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Icon MI Investitions GmbH, Errichtung und Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u...
Die MI Investitions GmbH, Theodor-Storm-Straße 4, 61350 Bad Homburg vor der Höhe, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung für das Rechenzentrum Data Center Campus Fritz-Klatte-Quartier (FKQ). Hierzu hat die MI Investitions GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Fall eines Stromausfalls ist bis Endausbau eine Notstromdieselmotorenanlage mit insgesamt 78 Notstromdieselmotoren (NDMA) vorgesehen. Dies entspricht einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis Endausbau in der Höhe von 521,3 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtvorhaben bis Endausbau wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Der Antrag auf Erteilung der ersten Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG umfasst im Wesentlichen - die abschließende Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, - die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft, insbesondere hinsichtlich des Eintrags von Luftschadstoffen, - die Baugenehmigung nach § 74 Hessische Bauordnung für alle im Bauantrag beschriebenen baulichen Anlagen, - vorbereitende Arbeiten zur Errichtung der beantragten NDMA inklusive Nebeneinrichtungen (wie Kraftstoffversorgung, Selektive Katalytische Reduktion inklusive Harnstoffversorgung). Die Kraftstoffversorgung für die 36 NDMA (35 Data Hall Generatoren und ein Hausgenerator) des Gebäude 1 soll über einen Abfüllplatz und 36 Kraftstoff-Lagertanks erfolgen. Jede NDMA verfügt zudem über einen Kraftstoff-Tagestank. Die Stickoxid-Reduktion der Data Hall Generatoren erfolgt mittels SCR (Selective Catalytic Reduction). Die dafür benötigte Harnstoffversorgung erfolgt über den gleichen Abfüllplatz, 1 Urea-Lagertank und 35 Harnstoff-Tagestanks. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Gesamtanlage im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur 1. Teilgenehmigung wird in den Fachbeiträgen der Endausbauzustand mit den NDMA der Gebäude 1 bis 3 berücksichtigt. Gegenstand des Antrages nach § 8a BImSchG auf Zulassung zum vorzeitigen Beginn sind die Erdarbeiten, die Errichtung der Fundamente und der Bodenplatte für die Abfüllfläche, NDMA und Schornsteine sowie die Aufstellung der NDMA, einschließlich der Funktionsprüfungen der Versorgungsanlagen für Diesel und Harnstoff. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.
Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Bahnstrecken 2571/ 2575 vom Bf Langerwehe über Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf (Planfeststellungsabschnitt 4); im Rahmen des Gesamtprojektes der Elektrifizierung der Euregiobahn
Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (Vorhabenträgerin) plant die Elektrifizierung der Bahnstrecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der Vorhabenträgerin nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojektes ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die jeweils in den Planunterlagen dargestellt sind. Die Elektrifizierung der Bahnstrecken 2571/ 2575 vom Bf Langerwehe über Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf stellt einen eigenen Planfeststellungsabschnitt dar (PFA 4). Diesbezüglich soll die Errichtung der Oberleitungsanlagen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen umfassen dabei: - die Strecke 2571 „Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf (a)“ - die Strecke 2575 „Bf Langerwehe (a) bis Bf Eschweiler-Weisweiler“ - inkl. der Durchfahrts- und Ausweichgleise in den Bahnhöfen Eschweiler-Weisweiler, Eschweiler-Talbahnhof und Eschweiler-Aue, - inkl. des Tunnels „Ulhaus“ auf der Strecke 2575 bis km 1,050 Im Rahmen dieser geplanten Elektrifizierung sollen insgesamt 226 Maste errichtet werden. Zur Minderung der Gefährdung der Bahnstrecken mit seinen geplanten Oberleitungsanlagen durch Windbruch (umstürzende Bäume) wurde ein „Ökologisches Bahntrassenmanagement“ entwickelt, das die Umgestaltung, Pflege und Entwicklung der Grünbereiche entlang der Gleistrasse in einem Streifen von jeweils 30 m beidseitig der Strecken vorsieht. Private Flächen sind von dem Bahntrassenmanagement im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens vorerst nicht betroffen. Einzelheiten zum Bahntrassenmanagement und den Planungen vor Ort sind den Planunterlagen zu entnehmen. Das geplante Vorhaben entfaltet Auswirkungen auf die Umwelt. U. a. ist eine Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt gegeben. Detaillierte Einzelheiten zu Auswirkungen sowie zu entsprechenden Kompensationsmaßnahmen können den Planunterlagen entnommen werden. Zur Durchführung des Bauvorhabens sind dauerhafte Inanspruchnahmen (Grunderwerb), dingliche Sicherungen sowie vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken Dritter erforderlich. Grunderwerb wird in der Stadt Eschweiler benötigt. Dingliche Sicherungen und vorübergehende Inanspruchnahmen sind in der Gemeinde Langerwehe vorgesehen. Aufgrund von u. a. Gründungsarbeiten der Maste muss während der Zeit der Baumaßnahmen vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden, wobei die Baumaßnahmen schrittweise über den Streckenverlauf durchgeführt werden. Zur Vermeidung von nächtlichen Störungen und von Lärmbelastungen an Wochenenden werden alle geräuschintensiven Arbeiten ausschließlich zwischen Montag und Freitag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt. Für die Dauer der Errichtung der Oberleitungsanlagen wird eine Bauzeit von etwa 80 Wochen angesetzt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon 2. Planänderung Ersatzneubau der Talbrücke Heubach, A 45
Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil das straßenrechtliche Anhörungsverfahren im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Es handelt sich um die zweite Planänderung zum Ersatzneubau der Talbrücke Heubach. Die Planunterlagen für das Bauvorhaben lagen bereits im Januar 2017 und dann erneut wegen der ersten Planänderung im Sommer 2017 in den betroffenen Kommunen Sinn und Herborn zur Einsichtnahme aus. Nunmehr hat Hessen Mobil den Antrag auf eine zweite Planänderung gestellt. Diese umfasst insbesondere eine zusätzliche zweite 540 Meter lange und bis zu 6 Meter hohe Lärmschutzwand auf der Westseite der A 45. Dieser zusätzliche Schutz für die Einwohner von Fleisbach wurde durch eine im Januar dieses Jahres vorgenommene Aktualisierung der Verkehrsprognose für die A 45 und die daraus resultierende Überarbeitung der immissionstechnischen Untersuchungen erforderlich. Als eine weitere Auswirkung daraus wird die bisher vorgesehene Lärmschutzwand auf der östlichen Seite der A 45 (Ortslage Sinn) um 0,5 Meter auf eine Höhe von bis zu 4,50 Meter erhöht. Trotz zusätzlicher Lärmschutzwand verbleiben im Ortsteil Fleisbach noch 15 Wohnhäuser mit Grenzwertüberschreitungen in der Nacht und Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Auch im Ortsteil Sinn sind nun neun Wohnhäuser erstmals mit Grenzwertüberschreitungen in der Nacht betroffen und haben Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die geänderten Planunterlagen der Gemeinde Sinn und der Stadt Herborn sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 17. August die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Außerdem liegen alle geänderten Unterlagen vom 18. Juni bis 17. Juli bei der Gemeindeverwaltung Sinn und der Stadtverwaltung Herborn öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürger/innen aus. Ferner können die geänderten Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Presse“ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planänderung betroffene Bürger/innen sowie die anerkannten Landesnaturschutzverbände und sonstigen Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 17. August die Gelegenheit, Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei den beiden betroffenen Kommunen als auch beim RP eingelegt werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP Gießen, gegebenenfalls in einem Erörterungstermin, mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Ziel eines solchen Termins ist es, über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu informieren, Beanstandungen zu besprechen und in strittigen Punkten Einigung zu erreichen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vor, welches dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss – also der Schaffung des Baurechts – entscheidet.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2019
Icon UVP-Vorhaben
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Icon 8-streifiger Ausbau der A 9 zwischen AK Nürnberg und AK Nürnberg-Ost
Gegenstand des Vorhabens ist der 8-streifige Ausbau der A 9 zwischen dem AK Nürnberg und dem AK Nürnberg-Ost auf einer Länge von etwa 7 km. Bestandteil des Vorhabens ist daneben auch ein Ausbau der halbdirekten Rampe A 3 (Frankfurt a. M.) – A 9 (München) auf einer Länge von etwa 3,2 km. Der Ausbau dieser Rampe beginnt unmittelbar östlich der Gewerbeflächen an der Haimendorfer Straße in Schwaig b. Nürnberg und erstreckt sich bis zum Zusammentreffen der Rampe mit den Richtungsfahrbahnen der A 9 am AK Nürnberg. Die Halbdirektrampe wird innerhalb des vom Vorhaben betroffenen Bereichs mit einem 6-streifigen Fahrbahnquerschnitt ausgebildet. Nach dem Zusammentreffen der Rampe mit den Richtungsfahrbahnen der A 9 beginnt der 8-streifige Ausbau der A 9; er endet südlich von Fischbach b. Nürnberg unmittelbar nördlich der Querung des Katzengrabens. Der Ausbau der A 9 sowie der halbdirekten Rampe erfolgten jeweils durch einen beidseitigen Anbau von Fahrstreifen an die bereits existierenden Fahrbahnflächen. Im Zuge des Vorhabens sind im Bereich des AK Nürnberg auch bauliche Anpassungen an der Rampe Frankfurt a. M. – Regensburg/Berlin, die von der halbdirekten Rampe im Zulauf auf das AK Nürnberg abzweigt, sowie an der Rampe Berlin/Regensburg – Frankfurt a. M. geplant. Ebenso werden Anpassungen an der Richtungsfahrbahn München – Berlin der A 9 im Bereich des AK Nürnberg erforderlich. Südlich von Fischbach b. Nürnberg sind ferner bauliche Anpassungen an den Rampen Berlin – Heilbronn/Nürnberg-Fischbach/Amberg und Heilbronn – Berlin im Bereich des AK Nürnberg-Ost vorgesehen. Infolge des Vorhabens müssen kreuzende Wege verlegt/angepasst und parallel zu Autobahnverkehrsflächen verlaufende Wegeabschnitte seitlich verschoben neu erstellt werden. Südlich des AK Nürnberg sowie nördlich des Ortsrandes von Fischbach b. Nürnberg werden außer-dem bereits existierende Betriebszu-/-abfahrten an der A 9 baulich angepasst, nördlich von Fischbach wird ferner eine weitere Betriebszu-/-abfahrt für die Autobahnmeisterei Fischbach neu gebaut. Entlang der vorhabensgegenständlichen Autobahnverkehrsflächen sind abschnittsweise darüber hinaus Betriebswege zur Unterhaltung und Wartung autobahneigener Anlagen geplant. Im Bereich von Fischbach b. Nürnberg ist auf den Fahrbahnen der A 9 auf einer Länge von ca. 3,7 km ein lärmmindernder Fahrbahnbelag vorgesehen. Daneben sind am Westrand der A 9 auf Höhe von Fischbach auf einer Länge von rund 1,7 km Lärmschutzwände vorgesehen, die eine Höhe von bis zu 12 m erreichen. Diese Wände erstrecken sich von der nördlich von Fischbach an der Richtungsfahrbahn München neu geplanten Betriebszu- und -abfahrt bis zum südlich von Fischbach liegenden Beginn der Rampe Berlin – Heilbronn/Nürnberg-Fischbach/Amberg des AK Nürnberg-Ost. Bereits heute existierende Beckenanlagen zur Behandlung des Autobahnoberflächenwassers werden im Rahmen des Vorhabens teilweise angepasst, zum Teil sind auch neue Beckenanlagen geplant. Diese neuen Anlagen sollen zum einen auf den Flächen der unbewirtschafteten Rastanlage mit WC-Gebäuden (PWC-Anlage) Brunn nördlich von Fischbach b. Nürnberg errichtet werden; diese PWC-Anlage wird im Zuge des Vorhabens zurückgebaut. Daneben sind neue Beckenanlagen unweit südlich des AK Nürnberg, im Bereich der entlang der Richtungsfahrbahn München neu geplanten Betriebszu-/-abfahrt für die Autobahnmeisterei Fischbach sowie auf einem Areal zwischen der A 9 und der Kreisstraße N 5 bei Fischbach vorgesehen. Die A 9 kreuzende Gewässerläufe müssen im Zuge des Vorhabens im Querungsbereich in gewissem Umfang angepasst werden. Abschnittsweise werden im Bereich der A 9 auch Tiefenentwässerungsanlagen notwendig, um den Straßenkörper der Autobahn dauerhaft trocken halten zu können. Neben Flächen, die sich in unmittelbarer Nähe zu den gegenständlichen Teilen der A 3 und A 9 befinden, wird auch eine innerhalb der Anschlussstelle Langwasser der A 6 liegende Fläche während der Bauabwicklung zu Baustelleneinrichtungszwecke herangezogen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnah-men werden Grundstücke in den Gemarkungen Schwaig b. Nürnberg (Gemeinde Schwaig b. Nürnberg), Fischbach b. Nürnberg und Brunn (Stadt Nürnberg), Haimendorfer Forst, Brunn, Fischbach b. Nürnberg und Forsthof (gemeindefreie Gebiete im Landkreis Nürnberger Land), Altenthann (Gemeinde Schwarzenbruck), Diepersdorf und Weißenbrunn (Gemeinde Leinburg), Winkelhaid (Gemeinde Winkelhaid), Haimendorf (Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz) Schwand b. Nürnberg (Markt Schwanstetten) und Höttingen (Gemeinde Höttingen) beansprucht.
Zuletzt aktualisiert: 02.02.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon A 94 4-streifiger Neubau zwischen Marktl und Simbach-West
Das im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingestufte Bauvorhaben umfasst den 4-streifigen Neubau der Bundesautobahn A 94 München – Pocking zwischen der Anschlussstelle Burghausen und der Anschlussstelle Simbach-West auf einer Länge von rund 13,2 km. Das Bauvorhaben erstreckt sich von dem in Oberbayern gelegenen Landkreis Altötting im Gebiet der Gemeinden Marktl, Stammham und Haiming bis in den in Niederbayern gelegenen Landkreis Rottal-Inn im Gebiet der Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn. Die Linienführung ist im gesamten Neubaubereich der bestehenden B 12 angepasst. Vom Bauanfang bei Marktl (AS Burghausen) bis etwa Bau-km 2+000 auf Höhe von Holzhausen ist der Neubau als südliche Verbreiterung der bestehenden Trasse der B 12 geplant. Weiterführend soll die 2. Fahrbahn aus naturschutzfachlichen Gründen bis nach der Anschlussstelle Stammham etwa bei Bau-km 5+360 nördlich der bestehenden B 12 errichtet werden. Ab hier ist wieder mit einer südlichen Verbreiterung bis zum Bauende bei Bau-km 13+290 geplant. Die Gradiente der BAB A 94 orientiert sich soweit möglich an der Längsneigung der vorhandenen B 12. Die Bundesstraße 12 zählt vor allem im Bereich zwischen München und Simbach am Inn zu den am stärksten belasteten Bundesstraßen in Südbayern. Ihre Leistungsfähigkeit ist auf weiten Strecken erschöpft. Für das Jahr 2035 werden für die BAB A 94 zwischen den Anschlussstellen Burghausen und Stammham 36.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden mit 7.840 Fahrzeugen Schwerverkehrsanteil und im Abschnitt von der AS Stammham bis Simbach-West 27.900 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 7.500 Kfz/24 h prognostiziert. Im gesamten Verlauf des Bauvorhabens werden 17 Ingenieurbauwerke, darunter zwei Großbrücken, berührt. Sie können zum Teil erhalten werden oder müssen ergänzt oder neu errichtet werden. Die größten Bauwerke sind die Brücke über den Inn bei Stammham und die Brücke über den Türkenbach. Das bestehende Bauwerk über den Inn bei Stammham wird beibehalten und für die neue Richtungsfahrbahn Pocking umgebaut. Für die Richtungsfahrbahn München ist ein neues, ebenfalls achtfeldriges Bauwerk nördlich des Bestandbauwerkes mit einer Gesamtlänge von 328 m vorgesehen. Für die Unterführung des Türkenbaches, des Mühlbaches und eines öffentlichen Feld- und Waldweges wird ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 101,8 m notwendig. Für Siedlungsgebiete im Umfeld des Bauvorhabens ist zum Schutz vor Immissionen die Errichtung von Lärmschutzanlagen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen vorgesehen. Die Höhen der Lärmschutzwälle liegen zwischen zwei und (bis zu) neun Metern über der Gradiente. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsplanung sieht eine breitflächige Entwässerung und Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahnflächen über Bankette, Dammböschungen und Versickermulden vor. Das über Rohrleitungen gesammelte Oberflächenwasser wird grundsätzlich zentralen Behandlungsanlagen zugeführt. Hierzu sind drei Regenklärbecken, ein Retentionsbodenfilterbecken und zwei Versickerungsbecken vorgesehen. Für den durch das Bauvorhaben für den Inn und den Türkenbach entstehende Retentionsraumverlust wird Retentionsraumausgleich geschaffen. Das nachgeordnete Wegenetz und auch Leitungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen werden – soweit maßnahmenbedingt erforderlich – den neuen Verhältnissen angepasst. Das bestehende nachgeordnete Straßennetz bleibt grundsätzlich erhalten. Auch die beiden PWC-Anlagen bei Seibersdorf bleiben erhalten und werden erweitert. Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen ausgeglichen. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.
Zuletzt aktualisiert: 04.04.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Ersatzneubau MDK-Brücke A 9
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 404a, mit dem die Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal zwischen den Anschlussstellen Allersberg und Hilpoltstein unter der A 9 hindurch geführt wird. Das neue Brückenbauwerk kommt an Ort und Stelle des schon existierenden zu liegen und besteht wie jenes aus zwei Teilbauwerken. Das neue Bauwerk wird anders als das alte nicht als Plattenbalkenbrücke ausgeführt, sondern mit einer oben liegenden Bogenkonstruktion. Anders als das bestehende Bauwerk wird das neue auch nicht mehr aus drei Brückenfeldern bestehen, sondern nur noch aus einem einzigen mit einer Gesamtlänge zwischen den Endauflagern von rund 105 m. Bestandteil der Vorhabensplanung sind daneben die infolge des Ersatzneubaus notwendigen streckenbaulichen Anpassungen an der A 9 beidseits des Bauwerks im Übergangsbereich zu den unverändert bleibenden Anschlussstrecken der Autobahn. Die Anpassungsbereiche erstrecken sich von Bau-km 403+800 bis 404+450 (Richtungsfahrbahn Nürnberg) bzw. Bau-km 403+850 bis 404+420 (Richtungsfahrbahn München) und damit auf eine Länge von etwa 650 m bzw. 570 m. Die beiden Richtungsfahrbahnen der A 9 sind nach der Planung im Vorhabensbereich jeweils 15 m breit, im Brückenbereich beträgt die Breite zwischen den Borden jeweils 15,25 m. Die Fahrbahnbreite sowie die Breite zwischen den Borden verändern sich damit gegenüber dem heutigen Zustand nicht. Im vom Vorhaben betroffenen Abschnitt der A 9 ist vorgesehen, einen lärmarmen Gussasphalt zur Verringerung der Verkehrslärmbelastung einzubauen. Im Zuge des Vorhabens werden Regenwasserbehandlungsanlagen in Gestalt von Sedimentationsanlagen unterhalb des Brückenbauwerks im Bereich des dortigen Betriebswegs der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung errichtet, damit das im Bereich von Bau-km 403+500 bis 404+830 auf der A 9 anfallende Straßenoberflächenwasser erstmals vor seiner Ableitung in den Main-Donau-Kanal vorgereinigt wird. Zur Abwicklung des Verkehrs auf der A 9 während der baulichen Umsetzung des Vorhabens sieht die Planung vor, unmittelbar östlich der A 9 zwischen Bau-km 403+640 und 404+610 eine provisorische Richtungsfahrbahn samt Brückenbauwerk für die Fahrtrichtung Nürnberg zu errichten („Seitenlage“). Zu Zwecken der Bauausführung sind daneben mehrere Baustraßen Bestandteil der Vorhabensplanung. Zwei Baustraßen zweigen unweit südlich bzw. nördlich des Main-Donau-Kanals von der Kreisstraße RH 28 ab und nutzen anschließend zu großen Teilen die entlang des Main-Donau-Kanals bereits existierenden Betriebswege der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bis zum Standort der neuen Brückenwiderlager. Eine weitere Baustraße nutzt einen öffentlichen Feld- und Waldweg, der am Ortsrand von Bischofsholz beginnt und von dort in Richtung der A 9 führt. Zwei Baustelleneinrichtungsflächen unweit südlich und nördlich des Main-Donau-Kanals östlich der A 9 sind außerdem auch Bestandteil der Planung. Die Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen sowie die provisorische Richtungsfahrbahn werden nach Ende der Bauarbeiten wieder zurückgebaut. Soweit bereits vorhandene Wege für die Baustraßen genutzt wurden, werden diese wieder in den Ausgangs-zustand zurückversetzt. Die Überbauten des bestehenden Brückenbauwerks oberhalb des Main-Donau-Kanals werden beim Abbruch des Bauwerks in Segmente zerlegt und mit Hilfe von schwimmenden Pontons über den Main-Donau-Kanal zur Lände Mühlhausen (Gemeinde Mühlhausen, Landkreis Neumarkt i. d. Opf.) abtransportiert, wo die Überbauten zerkleinert und dann mit Lkw zur Entsorgung abtransportiert werden. Im Übrigen werden die Brückenüberbauten im Baustellenbereich zerkleinert und nachfolgend mit Lkw wegtransportiert. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Pierheim (Stadt Hilpoltstein, Landkreis Roth) und Bronnamberg (Stadt Zirndorf, Landkreis Fürth) beansprucht.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Deponievorhaben Tontagebau Helmstadt, Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I (DKI)
Die Firma SBE GmbH & Co.KG, Volkach-Gaibach, betreibt im Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg unter bergbehördlicher Aufsicht den Tonabbau "Helmstadt". Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ist eine Wiederverfüllung des Tonabbaus mit Erdaushub und Bauschutt der Belastungsklasse Z2 auf Grundlage des bayerischen Eckpunktepapiers "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen" genehmigt. Am Standort Helmstadt betreibt die Firma SBE GmbH & Co.KG außerdem eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Recyclinganlage zur zeitweiligen Lagerung, zum Umschlag und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Unter teilweisem Fortfall der genehmigten Z 2 Verfüllung soll auf den Flurnummern 1240, 1241 und 1242 der Gemarkung Helmstadt, Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg eine DK 1 Deponie errichtet werden. Diese soll der langfristigen Entsorgungssicherheit der, nach der Aufbereitung von mineralischen Abfällen in der benachbarten betriebseigenen Recyclinganlage, verbleibenden nicht mehr verwertbaren Abfälle und der Deckung des Bedarfs an regionalem Deponieraum dienen. Insgesamt werden jährlich ca. 120.000 t mineralische Abfälle der Deponieklasse 1 erwartet. Es ist prognostiziert, dass 75 % davon in den betriebseigenen Recyclinganlagen anfallen. Die restlichen 25 % werden aus dem näheren Umfeld (Stadt und Landkreis Würzburg, staatliches Bauamt sowie Landkreis Kitzingen) erwartet. Durch die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen einer landesplanerischen Vorprüfung ausgeführt, dass die Tatsache, dass der vorgesehene Standort als Vorranggebiet für den Tonabbau mit dem Nachfolgenutzungsziel Biotopentwicklung im Regionalplan ausgewiesen ist. Da der Tonabbau allerdings vor der Errichtung der DK 1 Deponie beendet ist, sind die Belange der Nachfolgenutzung in der Rekultivierungsplanung der Deponie umzusetzen. Die Höhere Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die raumordnerischen Belange in der Planung zu berücksichtigen und zu beachten sind. Die Belange der Raumordnung sollen im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme in dem Verfahren berücksichtigt werden. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl.I S.2808) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung (Abfallzuständigkeitsverordnung – AbfZustV) vom 07.11.2005 (GVBl. S. 565) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Abfallzuständigkeitsverordnung vom 27.02.2019 (GVBl. S. 53) Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht mit Bedarfsprognose und Alternativenprüfung, Gutachten zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zur Standsicherheit und zur Hydrologie. Bestandteil sind auch Wasserrechtsanträge für die Sickerwasserentsorgung und zur Ableitung des Oberflächenwassers und vorhabensspezifische Pläne, Ein weiterer Bestandteil sind der UVP-Bericht mit einer allgemeinverständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. .
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59, AD Sankt Augustin-West - AD Bonn-Nordost; Deckblattverfahren
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungverfahren für das Vorhaben „B 28 Bad Urach, Knotenpunkte Hochhaus (B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße) und Wasserfall (B 28/Bäderstraße/Hochsträß)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Marxener Paradies
Marxener Paradies - der Name kommt nicht von ungefähr. Das idyllische Plätzchen liegt abgeschirmt vom Lärm der Straße in einem Tal und lädt zum Innehalten ein. Ein kleiner, ein Kilometer langer Wanderpfad (Hinweis: mit Unebenheiten, Steigungen, Treppen) führt am Hang entlang, der mit Heide und Wacholder bewachsen ist. Der Rundweg bietet ständig neue Blicke auf die kleine Heidefläche und die buntblühende Wiese mit Moorteich in deren Mitte. Auf der anderen Talseite führt der Weg in einen „Märchenwald“ mit vielstämmigen Buchen. Wegen dieses Mischwald-Baumbestandes ist das Marxener Paradies auch im Herbst sehr reizvoll.  Zum Marxener Paradies führt der ausgewiesene Wanderweg Sagenhafter Hünen-Weg. Die gelben Richtungspfeile auf grünem Grund führen weiter zur Oldendorfer Totenstatt oder in die Kronsbergheide.
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