Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
224 Ergebnisse
224 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon Wohnmobilpause an der Paddel-Pedalstation
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen gepflasterten Platz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
place Umweltdaten
/ Interessante Orte
arrow_right_alt
Icon Wohnmobilpause am Dörpshus Vreschen-Bokel
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen Dorfplatz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
place Umweltdaten
/ Interessante Orte
arrow_right_alt
Icon Deponievorhaben Tontagebau Helmstadt, Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I (DKI)
Die Firma SBE GmbH & Co.KG, Volkach-Gaibach, betreibt im Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg unter bergbehördlicher Aufsicht den Tonabbau "Helmstadt". Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ist eine Wiederverfüllung des Tonabbaus mit Erdaushub und Bauschutt der Belastungsklasse Z2 auf Grundlage des bayerischen Eckpunktepapiers "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen" genehmigt. Am Standort Helmstadt betreibt die Firma SBE GmbH & Co.KG außerdem eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Recyclinganlage zur zeitweiligen Lagerung, zum Umschlag und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Unter teilweisem Fortfall der genehmigten Z 2 Verfüllung soll auf den Flurnummern 1240, 1241 und 1242 der Gemarkung Helmstadt, Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg eine DK 1 Deponie errichtet werden. Diese soll der langfristigen Entsorgungssicherheit der, nach der Aufbereitung von mineralischen Abfällen in der benachbarten betriebseigenen Recyclinganlage, verbleibenden nicht mehr verwertbaren Abfälle und der Deckung des Bedarfs an regionalem Deponieraum dienen. Insgesamt werden jährlich ca. 120.000 t mineralische Abfälle der Deponieklasse 1 erwartet. Es ist prognostiziert, dass 75 % davon in den betriebseigenen Recyclinganlagen anfallen. Die restlichen 25 % werden aus dem näheren Umfeld (Stadt und Landkreis Würzburg, staatliches Bauamt sowie Landkreis Kitzingen) erwartet. Durch die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen einer landesplanerischen Vorprüfung ausgeführt, dass die Tatsache, dass der vorgesehene Standort als Vorranggebiet für den Tonabbau mit dem Nachfolgenutzungsziel Biotopentwicklung im Regionalplan ausgewiesen ist. Da der Tonabbau allerdings vor der Errichtung der DK 1 Deponie beendet ist, sind die Belange der Nachfolgenutzung in der Rekultivierungsplanung der Deponie umzusetzen. Die Höhere Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die raumordnerischen Belange in der Planung zu berücksichtigen und zu beachten sind. Die Belange der Raumordnung sollen im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme in dem Verfahren berücksichtigt werden. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl.I S.2808) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung (Abfallzuständigkeitsverordnung – AbfZustV) vom 07.11.2005 (GVBl. S. 565) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Abfallzuständigkeitsverordnung vom 27.02.2019 (GVBl. S. 53) Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht mit Bedarfsprognose und Alternativenprüfung, Gutachten zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zur Standsicherheit und zur Hydrologie. Bestandteil sind auch Wasserrechtsanträge für die Sickerwasserentsorgung und zur Ableitung des Oberflächenwassers und vorhabensspezifische Pläne, Ein weiterer Bestandteil sind der UVP-Bericht mit einer allgemeinverständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. .
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59, AD Sankt Augustin-West - AD Bonn-Nordost; Deckblattverfahren
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Planfeststellungverfahren für das Vorhaben „B 28 Bad Urach, Knotenpunkte Hochhaus (B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße) und Wasserfall (B 28/Bäderstraße/Hochsträß)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon „Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der Boxhagener Straße bis zur Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg“ von Berlin
Das Vorhaben hat den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnstrecke zwischen der Kreuzung Wühlischstr./ Holteistr., durch die Sonntagstraße, entlang des Bahnhofs Ostkreuz und der Marktstraße bis zur Bahnunterführung Karlshorster Straße zum Gegenstand. Nach Fertigstellung wird die bisherige Strecke durch die Boxhagener Straße und Marktstraße außer Betrieb genommen. Das Vorhaben dient der Anbindung des Schienenknotenpunktes Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Es wird eine verbesserte Umsteigemöglichkeit zwischen den im Schienenknoten bereits vorhandenen Verkehrsträgern Fern-/Regional-/S- Bahn und der Straßenbahn eingerichtet. Gleichzeitig werden die Wohngebiete um die Sonntagstraße durch die Straßenbahn erschlossen und die Umsteigebeziehung zwischen den Straßenbahnlinien M13 und 21 an der Haltestelle „Holteistraße“ soll dadurch verbessert werden. Weitere Bestandteile der neuen Straßenbahnstrecke sind die Fahrleitungsanlagen einschließlich Masten, Neubau der Straßenbahnhaltestellen „Sonntagstraße“ und „Ostkreuz“, Verlegung der Haltestellen „Holteistraße“ und „Marktstraße“, die Einrichtung einer eingleisigen Kehranlage östlich der Haltestelle „Ostkreuz“ sowie die Schaffung einer Gleisverbindung an die Bestandsstrecke westlich der Boxhagener Straße mit der Strecke südlich der Holteistraße. NEU: UVP-PFLICHT Für das vorstehend beschriebene Vorhaben wurde mit der Entscheidung der Verfahrensleitenden Verfügung vom 10.03.2021 gemäß § 5 i.V.m. § 7 UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Innerhalb des Verfahrens entstand durch neue Erkenntnisse nun eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 i.V.m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP-Pflicht zum Vorhaben ergibt sich aus dem neuen Betriebsprogramm i.V.m. mit den Schallschutz-Gutachten (Verkehrslärm UL07_01_01, Baulärm UL07_02_01). Die Gutachten umfassen alle schalltechnisch schutzbedürftigen Bebauungen im Einwirkungsbereich des geplanten Bauvorhabens. An den Immissionsorten für Balkone, Loggien und Außenwohnbereiche wurden an 53 Gebäuden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes am Tage berechnet, welche als erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit gelten.
Zuletzt aktualisiert: 16.08.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den einbahnigen und zwei- bzw. im Überholabschnitt dreistreifigen Neubau der B 463 südlich von Albstadt-Lautlingen. Der neue Streckenabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 4,38 km. Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden in offener Trassenlage und verläuft überwiegend in freiem Gelände. Sie beginnt westlich von Lautlingen auf Höhe des Lauterbaches, wo die Ortsdurchfahrt der heutigen B 463 an die Ortsumgehung angeschlossen wird. Von dort schwenkt sie nach Süden ab und unterquert die Bahnlinie Balingen - Sigmaringen südwestlich des Gewerbegebietes „Eschach“. Im weiteren Verlauf durchfährt die Trasse im Einschnitt den Hang „Reuten“. Sie verläuft dann in östli-cher Richtung und umfährt den Höhenrücken „Bühl" an seiner nördlichen Flanke im Einschnitt. Bevor sie das Meßstetter Tal in einem nach Süden ausholenden Bogen auf einem 330 m langen Viadukt quert, wird über eine Verbindungsrampe die Kreisstraße K 7151 angeschlossen. Südlich des Ge-wanns „Hirnau“, dem Standort für das geplante Gewerbegebiet der Stadt Albstadt, wo der östliche Anschluss geplant ist, führt die Trasse weiter nach Osten und erreicht auf Höhe der Europäischen Wasserscheide auf der Gemarkung Ebingen schließlich wieder die bestehende Bundesstraße B 463. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die B 463 alt (Anschluss West) und an die K 7152 (Anschluss Hirnau) sowie teilkreuzungsfrei an die K 7151 (Anschluss Süd). Weiter beinhaltet ist die Errichtung von Lärmschutzwänden auf Höhe des Bruchbachs und am Ortseingang Ebingen sowie einer Betongleitwand mit Lärmschutzeffekt östlich des Anschlusses Süd und von einer Fledermausleiteinrichtung auf Höhe des Bruchbachs. Die geplante Baumaßnahme stellt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Vom Bau der neuen B 463 ist auch das Landschaftsschutzgebiet „Albstadt-Bitz“ betroffen. Zudem führt die Trasse am Rande der FFH-Gebiete „Östlicher Großer Heuberg“ und „Gebiete um Albstadt“ sowie des Vogelschutzgebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ vorbei. Die Belange von Natur und Land-schaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompen-sation erarbeitet. Es sind verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, wie z. B. die Pflanzung von Gehölzen zur Lenkung strukturgebunden fliegender Fledermäuse, bauliche Vorkehrungen bei der Bahnüberführung zur Schaffung von Querungsmöglichkeiten für die Kreuzotter als Ausgleich für die Verbundfunktionen der entfallenden Bahnböschungen im Trassenbereich und das Auflichten der Fichtenbestände zur Entwicklung zusätzlicher Haselmaus-Lebensräume. Weiter ist die Entwicklung bzw. Aufwertung von mageren Flachland-Mähwiesen für die Wanstschrecke, die Anlage von Gehöl-zen zur landschaftlichen Einbindung der Straße sowie der Rückbau und die Rekultivierung von entfal-lenden Verkehrsflächen vorgesehen. Abseits der Trasse soll auf Flächen auf der Gemarkung Gruol in der Stadt Haigerloch zur Verbesserung von landwirtschaftlich genutzten Böden ein Oberbodenauftrag erfolgen. Auf Flächen in Stetten am kalten Markt ist eine naturnahe Aufforstung und die Anlage und Entwicklung von Mageren Flachland-Mähwiesen vorgesehen. Die B 463 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflä-chen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in größerem Umfang Grundstücke dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grund-dienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Die Stadt Haigerloch und die Gemeinde Stetten am kalten Markt sind ausschließlich durch Maßnah-men des Landschaftspflegerischen Begleitplanes betroffen. Für die Bauzeit der Straßenbaumaßnahme werden, nach derzeitigem Planungsstand, rund 5 Jahre veranschlagt. Mit der Umsetzung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Aus-gleichsmaßnahmen wird bereits ein, z.T. auch zwei Jahre vor Baubeginn begonnen.
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2021
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Neubau der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO), hier: Abschnitt Hessen-Mitte (PLB) von der Ortslage Klein-Auheim (Stadt Hanau) bis zur Ortslage Herchenrode (Gemeinde Modautal)
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Mitte (PLB) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Mitte verläuft über ca. 48,1 km von der Ortslage Klein-Auheim/Hanau im Main-Kinzig-Kreis bis zur Ortslage Herchenrode/Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch das geplante Vorhaben sind Grundstücke der Stadt Hanau im Main-Kinzig-Kreis, der Kommunen Hainburg, Obertshausen und Rodgau im Kreis Offenbach sowie der Kommunen Babenhausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Modautal, Münster, Ober-Ramstadt, Otzberg und Reinheim temporär und/oder dauerhaft betroffen. Das Stadtgebiet Dieburg im Kreis Darmstadt-Dieburg ist temporär durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der Bauwasserhaltung im Rahmen der Bauphase betroffen, eine unmittelbare Grundstücksinanspruchnahme ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Zum Vorhaben SPO, PLB Abschnitt Hessen-Mitte gehören außerdem folgende weiteren wesentlichen Bestandteile: • Kabelschutzrohre und LWL-Begleitkabel im Verlauf der Leitung • 4 Armaturengruppen in Babenhausen, Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode mit Betriebsanlagen und Zufahrten • Anschlussleitungen von den Armaturengruppen in Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial • Schutzeinrichtungen gegen Hochspannungsbeeinflussung • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung
Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon A26 Hafenpassage Hamburg, AS HH-Moorburg bis AS HH-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895
Die Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2019 in Auftragsverwaltung vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen, ab 01.01.2020 vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin), hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Hintergrund des Vorhabens ist der beabsichtigte Neubau der Bundesautobahn A 26 Hafenpassage Hamburg vom Autobahnkreuz (AK) Hamburg (HH) - Hafen an der A 7 bis zum Autobahndreieck (AD) Süderelbe an der A 1. Das vorliegend beantragte Vorhaben umfasst den zweiten Bauabschnitt der Hafenpassage. Mit der Beantragung verfolgt die Vorhabenträgerin auch die geplante Umbenennung von Anschlussstellen, weshalb in den Planunterlagen – anders als noch bei dem bereits im Verfahren befindlichen Abschnitt 6a (Verkehrseinheit VKE 7051) – u.a. die Bezeichnung AS HH-Moorburg (vormals HH-Hafen Süd) geführt wird. Gegenstand des Vorhabens ist die Fortführung des bereits beantragten ersten Bauabschnittes der A 26 Hafenpassage Hamburg (Abschnitt 6a, VKE 7051) auf einer Länge von rund 3.890 m (Abschnitt 6b, VKE 7052). Die Trasse des Abschnitts 6b soll östlich der AS HH-Moorburg (Abschnitt 6a) am Schnittpunkt mit dem Moorburger Hauptdeich bei Bau-km 1+950,000 beginnen, zunächst als Erddamm und später als Vorlandbrücke den Moorburger und den Drewer Hauptdeich queren und dabei in Teilen die Entwässerungsfelder Moorburg-Ost durchkreuzen. Im weiteren Verlauf sind mehrere Brückenbauwerke geplant, die mittig der über die Süderelbe vorgesehenen Schrägseilbrücke eine maximale Höhe von ca. 57,53 m erreichen. Östlich der Süderelbe soll die Trasse gleichfalls als Brückenbauwerk parallel zum Kattwykdamm und den Hafenbahngleisen bis zur geplanten AS HH-Hohe Schaar geführt werden. Der Planungsabschnitt soll südlich hiervon bei Bau-km 5+840,895 enden. Als Querschnitt soll auch im Abschnitt 6b der Regelquerschnitt (RQ) 31 mit vier Fahrstreifen sowie beidseitig einem Standstreifen zum Einsatz kommen. Die beantragten Planungen beinhalten diverse Maßnahmen an anderen Anlagen, wobei insbesondere auf den Umbau sowie die Teilstillegung der Entwässerungsfelder Moorburg-Ost, die Verlegung der Hauptdeichlinie des Moorburger Hauptdeiches (von Deich-km 9+800 bis km 10+785) sowie die Errichtung eines Verteilerkreises zur Abwicklung der Verkehre des nachgeordneten Netzes im Bereich der AS HH-Hohe Schaar hingewiesen wird. Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Für die Herstellung der Umweltmaßnahmen werden teilweise auch Flächen im Bezirk Bergedorf beansprucht.
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Altglascontainer Hafen
Hier können Sie das Altglas entsorgen. Und warum gibt es keinen Altglascontainer direkt im Ort? Aufgrund des Lärms. Tun Sie sich und anderen Reisenden sowie Anwohnern den Gefallen und entsorgen Sie Ihr Altglas am Hafen.
place Umweltdaten
/ Interessante Orte
arrow_right_alt
191 - 200 von 224 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 15 16 17 18 19
20
21 22 23 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP