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Icon Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des bestehenden Steinbruches und zur Änderung der Rekultivierung in Langenau-Albeck, Antragstellerin:
Die Eckle GmbH Bauunternehmen, Kiesgräble 16, 89129 Langenau, beabsichtigt die Erweiterung und Änderung der Rekultivierung des gesamten Steinbruchs Albeck auf der Gemarkung Langenau-Albeck. Die Abbaugenehmigung wird befristet bis zum 31.12.2042 beantragt. Die nachlaufende Rekultivierung soll bis Ende 2059 abgeschlossen sein. Der Steinbruch befindet sich ca. 180 m südwestlich des Ortes Albeck, nordwestlich liegt Hörvelsingen und westlich Witthau. Der Steinbruch befindet sich inmitten von Acker- und Wiesenflächen. Die Erweiterung erfolgt ausschließlich auf Ackerflächen. Der derzeitige Abbau beruht auf der letzten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 21.01.1998 mit Änderung vom 13.05.1998. Der Antragsgegenstand ist wie folgt gefasst: Die derzeit gültige Genehmigungsgrenze umfasst 16,98 ha. Die beantragte Erweiterungsfläche (bisher unverritztes Gelände) beträgt 6,31 ha in Richtung Westen (inkl. Sicherheitsabstände) und Nettoabbaufläche von ca. 5,53 ha. Der Steinbruch hat nach der Änderung eine Fläche von insgesamt 25,79 ha. Die neue Abbausohle liegt auf einer Höhe zwischen 496 m ü. NN und 498,4 m ü. NN und steigt entsprechend der nach Westen zu ansteigenden Grundwasseroberfläche an. Die Rohsteinförderung beträgt insgesamt ca. 2.483.000 m³ beziehungsweise 5.959.200 t. Die Zufahrt erfolgt von Nordwesten. Dort gibt es eine Verbindungsstraße nach Norden an die K7302 sowie nach Osten an die L1079, welche an die A8 angeschlossen ist.
Zuletzt aktualisiert: 14.01.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Erweiterung Steinbruch Fa. Rudolf Schebler Schotterwerk-GmbH, Birkenfeld
Die Firma Rudolf Schebler Schotterwerk GmbH, Birkenfeld betreibt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2251 u.a. der Gemarkung Karbach einen Steinbruch zur Gewinnung von Splitt und Schotter mit gleichzeitiger Rekultivierung bzw. Auffüllung der abgebauten Flächen mit Fremd- und Eigenmaterial. Diese Vorhaben wurden immissionsschutzrechtlich mit Bescheiden des Landratsamtes vom 11.08.2000 und 03.02.2012 genehmigt. Der Steinbruch soll laut Antrag der Fa. Rudolf Schebler Schotterwerk GmbH vom 26.09.2019 erweitert werden. Die bisher genehmigte Fläche des Steinbruchs beträgt 28,23 ha und soll um 11,906 ha erwei-tert werden, was einem Abbauvolumen von 7.670.000 m³ entspricht. Die geplante Erweite-rung wird in zwei Bereiche unterteilt. Im Nordwesten soll der Steinbruch um die Flurnummern (Fl.Nrn.) 2283-2286 erweitert werden, welche eine Fläche von 0,761 ha umfassen. Der zweite Bereich erstreckt sich von Nord- nach Südosten über die Fl.Nrn. 2316-2329 mit einer Fläche von 11,145 ha. Durch die Erweiterung des Steinbruches bleibt die Abbaukapazität jedoch un-verändert. Diese beträgt ca. 225.000 cbm. pro Jahr. Vom gesamten Abbauvolumen werden 1.498.000 m³ Oberboden als Auffüllmaterial zur Re-kultivierung verwendet. Zur Gewinnung des Materials werden zwei bis drei Sprengungen im Monat durchgeführt. Die Abbauzone reicht in das ungestörte Grundwasserspiegelniveau. Im Tiefenbereich des Steinbruchs wird eine Wasserhaltung betrieben. Die anfallenden Wassermengen sind gering. Deren Ableitung erfolgt über eine Leitung in den Karbach.
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Delver Koog
Der Delver Koog ist ein durch Grünlandwirtschaft geprägter, etwa 1200 Hektar großer Koog, der in einer der großen Eiderschleifen gelegen ist. In ihm liegt eines von zehn Naturschutzgebieten in der Region Eider-Treene-Niederung im westlichen Schleswig-Holstein. Der Koog ist ein Teil der Gemeinde Delve im Kreis Dithmarschen. Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein betreut das Naturschutzgebiet. Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch Niedermoorbereiche mit Röhrichten, Großseggenriedern und Kleinseggenwiesen aus. Die vielen kleinflächig offenen Wasserflächen mit einem weitläufigen Bewässerungs-Grabensystem stellen insbesondere für Vögel einen bedeutenden Lebensraum dar. Ursprünglich war das Gebiet dem Tideneinfluss der Eider ausgesetzt und wurde vor allem zur Reetgewinnung genutzt. In der Zeit galt der Slogan „Wenn Du wullt warrn in't Bett ni natt, denn kumm nan’n Delv un koop Di Dack!“ Auch heute noch werden Flächen des Kooges zur Reetgewinnung genutzt. Als 1936 der Grundwasserspiegel der Gegend gesenkt wurde, baute man hier eine Randverwallung und bewässerte das Gebiet, um den Reetanbau nicht zu gefährden – in der Folge entwickelte es sich zu einem Rückzugsort für Tiere und Pflanzen, die in feuchten Niedermoorgebieten leben. Es besitzt ausgedehnte Schilfflächen und beherbergt seltene Pflanzen wie Wollgras und diverse Kleinseggenarten. Der Delver Koog ist eines der bedeutendsten Rastgebiete der Kornweihe, ebenso rasten hier andere Wat- und Wiesenvögel auf ihren Zügen. Weiterhin leben im Delver Koog Rohrammer, Rohrschwirl, verschiedene Rohrsängerarten, die Große Rohrdommel und die Rohrweihe.
Zuletzt aktualisiert: 24.09.1976
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Biesenthaler Becken
Das Biesenthaler Becken ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Barnim im Südwesten der brandenburgischen Gemeinde Biesenthal. Das 990 Hektar große Gebiet ist Teil des Naturparks Barnim und umfasst eine glazial geprägte Landschaft, erkennbar an der Hügellandschaft mit Kames und Zungenbeckenseen, darunter Mechesee, Hellsee, Liepnitzsee, Plötzensee, Regesesee und Streesee. Die Grenzen des Beckens werden im Osten und Süden durch die Barnim-Hochfläche, im Westen durch eine Endmoräne aus der Weichsel-Eiszeit und im Norden durch das Eberswalder Urstromtal bestimmt. Vom Rand her durchziehen Fließe das Becken, die sich vor Biesenthal zum Finow-Fließ vereinigen. Das Biesenthaler Becken wird durch das Finow-Fließsystem über das Eberswalder Urstromtal zur Oder hin entwässert. Die Landschaft wurde in der Weichsel-Eiszeit vor etwa 15.000 Jahren vom Toteis geformt. Laubmischwälder, Feuchtwiesen und Moore sind landschaftsprägend. Von etwa 1830 bis kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurden die Niedermoore zur Torfgewinnung genutzt. Nach Einstellung des Torfstechens wurden Teilflächen durch die Anlage von Entwässerungsgräben für die Weidewirtschaft und Heugewinnung nutzbar gemacht. Heute sollen durch ein Wiedervernässungsprojekt erneut großflächige Moore im Becken gebildet werden, um den sinkenden Grundwasserständen im Barnim entgegenzuwirken. Das Biesenthaler Becken ist als Fauna-Flora-Habitat Teil des europaweiten Schutzgebietes Natura 2000. Ein Teil des NSG befindet sich im Besitz der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Am Rande des Beckens liegen im Norden die Stadt Biesenthal, im Westen das Dorf Lanke und im Süden die Dörfer Lobetal und Rüdnitz.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Biesenthaler Becken
Das Biesenthaler Becken ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Barnim im Südwesten der brandenburgischen Gemeinde Biesenthal. Das 990 Hektar große Gebiet ist Teil des Naturparks Barnim und umfasst eine glazial geprägte Landschaft, erkennbar an der Hügellandschaft mit Kames und Zungenbeckenseen, darunter Mechesee, Hellsee, Liepnitzsee, Plötzensee, Regesesee und Streesee. Die Grenzen des Beckens werden im Osten und Süden durch die Barnim-Hochfläche, im Westen durch eine Endmoräne aus der Weichsel-Eiszeit und im Norden durch das Eberswalder Urstromtal bestimmt. Vom Rand her durchziehen Fließe das Becken, die sich vor Biesenthal zum Finow-Fließ vereinigen. Das Biesenthaler Becken wird durch das Finow-Fließsystem über das Eberswalder Urstromtal zur Oder hin entwässert. Die Landschaft wurde in der Weichsel-Eiszeit vor etwa 15.000 Jahren vom Toteis geformt. Laubmischwälder, Feuchtwiesen und Moore sind landschaftsprägend. Von etwa 1830 bis kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurden die Niedermoore zur Torfgewinnung genutzt. Nach Einstellung des Torfstechens wurden Teilflächen durch die Anlage von Entwässerungsgräben für die Weidewirtschaft und Heugewinnung nutzbar gemacht. Heute sollen durch ein Wiedervernässungsprojekt erneut großflächige Moore im Becken gebildet werden, um den sinkenden Grundwasserständen im Barnim entgegenzuwirken. Das Biesenthaler Becken ist als Fauna-Flora-Habitat Teil des europaweiten Schutzgebietes Natura 2000. Ein Teil des NSG befindet sich im Besitz der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Am Rande des Beckens liegen im Norden die Stadt Biesenthal, im Westen das Dorf Lanke und im Süden die Dörfer Lobetal und Rüdnitz.
Zuletzt aktualisiert: 11.11.1999
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Donaualtwasser bei Leitheim
Das Donaualtwasser bei Leitheim ist ein Naturschutzgebiet, das beim gleichnamigen Ortsteil der Marktgemeinde Kaisheim im Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben in Bayern, liegt. Es handelt sich um einen sehr schmalen Randstreifen des nördlichen Donauufers mit einer Fläche von 58 ha, die Inschutzstellung erfolgte am 13. April 1994. Die Fläche ist gleichzeitig Teil des FFH-Gebiets 7232-301 „Donau mit Jura-Hängen zwischen Leitheim und Neuburg“ und des SPA-Gebiets 7231-471 „Donauauen zwischen Lechmündung und Ingolstadt“ und unterliegt damit gleichzeitig den Richtlinien von den Richtlinien von Natura 2000. Unterhalb der Donauleite mit Südsteilhang liegt ein Altarm der Donau, der teilweise grundwassergespeist ist. Die landwirtschaftlich nicht nutzbare Lage in einem leichten Donaubogen hat eine vielfältige Gewässer- und Verlandungsvegetation erhalten, in der Hartholzauenbestände als Reste erhalten sind. Trotz des teilweise unmittelbar angrenzenden Kanalbetts der Donau haben sich auch kleinflächige Weichholzbestände in weniger oft überfluteten Teilbereichen erhalten. Die Fläche ist aufgrund der Nähe eine wertvolle Ergänzung der benachbarten Staustufen Feldheim und Bertoldsheim als Vogelfreistätten des Ramsargebietes „Lech-Donau-Winkel“ als Rast-, Brut- und Lebensraum auch seltener Wasservögel, die das Schutzgebiet gern als Rast- und Überwinterungsplatz annehmen. Im Verbund mit den unmittelbar nördlich anschließenden landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen und Streuobstflächen findet sich hier eine üppige und vielfältige Fauna und Flora im Auwaldbestand, den Flachwasserzonen und Uferbereichen.
Zuletzt aktualisiert: 10.05.1994
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Bartenslebener Forst
Der Bartenslebener Forst ist ein Naturschutzgebiet in der Gemeinde Erxleben im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG 0012 ist rund 200,79 Hektar groß. Es ist nahezu deckungsgleich mit dem 204 Hektar großen FFH-Gebiet „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“. Das Naturschutzgebiet wird vollständig vom Landschaftsschutzgebiet „Harbke-Allertal“ umgeben. Das Gebiet steht seit dem 1. Mai 1961 unter Schutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Börde. Das Naturschutzgebiet liegt nordwestlich von Erxleben und südöstlich von Weferlingen. Es stellt ein Waldgebiet mit kleinräumig wechselnden Waldgesellschaften unter Schutz. Auf grundwasserfernen Standorten wird es von Rotbuchenwald, auf grundwassernahen Standorten von Stieleichen-Hainbuchenwald geprägt. Daneben stocken auch Fichten- und Lärchenforste im Naturschutzgebiet. Die Krautschicht der Rotbuchenwälder wird z. B. von Schattenblumen, Heidelbeere, Haarhainsimse, Pillensegge und zahlreichen Moosen gebildet. Die Stieleichen-Hainbuchenwälder stellen sich in unterschiedlichen Waldgesellschaften dar. Die Krautschichten werden hier u. a. durch Widertonmoose auf mesotrophen Standorten und Waldreitgras auf sandigen Lehmböden gebildet. Auf wechselfeuchten Standorten haben sich teilweise dichte Strauchschichten mit Rasenschmiele, Sumpfpippau, Erdbeerfingerkraut, Deutsches Geißblatt und Hohe Schlüsselblume entwickelt. In alten, wassergefüllten Erdfällen haben sich Niedermoore mit Torfmoosrasen entwickelt. Hier sind Igelsegge, Fieberklee, Scheidiges Wollgras, Rundblättriger Sonnentau und Moosbeere zu finden. An den Rändern der Erdfälle wachsen Erlen, Röhrichte und Reitgräser. Das Waldgebiet ist Lebensraum für Kranich und Waldwasserläufer.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1961
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss zur Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand einschließlich der Errichtung eines Kieswerkes zur Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes im Gewann...
Die Fa. Zürcher Bau GmbH beantragt mit Schreiben vom 20.05.2021 und Planunterlagen mit letzter Änderung im Juni 2025 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss zur Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand einschließlich der Errichtung eines Kieswerkes zur Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes im Gewann Riedmatten, Gemarkung Meißenheim im Ortenaukreis Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt. Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 ha, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 ha einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.
Zuletzt aktualisiert: 10.11.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnisse für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Robert Müser in Bochum und Einleitung in den Harpener Teich sowie für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Friedlicher Nachbar in Bochum...
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 15.08.2025 jeweils einen Änderungsantrag zu den Anträgen vom 24.04.2024 für den Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit gemeinsamem UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 10 Abs. 4 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von den Vorhaben sind die Stadt Bochum, die Stadt Duisburg, die Stadt Essen, die Stadt Hattingen, die Stadt Mülheim (Ruhr), die Stadt Oberhausen und die Stadt Witten. Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentralen Wasserhaltungen Robert Müser, Friedlicher Nachbar und Heinrich im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatten diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Mit den o. a. Änderungsanträgen stellt die RAG AG auf neuere Erkenntnisse über zu erwartende Grubenwassermengen durch das Niederschlagsgeschehen im Jahr 2024 für die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen ab.
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Stockenweiler Weiher
Der Stockenweiler Weiher liegt im Westallgäuer Hügelland zwischen den Ortsteilen Volklings und Stockenweiler in der Gemeinde Hergensweiler auf 525 m über NHN. Das künstlich gestaute Stillgewässer wurde erstmals 1407 als Fischteich des Heilig-Geist-Spitals Lindau erwähnt. Es liegt in einem kaltzeitlichen Rückzugsbecken des Rheingletschers. Neben Grundwasserströmen wird das Gewässer von einigen kleinen, zum Teil nur temporär wasserführenden Zuläufen und Entwässerungsgräben gespeist. 1984 wurde das Naturschutzgebiet Stockenweiler Weiher eingerichtet, das die Wasserfläche des Weihers und einige, röhricht- und weidenbewachsene Inseln, das Ufergebiet mit der ausgedehnten, mit Röhricht bewachsenen Verlandungszone, sowie angrenzende Niedermoorbereiche und Streuwiesen umfasst. Insgesamt stehen 34 ha unter Schutz. Das Naturschutzgebiet bildet zudem den südlichen Teil der im Jahre 2003 als FFH-Gebiet deklarierten, 2,3 km² großen Schutzzone Stockenweiler Weiher, Degermoos und Schwarzenbach. Der Weiher wird mit Fischen (Karpfen, Zander, Hecht) besetzt und fischereiwirtschaftlich genutzt; er ist aber auch natürlicher Lebensraum verschiedener Kleinfische, unter ihnen die Groppe. Schutzziel ist die Erhaltung der reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt. Besonders schützenswert ist das Gebiet als Brutplatz verschiedener Wasservögel, wie Zwergdommel und Schwarzhalstaucher, sowie als Rastplatz einer großen Anzahl von Zugvögeln. Reichhaltig sind auch die Vorkommen von Amphibien und Reptilien, sowie von einigen, selten gewordenen Libellen-, Schmetterlings- und Heuschreckenarten. An der Südseite des Weihers ist ein kleiner Uferabschnitt für „angepasste“ Freizeitaktivitäten reserviert. Nur in diesem Bereich darf auch gebadet werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.05.1984
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/ Naturschutzgebiet
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