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Hochwasserrisikogebiete HQextrem 2. Zyklus
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
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Abschätzung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind – Basisraster Bremen (WMS Dienst)
Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß § 16, Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Rasterebene im 12,5 m Raster für das Bundesland Bremen. Die Abschätzung der potenziellen Windgefährdung erfolgt in Anlehnung an DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind) auf Rasterebene im 12,5 m Raster durch Verknüpfung von - Bodenart und Humusgehalt des Oberbodens (Basis amtlichen Bodenschätzung und Bodenübersichtskarte 1:50.000) als Kenngröße der Erodierbarkeit des Bodens, - Windgeschwindigkeit und –richtung als Kenngröße für die Erosivität des Klimas sowie - die Schutzwirkung von Windhindernissen. Für jede Rasterzelle wird eine potenzielle Winderosionsgefährdung ermittelt.
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Abschätzung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind – Basisraster Bremen
Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß § 16, Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Rasterebene im 12,5 m Raster für das Bundesland Bremen. Die Abschätzung der potenziellen Windgefährdung erfolgt in Anlehnung an DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind) auf Rasterebene im 12,5 m Raster durch Verknüpfung von - Bodenart und Humusgehalt des Oberbodens (Basis amtlichen Bodenschätzung und Bodenübersichtskarte 1:50.000) als Kenngröße der Erodierbarkeit des Bodens, - Windgeschwindigkeit und –richtung als Kenngröße für die Erosivität des Klimas sowie - die Schutzwirkung von Windhindernissen. Für jede Rasterzelle wird eine potenzielle Winderosionsgefährdung ermittelt.
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B-Plan Nr. 2 "Kraunsdahl", 2. Änderung, Gemeinde Hambühren
Der Bebauungsplan für den Hauptteil des Wohngebietes im Süden von Ortsteil Oldau stammt aus den Jahren 1964/65, seine erste Änderung im Südwesten von 1970. Die Ortsdurchfahrtsgrenzen an der Landestraße 298 haben sich verschoben, einige anfangs festgesetzte Verkehrsflächen haben sich als entbehrlich herausgestellt. Frühere Gestaltungsabsichten, in Ausweisungen jedoch lückenhaft im Altplan umgesetzt (Firstlinien nur für damals unbebaute Teilflächen, Fortfall im Bereich der 1. Änderung) sollen jetzt entfallen. Diesen Veränderungen sollen die neuen Festsetzungen gerecht werden, wobei anfangs vorgesehene Verkehrsflächen-Änderungen im Laufe des Verfahrens auf eine weitere nachfolgende Änderung verschoben werden müssen, denn sie erfordern zeichnerische Darstellungen.
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Mittlere jährliche Niederschlagssumme für den 30-jährigen Zeitraum 2071-2100, Kein-Klimaschutz-Szenario (RCP8.5)
Die Karte zeigt die mittlere jährliche Niederschlagssumme (in mm) für den 30-jährigen Zeitraum 2071-2100 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
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Änderung der mittleren jährlichen Niederschlagssumme für den 30-jährigen Zeitraum 2031-2060 zu 1971-2000, Kein-Klimaschutz-Szenario (RCP8.5)
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung der jährlichen Niederschlagssumme (in mm) 2031-2060 gegenüber 1971-2000 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
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Bericht: "Makrozoobenthos: Cappeler Watt (1958)"
Wegen des starken Abbruchs des Vorlandkante im Bereich des Cappeler Außentiefs wurde es nötig das Watt biologisch-sedimentologisch zu untersuchen, um anhand der festgestellten Tatsachen die Gründe des Uferabbruchs und die allgemeinen Veränderungstendenzen des Wattes erkennen zu können. Die biologische Wattuntersuchung hat sich in den letzten Jahren hierfür als geeignet erwiesen, da die bodenbesiedelnden Tiere als Anzeiger für die Veränderung und Umlagerung des Sediments dienen können. Während der Untersuchung wurden 127 Stationen auf dem Watt untersucht, hierbei wurden 10 Siebproben bei denen die Fauna mit Hilfe eines 1 mm-Maschensiebes quantitativ erfasst wurde untersucht.
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Abschätzung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind – Basisraster Bremen
Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß § 16, Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Rasterebene im 12,5 m Raster für das Bundesland Bremen. Die Abschätzung der potenziellen Windgefährdung erfolgt in Anlehnung an DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind) auf Rasterebene im 12,5 m Raster durch Verknüpfung von - Bodenart und Humusgehalt des Oberbodens (Basis amtlichen Bodenschätzung und Bodenübersichtskarte 1:50.000) als Kenngröße der Erodierbarkeit des Bodens, - Windgeschwindigkeit und –richtung als Kenngröße für die Erosivität des Klimas sowie - die Schutzwirkung von Windhindernissen. Für jede Rasterzelle wird eine potenzielle Winderosionsgefährdung ermittelt.
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Mittlere jährliche Niederschlagssumme für den 30-jährigen Zeitraum 2071-2100, Kein-Klimaschutz-Szenario (RCP8.5)
Die Karte zeigt die mittlere jährliche Niederschlagssumme (in mm) für den 30-jährigen Zeitraum 2071-2100 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
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Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) im Landkreis Vechta - Originär
Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.