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Icon Biesenthaler Becken
Das Biesenthaler Becken ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Barnim im Südwesten der brandenburgischen Gemeinde Biesenthal. Das 990 Hektar große Gebiet ist Teil des Naturparks Barnim und umfasst eine glazial geprägte Landschaft, erkennbar an der Hügellandschaft mit Kames und Zungenbeckenseen, darunter Mechesee, Hellsee, Liepnitzsee, Plötzensee, Regesesee und Streesee. Die Grenzen des Beckens werden im Osten und Süden durch die Barnim-Hochfläche, im Westen durch eine Endmoräne aus der Weichsel-Eiszeit und im Norden durch das Eberswalder Urstromtal bestimmt. Vom Rand her durchziehen Fließe das Becken, die sich vor Biesenthal zum Finow-Fließ vereinigen. Das Biesenthaler Becken wird durch das Finow-Fließsystem über das Eberswalder Urstromtal zur Oder hin entwässert. Die Landschaft wurde in der Weichsel-Eiszeit vor etwa 15.000 Jahren vom Toteis geformt. Laubmischwälder, Feuchtwiesen und Moore sind landschaftsprägend. Von etwa 1830 bis kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurden die Niedermoore zur Torfgewinnung genutzt. Nach Einstellung des Torfstechens wurden Teilflächen durch die Anlage von Entwässerungsgräben für die Weidewirtschaft und Heugewinnung nutzbar gemacht. Heute sollen durch ein Wiedervernässungsprojekt erneut großflächige Moore im Becken gebildet werden, um den sinkenden Grundwasserständen im Barnim entgegenzuwirken. Das Biesenthaler Becken ist als Fauna-Flora-Habitat Teil des europaweiten Schutzgebietes Natura 2000. Ein Teil des NSG befindet sich im Besitz der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Am Rande des Beckens liegen im Norden die Stadt Biesenthal, im Westen das Dorf Lanke und im Süden die Dörfer Lobetal und Rüdnitz.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Biesenthaler Becken
Das Biesenthaler Becken ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Barnim im Südwesten der brandenburgischen Gemeinde Biesenthal. Das 990 Hektar große Gebiet ist Teil des Naturparks Barnim und umfasst eine glazial geprägte Landschaft, erkennbar an der Hügellandschaft mit Kames und Zungenbeckenseen, darunter Mechesee, Hellsee, Liepnitzsee, Plötzensee, Regesesee und Streesee. Die Grenzen des Beckens werden im Osten und Süden durch die Barnim-Hochfläche, im Westen durch eine Endmoräne aus der Weichsel-Eiszeit und im Norden durch das Eberswalder Urstromtal bestimmt. Vom Rand her durchziehen Fließe das Becken, die sich vor Biesenthal zum Finow-Fließ vereinigen. Das Biesenthaler Becken wird durch das Finow-Fließsystem über das Eberswalder Urstromtal zur Oder hin entwässert. Die Landschaft wurde in der Weichsel-Eiszeit vor etwa 15.000 Jahren vom Toteis geformt. Laubmischwälder, Feuchtwiesen und Moore sind landschaftsprägend. Von etwa 1830 bis kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurden die Niedermoore zur Torfgewinnung genutzt. Nach Einstellung des Torfstechens wurden Teilflächen durch die Anlage von Entwässerungsgräben für die Weidewirtschaft und Heugewinnung nutzbar gemacht. Heute sollen durch ein Wiedervernässungsprojekt erneut großflächige Moore im Becken gebildet werden, um den sinkenden Grundwasserständen im Barnim entgegenzuwirken. Das Biesenthaler Becken ist als Fauna-Flora-Habitat Teil des europaweiten Schutzgebietes Natura 2000. Ein Teil des NSG befindet sich im Besitz der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Am Rande des Beckens liegen im Norden die Stadt Biesenthal, im Westen das Dorf Lanke und im Süden die Dörfer Lobetal und Rüdnitz.
Zuletzt aktualisiert: 11.11.1999
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Donaualtwasser bei Leitheim
Das Donaualtwasser bei Leitheim ist ein Naturschutzgebiet, das beim gleichnamigen Ortsteil der Marktgemeinde Kaisheim im Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben in Bayern, liegt. Es handelt sich um einen sehr schmalen Randstreifen des nördlichen Donauufers mit einer Fläche von 58 ha, die Inschutzstellung erfolgte am 13. April 1994. Die Fläche ist gleichzeitig Teil des FFH-Gebiets 7232-301 „Donau mit Jura-Hängen zwischen Leitheim und Neuburg“ und des SPA-Gebiets 7231-471 „Donauauen zwischen Lechmündung und Ingolstadt“ und unterliegt damit gleichzeitig den Richtlinien von den Richtlinien von Natura 2000. Unterhalb der Donauleite mit Südsteilhang liegt ein Altarm der Donau, der teilweise grundwassergespeist ist. Die landwirtschaftlich nicht nutzbare Lage in einem leichten Donaubogen hat eine vielfältige Gewässer- und Verlandungsvegetation erhalten, in der Hartholzauenbestände als Reste erhalten sind. Trotz des teilweise unmittelbar angrenzenden Kanalbetts der Donau haben sich auch kleinflächige Weichholzbestände in weniger oft überfluteten Teilbereichen erhalten. Die Fläche ist aufgrund der Nähe eine wertvolle Ergänzung der benachbarten Staustufen Feldheim und Bertoldsheim als Vogelfreistätten des Ramsargebietes „Lech-Donau-Winkel“ als Rast-, Brut- und Lebensraum auch seltener Wasservögel, die das Schutzgebiet gern als Rast- und Überwinterungsplatz annehmen. Im Verbund mit den unmittelbar nördlich anschließenden landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen und Streuobstflächen findet sich hier eine üppige und vielfältige Fauna und Flora im Auwaldbestand, den Flachwasserzonen und Uferbereichen.
Zuletzt aktualisiert: 10.05.1994
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Bartenslebener Forst
Der Bartenslebener Forst ist ein Naturschutzgebiet in der Gemeinde Erxleben im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG 0012 ist rund 200,79 Hektar groß. Es ist nahezu deckungsgleich mit dem 204 Hektar großen FFH-Gebiet „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“. Das Naturschutzgebiet wird vollständig vom Landschaftsschutzgebiet „Harbke-Allertal“ umgeben. Das Gebiet steht seit dem 1. Mai 1961 unter Schutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Börde. Das Naturschutzgebiet liegt nordwestlich von Erxleben und südöstlich von Weferlingen. Es stellt ein Waldgebiet mit kleinräumig wechselnden Waldgesellschaften unter Schutz. Auf grundwasserfernen Standorten wird es von Rotbuchenwald, auf grundwassernahen Standorten von Stieleichen-Hainbuchenwald geprägt. Daneben stocken auch Fichten- und Lärchenforste im Naturschutzgebiet. Die Krautschicht der Rotbuchenwälder wird z. B. von Schattenblumen, Heidelbeere, Haarhainsimse, Pillensegge und zahlreichen Moosen gebildet. Die Stieleichen-Hainbuchenwälder stellen sich in unterschiedlichen Waldgesellschaften dar. Die Krautschichten werden hier u. a. durch Widertonmoose auf mesotrophen Standorten und Waldreitgras auf sandigen Lehmböden gebildet. Auf wechselfeuchten Standorten haben sich teilweise dichte Strauchschichten mit Rasenschmiele, Sumpfpippau, Erdbeerfingerkraut, Deutsches Geißblatt und Hohe Schlüsselblume entwickelt. In alten, wassergefüllten Erdfällen haben sich Niedermoore mit Torfmoosrasen entwickelt. Hier sind Igelsegge, Fieberklee, Scheidiges Wollgras, Rundblättriger Sonnentau und Moosbeere zu finden. An den Rändern der Erdfälle wachsen Erlen, Röhrichte und Reitgräser. Das Waldgebiet ist Lebensraum für Kranich und Waldwasserläufer.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1961
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnisse für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Robert Müser in Bochum und Einleitung in den Harpener Teich sowie für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Friedlicher Nachbar in Bochum...
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 15.08.2025 jeweils einen Änderungsantrag zu den Anträgen vom 24.04.2024 für den Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit gemeinsamem UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 10 Abs. 4 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von den Vorhaben sind die Stadt Bochum, die Stadt Duisburg, die Stadt Essen, die Stadt Hattingen, die Stadt Mülheim (Ruhr), die Stadt Oberhausen und die Stadt Witten. Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentralen Wasserhaltungen Robert Müser, Friedlicher Nachbar und Heinrich im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatten diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Mit den o. a. Änderungsanträgen stellt die RAG AG auf neuere Erkenntnisse über zu erwartende Grubenwassermengen durch das Niederschlagsgeschehen im Jahr 2024 für die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen ab.
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Stockenweiler Weiher
Der Stockenweiler Weiher liegt im Westallgäuer Hügelland zwischen den Ortsteilen Volklings und Stockenweiler in der Gemeinde Hergensweiler auf 525 m über NHN. Das künstlich gestaute Stillgewässer wurde erstmals 1407 als Fischteich des Heilig-Geist-Spitals Lindau erwähnt. Es liegt in einem kaltzeitlichen Rückzugsbecken des Rheingletschers. Neben Grundwasserströmen wird das Gewässer von einigen kleinen, zum Teil nur temporär wasserführenden Zuläufen und Entwässerungsgräben gespeist. 1984 wurde das Naturschutzgebiet Stockenweiler Weiher eingerichtet, das die Wasserfläche des Weihers und einige, röhricht- und weidenbewachsene Inseln, das Ufergebiet mit der ausgedehnten, mit Röhricht bewachsenen Verlandungszone, sowie angrenzende Niedermoorbereiche und Streuwiesen umfasst. Insgesamt stehen 34 ha unter Schutz. Das Naturschutzgebiet bildet zudem den südlichen Teil der im Jahre 2003 als FFH-Gebiet deklarierten, 2,3 km² großen Schutzzone Stockenweiler Weiher, Degermoos und Schwarzenbach. Der Weiher wird mit Fischen (Karpfen, Zander, Hecht) besetzt und fischereiwirtschaftlich genutzt; er ist aber auch natürlicher Lebensraum verschiedener Kleinfische, unter ihnen die Groppe. Schutzziel ist die Erhaltung der reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt. Besonders schützenswert ist das Gebiet als Brutplatz verschiedener Wasservögel, wie Zwergdommel und Schwarzhalstaucher, sowie als Rastplatz einer großen Anzahl von Zugvögeln. Reichhaltig sind auch die Vorkommen von Amphibien und Reptilien, sowie von einigen, selten gewordenen Libellen-, Schmetterlings- und Heuschreckenarten. An der Südseite des Weihers ist ein kleiner Uferabschnitt für „angepasste“ Freizeitaktivitäten reserviert. Nur in diesem Bereich darf auch gebadet werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.05.1984
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Gewässerausbau Scheibe-See
Die Landesdirektion Sachsen führt als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das Vorhaben „Gewässerausbau Scheibe-See“ auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH unter dem Geschäftszeichen DD42-0522/224 ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 und § 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Bautzen und erstreckt sich auf die Gemeinden Spreetal und Lohsa sowie die Stadt Hoyerswerda. Von dem Vorhaben betroffen ist ebenfalls die Gemeinde Elsterheide. Antragsgegenstand des Gewässerausbauvorhabens ist: Herstellung, Betrieb und Bewirtschaftung des Scheibe-Sees (+ 111,0 bis + 111,5 m NHN), Einleitung von bis zu 2,0 m³/s Oberflächenwasser aus der Kleinen Spree in den Scheibe-See, Herstellung des Ableiters vom Scheibe-See zur Kleinen Spree mit einer Kapazität von 2,0 m³/s einschließlich Errichtung und Betrieb einer Wehranlage und Errichtung eines Radwegdurchlasses sowie die Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Scheibe-See in die Kleine Spree, Errichtung und Betrieb einer Schiffsanlegestelle zum Einsetzen und Betreiben von Sanierungsschiffen zur Konditionierung des Scheibe-Sees einschließlich Errichtung der Straßenanbindung an die S 108 sowie diskontinuierliche Konditionierung des Scheibe-Sees zur pH-Wert-Anhebung mittels Sanierungsschiff. Die Landesdirektion Sachsen hat gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 6 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.6.1 UVPG festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Bestandteil der Planunterlagen sind folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich AFB für das Auslaufbauwerk Scheibe-See, Station km 1+191 bis km 1+370 vom November 2018, Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich AFB für die Errichtung einer Schiffsanlegestelle vom November 2018, UVP-Bericht sowie die "Allgemeinverständliche Zusammenfassung" vom 4. Dezember 2018, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Bewertung der potenziellen Vorhabenwirkung auf die Qualitätskomponenten und Bewirtschaftungsziele der betroffenen Oberflächen- und Grundwasserkörper, vom 28. November 2018, FFH/SPA-Vorprüfung (Erheblichkeitsabschätzung) für das FFH-Gebiet 125 „Spannteich Knappenrode“, das SPA-Gebiet 45 „Spannteich Knappenrode“ und das SPA-Gebiet 44 „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ vom November 2018.
Zuletzt aktualisiert: 19.05.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren Reserveraum für Extremhochwasser Eich-Guntersblum
Durch den Bau der vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden die negativen Auswirkungen des Staustufenbaus am südlichen Oberrhein auf den Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim kompensiert und die unterhalb liegende Oberrheinstrecke wieder vor einem 200-jährlichen Hochwasser geschützt. Für noch seltenere bzw. extremere Hochwasser sind die Deiche nicht ausgelegt, so dass in solchen Fällen die Überlastung der Deiche droht. Dies ist angesichts einer möglichen klimabedingten Erhöhung des Hochwasserabflusses von steigender Bedeutung. Aufgrund der Hochwassergefährdung und des hohen Schadenspotentials an Ober- und Mittelrhein (Schäden über 6 Mrd. € allein in Rheinland-Pfalz) hat die Landesregierung im Interesse eines vorausschauenden Hochwasserrisikomanagements beschlossen, zusätzlichen Retentionsraum in Form eines sog. Reserveraums für Extremhochwasser nahe der Ortslagen Ludwigshöhe, Guntersblum, Gimbsheim und Eich umzusetzen. Dieser soll eingesetzt werden, wenn der Bemessungsabfluss des Rheins trotz des Einsatzes aller anderen Rückhaltemaßnahmen überschritten wird bzw. eine Überschreitung zu erwarten ist. Der Standort Eich-Guntersblum liegt unterhalb der Mündung des Neckars in den Rhein bei Mannheim. Er bietet als einziger zusammenhängender Raum in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Wassermassen aus dem Zusammenfluss von Neckar und Rhein aufzufangen. Der geplante Reserveraum umfasst einschließlich Deichaufstandsfläche und landseitigem Deichschutzstreifen eine Gesamtfläche von rd. 900 ha und stellt im Einsatzfall zwischen den Gemeinden Eich, Gimbsheim, Guntersblum und Ludwigshöhe bis zu 32 Mio. m³ Retentionsvolumen zur Verfügung. Bei einem Extremhochwasser, das trotz zu erwartendem Einsatz aller Hochwasserrückhaltungen den Bemessungsabfluss des Rheinhauptdeiches überschreitet, wird diese Fläche zusätzlich für den Hochwasserrückhalt aktiviert. Der Reserveraum für Extremhochwasser Eich-Guntersblum besteht im Wesentlichen aus den folgenden Elementen:  Neubau einer etwa 9,3 km langen rückwärtigen Deichlinie, einschließlich • Deichbauwerk • Überfahrten, • Graben- und Gewässerdurchlässe, • zwei Schöpfwerke, • landseitiger Entwässerungsgraben zur Sicherstellung der Binnenentwässerung, Besucherlenkungsmaßnahmen,  Neubau eines Ein- und Auslaufbauwerkes (Fischbauchklappenwehr) und eines Auslaufbauwerkes (Rollschütz) am Rheinhauptdeich,  Anpassungsmaßnahmen, einschließlich • Deichanpassungsmaßnahme Schöpfwerk (SW) Guntersblum bis Mausmeer, • horizontale Grundwasserfassungen zur Vermeidung zusätzlicher schadbringender Grundwasseranstiege, • Verlegung von zwei Trafostationen der wvr, • Verlegung der Trafostation Siedlung am Rheindamm (EWR).
Zuletzt aktualisiert: 29.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon NSG Unteres Muehlenbachtal
Das Schnegaer Mühlenbachtal ist ein Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Gemeinden Bergen an der Dumme, Clenze und Schnega in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 283 ist 480 Hektar groß. Es ist größtenteils Bestandteil des FFH-Gebietes „Landgraben und Dummeniederung“. Ein 28 Hektar großer Bereich im Osten des Naturschutzgebietes zwischen Kassau und Jiggel ist darüber hinaus Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Landgraben und Dummeniederung“ und ein 24 Hektar großer Bereich nordwestlich Bergen an der Dumme Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Drawehn“. Im Osten grenzt das Naturschutzgebiet „Schnegaer Mühlenbachtal“ an das Naturschutzgebiet „Obere Dummeniederung“. Das Naturschutzgebiet liegt nördlich und westlich von Bergen an der Dumme innerhalb des Naturparks Wendland.Elbe. Es erstreckt sich von Molden bis Jiggel und stellt den Schnegaer Mühlenbach mit seiner Niederung und dem streckenweise engen Talraum sowie einigen Zuflüssen unter Schutz. In Schnega und Wöhningen beschränkt sich das Naturschutzgebiet auf den Bachlauf und einen schmalen Uferstreifen. Der Schnegaer Mühlenbach ist als naturnahes Gewässer auf weiten Strecken nicht ausgebaut. Er verfügt über eine überwiegend kiesig-steinige Sohle mit flutender Wasservegetation. Der Bach wird streckenweise von naturnahen Laubwäldern, Hochstaudenfluren, Röhrichten und Seggenriedern begleitet. An mehreren Stellen sind Kleingewässer zu finden. Am Bachlauf liegen sechs Mühlenstaue, fünf davon sind mit einer Umflut versehen, um die Durchgängigkeit des Fließgewässers zu gewährleisten. Die Niederung ist geprägt von unterschiedlich genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Waldflächen und Brachen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind überwiegend als Wiesen und Weiden genutztes Grünland, aber auch Ackerflächen. Oberhalb von Schnega weitet sich der Talraum des Schnegaer Mühlenbachs zum Schnegaer Wiesenbruch. Hier sind feuchtes bis nasses Grünland und naturnahe Laub- und Bruchwälder auf grundwassernahen Standorten vorherrschend. Im Bereich des Wiesenbruchs befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes eine Fischteichanlage. Zwischen Gledeberg und Schnega befindet sich eine aufgelassene Sandgrube. Hier ist Sandmagerrasen vorherrschend. Der Schnegaer Mühlenbach mit seinen Zuflüsse und der Niederung sind Lebensraum zahlreicher, teilweise gefährdeter Tiere und Pflanzen. So kommen im Naturschutzgebiet u. a. Fischotter, Kammmolch, Bachneunauge, Bitterling, Bachmuschel sowie Rotmilan, Kranich, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Schafstelze und Braunkehlchen vor. Das Gebiet steht seit dem 31. Januar 2008 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1998
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Umverlegung 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen (559/560) im Bereich des ehemaligen Tagebaus Greifenhain
Planfeststellungsverfahren für die Umverlegung der 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen (559/560) im Bereich des ehemaligen Tagebaus Greifenhain Die 50Hertz Transmission GmbH beantragte beim LBGR die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Umverlegung der 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen im Bereich des ehemaligen Tagebaus Greifenhain. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Umverlegung der 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen (559/560) im Bereich des ehemaligen Tagebaus Greifenhain. Die bestehende 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen (559/560) verläuft im Landkreis Spree-Neiße (SPN) zwischen den Masten 86 und 96 durch das Kippengelände des ehemaligen Tagebaues Greifenhain. Die Bestandsmasten 87 bis 95 der Freileitung liegen innerhalb des geotechnischen Sperrbereiches und innerhalb der Grenzen des Abschlussbetriebsplanes der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). Für diese Masten kann die Standfestigkeit der Mastgestänge, aufgrund des Grundwasseranstiegs und dem damit verbundenem potenziellen Setzungsfließen, nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden. Es besteht das akute Risiko einer Mastneigung bis hin zu einem Mast-Leitungsumbruch und damit der Havarie der Bestandsleitung. Aufgrund dessen verlässt der auf 5,2 km Länge neu geplante 380-kV-Freileitungs-Abschnitt den bestehenden Trassenkorridor und wird um maximal 1,4 km nach Norden, überwiegend außerhalb der Abraumkante des ehemaligen Tagebaus (geotechnischen Sperrbereich), verschoben. Insgesamt werden beim 380-kV-Ersatzneubau 15 neue Masten errichtet und 12 Altmasten zurückgebaut. Für die Errichtung und den Betrieb der Leitung müssen Grundstücke der Gemarkung Casel der amtsfreien Gemeinde Drebkau in Anspruch genommen werden. Für alle nachfolgend genannten amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte liegt eine Betroffenheit aufgrund mittelbarer Auswirkungen oder geplanter Ersatzmaßnahmen vor. Gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist der Plan für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen und die Auslegung gemäß § 73 Abs. 5 Satz 1 VwVfG vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Auslegung in den amtsfreien Gemeinden, Ämtern und kreisfreien Städten mit Betroffenheit erfolgt in dem unten genannten Zeitraum. Gemäß den ortsüblichen Bekanntmachungen liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 15.11.2023 zur allgemeinen Einsicht aus. Die Auslegungsstellen und die Zeiten zur Einsichtnahme bei den Auslegungsstellen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegung der Planunterlagen und für einen weiteren Monat nach dem Ende der Auslegung der Planunterlagen, spätestens bis einschließlich 18.12.2023 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan bei den im Bekanntmachungstext aufgeführten amtsfreien Gemeinden, Ämtern und kreisfreien Städten oder beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus (Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde) erheben. Weitere Details, die insbesondere im Zusammenhang mit der Einreichung von Einwendungen oder Stellungnahmen zu beachten sind, entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext.
Zuletzt aktualisiert: 31.05.2025
Icon UVP-Vorhaben
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