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Icon Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59, AD Sankt Augustin-West - AD Bonn-Nordost; Deckblattverfahren
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungverfahren für das Vorhaben „B 28 Bad Urach, Knotenpunkte Hochhaus (B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße) und Wasserfall (B 28/Bäderstraße/Hochsträß)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Spiel- und Wasserpark Farven
Eine Strandlandschaft mit Wasserläufen, ein flaches Gewässer zum Spielen, ein Floß, eine Brücke, eine Seilbahn, Rittertürme und vieles mehr lassen Kinderaugen leuchten und sind gleichzeitig ein Erholungsort für Erwachsene. Der Ort ist ein Lieblingsplatz im Landkreis Rotenburg (Wümme), weil hier die Welt noch in Ordnung ist. Kein Lärm, keine Großstadt, einfach nur Idylle und Spaß. Kernstück des Wasserparks ist ein Wasserlauf mit Auslaufmulde. Durch Schieber und Stauwehre ist es den Kindern möglich, das Wasser anzustauen oder die Wasserläufe zu verändern. Am Ende des Wasserlaufs befindet sich ein Auslaufbecken mit einer Tiefe von bis zu ca. 40 cm. In diesem Becken sind u. a. Stege und ein Floß installiert. Neben dem Element "Wasser" findet man hier auch großflächige Sandflächen vor, die mit sämtlichen Spielgeräten (Piratenschiff, Klettertürme usw.) ausgestattet sind. Entlang des Rundweges laden Bänke zum Verweilen ein. Ein Sanitärhaus ergänzt den Park. Der Spiel- und Wasserpark liegt u. a. an der Radroute „Stein-Erlebnis-Route“, so dass auch viele Nicht-Ortsansässige bzw. Radler hier Halt machen.
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/ Interessante Orte
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Icon „Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der Boxhagener Straße bis zur Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg“ von Berlin
Das Vorhaben hat den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnstrecke zwischen der Kreuzung Wühlischstr./ Holteistr., durch die Sonntagstraße, entlang des Bahnhofs Ostkreuz und der Marktstraße bis zur Bahnunterführung Karlshorster Straße zum Gegenstand. Nach Fertigstellung wird die bisherige Strecke durch die Boxhagener Straße und Marktstraße außer Betrieb genommen. Das Vorhaben dient der Anbindung des Schienenknotenpunktes Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Es wird eine verbesserte Umsteigemöglichkeit zwischen den im Schienenknoten bereits vorhandenen Verkehrsträgern Fern-/Regional-/S- Bahn und der Straßenbahn eingerichtet. Gleichzeitig werden die Wohngebiete um die Sonntagstraße durch die Straßenbahn erschlossen und die Umsteigebeziehung zwischen den Straßenbahnlinien M13 und 21 an der Haltestelle „Holteistraße“ soll dadurch verbessert werden. Weitere Bestandteile der neuen Straßenbahnstrecke sind die Fahrleitungsanlagen einschließlich Masten, Neubau der Straßenbahnhaltestellen „Sonntagstraße“ und „Ostkreuz“, Verlegung der Haltestellen „Holteistraße“ und „Marktstraße“, die Einrichtung einer eingleisigen Kehranlage östlich der Haltestelle „Ostkreuz“ sowie die Schaffung einer Gleisverbindung an die Bestandsstrecke westlich der Boxhagener Straße mit der Strecke südlich der Holteistraße. NEU: UVP-PFLICHT Für das vorstehend beschriebene Vorhaben wurde mit der Entscheidung der Verfahrensleitenden Verfügung vom 10.03.2021 gemäß § 5 i.V.m. § 7 UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Innerhalb des Verfahrens entstand durch neue Erkenntnisse nun eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 i.V.m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP-Pflicht zum Vorhaben ergibt sich aus dem neuen Betriebsprogramm i.V.m. mit den Schallschutz-Gutachten (Verkehrslärm UL07_01_01, Baulärm UL07_02_01). Die Gutachten umfassen alle schalltechnisch schutzbedürftigen Bebauungen im Einwirkungsbereich des geplanten Bauvorhabens. An den Immissionsorten für Balkone, Loggien und Außenwohnbereiche wurden an 53 Gebäuden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes am Tage berechnet, welche als erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit gelten.
Zuletzt aktualisiert: 16.08.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Ferienscheune Weenzen

Sie sind auf der Suche nach einem Ort zum Entspannen und wohlfühlen? Dann ist unser Ferienhaus genau das Richtige für Sie.

Wir lieben Land, Leute und Tiere. Diese Liebe spiegelt sich auch in unserem Ferienhaus wider.

Sich wohltuend geborgen fühlen, hat hier oberste Prämisse.

Ruhig gelegen am Dorfrand in einer wunderschönen historischen Sandsteinscheune, erwartet Sie auf dem denkmalgeschützten Rittergut Weenzen Entspannung pur – und das zu jeder Jahreszeit.

Das alte Gemäuer sorgt auch an heißen Tagen für eine sehr angenehme Temperatur. In der kalten Jahreszeit kann man es sich in der fußbodenbeheizten Scheune samt Kamin gemütlich machen.

In unserem Ferienhaus ist für alles gesorgt, was Sie für einen perfekten Urlaub brauchen. Vier Schlafzimmer mit zwei Badezimmern, ein begehbarer Kleiderschrank, Wohn- und Esszimmer mit großer Küche und Kamin, Bibliothek, Sauna, Solarium und Badewanne mit Whirlpool sowie ein großer Garten mit Terrasse warten nur darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Die traumhafte Lage fernab von Lärm und Hektik lässt Sie sämtliche Sorgen schnell vergessen.

 

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/ Unterkunft
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Icon Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den einbahnigen und zwei- bzw. im Überholabschnitt dreistreifigen Neubau der B 463 südlich von Albstadt-Lautlingen. Der neue Streckenabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 4,38 km. Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden in offener Trassenlage und verläuft überwiegend in freiem Gelände. Sie beginnt westlich von Lautlingen auf Höhe des Lauterbaches, wo die Ortsdurchfahrt der heutigen B 463 an die Ortsumgehung angeschlossen wird. Von dort schwenkt sie nach Süden ab und unterquert die Bahnlinie Balingen - Sigmaringen südwestlich des Gewerbegebietes „Eschach“. Im weiteren Verlauf durchfährt die Trasse im Einschnitt den Hang „Reuten“. Sie verläuft dann in östli-cher Richtung und umfährt den Höhenrücken „Bühl" an seiner nördlichen Flanke im Einschnitt. Bevor sie das Meßstetter Tal in einem nach Süden ausholenden Bogen auf einem 330 m langen Viadukt quert, wird über eine Verbindungsrampe die Kreisstraße K 7151 angeschlossen. Südlich des Ge-wanns „Hirnau“, dem Standort für das geplante Gewerbegebiet der Stadt Albstadt, wo der östliche Anschluss geplant ist, führt die Trasse weiter nach Osten und erreicht auf Höhe der Europäischen Wasserscheide auf der Gemarkung Ebingen schließlich wieder die bestehende Bundesstraße B 463. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die B 463 alt (Anschluss West) und an die K 7152 (Anschluss Hirnau) sowie teilkreuzungsfrei an die K 7151 (Anschluss Süd). Weiter beinhaltet ist die Errichtung von Lärmschutzwänden auf Höhe des Bruchbachs und am Ortseingang Ebingen sowie einer Betongleitwand mit Lärmschutzeffekt östlich des Anschlusses Süd und von einer Fledermausleiteinrichtung auf Höhe des Bruchbachs. Die geplante Baumaßnahme stellt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Vom Bau der neuen B 463 ist auch das Landschaftsschutzgebiet „Albstadt-Bitz“ betroffen. Zudem führt die Trasse am Rande der FFH-Gebiete „Östlicher Großer Heuberg“ und „Gebiete um Albstadt“ sowie des Vogelschutzgebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ vorbei. Die Belange von Natur und Land-schaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompen-sation erarbeitet. Es sind verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, wie z. B. die Pflanzung von Gehölzen zur Lenkung strukturgebunden fliegender Fledermäuse, bauliche Vorkehrungen bei der Bahnüberführung zur Schaffung von Querungsmöglichkeiten für die Kreuzotter als Ausgleich für die Verbundfunktionen der entfallenden Bahnböschungen im Trassenbereich und das Auflichten der Fichtenbestände zur Entwicklung zusätzlicher Haselmaus-Lebensräume. Weiter ist die Entwicklung bzw. Aufwertung von mageren Flachland-Mähwiesen für die Wanstschrecke, die Anlage von Gehöl-zen zur landschaftlichen Einbindung der Straße sowie der Rückbau und die Rekultivierung von entfal-lenden Verkehrsflächen vorgesehen. Abseits der Trasse soll auf Flächen auf der Gemarkung Gruol in der Stadt Haigerloch zur Verbesserung von landwirtschaftlich genutzten Böden ein Oberbodenauftrag erfolgen. Auf Flächen in Stetten am kalten Markt ist eine naturnahe Aufforstung und die Anlage und Entwicklung von Mageren Flachland-Mähwiesen vorgesehen. Die B 463 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflä-chen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in größerem Umfang Grundstücke dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grund-dienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Die Stadt Haigerloch und die Gemeinde Stetten am kalten Markt sind ausschließlich durch Maßnah-men des Landschaftspflegerischen Begleitplanes betroffen. Für die Bauzeit der Straßenbaumaßnahme werden, nach derzeitigem Planungsstand, rund 5 Jahre veranschlagt. Mit der Umsetzung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Aus-gleichsmaßnahmen wird bereits ein, z.T. auch zwei Jahre vor Baubeginn begonnen.
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2021
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Icon Bahnhof Wangerooge
Am Inselbahnhof mitten im Ort haben die Urlauber das Ziel der kombinierten Fähr- und Inselbahnfahrt nach Wangerooge erreicht. Etwa 90 Minuten vorher am Anleger in Harlesiel: Wind und Wellen, Salzgeruch liegt in der Luft und die Insel am nördlichen Horizont. Kein Lärm, keine Eile. Die Autos bleiben in Harlesiel auf dem Festland zurück oder gleich ganz zu Hause, und die Hektik auch. Wenn die Fähre nach Wangerooge ausläuft, nimmt sie ihre Passagiere in einen anderen Zeitrhythmus mit. Mit bedächtigen 9 Knoten (17 km/h) gleiten die weißen Schiffe der Deutschen Bahn der Insel Wangerooge entgegen. Später „beschleunigt“ die Inselbahn auf Tempo 20, aber größere Geschwindigkeiten sind – abgesehen vom Wind – im Nordseeheilbad so gut wie unbekannt. Ebbe und Flut prägen den Lebensrhythmus auf Wangerooge. Die Zeiten, in denen die östlichste der Ostfriesischen Inseln vom Festland aus mit dem Schiff erreichbar ist, bestimmen die täglich wechselnden Gezeiten. Die Überfahrt dauert 45 bis 60 Minuten und ist nur in einem sechsstündigen Zeitfenster vor und nach dem Hochwasser möglich. Am Anleger angekommen, werden die Urlauber mit der Inselbahn in den ca. 4 km entfernten Ort zum Bahnhof Wangerooge gebracht. Die Fahrt mit der Schmalspurbahn ist einzigartig, da sie als einzige die Salzwiesen durchqueren darf, die in der Schutzzone Eins (Ruhezone) des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer liegen. Täglich geöffnet eine Stunde vor jeder Abfahrt der Inselbahn und bei Abfahrten vor 08.00 Uhr eine halbe Stunde vor Abfahrt.
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Icon Wohnmobilpause am Eisenhüttenplatz
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen ein Dorfplatz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
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Icon Wohnmobilpause am Dörpshus Vreschen-Bokel
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen Dorfplatz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
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Icon Wohnmobilpause beim Boßelheim Klauhörn
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen  Vereinsplatz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
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