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245 Ergebnisse
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Icon Marxener Paradies
Marxener Paradies - der Name kommt nicht von ungefähr. Das idyllische Plätzchen liegt abgeschirmt vom Lärm der Straße in einem Tal und lädt zum Innehalten ein. Ein kleiner, ein Kilometer langer Wanderpfad (Hinweis: mit Unebenheiten, Steigungen, Treppen) führt am Hang entlang, der mit Heide und Wacholder bewachsen ist. Der Rundweg bietet ständig neue Blicke auf die kleine Heidefläche und die buntblühende Wiese mit Moorteich in deren Mitte. Auf der anderen Talseite führt der Weg in einen „Märchenwald“ mit vielstämmigen Buchen. Wegen dieses Mischwald-Baumbestandes ist das Marxener Paradies auch im Herbst sehr reizvoll.  Zum Marxener Paradies führt der ausgewiesene Wanderweg Sagenhafter Hünen-Weg. Die gelben Richtungspfeile auf grünem Grund führen weiter zur Oldendorfer Totenstatt oder in die Kronsbergheide.
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Icon Naturgarten Lindenallee
Gelegen zwischen dem wilden Naturwald Palsterkamp, im dem einst ein gruseliger Schlossherr namens „Der Dulle von Oer“ im Burggraben ein mysteriöses Ende fand, und dem musterhaft gestalteten Rudi-Wernemann-Rosengarten. Wildblumen, Streuobst, alte Baumsorten und Amphibienteich und ein natürlicher Bachlauf sind wie ein Vorgarten für die Siedlung. Am Kalwerkamp angelegt. Hier wünschen sich Fuchs und Hase eine gute Nacht in der Dämmerung.  Der Themengarten ist Teil der Kurparkanlagen und führt vom westlichen Ortsrand zu den Teichanlagen am Neuen Gradierwerk. Eine Ruhepause mit geschlossenen Augen auf den Baumelbänken am Wegesrand löst sofort eine Zeitreise aus. 50 Jahre zurück. Kein Lärm. Kein Klingelton. Nur das Summen der Insekten, die Symphonie tausender Blätter des Naturwaldes und das Quaken der Frösche. Slow motion pur.
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Icon Neubau der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO), hier: Abschnitt Hessen-Mitte (PLB) von der Ortslage Klein-Auheim (Stadt Hanau) bis zur Ortslage Herchenrode (Gemeinde Modautal)
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Mitte (PLB) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Mitte verläuft über ca. 48,1 km von der Ortslage Klein-Auheim/Hanau im Main-Kinzig-Kreis bis zur Ortslage Herchenrode/Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch das geplante Vorhaben sind Grundstücke der Stadt Hanau im Main-Kinzig-Kreis, der Kommunen Hainburg, Obertshausen und Rodgau im Kreis Offenbach sowie der Kommunen Babenhausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Modautal, Münster, Ober-Ramstadt, Otzberg und Reinheim temporär und/oder dauerhaft betroffen. Das Stadtgebiet Dieburg im Kreis Darmstadt-Dieburg ist temporär durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der Bauwasserhaltung im Rahmen der Bauphase betroffen, eine unmittelbare Grundstücksinanspruchnahme ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Zum Vorhaben SPO, PLB Abschnitt Hessen-Mitte gehören außerdem folgende weiteren wesentlichen Bestandteile: • Kabelschutzrohre und LWL-Begleitkabel im Verlauf der Leitung • 4 Armaturengruppen in Babenhausen, Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode mit Betriebsanlagen und Zufahrten • Anschlussleitungen von den Armaturengruppen in Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial • Schutzeinrichtungen gegen Hochspannungsbeeinflussung • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung
Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025
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Icon Rosarium
Die Nordseestadt Wilhelmshaven bietet auch Blumenfreunden ein ganz besonderes Erlebnis: das einzige Rosarium im Nordwesten Deutschlands. Das Kleinod wurde nach langem Dornröschenschlaf von Rosenliebhabern zu dufterfülltem Leben erweckt. In den Sommermonaten werden die Besucher hier von einem duftenden Blütenmeer empfangen. Verschlungene Pfade führen zu Themengärten wie dem Gloria Dei-Garten, dem Rokoko-Garten oder dem Englischen Rosengarten, vorbei an exotischen Gehölzen und Bäumen bis hin zu idyllischen Plätzen und Teichen. Mehr als 5000 üppig blühende, zum Teil historische Rosen aus über 500 verschiedenen Sorten locken die Besucher in eine Märchenwelt. Das große Rosenfest im Juni bietet in jedem Jahr neue kulturelle Glanzpunkte. Künstler, Musiker und Schauspieler sind dabei, Märchenerzählerinnen und bunte Kinderaktionen sorgen für fröhlichen Lärm im sonst so stillen Refugium. Karfreitag (neu) ist jährlich der Tag der Saisoneröffnung. Auch wenn zunächst anstelle der Rosen die Frühlingsblumen für ein farbenfrohes Bild sorgen. Abwechslungsreiche Unterhaltung für Jung und Alt ist mit einem bunten Rahmenprogramm garantiert. Diverse Kleinveranstaltungen sorgen übers Jahr für ein abwechslungsreiches Programm. Künstler, Musiker und Schauspieler sind dabei; Märchenerzählerinnen und bunte Kinderaktionen sorgen für fröhlichen Lärm im sonst so stillen Refugium. Den glanzvollen Abschuss der Veranstaltungen macht das große Lichterfest. Die einzigartigen Lichtinstallationen verwandeln das Rosarium in eine geheimnisvolle Welt. Genießen Sie niveauvolle Veranstaltungen in rosiger Atmosphäre. Für Führungen bitte Frau Irmingard Kleihauer unter Telefon 04421-82655 anrufen. Hunde sind an der kurzen Leine im Rosarium willkommen.
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Icon A26 Hafenpassage Hamburg, AS HH-Moorburg bis AS HH-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895
Die Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2019 in Auftragsverwaltung vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen, ab 01.01.2020 vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin), hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Hintergrund des Vorhabens ist der beabsichtigte Neubau der Bundesautobahn A 26 Hafenpassage Hamburg vom Autobahnkreuz (AK) Hamburg (HH) - Hafen an der A 7 bis zum Autobahndreieck (AD) Süderelbe an der A 1. Das vorliegend beantragte Vorhaben umfasst den zweiten Bauabschnitt der Hafenpassage. Mit der Beantragung verfolgt die Vorhabenträgerin auch die geplante Umbenennung von Anschlussstellen, weshalb in den Planunterlagen – anders als noch bei dem bereits im Verfahren befindlichen Abschnitt 6a (Verkehrseinheit VKE 7051) – u.a. die Bezeichnung AS HH-Moorburg (vormals HH-Hafen Süd) geführt wird. Gegenstand des Vorhabens ist die Fortführung des bereits beantragten ersten Bauabschnittes der A 26 Hafenpassage Hamburg (Abschnitt 6a, VKE 7051) auf einer Länge von rund 3.890 m (Abschnitt 6b, VKE 7052). Die Trasse des Abschnitts 6b soll östlich der AS HH-Moorburg (Abschnitt 6a) am Schnittpunkt mit dem Moorburger Hauptdeich bei Bau-km 1+950,000 beginnen, zunächst als Erddamm und später als Vorlandbrücke den Moorburger und den Drewer Hauptdeich queren und dabei in Teilen die Entwässerungsfelder Moorburg-Ost durchkreuzen. Im weiteren Verlauf sind mehrere Brückenbauwerke geplant, die mittig der über die Süderelbe vorgesehenen Schrägseilbrücke eine maximale Höhe von ca. 57,53 m erreichen. Östlich der Süderelbe soll die Trasse gleichfalls als Brückenbauwerk parallel zum Kattwykdamm und den Hafenbahngleisen bis zur geplanten AS HH-Hohe Schaar geführt werden. Der Planungsabschnitt soll südlich hiervon bei Bau-km 5+840,895 enden. Als Querschnitt soll auch im Abschnitt 6b der Regelquerschnitt (RQ) 31 mit vier Fahrstreifen sowie beidseitig einem Standstreifen zum Einsatz kommen. Die beantragten Planungen beinhalten diverse Maßnahmen an anderen Anlagen, wobei insbesondere auf den Umbau sowie die Teilstillegung der Entwässerungsfelder Moorburg-Ost, die Verlegung der Hauptdeichlinie des Moorburger Hauptdeiches (von Deich-km 9+800 bis km 10+785) sowie die Errichtung eines Verteilerkreises zur Abwicklung der Verkehre des nachgeordneten Netzes im Bereich der AS HH-Hohe Schaar hingewiesen wird. Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Für die Herstellung der Umweltmaßnahmen werden teilweise auch Flächen im Bezirk Bergedorf beansprucht.
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Straßenbau (Lärmschutzwall)
Diese Fläche wird von einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt offiziell als Kompensationsfläche geführt
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/ Kompensationsfläche
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Icon Straßenbau (Lärmschutzwall)
Diese Fläche wird von einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt offiziell als Kompensationsfläche geführt
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/ Kompensationsfläche
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Icon Photovoltaik Lärmschutzwall
Neufahrn b. Freising; Nennleistung: 585 kW
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/ Freiflächen-Solaranlage
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Icon Lärmschutzwall Hirtenbühl
Henfenfeld; Nennleistung: 240 kW
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/ Freiflächen-Solaranlage
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Icon Planfeststellungsverfahren gem. der §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nord-rhein-Westfalen (VwVfG NRW) für die Elektrifizierung im Bahnhof Stolberg-Altstadt, im Rahmen des...
Die EVS plant die Elektrifizierung der Strecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der EVS nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojekts ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die in den Planunterlagen dargestellt sind. Die Elektrifizierung des Bf Stolberg-Altstadt stellt einen eigenen Planfeststellungs-abschnitt (PFA 7) dar. Diesbezüglich soll die Errichtung der Oberleitungsanlagen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen umfassen den Bf Stolberg-Altstadt mit der Einbindung: • der Strecken 2572 Teil I „Bf Stolberg Hbf (a) – Bf Stolberg-Altstadt (a)“ • der Strecken 2572 Teil II „Bf Stolberg-Altstadt (a) – Hp Stolberg-Breinig“ • des Gleises 3 • des Gleises 4 Der Bf Stolberg-Altstadt wird zukünftig die Aufgaben eines Kreuzungsbahnhofs erfüllen müssen und wird daher in seiner Gleisstruktur verändert. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand des PFA 7, werden jedoch in den Planungen zur Elektrifizierung berücksichtigt. Zur Minderung der Gefährdung der Bahnstrecken mit seinen geplanten Oberlei-tungsanlagen wurde ein „Ökologisches Bahntrassenmanagement“ erstellt, das die Pflege und Entwicklung der Grünbereiche entlang der Gleistrasse in einem Streifen von jeweils 30 m beidseitig der Strecke vorsieht. Private Flächen sind vom dem Ökologischen Bahntrassenmanagement vorerst nicht betroffen. Einzelheiten zum Ökologischen Bahntrassenmanagement und den Planungen vor Ort sind den Planunterlagen zu entnehmen. Das Vorhaben führt zu einer Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt. Die Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sollen überwiegend im Rahmen der geplanten Maßnahmen zum „Ökologischen Bahntrassenmanagement“ erfolgen, die zum Großteil auf den betroffenen Flächen vor Ort stattfinden sollen. Dabei soll die vorhandene Vegetation in standort- und landschaftsgerechte Bestände umgewandelt werden. Weiter sind Maßnahmen für Einzelbäume und Grünflächen vorgesehen. Zur Durchführung des Bauvorhabens ist keine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken Dritter erforderlich. Für die Dauer der Errichtung der Oberleitungsanlagen ist eine Bauzeit von 8 bis 9 Wochen angesetzt. Während der Baumaßnahmen muss vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden. Zur Vermeidung von nächtlichen Störungen und negativen Beeinflussung der Wochenenden werden alle geräuschintensiven Arbeiten zwischen Montag und Freitag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen. Die EVS hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für dieses Vorhaben beantragt. Für das Vorhaben wäre grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 14.8 der Anlage 1 zum UVPG erforderlich. Die Vorhabenträgerin hat jedoch gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, was seitens der Planfeststellungsbehörde als zweckmäßig erachtet wird. Damit besteht für das Vorhaben die UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG. Nach dem Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG kann die Auslegung der Planunterlagen (in Papierform) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt wer-den. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in digitaler Form werden vom 29.01.2024 bis 28.02.2024 einschließlich gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG und gem. § 27a VwVfG NRW auf der Internetseite der Be-zirksregierung Köln (https://url.nrw/planfeststellung_bahnstrecken) veröffentlicht. Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist auf der rechten Seite unter Navigation dieses Planfeststellungs-verfahren auszuwählen und in den dortigen Downloads sind die Planunterlagen zu finden. Gem. § 27 a VwVfG NRW wird dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2024
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