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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WMS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Das Digitale Geländemodell 1 : 5 000 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ((DGM5LBEG) ist die korrigierte und veränderte Version des Digitalen Geländemodells 1 : 5 000 (DGM5) des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN). Mit der Korrektur wurden die Teilkacheln zusammengefügt, Blattschnittprobleme und verschiedene Fehler wurden eliminiert und die Daten wurden auf ein Bezugssystem (Gauß-Krüger 3. Meridian) projiziert. Die Arbeitsschritte sind umfangreich dokumentiert. Die Rasterdaten liegen im Ergebnis blattschnittfrei und flächendeckend in einem Datensatz für Niedersachsen vor. Das DGM5LBEG repräsentiert die Geländeoberfläche und somit das Relief der Erde durch Höhenpunkte, die als regelmäßiges Gitter angeordnet sind. Es hat eine Rasterweite von 12,5 m.
public
Digitales Geländemodell 1 : 5 000 (Bearbeitung LBEG)
Das Digitale Geländemodell 1 : 5 000 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ((DGM5LBEG) ist die korrigierte und veränderte Version des Digitalen Geländemodells 1 : 5 000 (DGM5) des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN). Mit der Korrektur wurden die Teilkacheln zusammengefügt, Blattschnittprobleme und verschiedene Fehler wurden eliminiert und die Daten wurden auf ein Bezugssystem (Gauß-Krüger 3. Meridian) projiziert. Die Arbeitsschritte sind umfangreich dokumentiert. Die Rasterdaten liegen im Ergebnis blattschnittfrei und flächendeckend in einem Datensatz für Niedersachsen vor. Das DGM5LBEG repräsentiert die Geländeoberfläche und somit das Relief der Erde durch Höhenpunkte, die als regelmäßiges Gitter angeordnet sind. Es hat eine Rasterweite von 12,5 m.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WMS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
public
Bodengroßlandschaften von Deutschland 1:5.000.000
Die Erarbeitung kleinmaßstäbiger Bodenübersichtskarten der Maßstäbe 1:200.000 bis 1:5.000.000 erfolgt in der Regel aus groß- oder mittelmaßstäbigen Bodenkarten durch Zusammenfassung der dort dargestellten Bodeneinheiten. Um dabei auch überregional ein vergleichbares Vorgehen zu sichern, ist eine einheitliche pedoregionale Gliederung erforderlich. Der vorliegende Datensatz auf dem Aggregierungsniveau der Bodengroßlandschaften umfasst die 36 wichtigsten bodenkundlich relevanten lithogenetischen Einheiten in Deutschland und basiert auf der Karte der Bodengroßlandschaften im Maßstab 1:250.000, Version 1.4, die ihrerseits aus der BÜK200/BÜK250 abgeleitet wurde. Für den Kartenmaßstab 1:5.000.000 wurden die Einheiten generalisiert. Nähere Informationen zu den Bodenregionen und Bodengroßlandschaften der Bundesrepublik Deutschland sind der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5), Kapitel 6.5 ab Seite 335 zu entnehmen.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WMS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
public
Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Die Karten der Historischen Landnutzung in Niedersachsen 1 : 25 000 zeigen den Zustand vor und am Anfang der großen Kultivierungsmaßnahmen des 20. Jahrhunderts. Um möglichst genaue, bodenkundlich interpretierbare Aussagen zur historischen Landnutzung gewinnen zu können, wertet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) alte topographische Kartenwerke aus der Zeit des 18. bis beginnenden 20. Jahrhunderts aus. Das LBEG passt die dargestellten Landnutzungen in die aktuellen Topographien ein und hält sie nach digitaler Erfassung in der Datenbank für weitere Auswertungen bereit. Aus diesen Daten der damaligen Bodennutzung lassen sich Hinweise auf die Bodenentwicklung gewinnen sowie die Verbreitung von unter anderem Feuchtgebieten oder Mooren rekonstruieren.
public
Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Bodengroßlandschaften von Deutschland 1:5.000.000 (WMS)
Die Erarbeitung kleinmaßstäbiger Bodenübersichtskarten der Maßstäbe 1:200.000 bis 1:5.000.000 erfolgt in der Regel aus groß- oder mittelmaßstäbigen Bodenkarten durch Zusammenfassung der dort dargestellten Bodeneinheiten. Um dabei auch überregional ein vergleichbares Vorgehen zu sichern, ist eine einheitliche pedoregionale Gliederung erforderlich. Der vorliegende Datensatz auf dem Aggregierungsniveau der Bodengroßlandschaften umfasst die 36 wichtigsten bodenkundlich relevanten lithogenetischen Einheiten in Deutschland und basiert auf der Karte der Bodengroßlandschaften im Maßstab 1:250.000, Version 1.4, die ihrerseits aus der BÜK200/BÜK250 abgeleitet wurde. Für den Kartenmaßstab 1:5.000.000 wurden die Einheiten generalisiert. Nähere Informationen zu den Bodenregionen und Bodengroßlandschaften der Bundesrepublik Deutschland sind der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5), Kapitel 6.5 ab Seite 335 zu entnehmen.