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Icon Planfeststellungverfahren für das Vorhaben „B 28 Bad Urach, Knotenpunkte Hochhaus (B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße) und Wasserfall (B 28/Bäderstraße/Hochsträß)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon „Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der Boxhagener Straße bis zur Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg“ von Berlin
Das Vorhaben hat den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnstrecke zwischen der Kreuzung Wühlischstr./ Holteistr., durch die Sonntagstraße, entlang des Bahnhofs Ostkreuz und der Marktstraße bis zur Bahnunterführung Karlshorster Straße zum Gegenstand. Nach Fertigstellung wird die bisherige Strecke durch die Boxhagener Straße und Marktstraße außer Betrieb genommen. Das Vorhaben dient der Anbindung des Schienenknotenpunktes Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Es wird eine verbesserte Umsteigemöglichkeit zwischen den im Schienenknoten bereits vorhandenen Verkehrsträgern Fern-/Regional-/S- Bahn und der Straßenbahn eingerichtet. Gleichzeitig werden die Wohngebiete um die Sonntagstraße durch die Straßenbahn erschlossen und die Umsteigebeziehung zwischen den Straßenbahnlinien M13 und 21 an der Haltestelle „Holteistraße“ soll dadurch verbessert werden. Weitere Bestandteile der neuen Straßenbahnstrecke sind die Fahrleitungsanlagen einschließlich Masten, Neubau der Straßenbahnhaltestellen „Sonntagstraße“ und „Ostkreuz“, Verlegung der Haltestellen „Holteistraße“ und „Marktstraße“, die Einrichtung einer eingleisigen Kehranlage östlich der Haltestelle „Ostkreuz“ sowie die Schaffung einer Gleisverbindung an die Bestandsstrecke westlich der Boxhagener Straße mit der Strecke südlich der Holteistraße. NEU: UVP-PFLICHT Für das vorstehend beschriebene Vorhaben wurde mit der Entscheidung der Verfahrensleitenden Verfügung vom 10.03.2021 gemäß § 5 i.V.m. § 7 UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Innerhalb des Verfahrens entstand durch neue Erkenntnisse nun eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 i.V.m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP-Pflicht zum Vorhaben ergibt sich aus dem neuen Betriebsprogramm i.V.m. mit den Schallschutz-Gutachten (Verkehrslärm UL07_01_01, Baulärm UL07_02_01). Die Gutachten umfassen alle schalltechnisch schutzbedürftigen Bebauungen im Einwirkungsbereich des geplanten Bauvorhabens. An den Immissionsorten für Balkone, Loggien und Außenwohnbereiche wurden an 53 Gebäuden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes am Tage berechnet, welche als erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit gelten.
Zuletzt aktualisiert: 16.08.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den einbahnigen und zwei- bzw. im Überholabschnitt dreistreifigen Neubau der B 463 südlich von Albstadt-Lautlingen. Der neue Streckenabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 4,38 km. Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden in offener Trassenlage und verläuft überwiegend in freiem Gelände. Sie beginnt westlich von Lautlingen auf Höhe des Lauterbaches, wo die Ortsdurchfahrt der heutigen B 463 an die Ortsumgehung angeschlossen wird. Von dort schwenkt sie nach Süden ab und unterquert die Bahnlinie Balingen - Sigmaringen südwestlich des Gewerbegebietes „Eschach“. Im weiteren Verlauf durchfährt die Trasse im Einschnitt den Hang „Reuten“. Sie verläuft dann in östli-cher Richtung und umfährt den Höhenrücken „Bühl" an seiner nördlichen Flanke im Einschnitt. Bevor sie das Meßstetter Tal in einem nach Süden ausholenden Bogen auf einem 330 m langen Viadukt quert, wird über eine Verbindungsrampe die Kreisstraße K 7151 angeschlossen. Südlich des Ge-wanns „Hirnau“, dem Standort für das geplante Gewerbegebiet der Stadt Albstadt, wo der östliche Anschluss geplant ist, führt die Trasse weiter nach Osten und erreicht auf Höhe der Europäischen Wasserscheide auf der Gemarkung Ebingen schließlich wieder die bestehende Bundesstraße B 463. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die B 463 alt (Anschluss West) und an die K 7152 (Anschluss Hirnau) sowie teilkreuzungsfrei an die K 7151 (Anschluss Süd). Weiter beinhaltet ist die Errichtung von Lärmschutzwänden auf Höhe des Bruchbachs und am Ortseingang Ebingen sowie einer Betongleitwand mit Lärmschutzeffekt östlich des Anschlusses Süd und von einer Fledermausleiteinrichtung auf Höhe des Bruchbachs. Die geplante Baumaßnahme stellt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Vom Bau der neuen B 463 ist auch das Landschaftsschutzgebiet „Albstadt-Bitz“ betroffen. Zudem führt die Trasse am Rande der FFH-Gebiete „Östlicher Großer Heuberg“ und „Gebiete um Albstadt“ sowie des Vogelschutzgebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ vorbei. Die Belange von Natur und Land-schaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompen-sation erarbeitet. Es sind verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, wie z. B. die Pflanzung von Gehölzen zur Lenkung strukturgebunden fliegender Fledermäuse, bauliche Vorkehrungen bei der Bahnüberführung zur Schaffung von Querungsmöglichkeiten für die Kreuzotter als Ausgleich für die Verbundfunktionen der entfallenden Bahnböschungen im Trassenbereich und das Auflichten der Fichtenbestände zur Entwicklung zusätzlicher Haselmaus-Lebensräume. Weiter ist die Entwicklung bzw. Aufwertung von mageren Flachland-Mähwiesen für die Wanstschrecke, die Anlage von Gehöl-zen zur landschaftlichen Einbindung der Straße sowie der Rückbau und die Rekultivierung von entfal-lenden Verkehrsflächen vorgesehen. Abseits der Trasse soll auf Flächen auf der Gemarkung Gruol in der Stadt Haigerloch zur Verbesserung von landwirtschaftlich genutzten Böden ein Oberbodenauftrag erfolgen. Auf Flächen in Stetten am kalten Markt ist eine naturnahe Aufforstung und die Anlage und Entwicklung von Mageren Flachland-Mähwiesen vorgesehen. Die B 463 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflä-chen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in größerem Umfang Grundstücke dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grund-dienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Die Stadt Haigerloch und die Gemeinde Stetten am kalten Markt sind ausschließlich durch Maßnah-men des Landschaftspflegerischen Begleitplanes betroffen. Für die Bauzeit der Straßenbaumaßnahme werden, nach derzeitigem Planungsstand, rund 5 Jahre veranschlagt. Mit der Umsetzung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Aus-gleichsmaßnahmen wird bereits ein, z.T. auch zwei Jahre vor Baubeginn begonnen.
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neubau der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO), hier: Abschnitt Hessen-Mitte (PLB) von der Ortslage Klein-Auheim (Stadt Hanau) bis zur Ortslage Herchenrode (Gemeinde Modautal)
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Mitte (PLB) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Mitte verläuft über ca. 48,1 km von der Ortslage Klein-Auheim/Hanau im Main-Kinzig-Kreis bis zur Ortslage Herchenrode/Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch das geplante Vorhaben sind Grundstücke der Stadt Hanau im Main-Kinzig-Kreis, der Kommunen Hainburg, Obertshausen und Rodgau im Kreis Offenbach sowie der Kommunen Babenhausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Modautal, Münster, Ober-Ramstadt, Otzberg und Reinheim temporär und/oder dauerhaft betroffen. Das Stadtgebiet Dieburg im Kreis Darmstadt-Dieburg ist temporär durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der Bauwasserhaltung im Rahmen der Bauphase betroffen, eine unmittelbare Grundstücksinanspruchnahme ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Zum Vorhaben SPO, PLB Abschnitt Hessen-Mitte gehören außerdem folgende weiteren wesentlichen Bestandteile: • Kabelschutzrohre und LWL-Begleitkabel im Verlauf der Leitung • 4 Armaturengruppen in Babenhausen, Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode mit Betriebsanlagen und Zufahrten • Anschlussleitungen von den Armaturengruppen in Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial • Schutzeinrichtungen gegen Hochspannungsbeeinflussung • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung
Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon A26 Hafenpassage Hamburg, AS HH-Moorburg bis AS HH-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895
Die Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2019 in Auftragsverwaltung vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen, ab 01.01.2020 vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin), hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Hintergrund des Vorhabens ist der beabsichtigte Neubau der Bundesautobahn A 26 Hafenpassage Hamburg vom Autobahnkreuz (AK) Hamburg (HH) - Hafen an der A 7 bis zum Autobahndreieck (AD) Süderelbe an der A 1. Das vorliegend beantragte Vorhaben umfasst den zweiten Bauabschnitt der Hafenpassage. Mit der Beantragung verfolgt die Vorhabenträgerin auch die geplante Umbenennung von Anschlussstellen, weshalb in den Planunterlagen – anders als noch bei dem bereits im Verfahren befindlichen Abschnitt 6a (Verkehrseinheit VKE 7051) – u.a. die Bezeichnung AS HH-Moorburg (vormals HH-Hafen Süd) geführt wird. Gegenstand des Vorhabens ist die Fortführung des bereits beantragten ersten Bauabschnittes der A 26 Hafenpassage Hamburg (Abschnitt 6a, VKE 7051) auf einer Länge von rund 3.890 m (Abschnitt 6b, VKE 7052). Die Trasse des Abschnitts 6b soll östlich der AS HH-Moorburg (Abschnitt 6a) am Schnittpunkt mit dem Moorburger Hauptdeich bei Bau-km 1+950,000 beginnen, zunächst als Erddamm und später als Vorlandbrücke den Moorburger und den Drewer Hauptdeich queren und dabei in Teilen die Entwässerungsfelder Moorburg-Ost durchkreuzen. Im weiteren Verlauf sind mehrere Brückenbauwerke geplant, die mittig der über die Süderelbe vorgesehenen Schrägseilbrücke eine maximale Höhe von ca. 57,53 m erreichen. Östlich der Süderelbe soll die Trasse gleichfalls als Brückenbauwerk parallel zum Kattwykdamm und den Hafenbahngleisen bis zur geplanten AS HH-Hohe Schaar geführt werden. Der Planungsabschnitt soll südlich hiervon bei Bau-km 5+840,895 enden. Als Querschnitt soll auch im Abschnitt 6b der Regelquerschnitt (RQ) 31 mit vier Fahrstreifen sowie beidseitig einem Standstreifen zum Einsatz kommen. Die beantragten Planungen beinhalten diverse Maßnahmen an anderen Anlagen, wobei insbesondere auf den Umbau sowie die Teilstillegung der Entwässerungsfelder Moorburg-Ost, die Verlegung der Hauptdeichlinie des Moorburger Hauptdeiches (von Deich-km 9+800 bis km 10+785) sowie die Errichtung eines Verteilerkreises zur Abwicklung der Verkehre des nachgeordneten Netzes im Bereich der AS HH-Hohe Schaar hingewiesen wird. Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Für die Herstellung der Umweltmaßnahmen werden teilweise auch Flächen im Bezirk Bergedorf beansprucht.
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren gem. der §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nord-rhein-Westfalen (VwVfG NRW) für die Elektrifizierung im Bahnhof Stolberg-Altstadt, im Rahmen des...
Die EVS plant die Elektrifizierung der Strecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der EVS nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojekts ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die in den Planunterlagen dargestellt sind. Die Elektrifizierung des Bf Stolberg-Altstadt stellt einen eigenen Planfeststellungs-abschnitt (PFA 7) dar. Diesbezüglich soll die Errichtung der Oberleitungsanlagen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen umfassen den Bf Stolberg-Altstadt mit der Einbindung: • der Strecken 2572 Teil I „Bf Stolberg Hbf (a) – Bf Stolberg-Altstadt (a)“ • der Strecken 2572 Teil II „Bf Stolberg-Altstadt (a) – Hp Stolberg-Breinig“ • des Gleises 3 • des Gleises 4 Der Bf Stolberg-Altstadt wird zukünftig die Aufgaben eines Kreuzungsbahnhofs erfüllen müssen und wird daher in seiner Gleisstruktur verändert. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand des PFA 7, werden jedoch in den Planungen zur Elektrifizierung berücksichtigt. Zur Minderung der Gefährdung der Bahnstrecken mit seinen geplanten Oberlei-tungsanlagen wurde ein „Ökologisches Bahntrassenmanagement“ erstellt, das die Pflege und Entwicklung der Grünbereiche entlang der Gleistrasse in einem Streifen von jeweils 30 m beidseitig der Strecke vorsieht. Private Flächen sind vom dem Ökologischen Bahntrassenmanagement vorerst nicht betroffen. Einzelheiten zum Ökologischen Bahntrassenmanagement und den Planungen vor Ort sind den Planunterlagen zu entnehmen. Das Vorhaben führt zu einer Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt. Die Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sollen überwiegend im Rahmen der geplanten Maßnahmen zum „Ökologischen Bahntrassenmanagement“ erfolgen, die zum Großteil auf den betroffenen Flächen vor Ort stattfinden sollen. Dabei soll die vorhandene Vegetation in standort- und landschaftsgerechte Bestände umgewandelt werden. Weiter sind Maßnahmen für Einzelbäume und Grünflächen vorgesehen. Zur Durchführung des Bauvorhabens ist keine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken Dritter erforderlich. Für die Dauer der Errichtung der Oberleitungsanlagen ist eine Bauzeit von 8 bis 9 Wochen angesetzt. Während der Baumaßnahmen muss vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden. Zur Vermeidung von nächtlichen Störungen und negativen Beeinflussung der Wochenenden werden alle geräuschintensiven Arbeiten zwischen Montag und Freitag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen. Die EVS hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für dieses Vorhaben beantragt. Für das Vorhaben wäre grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 14.8 der Anlage 1 zum UVPG erforderlich. Die Vorhabenträgerin hat jedoch gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, was seitens der Planfeststellungsbehörde als zweckmäßig erachtet wird. Damit besteht für das Vorhaben die UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG. Nach dem Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG kann die Auslegung der Planunterlagen (in Papierform) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt wer-den. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in digitaler Form werden vom 29.01.2024 bis 28.02.2024 einschließlich gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG und gem. § 27a VwVfG NRW auf der Internetseite der Be-zirksregierung Köln (https://url.nrw/planfeststellung_bahnstrecken) veröffentlicht. Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist auf der rechten Seite unter Navigation dieses Planfeststellungs-verfahren auszuwählen und in den dortigen Downloads sind die Planunterlagen zu finden. Gem. § 27 a VwVfG NRW wird dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Altglascontainer Hafen
Hier können Sie das Altglas entsorgen. Und warum gibt es keinen Altglascontainer direkt im Ort? Aufgrund des Lärms. Tun Sie sich und anderen Reisenden sowie Anwohnern den Gefallen und entsorgen Sie Ihr Altglas am Hafen.
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Icon Altglascontainer Loog
Hier können Sie das Altglas entsorgen. Und warum gibt es keinen Altglascontainer direkt im Ort? Aufgrund des Lärms. Tun Sie sich und anderen Reisenden sowie Anwohnern den Gefallen und entsorgen Sie Ihr Altglas in den dafür vorgesehenen Containern im Loog.
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Icon Skulptur „Weizenkörner in Phasen der Keimung“
Die Skulptur „Weizenkörner in Phasen der Keimung“ besteht aus mehreren Teilen und ist aus sandfarbenem, bayerischem Granit und aus Edelstahl gefertigt. Entworfen und erstellt haben sie Hans-Werner Kalkmann und sein Sohn Jens Kalkmann. Die Skulptur stellt drei Weizenkörner in den verschiedenen Phasen ihre Keimung dar. Sie steht sinnbildlich für die ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Feldmark Essinghausens. Sie ist heute durch Eingriffe des A2-Ausbaus, Lärmschutzwälle und Erschließung neuer Baugebiete geprägt. Aufgestellt wurde die Skulptur am 13. Juli 2000
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Icon Feenhof Auenland
Genießen Sie die unglaubliche Ruhe, den weiten Horizont und die sternenklaren Nächte ohne Großstadtlärm und Lichtsmog.
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