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Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme
Zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, für die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und für die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse ist der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend soll die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden können. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Das Naturschutzgebiet Binnensalzwiese bei Sülten ist ein Naturschutzgebiet westlich der Ortschaft Sülten in Mecklenburg-Vorpommern. Es umfasst ein 17 Hektar großes Areal, welches am 3. März 1994 ausgewiesen wurde, eine Erweiterung erfolgte 1999. Das Gebiet grenzt an die westlich liegende Warnow. Der besondere Charakter als Salzwiese fernab des Meeres entsteht durch den Austritt salzhaltigen Grundwassers im Bereich der Wiesen, dadurch entsteht ein Lebensraum für salztolerante Pflanzen. Löffelkraut und Breitblättriges Knabenkraut bilden im Frühsommer große Bestände. Das Schutzziel besteht in Erhalt, Entwicklung und Pflege der größten Binnensalzwiese des Bundeslandes. Der Gebietszustand wird befriedigend eingestuft. Umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen zu DDR-Zeiten wirken sich noch nachteilig auf die Flächen aus. Die Wiesen werden durch naturschutzgerechte Grünlandnutzung bewirtschaftet. Das Naturschutzgebiet liegt im Naturpark Sternberger Seenland. Große Teile des Naturschutzgebietes sind Bestandteil des FFH-Gebietes Binnensalzwiese bei Sülten.
Planfeststellungsverfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die Errichtung eines Polder Orsoy-Land
Der Planungsraum liegt im Stadtgebiet von Rheinberg. Diese Fläche weist eine Größe von rund 705 ha auf und liegt auf dem linken Rheinufer zwischen Strom-km 802,0 und km 805,0. Der Deichverband beabsichtigt neben einer Begrenzung des Polders durch einen neuen Deich in einer Länge von ca. 7,75 km die Planung und Errichtung von Bauwerken zur Flutung des Polders und anschließenden Entleerung nach Ablauf der Hochwasserwelle im Rhein. Weitere Maßnahmen bestehen aus der Umgestaltung des Wegenetzes innerhalb des Polders, dem Stilllegen des Wasserwerkes und Rückbau von Teilanlagen (Brunnen) sowie der Sicherung eines Gebäudes, einer Anbindung der Stadt Rheinberg an den Polderdeich, dem Umbau der Ossenberger Schleuse im Rheinberger Altrhein sowie der Errichtung eines Grundwasserpumpwerkes im Rheinberger Ortsteil Eversael zur Trockenhaltung der Kellergeschosse. Die Flutung des Polders soll über eine feste Schwelle innerhalb des Banndeiches erfolgen, sodass es sich hier um einen ungesteuerten Polder handeln würde.
Herstellung eines Gewässers durch Entnahme von Kies mit teilweiser Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl. Nr. 966 der Gemarkung Winzer
Die Firma Lorenz Leitenmaier KG, Thannhausen, beantragt die Planfeststellung für den Abbau von quartären Kiesen im Mindeltal auf dem Flurstück 966 auf der Gemarkung Winzer (Gem. Aletshausen). Das Abbaugrundstück hat eine Größe von ca. 6 Hektar, wovon die Abbaufläche selbst ca. 4,8 Hektar einnimmt. Die geplante Abbaufläche befindet sich im FFH-Gebiet „Mindeltal“. Da sich der geplante Abbau im „faktischen“ noch nicht ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet befindet, sollen die Randwälle der Abbaufläche nicht quer zur Fließrichtung (Hochwasser der Flossach) hergestellt werden. Innerhalb des vorgesehenen Kiesabbaus sollen 630.000 t Kies abgebaut werden. Nach Beendigung der Kiesausbeute soll ca. ein Drittel der entstandenen Wasserfläche mit unbelastetem Fremdmaterial (LAGA Z-0) wiederverfüllt werden. Dabei sind Kiesböschungen auf der Nordseite (15 m) und auf der Südseite (80 m) vorgesehen, um einen signifikanten Aufstau im Grundwasserkörper zu vermeiden. Die Maßnahmen verhindern wesentliche Veränderungen des Grundwasserspiegels, sodass Vernässungen angrenzender Flächen bei Durchführung des Kiesabbaus nicht zu befürchten sind. Von Seiten des Antragsstellers wurde dies innerhalb eines hydrogeologischen Gutachtens nachgewiesen.
Der Unternehmer RTH J. Koops GmbH + Co. KG hat die 6. Planänderung bzw. ein Verfahren nach § 76 Abs. 1 VwVfG M-V beantragt. Damit ist ein neues Planfeststellungsverfahren für • die Erweiterung der bergbaulich zu beanspruchenden Fläche des Tagebaus Zarrentin 1 zur Gewinnung von Kiesen und Sanden um ca. 79 ha mit einer Abbaufläche für die Rohstoffgewinnung von ca. 73,8 ha in östliche und südöstliche Richtung über die bestehende Planfeststellungsgrenze hinaus, • die Offenlegung des Grundwassers zum Zwecke der Kiessandgewinnung auf bis zu 51,4 ha im Bereich der Erweiterungsfläche des Tagebaus Zarrentin 1, • die Wiedereinleitung des vorgereinigten Brauchwassers aus dem Wasch-prozess in der Aufbereitungsanlage einschließlich der herausgewaschenen mineralischen Feinststoffe in den Baggersee ohne Zugabe von synthetischen Zusatzstoffen, • die Verspülung/Wiedereinlagerung von nicht vermarktungsfähigen Über-schusssanden und Sedimenten in den entstehenden Baggersee, • die Verlängerung der Geltungsdauer der bergrechtlichen Planfeststellung um 12 Jahre, bis 31.12.2050, abgeleitet aus der Menge der gewinnbaren Restvorräte und der Prognose der Rohstofffördermengen in den kommenden Jahren sowie • die Änderung/Anpassung und Darstellung der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachungs- und naturschutzrechtlichen Kompensati-onsplanung im Bereich des bestehenden und planfestgestellten Tagebaus Zarrentin 1 erforderlich.
Der Kuhgrabensee ist ein Baggersee ganz im Südosten des Bremer Stadtteils Blockland. Der östlich vorbeiführende Kuhgraben ist die traditionelle Grenze zwischen Blockland und Hollerland. Der See hat eine Oberfläche von etwa 17,8 Hektar und eine maximale Tiefe von 16 Metern bei einer mittleren Tiefe von 13 Metern. Der Kuhgrabensee wurde 1970 bis 1972 im Zuge des Baus der Autobahn 27 ausgehoben. Seit dem Juli 1987 bildet er mit seinem Uferbereich ein 29,6 Hektar großes Naturschutzgebiet. 1998 bis 1999 wurde er im Rahmen einer ökologischen Ausgleichsmaßnahme um eine ca. 4 Hektar große Flachwasserfläche erweitert. Der See ist sowohl vom Kuhgrabenweg als auch vom Mittelweg aus einsehbar sowie von einer Aussichtshütte aus zugänglich. Der See ist grundwassergespeist und hat durch den Einfluss des Lilienthaler Salzstocks einen hohen Salzgehalt. Von der Wasserqualität her ist der Kuhgrabensee mesotroph. Der See ist bei der EU als europäisches Vogelschutzgebiet eingetragen. Der See bietet vielen Pionierpflanzen, Libellen und Amphibien einen Lebensraum. Der Kuhgrabensee ist Brutgebiet vieler Vögel, wie zum Beispiel dem Haubentaucher. Neben Armleuchteralgen und Laichkräutern kommen auch Wasserpfeffer-Tännel sowie die bedrohte Nadel-Sumpfsimse vor.
Das Naturschutzgebiet Leveringhäuser Teich (NSG-Kennung RE-015) liegt in der Bauerschaft Leveringhausen südlich des Dortmund-Ems-Kanals im Stadtgebiet von Waltrop im nordrhein-westfälischen Kreis Recklinghausen. Das namensgebende, auch Leveringhauser Vogelteich genannte Gewässer entstand 1981 durch Bergsenkungen. Auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen sank bergbaubedingt die Geländeoberfläche unter den Grundwasserspiegel. Im Laufe der Jahre entwickelte sich eine ausgedehnte Wasserfläche mit Röhricht und Verlandungszonen. Der ca. fünf Hektar große Leveringhäuser Teich mit seiner Umgebung ist seit 1989 als rund 10 ha großes Naturschutzgebiet ausgewiesen. In der ersten Schutzverordnung von 1989 trug das NSG die Bezeichnung Bergsenkungsgebiet Ickerner Straße, mit der zweiten Verordnung von 2007 wurde der Namenswechsel zu Leveringhäuser Teich vollzogen. Ein Großteil der geschützten Flächen finden sich im Besitz des Regionalverbandes Ruhr. Im Gebiet wurden über 150 Pflanzenarten kartiert. An gewässertypischen Tieren wurden 11 Libellenarten gefunden. Die Avifauna des Naturschutzgebiets umfasst 57 Vogelarten, neun davon finden sich auf der Roten Liste Nordrhein-Westfalen.
Die Düne am Rimmelsberg ist ein kleines, nur sieben Hektar großes Dünengebiet in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Jörl. Es steht bereits seit 1938 unter Schutz. Das Naturschutzgebiet besteht aus wellig-kuppigem Gelände, das zahlreiche Wacholderbüsche aufweist und von einem Eichen-Kratt umstanden ist. Mit seinen Heiden und Dünen und einem der größten Wacholderbestände in Schleswig-Holstein stellt es in der ansonsten intensiv genutzten Agrarlandschaft eine Besonderheit dar. Das Naturschutzgebiet ist außerdem Teil des größeren FFH-Gebiets DE-1321-303 Dünen am Rimmelsberg und zählt dadurch zum europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Betreut wird das Naturschutzgebiet durch den Schleswig-Holsteinischer Heimatbund (SHHB) e. V. Das Gebiet liegt auf der Ostseite des Rimmelsbergs. Es wurde früher als Waldweide genutzt, was zu den lichten Gehölzbeständen geführt hat. Die Besenheiden sind allerdings überaltert und vergrasen mit Drahtschmiele. In den grundwassernahen Senken werden die charakteristischen Arten der Feuchtheide wie Glockenheide, Sparrige Binse und Waldläusekraut zunehmend von konkurrenzstärkeren Arten zurückgedrängt. Im Naturschutzgebiet sind wärmeliebende Wirbellose besonders häufig. Dazu zählt beispielsweise der Kleine Weinschwärmer sowie Weg- und Grabwespen. Der Name Rimmelsberg selbst geht auf dänisch rimme (altnordisch rimi) für eine Dünenreihe oder einen Erdrücken zurück.
Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des bestehenden Steinbruches und zur Änderung der Rekultivierung in Langenau-Albeck, Antragstellerin:
Die Eckle GmbH Bauunternehmen, Kiesgräble 16, 89129 Langenau, beabsichtigt die Erweiterung und Änderung der Rekultivierung des gesamten Steinbruchs Albeck auf der Gemarkung Langenau-Albeck. Die Abbaugenehmigung wird befristet bis zum 31.12.2042 beantragt. Die nachlaufende Rekultivierung soll bis Ende 2059 abgeschlossen sein. Der Steinbruch befindet sich ca. 180 m südwestlich des Ortes Albeck, nordwestlich liegt Hörvelsingen und westlich Witthau. Der Steinbruch befindet sich inmitten von Acker- und Wiesenflächen. Die Erweiterung erfolgt ausschließlich auf Ackerflächen. Der derzeitige Abbau beruht auf der letzten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 21.01.1998 mit Änderung vom 13.05.1998. Der Antragsgegenstand ist wie folgt gefasst: Die derzeit gültige Genehmigungsgrenze umfasst 16,98 ha. Die beantragte Erweiterungsfläche (bisher unverritztes Gelände) beträgt 6,31 ha in Richtung Westen (inkl. Sicherheitsabstände) und Nettoabbaufläche von ca. 5,53 ha. Der Steinbruch hat nach der Änderung eine Fläche von insgesamt 25,79 ha. Die neue Abbausohle liegt auf einer Höhe zwischen 496 m ü. NN und 498,4 m ü. NN und steigt entsprechend der nach Westen zu ansteigenden Grundwasseroberfläche an. Die Rohsteinförderung beträgt insgesamt ca. 2.483.000 m³ beziehungsweise 5.959.200 t. Die Zufahrt erfolgt von Nordwesten. Dort gibt es eine Verbindungsstraße nach Norden an die K7302 sowie nach Osten an die L1079, welche an die A8 angeschlossen ist.
Erweiterung Steinbruch Fa. Rudolf Schebler Schotterwerk-GmbH, Birkenfeld
Die Firma Rudolf Schebler Schotterwerk GmbH, Birkenfeld betreibt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2251 u.a. der Gemarkung Karbach einen Steinbruch zur Gewinnung von Splitt und Schotter mit gleichzeitiger Rekultivierung bzw. Auffüllung der abgebauten Flächen mit Fremd- und Eigenmaterial. Diese Vorhaben wurden immissionsschutzrechtlich mit Bescheiden des Landratsamtes vom 11.08.2000 und 03.02.2012 genehmigt. Der Steinbruch soll laut Antrag der Fa. Rudolf Schebler Schotterwerk GmbH vom 26.09.2019 erweitert werden. Die bisher genehmigte Fläche des Steinbruchs beträgt 28,23 ha und soll um 11,906 ha erwei-tert werden, was einem Abbauvolumen von 7.670.000 m³ entspricht. Die geplante Erweite-rung wird in zwei Bereiche unterteilt. Im Nordwesten soll der Steinbruch um die Flurnummern (Fl.Nrn.) 2283-2286 erweitert werden, welche eine Fläche von 0,761 ha umfassen. Der zweite Bereich erstreckt sich von Nord- nach Südosten über die Fl.Nrn. 2316-2329 mit einer Fläche von 11,145 ha. Durch die Erweiterung des Steinbruches bleibt die Abbaukapazität jedoch un-verändert. Diese beträgt ca. 225.000 cbm. pro Jahr. Vom gesamten Abbauvolumen werden 1.498.000 m³ Oberboden als Auffüllmaterial zur Re-kultivierung verwendet. Zur Gewinnung des Materials werden zwei bis drei Sprengungen im Monat durchgeführt. Die Abbauzone reicht in das ungestörte Grundwasserspiegelniveau. Im Tiefenbereich des Steinbruchs wird eine Wasserhaltung betrieben. Die anfallenden Wassermengen sind gering. Deren Ableitung erfolgt über eine Leitung in den Karbach.