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2.124.987 Ergebnisse
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public Trinkwasserschutzgebiete (WSG)
Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Zuletzt aktualisiert: 22.12.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
Open Data
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folder_code Internationale Quartärkarte von Europa 1:2.500.000
Die Idee, das Quartär Europas in einer Karte darzustellen, wurde erstmals 1932 auf dem 2. Kongress der INQUA (International Union for Quaternary Research) in Leningrad (St. Petersburg) diskutiert. Im Jahre 1995, also über 50 Jahre später, wurde unter Federführung der INQUA schließlich die Internationale Quartärkarte von Europa 1 : 2 500 000 (IQE2500) von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) fertig gestellt. Die gemeinschaftlich von der BGR und INQUA herausgegebene Karte bildet verschiedene quartäre Einheiten wie Endmoränen, Grundmoränen, Kames, Drumlins, Oser und Eisrandlagen ab. Zusätzlich sind die Richtungen der Eisbewegungen, Grenzen der marinen Transgressionen und tektonische Störungen eingetragen. Bedeutende Typlokalitäten der Quartärforschung, bathymetrische Linien und die rezente Sedimentverteilung am Meeresboden werden ebenfalls dargestellt. Die Legende auf jedem der 14 Kartenblätter ist in Deutsch und, in Anhängigkeit des abgebildeten Territoriums, in Englisch, Französisch oder Russisch. Auf Blatt 15 findet sich die Generallegende für das gesamte Kartenwerk.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026
folder_code Datenkataloge
/ Unbekannt
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settings CSW des INSPIRE Geoportal der Europäischen Union (Hilfs-Metadatensatz der Kst. GDI-NI)
Dies ist ein hilfsweise erstellte Beschreibung der Koordinierungsstelle GDI-NI für die zentrale CSW-Schnittstelle der Europäischen Union, da der Original-Metadatensatz nicht bekannt ist. Die URL zum offiziellen CSW mit sämtlichen INSPIRE Daten in der Europäischen Union lautet: https://inspire-geoportal.ec.europa.eu/srv/ger/csw?REQUEST=GetCapabilities&VERSION=2.0.2&SERVICE=CSW Der CSW enthält sämtliche Datenbeschreibungen der Mitgliedsstaaten, die für die Europäische Union von Bedeutung sind. Es handelt sich im Falle der deutschen Metadaten meistens um recht veraltete Metadaten, da das Harvesting des Geodatenkatalog.de aus Sicht des JRC nicht einwandfrei durchläuft. Es sollte jedoch für das INSPIRE Monitoring eine Aktualisierung zu Mitte Dezember eines Jahres geben, da diese gesetzlich verpflichtend ist. Wenn Sie also prüfen möchten, welcher Ihrer eigenen Metadaten sich gerade bei der EU befindet, so bilden Sie einen RecordById-Request für die gesuchte ID und rufen den Metadatensatz per httpGet über den Browser ab. Im Element ist dann das Aktualitätsdatum Ihres eigenen Metadatensatz zu finden.
Zuletzt aktualisiert: 29.12.2023
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
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public Kohlenstoffreiche Böden (BHK50) und zusätzliche Moorbiotope
Dargestellt werden Moore und weitere kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen gemäß Kohlenstoffreiche Böden 1 : 50.000 (BHK50), sowie zusätzliche Moorbiotope außerhalb der durch die BHK50 ausgewiesenen Bereiche.Anders als der Datenbestand der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope in der Kulisse Niedersächsische Moorlandschaften (NML), enthält vorliegender Datenbestand nicht nur die für den Biotopschutz bedeutsamen Moorbiotope, sondern auch weniger bedeutsame Biotope, die gemäß Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (von Drachenfels, 2021) sowie weiteren Einschätzungen des Aufgabenbereichs Landesweiter Biotopschutz (NLWKN: 2020) typischer Weise organischen Standorten zugeordnet werden können. Der Datenbestand beinhaltet nicht nur die für den Klimaschutz oder Biotopschutz relevanten Moore, sondern auch degradiertere (Ab-) Moorbereiche.Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datenbestand um eine Übersichtsdarstellung handelt. Er kann dazu dienen, sich einen Überblick über die kohlenstoffreichen Böden und darüber hinaus kartierte Biotope Niedersachsens zu verschaffen oder auch Suchräume auszuweisen. Dagegen kann er keine Grundlage für flächenscharfe, regionale Aussagen sein.
Zuletzt aktualisiert: 10.09.2024
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
Open Data
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public Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta - Originär
Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.
Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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folder_code Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 3.1: Besondere Werte von Böden
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025
folder_code Datenkataloge
/ Unbekannt
INSPIRE Open Data
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public Bericht: "Makrozoobenthos: Neuharlingersiel bis Harlesiel (1963)"
„Im Sommer 1963 wurde das ostfriesische Watt von Neuharlingersiel bis Harlesiel biologisch-sedimentologisch untersucht, um ein Bild des Wattes entwerfen und Folgerungen für den Küstenschutz daraus ziehen zu können. Es wurden 347 Untersuchungsstationen mit dem Sextanten eingemessen, 192 Sedimentproben kornanalytisch, außerdem auf Wasser- und Kalkgehalt untersucht. An fünf Stationen wurden 385 Wasserproben bei Flut und Ebbe entnommen und der Sinkstoff- und Salzgehalt ermittelt. 14 faunistische Proben wurden qualitativ erfasst. Insgesamt wurden 230 Kilometer zu Fuß auf dem Watt zurückgelegt und 1360 qualitative Ermittlungen durchgeführt. Alle Untersuchungsergebnisse zeigen, dass hier ein günstiges Gebiet für aktiven Küstenschutz vorliegt und dass die Störungszone in der Mitte mit sandigem Watt und 80 cm hoher Abbruchkante in die Landgewinnungsmaßnahmen einbezogen werden kann. Alle Faktoren versprechen Erfolg durch aktiven Küstenschatz, so dass stabile Deckwerke o.ä. nicht errichtet zu werden brauchen. Die Sinkstoffmenge im Wattwasser reicht für die Sedimentierung in den Landgewinnungsfeldern aus.“
Zuletzt aktualisiert: 09.12.2021
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
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folder_code Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 5.1: Zielkonzept
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025
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/ Unbekannt
INSPIRE Open Data
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folder_code Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 2: Landschaftsbild
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025
folder_code Datenkataloge
/ Unbekannt
INSPIRE Open Data
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folder_code Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 5.2: Biotopverbundkonzept
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025
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