS Dienst)
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
„Zusammenfassung aller Teilberichte: Durch die vorliegenden Ergebnisse können die Besiedlungsabläufe in Kleipütten heute in ihren Grundzügen beschrieben werden. Es zeigt sich aber auch, dass die Sukzession in Pütten oft gebietsspezifisch verläuft und Ergebnisse aus einem Untersuchungsgebiet daher nicht pauschal auf andere Gebiete übertragbar sind. Die Daten zur Püttenentwicklung wurden im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden gewonnen, zwei Küstengebieten, die innerhalb Niedersachsens die höchsten Anteile von Kleientnahmestellen aufweisen, im Mittel rd. 12% der Außendeichsfläche. Die Erhebungen wurden über bis zu 10 Jahre in z. T. verschiedenen alten Pütten durchgeführt, so dass Daten aus einem Zeitraum von nahezu 40 Jahren nach einer Entnahme vorliegen. Zudem wurden gleich alte Pütten in verschiedenen Gebieten untersucht, da bereits innerhalb eines relativ kleinen Gebietes deutliche Differenzen in der Entwicklung von Kleientnahmen auftreten können, z. B. im westlichen Jadebusen eine Zunahme der Verlandungsdauer von Nord nach Süd. Im Folgenden werden die Ergebnisse aus den einzelnen Teilberichten zur Bodenkunde, Vegetation, Wirbellosen- und Avifauna sowie dem Püttenverzeichnis im Gesamtzusammenhang dargestellt. Dabei wird zunächst die allgemeine Püttenentwicklung von der Wattanbindung bis zum Stadium des unteren Andelrasens (ca. 10 Jahre) sowie die langfristige Püttenentwicklung und Ausdifferenzierung von der unteren bis zur oberen Salzwiese (bis zu einem Alter von rd. 30 Jahren nach Wattanbindung) beschrieben. Im Weiteren werden dann die Auswirkungen der räumlichen Lage auf die Püttenentwicklung verdeutlicht und die Unterschiede zwischen Pütten und umliegenden Salzwiesen umrissen. Details zu Ergebnissen oder zur Methodik sind den jeweiligen Teilberichten zu entnehmen und sollen hier nicht im Einzelnen wiederholt werden.“
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Bericht: "Makrozoobenthos: Norderney (1976-1985)"
Im Rahmen eines langfristigen Programms werden im ostfriesischen Watt südlich von Norderney die Bestandsschwankungen des Makrozoobenthos untersucht. Nach einem vorangegangenen Bericht über die dominanten Arten (DÖRJES et al. 1986) werden hier die Fluktuationen der non-dominanten Arten in der Zeit von 1976 bis 1985 dargestellt. An vier Dauerstationen im geschützt gelegenen Sandwatt verschiedener Höhenlagen wurden regelmäßig Proben von Sediment und Bodenfauna entnommen. Die Artengemeinschaft gehört als „Wattvariante" der Macoma balthica-Gemeinschaft an und umfasst, einige unbestimmte Nemertinen nicht mitgerechnet, 35 Arten. Die Anneliden stellen davon als stärkste Gruppe 18 Arten, gefolgt von 9 Mollusken, 7 Crustaceen und einer Insektenart. Neben einem Grundstock aus sechs bis acht dominanten Arten, die 80 bis 90% zur gesamten Abundanz und Biomasse beitragen (DÖRJES et al. 1986), stellt eine Gruppe von weiteren zwölf mehr oder weniger regelmäßig vorkommenden non-dominanten Arten die restlichen 10 bis 20%. Ihre jahreszeitlich bedingten Bestandsschwankungen werden zusätzlich durch singuläre Ereignisse wie Frostperioden und Stürme besonders beeinflusst. Grundsätzliche Strukturveränderungen machen sich im Zeitraum von zehn Jahren noch wenig bemerkbar. Im Falle einiger Arten deutet sich eine Zunahme der Populationsdichten an.
Das Gewässernetz der trockenfallenden stehenden Gewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) genutzt. Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte, sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.