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236 Ergebnisse
236 Ergebnisse
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Icon Feenhof Auenland
Genießen Sie die unglaubliche Ruhe, den weiten Horizont und die sternenklaren Nächte ohne Großstadtlärm und Lichtsmog.
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/ Unterkunft
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Icon Erholungsgebiet Kuhmühlen
Das Erholungsgebiet Kuhmühlen ist wegen der Schönheit und Vielfalt seiner Landschaft, aber auch wegen seiner guten Erreichbarkeit seit Jahrzehnten ein beliebtes Ausflugsziel. Der Wald rund um den idyllischen Mühlenteich ist ideal zum  Spazierengehen und für eine Wanderung auf dem Rundwanderweg NORDPFAD Kuhbach-Oste. Die Geschichte der ehemaligen Wassermühle geht über 500 Jahre zurück. Laut Urkunde soll Harmen Schulte, Burgmann auf Horneburg, schon um 1455 am Kuhbach eine Kornmühle erbaut haben. Der Standort war sehr günstig, da eine natürliche Geländestufe den Betrieb eines oberschlächtigen Wasserrades ermöglichte, das als besonders leistungsfähig gilt. Das Wasser erhielt die Mühle aus einem nahegelegenen Stauteich, der vom Kuhbach gespeist wurde. Gegen Ende der 1960er Jahre wurde der Mühlenbetrieb zu unrentabel und musste eingestellt werden. Im ehemaligen Mühlengebäude ist heute das Hotel und Restaurant „Zur Klostermühle“ untergebracht, das sich neben der Mühle unter hohen Kastanienbäumen am Mühlenteich befindet.
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/ Interessante Orte
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Icon Hotel Zur Linde
Im Herzen von Heede gelegen, stellt es einen zentralen Ausgangspunkt für Ausflugsziele jeglicher Art dar.
Unsere ruhige Lage, weit ab vom Massentourismus und Großstadtlärm, verspricht erholsame Nächte und entspannte Tage, umgeben von Ems und frischer Natur.
Auf unserer sonnigen Außenterrasse, mit Platz für 60 Personen lohnt es sich ein wenig länger zu verweilen. Egal ob zu Kaffee und Kuchen, einem Eis oder für ein geschmackvolles Abendessen als krönenden Abschluss eines Tagesausflugs.
Zudem arrangieren wir auch gerne ihre Urlaubsaktivitäten, wie z. B. Ausflüge zu den umliegenden Sehenswürdigkeiten, wie die "Meyer Werft" oder der "Festung Bourtange".

Gut bürgerliche und regionale Küche, Restaurant mit 80 Sitzplätzen, schöne und große Außenterrasse.
Halbpension und a la Carte Restaurant.



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Icon Müller's Ferienwohnung

Im Erdgeschoss unseres Hauses gelegen, bietet Ihnen unsere Ferienwohnung alles, was einen Urlaub noch schöner macht. Ob zu zweit, mit Ihren Kindern oder Freunden - Sie werden eine unvergessliche Zeit bei uns verbringen.

Fernab jeglichen Verkehrslärm bieten wir Ihnen behagliche Gastlichkeit, Ruhe und Erholung. Zahlreich markierte Wanderwege mit Rast- und Grillplätzen führen Sie durch die Natur. Beispielweise geleitet Sie der bekannte Königsweg "Via Regis" auf der mittelalterliche Pfade deutscher Kaiser und Könige.

 
Wunderschön zwischen Harz und Weser gelegen präsentiert sich unser verträumtes Neuhof bei Lamspringe. 

Genießen Sie die Natur und die Ruhe und gönnen Sie sich einen erholsamen Urlaub im romantischen Dreieck zwischen Göttingen, Hildesheim und Goslar. Zahlreiche Kultur-, Freizeit- und Sportangebote sorgen für unvergessliche Momente.


Das Solebad in Bad Salzdetfurth bietet bei jedem Wetter genug Platz zur Erholung.

Im Sommer - bei schönem Wetter - ist das Waldschwimmbad Lamspringe sehr empfehlenswert.

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Icon Ferienwohnung/-zimmer Burgsittensen
Ruhig gelegene Ferienwohnung und Zimmer in der Nähe des Naturschutzgebietes Tister Bauernmoor
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Icon Eppendorfer Moor
Das Naturschutzgebiet Eppendorfer Moor liegt zwischen der Alsterkrugchaussee und dem Flughafen Hamburg im Hamburger Stadtteil Groß Borstel an der Grenze zu Eppendorf. Mit einer Fläche von 26 Hektar ist es das viertkleinste Naturschutzgebiet der Hansestadt, jedoch das größte innerstädtische Moor Europas. Das Flachmoor (mit Hochmoorresten) entstand nach der letzten Eiszeit auf einer Flussterrasse und ist ein Rest der ehemals ausgedehnten feuchten Niederungen im Tal der Alster. Bis 1904 befand sich im Eppendorfer Moor ein Schießstand des Infanterie-Regiments Nr. 76, an den heute noch die gegenüber liegende Straße Kugelfang erinnert. Es steht seit 1982 unter Schutz und wurde im Januar 2015 von 15 auf 26 Hektar erweitert. Im Zentrum des Moores befindet sich eine große Wasserfläche, die von einem Birken-Erlenbruchwald umgeben ist. Diese Kernzone geht in einen Stieleichen-Birkenwald über. Ein weiterer Laubbaumgürtel trennt das Moor schließlich von der dichtbebauten städtischen Umgebung und den vielbefahrenen Straßen. Das Schutzgebiet beherbergt 320 Pflanzenarten, davon 35 Arten von Moosen (1909 waren es noch 140 Arten) und 20 Baumarten. Im Moor wachsen Schilfröhricht, Schlankseggenried, Glocken-Heide, Weidengebüsch und Faulbäume. Hier vorkommende gefährdete Arten sind zum Beispiel das Sumpf-Blutauge, der Straußblütige Gilbweiderich und Gagelstrauch. Die häufigsten Vögel sind Zaunkönig, Kohlmeise, Amsel, Rotkehlchen, Zilpzalp und Mönchsgrasmücke. Reviertreu sind seit 1998 Grauschnäpper, Kleiber, Sumpfmeise und Mäusebussard, seit 1999 auch der Zwergtaucher. In den 1990er Jahren, als viele abgestorbene Birken vorhanden waren, brütete hier auch der Kleinspecht, und in einigen Jahren bestand Brutverdacht für die Nachtigall. Beobachtet wurden auch die Misteldrossel sowie Fledermäuse. 1990 kamen im Eppendorfer Moor 641 Schmetterlingsarten vor, 78 davon sind in der Roten Liste der gefährdeten Arten verzeichnet. Nicht nur heute ist das Moor dem Einfluss des Menschen ausgesetzt: Umweltgifte, Verkehrslärm, Nutzung als Erholungs- und Freizeitgebiet. Schon im Mittelalter wurden im Rahmen zunehmender Urbanisierung biologisch wertvolle Flächen zur Bebauung oder landwirtschaftlichen Nutzung entwässert und abgetorft. Als 1862 der Schießstand in das Eppendorfer Moor verlegt wurde, hat man das Gebiet in Teilen entwässert und in dem bis dahin baumfreien Moor Gehölze angesiedelt. Bis 1945 entwickelte sich daraus ein mit Weiden und Erlen durchsetzter Birkenwald, der in den Nachkriegsjahren aufgrund von Brennstoffarmut fast vollständig abgeholzt wurde. Dadurch konnte eine Vielzahl der ehemaligen Moor-spezifischen Flora und Fauna zurückkehren. Jedoch wurde 1948 bis 1950 aufgeforstet, um eine bevorstehende Auffüllung mit Bauschutt zu verhindern, und später beim Bau der Alsterkrugchaussee das Grundwasser abgesenkt. Dadurch verschwanden die meisten der Licht und Feuchtigkeit liebenden Pflanzen und Tiere erneut. Rückschlüsse auf die Zerstörung des Moores lassen detaillierte Landschaftsbeschreibungen von Karl Höller (1914) zu, der das Landschaftsbild des frühen 20. Jahrhunderts beschreibt. Er berichtet über das zu diesem Zeitpunkt von einem Birken-, Weidenwald bestandene Moor: „so ist der Stadterweiterung (seit ca.1867, Anmerk. Verfasser) das früher in nassen Jahren kaum passierbare und an interessanten Pflanzen so reiche Eppendorfer Moor zum Opfer gefallen, denn was jetzt nach der Tieferlegung des Abflußgrabens noch nach geblieben ist, verdient kaum noch den Namen eines Moores und von seiner Pflanzenwelt ist vor allem seit der Freigabe des Schießstandes und der dadurch hervorgerufenen Völkerwanderung dahin kaum noch etwas vorhanden. Ja gewiß, Schilf, Binsen und Heidekraut sind noch da, aber die verschiedenen prächtigen Orchideen von früher habe ich nicht mehr finden können, und wie lange die zierliche Sumpfährenlilie sich noch halten wird, ist wohl auch halb entschieden“. Um das Moor kümmert sich neben der Stadt Hamburg auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Da das Gebiet keinen Anschluss mehr an seine natürliche Wasserversorgung hat, ist es in Trockenperioden bedroht. Die Moorfläche muss daher künstlich vom Aufwuchs von Sträuchern und Bäumen freigehalten werden. Im Waldgürtel breiten sich Himbeeren und Brombeeren aus, die durch Trockenheit und Nährstoffeintrag gefördert werden. Hinzu kommen Neophyten wie der Japanische Staudenknöterich und das kleine Springkraut. Die spezifische Moorvegetation lässt sich im Eppendorfer Moor nur noch durch gezielte Schutzmaßnahmen erhalten. Eine Wiederherstellung der ehemals artenreichen Biotoptypen ist aufgrund der durch die Wasserabsenkung inzwischen mineralisierten Moorböden sowie die veränderte pH-Werte- und Nährstoffsituation erschwert. Der Naturschutz konzentriert sich deshalb auf den Erhalt der heutigen Biotope.
Zuletzt aktualisiert: 30.12.2014
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Braunkohlenplanänderung „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“
Am 28. Mai 2021 hat der Braunkohlenausschuss in seiner 160. Sitzung festgestellt, dass sich die Grundannahmen für den Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ wesentlich geändert haben. Die neue Leitentscheidung 2021 der Landesregierung sieht eine vorzeitige Beendigung des Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach bis 2029 vor. Es entsteht somit neben dem Bedarf an Rheinwasser für den Tagebausee Garzweiler zeitnah auch Bedarf für den Tagebausee Hambach und demnach für eine Trasse für dessen Zuleitung ab dem Jahr 2030. Der Braunkohlenausschuss hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans zu erstellen. In seiner 165. Sitzung vom 25.11.2022 hat dieser die Aufstellung des Braunkohlenplans beschlossen und demnach das Beteiligungsverfahren eröffnet. Im bereits genehmigten Braunkohlenplan wurde die Leitungstrasse zwischen einem Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bei Rheinstrom-km 712,6 und dem RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf raumordnerisch gesichert. Mit der Änderung des Braunkohlenplans ist nun auch der Verlauf einer Leitungstrasse für die Zuführung von Rheinwasser bis zum Tagebau Hambach raumordnerisch zu sichern. Geplant ist, dass die Rheinwassertransportleitung für den Tagebausee Hambach mit der genehmigten Leitungstrasse für den Tagebausee Garzweiler im ersten Abschnitt als Bündelungsleitung geführt wird („Bündelungsleitung“), bevor ab einem Verteilbauwerk eine abzweigende Leitungstrasse zum Tagebau Hambach weiterführt. Im Bereich der Bündelungsleitung sind entsprechend die Rohrleitungssysteme zu erweitern, das Entnahme- und Pumpbauwerk am Rhein zu vergrößern sowie ein Bauwerk zur Reinigung der Rechenoberfläche des Entnahmebauwerks (sog. „Hydroburst“) zu errichten. Zusätzlich ist die Errichtung eines Verteilbauwerkes erforderlich, um den weiteren Verlauf der Leitungen in Richtung Tagebau Garzweiler II („Garzweilerleitung“) und Tagebau Hambach („Hambachleitung“) trennen zu können. Das Verteilbauwerk soll dabei in einem Bereich der „Vollrather Höhe“ östlich von Frimmersdorf errichtet werden. Dort soll dann die Bündelungsleitung in die Garzweilerleitung sowie die Hambachleitung aufgeteilt werden. Der bereits durch den geltenden Braunkohlenplan raumordnerisch gesicherte Trassenverlauf der Bündelungsleitung soll sich bis auf einzelne kleinräumige zeichnerische Anpassungen im Vergleich zur festgelegten und genehmigten Trassenführung im bestehenden Braunkohlenplan zur Rheinwassertransportleitung nicht ändern. Die raumordnerischen Festlegungen des Abschnitts der Garzweilerleitung müssen nicht geändert werden. Die Garzweilerleitung ist daher nicht Gegenstand der geplanten Änderungen des Braunkohlenplans. Der bereits raumordnerisch gesicherte Trassenverlauf kann im bestehenden Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Köln unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/braunkohlenplanung/aktuelle_braunkohlenplaene/plan_garzweiler_zwei_rheinwassertransportleitung/index.html Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“ zum Tagebau Hambach beginnt mit dem Abzweig einschließlich des Verteilbauwerks im Bereich der Vollrather Höhe. Dieser Abschnitt soll durch die Änderung des Braunkohlenplans zusätzlich raumordnerisch gesichert werden. Die Trasse der Hambachleitung verläuft auf dem Gebiet der Gemeinden Rommerskirchen, Grevenbroich, Bergheim, Bedburg und Elsdorf in den Landkreisen Rhein-Kreis-Neuss und Rhein-Erft-Kreis. Bei dem zu ändernden Braunkohlenplan handelt es sich um einen Raumordnungsplan (§ 2 Abs. 1 LPlG). Für die Änderung eines Raumordnungsplans ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5, Nr. 1.5 UVPG, § 2 Abs. 1 LPlG eine Strategische Umweltprüfung (Umweltprüfung) durchzuführen. Die Umweltprüfung wird gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt. Die Anforderungen an die Umweltprüfung ergeben sich insbesondere aus den §§ 8 ff. i.V.m. § 7 Abs. 7 ROG sowie den §§ 27 f. LPlG. Zugleich erfordert die Änderung des Vorhabens der Rheinwassertransportleitung eine vorhabenbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Rheinwassertransportleitung ist eine Rohrleitungsanlage zum Befördern von Wasser, die das Gebiet einer Gemeinde überschreitet (Wasserfernleitung). Ab einer Länge von 10 km ist für derartige Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG durchzuführen (§§ 52 Abs. 2a, 57c BBergG i.V.m. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau und Nr. 19.8.1 der Anlage 1 zum UVPG). Die Bergbautreibende (RWE Power AG) hat gemäß § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt, der am 19.07.2021 von der Bezirksregierung Köln positiv beschieden wurde. Für das Vorhaben besteht damit gemäß § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG die UVP-Pflicht. Die verfahrensrechtlichen Anforderungen ergeben sich insoweit aus den §§ 4 ff. UVPG. Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 165. Sitzung am 25.11.2022 beschlossen, dass die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen sind. Sowohl die Umweltprüfung als auch die Umweltverträglichkeitsprüfung sind unselbständige Teile des Braunkohlenplanänderungsverfahrens (§ 27 Abs. 1 LPlG i.V.m. §§ 4, 33 UVPG). Die Anforderungen an das im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführende Beteiligungsverfahren ergeben sich aus den §§ 18 ff. UVPG. Diese Anforderungen reichen teilweise weiter als die Anforderungen an eine Umweltprüfung nach § 48 S. 1 UVPG i.V.m. § 9 ROG. Insbesondere sind für die Umweltverträglichkeitsprüfung längere Äußerungsfristen und die Durchführung eines Erörterungstermins vorgesehen. Für das vom Braunkohlenausschuss beschlossene gemeinsame Verfahren werden vorliegend vorsorglich jeweils die strengeren Anforderungen herangezogen, um so eine möglichst umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. Die RWE Power AG hat einen UVP-Bericht gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 UVPG vorgelegt, der zugleich Angaben enthält, die von der Bezirksregierung im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG herangezogen werden können (kombinierter UP/UVP-Bericht). Darüber hinaus hat die RWE Power AG die folgenden Berichte vorgelegt: • Fachbeitrag Artenschutz einschließlich Ergebnisbericht „Faunistische Kartierungen 2022“ (mit Anlagen) • Fachbeitrag Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier • Fachbeitrag FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) • Fachbeitrag FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) • Fachbeitrag Lärmprognose • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie • Fachbeitrag Natur und Landschaft (mit Anlagen) • Fachbeitrag Archäologie (mit Anlagen) • Fachbeitrag Bodenschutzkonzept (mit Anlagen) • Fachbeitrag Bauverfahrensbeschreibung. Der Entwurf des Braunkohlenplanes einschließlich der zeichnerischen Darstellung, der von der Bergbautreibenden (RWE Power AG) vorgelegte kombinierte UP/UVP-Bericht mit den Angaben der Bergbautreibenden (RWE Power AG) zur Umweltprüfung einschließlich der vorstehend aufgeführten Berichte liegen im Zeitraum vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 15. März 2023 bei der Bezirksregierung Köln Raum K713 Zeughausstraße 2 – 10 50606 Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr aus. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen werden: https://url.nrw/mtcvcnwg Darüber hinaus werden die Unterlagen von den folgenden Kreisen (ausschließlich) elektronisch ausgelegt: Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Erft-Kreis Äußerungen (Einwendungen oder Stellungnahmen) zum Plan/Vorhaben können bis zum 17. April 2023 (einschließlich), • über das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1001915 • per Mail an die E-Mail braunkohlenplanung@brk.nrw.de • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln • per Fax der Bezirksregierung 0221 147 2905 • oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln vorgebracht werden Einwendungen und Stellungnahmen sollten unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Stellungnehmenden abgegeben werden. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummer und die Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Einwendungen und Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme an einem Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. Weitere wichtige Informationen: 1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden an die Bergbautreibende weitergeleitet und in einem Termin erörtert, der noch bekannt gemacht werden wird (Erörterungstermin). Diejenigen Personen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben bzw. – bei gleichförmigen Einwendungen oder Stellungnahmen – deren Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solche Benachrichtigungen vorzunehmen sind, sollen diejenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Anstelle eines Erörterungstermins kann eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt werden. Auch in diesem Fall wird der Termin vorab bekannt gemacht. 2. Bei der Abgabe von Einwendungen oder Stellungnahmen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens persönliche Daten erhoben. Alle persönlichen Daten werden von der Bezirksregierung in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. 3. Die Träger öffentlicher Belange werden gesondert beteiligt. Auch deren Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 4. Gem. § 28 Abs. 3 LPlG wird der Braunkohlenausschuss nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens über die Aufstellung des Braunkohlenplans entscheiden. Der aufgestellte Braunkohlenplan bedarf noch der Genehmigung der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages (§ 29 Abs. 1 LPlG). 5. Diese Bekanntmachung kann gemäß § 27a VwVfG NRW zusätzlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter folgender Adresse eingesehen bzw. heruntergeladen werden: https://url.nrw/mtcvcnwg. Weiter ist diese Bekanntmachung auch auf dem UVP-Portal einsehbar unter der Adresse: https://www.uvp-verbund.de/startseite. 6. Ergänzend erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den folgenden Gemeinden: Dormagen, Rommerskirchen, Grevenbroich, Bedburg, Bergheim und Elsdorf. Die dortigen Auslegungen werden ebenfalls vorher ortsüblich bekannt gemacht. Sie können durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden; auch in diesem Fall soll daneben als zusätzliches Informationsangebot eine Auslegung erfolgen, soweit dies nach Feststellung der zuständigen Behörde den Umständen nach möglich ist (§ 3 Abs.1 PlanSiG). Soweit hiernach der Anschlag an einer Amtstafel oder die Auslegung zur Einsichtnahme vorgesehen ist, kann dies durch eine Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung im Internet ersetzt werden; zusätzlich wird in diesem Fall zumindest eine Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung erfolgen (§ 2 PlanSiG). Im Rahmen der dortigen Beteiligung können bei den Gemeinden ebenfalls Einwendungen erhoben und Stellungnahmen vorgelegt werden. Eine mehrfache Äußerung ist jedoch nicht erforderlich. Vielmehr werden alle fristgerecht entweder bei der Bezirksregierung oder bei den genannten Gemeinden eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen.
Zuletzt aktualisiert: 17.07.2023
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Icon Zweckverband IndustriePark Oberelbe
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe • Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses, • Ankündigung der Öffentlichen Auslegung und der Bürgerinformationsveranstaltung Am 22.05.2018 wurde für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ des Zweckverbandes In-dustriePark Oberelbe der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich umfasste zahlreiche Flurstücke der Gemarkungen Pirna, Zuschendorf, Großsedlitz, Krebs und Dohna, mit einer Gesamtfläche von ca. 260 ha. Der Planvorentwurf in der Fassung vom 12.03.2020, ergänzt am 26.05.2020 wurde im Rahmen der frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffent-lichkeitsbeteiligung hat der Zweckverband entschieden, zunächst einen Teil des Plangebietes mit der Bezeichnung Teilbebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ mit einem Geltungsbereich von 140 ha weiter zu beplanen, der die Bauflächen C + D, die neue Abfahrt von der B172 a und die Anpassung an den Kreisstraßen K8771 und K8772 darstellt. Durch den Aufstellungsbeschluss IPO-010/2020 vom 23.11.2020 für den B-Plan 1.1 „TechnologiePark Feistenberg“ wurde der Aufstellungsbeschluss konkretisiert. Zu diesem B-Plan1.1 wurde mit Beschluss IPO-004/2023 am 24.07.2023 durch die Verbandsversammlung der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst, gleichzeitig wurde der konkretisierte Aufstellungsbe-schluss um 6 Flurstücke ergänzt. Der Geltungsbereich wird nach dieser Ergänzung wie folgt begrenzt: - Im Nordwesten des Plangebiets durch einen Randstreifen der Ackerschläge nördlich der K8772 auf der Flur von Heidenau-Großsedlitz - im Nordosten durch Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an die Dippoldiswalder Straße bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge auf Pirnaer Flur - im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Depo-nie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna - im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet - im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Pirna und Dohna, die inmitten eines Acker-schlages südlich des Autobahnzubringers verläuft. Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die Lage des Plangebietes des B-Plan1.1 innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe. Die blaue Markierung stellt dabei die Ergänzung des Geltungsbereiches dar. Planungsziele sind: • Entwicklung von ca.64 ha Industrie- und ca.22 ha Gewerbegebieten • Bau der zugehörigen Erschließungsanlagen einschließlich einer neuen Zu- bzw. Abfahrt von der B 172 a und eines Regenrückhaltebeckens • Anlage von ca.22 ha Grünflächen und den • Erhalt von ca.13 ha Landwirtschaftsfläche • Umsetzung vorgezogener Maßnahmen zum Artenschutz (sog. CEF–Maßnahmen) Hingewiesen wird darauf, dass der Plan außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs fol-gende Aussagen zur Einordnung von externen Artenschutzmaßnahmen trifft: • Gemarkung Fürstenwalde der Stadt Altenberg auf ca. 9,3 ha Landwirtschaftsflächen • Gemarkung Zuschendorf der Stadt Pirna: 30 m Streifen südlich des Geltungsbereiches auf ca.4 Hektar Landwirtschaftsflächen und • Gemarkung Rottwerndorf der Stadt Pirna: Entsiegelungsmaßnahme im ehem. Park von Schloss und Rittergut Rottwerndorf auf ca. 1,5 ha Es handelt sich dabei um Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB. Das sonst für derartige Straßenbau-Maßnahmen durchzuführende Planfeststellungsverfahren wird im vorliegenden Fall gemäß § 17b Abs. 2 S. 1 Bundesfernstraßengesetz durch das B-Plan-Verfahren ersetzt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG), ohne dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchgeführt werden musste. Bei der betrachteten Planung handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nr.18.5.1 gemäß Anlage 1 UVPG. Die An-gaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB zusam-mengetragen. Der Zweckverband Industriepark Oberelbe als Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unter-lagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind. Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung gleichzeitig Träger der verbindlichen Bauleitplanung und damit zuständig für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach BauGB. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die hiermit eingeleitete Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs.2 BauGB stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 und 5 bis 7 VwVfG dar. Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Zu den ausliegenden Planunterlagen zum B-Plan-Entwurf bzw. zum Vorentwurf der Verkehrsanlagen gehören: 1. Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Fest-setzungen und Begründung 2. Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023, 3. Unterlagen für den Vorentwurf der IPO-Verkehrserschließung, bestehend aus Auf- und Abfahrt B 172A, Anschluss K 8771, Wilddurchlass und Faunabrücke, Stand 08.07.2022 bzw. 02.05.2023 4. Sonstige Unterlagen zur Verkehrsplanung 4.1 Untersuchung Verkehrsqualität / Leistungsfähigkeit, Stand 21.04.2022 u. 09.02.2023 4.2 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8771 (TP II.1), Stand 08.07.2022 4.3 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8772 (TP III.1), Stand 08.07.2022 5. Grünordnungsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 mit Darstellung der externen Kompensationsflächen sowie den Anlagen: Bilanzierung, Fachteil Sichtachsen und Land-schaftsbild, Dunkelkonzept 6. Artenschutzbeitrag inkl. Anhang (Erfassung Fledermäuse und Feldlerchen), Stand 14.07.2022 7. FFH –Verträglichkeitsprüfung, Stand 08.07.2022 8. Lokalklimatische und lufthygienische Untersuchung, Stand 06.07.2022 9. Schalltechnische Untersuchungen, Stand 15.06.2022 10. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlagen, Stand 20.06.2022 11. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Abwasser- und Regenwasserableitung, Stand 20.06.2022 12. Vorplanung Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Stand 05.06.2023 13. Fachbeitrag WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Stand 07.07.2023 Die folgenden, nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe-zogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt: Themen Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Agrarstruktur Verfasser der Stellungnahme Datum, thematischer Bezug Stellungnahmen im Rahmen der informellen Behördenbeteiligung zum Arbeitsstand des Entwurfs (2022) S 1 Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), 14.09.2022 • aus raumordnerischer Sicht grundsätzliches Mittragen der Entwicklung an diesem Standort • Hinweise auf das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz Sichtexponierter Elbtalbereich und die • landesplanerisch angestrebte Verminderung der Flächen-Neuinanspruchnahme und die • Notwendigkeit einer Entsiegelungsmaßnahme S 2 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 06.09.2022 • Regionalplanerische Zustimmung zum Vorhaben einschließlich der Erschließungskon-zeption und zur Einordung von Ausgleichsmaßnahmen im Vorranggebiet Landwirt-schaft, • Hinweis auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit den Vorhaben der Eisenbahn Neu-baustrecke S 3 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 08.09.2022 • Grundsätzliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche S 4 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 12.09.2022 • Auseinandersetzung in Verbindung mit dem ökologischen Verbundsystem und dem Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit • Hinweis auf Notwendigkeit von Aussagen zu Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sowie mit möglicher Beeinträchtigung des Grundwasservor-kommens durch die Folgen des Klimawandels S 5 Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal, 08.09.2022 • Prinzipiell ist Ableitung des Regenwassers möglich, Hinweis auf das Verschlechterungs-verbot bzgl. der Ausdehnung von Überflutungsgebieten S 6 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 13.10.2022 Hinweise auf • Notwendigkeit der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet, • Notwendigkeit einer Blendschutzkonzeption und von durchgängigen Transferkorrido-ren für den Artenschutz, • Notwendigkeit des Nachweises der Abwasserentsorgung, • Auseinandersetzung mit Belangen der Agrarstruktur Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Plans Nr.1 (2020) S 7 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 24.08.2020 Forderung nach: • Festsetzung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen • Freihalten von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und –abflussbahnen, • Darstellung der Auswirkungen des gravierenden Flächenentzuges auf den Boden und die Landwirtschaft, • Beachtung der Sichtachsen des Barockgarten S 8 • Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), • Forderung nach einer nachvollziehbaren Untersetzung des notwendigen Flächenbedar-fes im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind in den Planentwurf eingearbeitet worden. Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor: Art der vorhandenen Informatio-nen Datum Thematischer Bezug Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regi-onalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan rechtswirksam seit 17.09.2020 Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Land-schaft in der Region Oberes Elbtal/ Osterzgebir-ge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete. Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Pirna/ Dohma 20.10.2003 Erfassung aller geschützten Biotope, Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwick-lungskonzeption für das Gebiet der Verwal-tungsgemeinschaft Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Dohna/ Müglitztal 26.03.2018 „ Entwurf des Landschaftsplans –der Stadt Heidenau 21.11.2022 „ Managementplan für das SCI 085E – Seidewitztal und Börnersdorfer Bach 20.11.2008 einführende Angaben zum Gebiet mit Ergeb-nissen der Ersterfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Arten nach An-hang II der FFH-RL, Aufstellung der daraus abgeleiteten Erhaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen Managementplan für das SCI 173 – Barockgarten Großsedlitz Januar 2006 „ Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Rea-lisierungskonzept des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 31.10.2019 Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm   Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe 05.11.2019 Lokalisierung potenziell drohender Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kom-pensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Ver-schlechterungsgebotes Stellungnahmen von Trägern Öf-fentlicher Belange, Umweltver-bänden und Betroffenen zum Be-bauungsplan Nr.1 des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 06-08/2020 Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchti-gung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Nie-derschlagsentwässerung Protokoll zur Abstimmung der Ar-tenschutz- Konzeption mit der Un-teren Naturschutzbehörde 23.02.2023 / 05.04.2023 Abstimmungsergebnisse zu Fledermaus-Transferkorridoren und Dunkel-konzept Die Auslegung erfolgt vom 21.08.2023 bis 29.09.2023 in folgenden Dienststellen des Zweckverbandes bzw. der beteiligten Kommunen: Zweckverband IndustriePark Oberelbe: Geschäftsstelle Breite Straße 4, 01796 Pirna zu folgenden Geschäftszeiten: Mo. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Stadt Pirna: Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu fol-genden Dienstzeiten: Mo. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Mi. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 8:00 – 12:00 Uhr Stadt Heidenau Bauamt, von-Stephan-Straße 4, 1. OG Zimmer 103, 01809 Heidenau zu folgenden Dienstzeiten: Mo. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Di. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:30 – 12:00 Uhr Stadt Dohna Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer A201, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu folgenden Dienstzei-ten: Mo. geschlossen Di. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mi. 8:30 – 12:00 Uhr Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Fr. 8:30 – 12:00 Uhr Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Inter-netseite des Zweckverbandes unter https://www.zv-ipo.de/daten/ zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de unter Eingabe des Suchbegriffs „Zweckverband Industriepark Oberelbe“ sowie auf dem Portal https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch ( z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de oder per Landesportal Bauleitplanung über die o.g. website) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an einem der 4 Auslegungsorte in den o.a. Geschäftszeiten usw.) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlich-keit im Sinne des § 3 BauGB. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Verbandsversammlung. Bürgerinformationsveranstaltung Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Auslage findet am 30.08.2023 im Zeitraum von 16:00 bis 19:00 Uhr in der Herder-Halle, Rudolf-Renner-Straße 41c, 01796 Pirna eine Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Planungs-Dialogs statt. In dieser Zeit stehen Planer, Mitarbeiter und die Zweckverbandsvorsitzenden für individuelle vertiefende Gespräche und Nachfragen zur Verfügung. An verschiedenen Ständen werden die unterschiedlichen Themen erörtert. So stehen die jeweiligen Fachexperten z.B. zu den Themenblöcken, Artenschutz, Natur und Landschaftsbild, Verkehr, Technische Medien, Siedlungswasserwirtschaft und Immissionsschutz bereit. Opitz Verbandsvorsitzender
Zuletzt aktualisiert: 08.08.2023
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Icon Windberger Niederung
Das FFH-Gebiet Windberger Niederung ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Windbergen, Krumstedt, Wolmersdorf, Nindorf und Frestedt, wobei sich auf Nindorfer Gebiet nur ein sehr kleines Stück von 1500 Quadratmetern befindet. Das FFH-Gebiet liegt in der Landschaft Heide-Itzehoer-Geest (Landschafts-ID 68301), Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Geest. Es hat eine Größe von 363 Hektar und liegt südöstlich von Meldorf zwischen den beiden Ortschaften Krumstedt im Nordosten und Windbergen im Südwesten. Seine größte Ausdehnung liegt mit 4,6 Kilometer in Nordwestrichtung. Nach der letzten Eiszeit drang die Nordsee immer wieder bis hierher vor und bildete mit den Gezeiten und Strömungen vorgelagerte Sandbänke, die sich zu Nehrungen ausbildeten, wodurch sich vom Meer abgetrennte Strandseen entwickelten. Diese verlandeten mit der Zeit und bildeten Moore. Diese wurden in den letzten zweihundert Jahren durch eine Vielzahl von Gräben trockengelegt. Im Neunzehnten Jahrhundert wurde in dem Gebiet in großem Stil Torf abgebaut, wie auf der Karte des Deutschen Reiches von 1893 zu sehen, siehe Bild 3. Damals lag nordöstlich von Windbergen der Windberger See. Auf der „Landtcarte von Dithmarschen Anno 1559“ des Johannes Mejer aus Husum aus dem Jahre 1651 ist zwischen Windbergen (Windtbergn) und Krumstedt (Krumstede) ein langgezogener See eingezeichnet, siehe Bild 1. Auf der Karte von 1652 desselben Kartographen, die den damals aktuellen Stand darstellt, ist der See schon wesentlich kleiner eingezeichnet, siehe Bild 2. Heute ist dieser See verschwunden. Das FFH-Gebiet besteht zu nahezu drei Vierteln aus Mooren und Sümpfen und zu einem Viertel aus mesophilem Grünland, siehe Diagramm 1. Die höchste Erhebung mit 5 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt an der Südwestspitze, der niedrigste Punkt liegt mit 0 Meter über NHN an der Süderau. Das FFH-Gebiet entwässert über die Süderau/Schafau, Miele/Süderau, Meldorfer Hafenstrom und über einen Seedurchfluss in die Meldorfer Bucht der Nordsee.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Rehbach
Rehbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Nahe-Glan an.
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/ Stadt/Gemeinde (RP)
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