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Icon Anbau von Zusatzfahrstreifen an der B 8 östlich Emskirchen
Gegenstand des Vorhabens ist der Anbau von Zusatzfahrstreifen an der B 8 zwischen der Überführung der Bahnlinie Fürth – Würzburg über die B 8 und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) von/nach Erlachskirchen in die B 8. Südlich der Überführung der Bahnlinie wird der vorgesehene Zusatzfahrstreifen zunächst durch eine Verbreiterung der Fahrbahn der B 8 nach Westen geschaffen. Zwischen der Einmündung der NEA 8 und Bräuersdorf erfolgt der Bau des Zusatzfahrstreifens durch eine Verbreiterung der Fahrbahn in östliche Richtung. Anschließend wird die B 8 für den vorgesehenen Zusatzfahrstreifen wieder nach Westen verbreitert. Südlich der Überführung der Bahnlinie ist ein gut 2 km langer Zusatzfahrstreifen bis südlich von Plankstatt in Fahrtrichtung Nürnberg vorgesehen. Daran schließt sich bis etwa auf Höhe des südlichen Ortsrandes von Bräuersdorf ein gut 1,5 km langer Zusatzfahrstreifen in Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch an. Im Zuge des Vorhabens werden die höhengleichen Einmündungen der GVS Emskirchen – B 8 („alte B 8“), der NEA 8 von/nach Hagenbüchach und der NEA 19 von/nach Dürrnbuch bzw. Bräuersdorf in die B 8 baulich umgestaltet. Die Verknüpfungen der genannten Straßen mit der B 8 werden als sogenannte teilplanfreie Knotenpunkte ausgebildet, d. h. die bezeichneten Straßen sind zukünftig über Verbindungsrampen mit der B 8 verbunden. Dies bedingt auch den Bau mehrerer neuer Brückenbauwerke. Der neu geplante Knotenpunkt B 8/NEA 8/GVS Emskirchen – B 8 kommt etwas südlich der derzeitigen Einmündungen der NEA 8 und der GVS Emskirchen – B 8 zu liegen. Dies bedingt auch bauliche Anpassungen an diesen beiden Straßen auf gewisser Länge. Die Verbindungsrampen zu beiden Straßen binden praktisch auf gleicher Höhe an die B 8 an. Der neu geplante Knotenpunkt B 8/NEA 19 beinhaltet demgegenüber zwei räumlich versetzt liegende Verbindungsrampen. Die Verbindungsrampe, über die aus Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch auf die NEA 19 abgefahren bzw. in Fahrtrichtung Nürnberg von dieser Straße auf die B 8 aufgefahren werden kann, kommt auf Höhe der derzeitigen Einmündungen der NEA 19 in die B 8 zu liegen. Die Verbindungsrampe, über die aus Fahrtrichtung Nürnberg auf die NEA 19 abgefahren bzw. in Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch von dieser Straße auf die B 8 aufgefahren werden kann, liegt hingegen östlich von Bräuersdorf. Sie wird dort mit Hilfe eines Kreisverkehrs außerhalb der Ortslage an die NEA 19 angebunden. Die Planung bedingt in gewissem Umfang auch bauliche Anpassungen an der NEA 19 im Umfeld der beiden Verbindungsrampen sowie an der GVS nach Erlachsmühle. Daneben ist abschnittsweise die Schaffung neuer Wegeverbindungen entlang der B 8 bzw. in deren Umgebung vorgesehen, etwa zwischen Bräuersdorf und Plankstatt östlich der B 8, westlich des an der NEA 19 liegenden Aussiedlerhofs sowie zwischen dem südlichen Ortsrand von Bräuersdorf und der GVS von/nach Erlachskirchen östlich der B 8. Die GVS Plankstatt – Brandhof wird zukünftig unter der B 8 hindurchgeführt, ohne dass die Straße an die B 8 angebunden wird. Es ist deshalb künftig nicht mehr möglich, von Plankstatt aus unmittelbar auf die B 8 auf- bzw. von dieser nach Plankstatt abzufahren. Die Planung sieht entlang der B 8 auf Höhe der Ortslage von Bräuersdorf eine gut 600 m lange Lärmschutzwand vor. Außerdem ist der Bau von mehreren neuen Regenrückhaltebecken entlang der B 8 bzw. in der Umgebung der neuen Verbindungsrampen zur NEA 19 geplant. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Gunzendorf und Emskirchen (Markt Emskirchen), Bräuersdorf (Gemeinde Hagenbüchach) und Laubendorf (Stadt Langenzenn) beansprucht. Daneben sind u. a. Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen auf mehreren vorhabensträgereigenen Flächen, die abseits des Bauvorhabens liegen, geplant.
Zuletzt aktualisiert: 05.01.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon 6-steifiger Ausbau des Streckenabschnittes zwischen den Talbrücken Marbach und Lützelbach, A 45
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat auf Antrag von Hessen Mobil Dillenburg das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau des Streckenabschnittes zwischen den Talbrücken Marbach und Lützelbach im Zuge der BAB 45 in der Gemarkung der Stadt Dillenburg, Lahn-Dill-Kreis, eingeleitet. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses unter Berücksichtigung der stetig steigenden Verkehrsbelastung sieht der Bundesverkehrswegeplan 2030 den 6-streifigen Ausbau der BAB 45 zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und dem Autobahnkreuz Gambach vor. Im vorliegenden Verfahren wird der rund 3,8 km lange Planungsabschnitt zwischen der Anschlussstelle Dillenburg bis hinter die bereits im Bau befindliche Talbrücke Lützelbach bei Dillenburg-Niederscheld behandelt. Im Rahmen der Maßnahme wird die BAB 45 in Fahrtrichtung Hanau von zwei auf drei Fahrstreifen ausgebaut. Die in Gegenrichtung bereits vorhandenen drei Fahrstreifen werden zudem grundhaft erneuert. Neben den Arbeiten an der Strecke wird der im Abschnitt in Fahrtrichtung Hanau befindliche Parkplatz "Am Gaulskopf" auf eine zukünftige Kapazität von jeweils 20 Stellplätzen für LKW und PKW erweitert und mit einer WC-Anlage ausgestattet. Wegen der geplanten Erweiterung der Autobahn sieht die Planung auch die Anordnung umfangreicher Lärmschutzanlagen entlang der Ortslage der Stadt Dillenburg zum Schutz der Anlieger gegen Verkehrslärm vor. Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 14,635 Mio. € und werden vom Bund getragen. Vom 06. Juni 2017 bis zum 05. Juli 2017 besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei er Stadtverwaltung Dillenburg einzusehen. Ferner können die Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 19. Juli 2017 die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2019
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Moorbahn Café
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Icon Auslegung des Plans für das Vorhaben „Weiterbau der TVO - Tangentialverbindung Ost" -
Mit der geplanten Maßnahme ist eine neue Straßenverbindung (Straße I. Ordnung) mit einem 4-streifigen Straßenquerschnitt von der Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide bis zur Märkischen Allee (B 158) / Straße Alt Friedrichsfelde (B1/B5) mit einer Länge von ca. 7,2 km vorgesehen. Die Trassierung der TVO orientiert sich in weiten Teilen am Verlauf der Bahn-strecke des Berliner Außenrings (BAR), führt weitestgehend durch unbebautes Gelände und quert das Waldgebiet der Wuhlheide. Dabei beginnt der Verlauf der TVO-Trasse im Süden im Anschluss an die Wilhelm-Spindler-Brücke. Nach Überquerung der Straße An der Wuhlheide verläuft die Trasse weiter Richtung Norden östlich der Bahnanlagen des BAR. Die TVO-Trasse orientiert sich südlich der Querung der Rudolf-Rühl-Allee am Gelände, überquert diese und die nachfolgende Bahntrasse östlich des Bahnhofs Wuhlheide, kreuzt die Köpenicker Straße und nähert sich danach wieder dem BAR an. Im Bereich der Pirolstraße/Lauchhammerstraße werden die Bahnanlagen des BAR gequert. Anschließend verläuft die TVO-Trasse Richtung Norden auf der Westseite des BAR und quert dabei unter anderem die Trasse der U-Bahn-Linie U 5. Kurz vor der Bundesstraße B1/B5 wird die Trasse parallel zur B1/B5 verschwenkt, quert erneut die Bahntrassen, um dann in die Märkische Allee (B 158) eingebunden zu wer-den. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen - den Straßenneubau von der Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide im Süden bis zur Märkischen Allee (B 158) / Alt Friedrichsfelde (B1/B5) im Norden, wobei sich die TVO-Trasse überwiegend am Verlauf der bestehenden Eisenbahntrasse des BAR orientiert, - Herstellung eines Brückenbauwerks und von mehreren Stützbauwerken zur Überführung der TVO-Trasse über den bestehenden Knotenpunkt Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide einschließlich der Herstellung von Rampenbauwerken (Teilplanfreier Knotenpunkt), - den Rückbau und Neubau des Knotenpunktes Märkischen Alle (B 158) / Alt Friedrichs- felde (B1/B5) einschließlich der Herstellung von Trogbauwerken, Teilbauwerken und Stützbauwerken für eine durchgehende Anbindung des künftigen Straßenverkehrs mit der Märkischen Alle (B 158) in der Nullebene, wobei im Teilplanfreien Knotenpunkt die Straße Alt Friedrichsfelde (B1/B5) in der unteren Ebene verläuft (Minusebene) und die Fußgänger und Radfahrer in der Plusebene geführt werden, - die Herstellung eines plangleichen Knotenpunktes zwischen der TVO-Trasse und der Köpenicker Straße (nordöstlich des S-Bahnhofs Wuhlheide), - die Herstellung von 4 Straßenüberführungen (SÜ) einschließlich der Herstellung von Stützbauwerken zur Überführung der TVO-Trasse über die Eisenbahntrassen sowie der U- Bahn Linie (U5), - die Herstellung von 4 Eisenbahnüberführungen (EÜ) einschließlich der Herstellung eines Troges und von Stützbauwerken zur Überführung der Eisenbahntrassen über den neu zu bauenden Straßenabschnitt, - die Herstellung von 5 Lärmschutzwänden im Verlauf der TVO-Trasse, die Herstellung einer Lärmschutzwand am BAR im Bereich eines Eisenbahnüberführungsbauwerks auf Höhe der Lauchhammerstraße und die Herstellung einer temporären Lärmschutz-wand für die Dauer der bauzeitlichen Umfahrung im Bereich der Straße Alt-Friedrichsfelde (B1/B5), - den Rückbau vorhandener Bebauung zur Realisierung des neu zu bauenden Straßenab- schnitts (48 Gebäude, davon 2 Wohngebäude) sowie zur Umsetzung von Landschafts- pflegerischen Maßnahmen (77 Gebäude, davon 3 Wohngebäude), - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen / Geh- und Radwege, - den Bau von Entwässerungsanlagen einschließlich des Neubaus von 4 Regenpumpwerken und von 3 Retentionsbodenfiltern, - den Rückbau bzw. die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen / Leitungen, - den Rückbau der Rudolf-Rühl-Alle (überwiegend) zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Anschluss zum Gelände der Berliner Parkeisenbahn, - die Berücksichtigung von Folgemaßnahmen BVG TRAM und an den Eisenbahntrassen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen sowie - die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) in- folge der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Zuletzt aktualisiert: 16.05.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon A 57 / 6-streifiger Ausbau im Ausbauabschnitt Kapellen
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den 6-streifigen Ausbau der A 57 in dem rd. 6,43 km langen Ausbauabschnitt „Kapellen“ zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Moers bzw. Bau-km 54+070 und der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Gartenstadt bzw. Bau-km 60+500 und hat dazu die Planfeststellung gem. §§ 17ff Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und 72ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) beantragt. Der Ausbauabschnitt schließt im Norden an den Ausbauabschnitt „Krefeld“ an, für den das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold bereits anhängig ist. Die erstellte Planung für den 6-streifigen Ausbau der A 57 in dem Abschnitt „Kapellen“ beinhal-tet u. a. - die teilweise Verlegung der Kreisstraße 3 (K 3 – Moerser Straße –) sowie das Brückenbau-werk, mit dem die A 57 über die verlegte K 3 geführt wird, - den Abriss und Neubau weiterer 4 Brücken, mit denen die A 57 über die Vennikelstraße, die Lauersforter Straße, die Straße „Klömpkenshof“, und die Wilhelm-Anlahr-Straße geführt wird, - den Entfall der Unterführung des Wirtschaftsweges „Krienshütte“, - die Anpassung der Rampenfahrbahnen der AS Moers-Kapellen, - die Teilverlegung des Moerskanals, - die Realisierung aktiven Lärmschutzes durch die Errichtung von Lärmschutzwänden über Längen von rd. 3,7 km auf der Westseite der A 57 und von rd. 4,0 km auf der Ostseite der A 57 in Höhen zwischen 2,5 m und 7,0 m, - die Realisierung weiteren aktiven Lärmschutzes durch den Verbau eines Fahrbahnbelages mit den Korrekturfaktoren - 2 dB(A) bis Bau-km 60+140 bzw. - 5 dB(A) bis Bau-km 60+500, d. h. mit Fahrbahnbelägen, die gegenüber dem Referenzwert des Standardbelages der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV –) um 2 dB(A) bzw. 5 dB(A) leiser sind, - über den aktiven Lärmschutz hinaus die grundsätzliche Anerkennung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes, - die Errichtung der Entwässerungsanlagen, - die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie - aller sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an Anlagen Dritter. Der Ausbauabschnitt erstreckt sich auf die Gebiete der Städte Krefeld und Moers. Ausschließlich für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen werden auch zur Stadt Neukirchen-Vluyn gehörende Flächen benötigt, die sich jedoch bereits im Eigentum des Vorhabenträgers befinden und insoweit keine Grundstücksbetroffenheiten Dritter zur Folge haben. Die geplanten Ausbaumaßnahmen in den Städten Moers und Krefeld sowie die dort vorgesehenen Kompen-sationsmaßnahmen erstrecken sich auf Grundstücke der Gemarkungen - Kapellen in der Stadt Moers, Flur 1, 3, 4, 6, 9 und 11, - Repelen in der Stadt Moers, Flur 55, sowie - Traar in der Stadt Krefeld, Flur 26, 52, 53, 54, 55, 67 und 68.
Zuletzt aktualisiert: 15.11.2022
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Icon Wesentliche Änderung einer Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge als ständige Anlage in 01998 Schipkau OT Klettwitz; Vorhaben-ID Süd- G02623
Die Firma DEKRA SE, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Meuro, Flur 1, Flurstücke 510 und 514 in der Gemarkung Klettwitz, Flur 6, Flurstücke 196, 164, 165 und 167, in der Gemarkung Hörlitz, Flur 1, Flurstücke 819, 854, 994, 821, 823 und 855 und in der Gemarkung Schipkau, Flur 2, Flurstücke 1561 und 1562 eine Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge als ständige Anlage wesentlich zu ändern. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage mit der Anlagennummer 10.17.1G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Test- und Technologiezentrums sowie den multifunktionalen Veranstaltungsort Lausitzring um weitere Teststrecken für automatisiertes und vernetztes bis hin zum autonomen Fahren von Fahrzeugen. Hierfür werden Straßen- und Streckenführungen nach Anforderungen der Automobilindustrie und in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und technischen Institutionen errichtet, um Raum zum Forschen und Testen verschiedener außerörtlicher Verkehrssituationen zu schaffen. Zu den geplanten baulichen Maßnahmen gehören: - die Errichtung von Verkehrsflächen, - die Errichtung neuer und Erweiterung beziehungsweise Vergrößerung vorhandener Versickerungsanlagen, - die Errichtung von Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwälle / Lärmschutzwand). Es liegen drei Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns vor. Beantragt wurden: - die Baufeldfreimachung durch Freischnitt der Straßenbegleitvegetation und die Baustelleneinrichtung auf dem Streckenabschnitt km 0+595 bis km 4+100, - das Abfräsen der Deckschicht, der Ausbau der Tragschicht sowie der Grundhafte Massenausbau auf dem Streckenabschnitt km 0+595 bis km 4+100, - die bedarfsgerechte Untergrundstabilisierung, die Streckenprofilierung, das Einbringen der Tragschicht sowie das Auftragen der Deckschicht auf dem Streckenabschnitt km 0+000 bis km 4+100. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist: - Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser. Im Rahmen des Vorhabens ist die Rodung von circa 34,5 h Wald vorgesehen. Das Vorhaben ist daher unter der Nr. 17.2.1X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einzuordnen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 1. Quartal 2025 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neubau PWC Zankschlag
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau der Parkplatzanlage mit WC (PWC-Anlage) Zankschlag. Die neue PWC-Anlage besteht aus zwei Teilanlagen, jeweils eine an der Richtungsfahrbahn Nürnberg und eine an der Richtungsfahrbahn Waidhaus der A 6. Diese beiden Teilanlagen kommen nach der Planung unweit östlich der Stelle, an der die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Kucha – Eismannsberg die A 6 kreuzt, zu liegen. Sie sind leicht versetzt zueinander geplant, d. h. die an der Richtungsfahrbahn Waidhaus geplante südliche Teilanlage liegt der anderen Teilanlage nicht direkt gegenüber, sondern befindet sich etwas östlich des Standorts der nördlichen Teilanlage. Die beiden Teilanlagen liegen wenigstens etwa 700 m nördlich der nächstgelegenen Ortschaft Wappeltshofen. Auf den beiden Teilanlagen sind jeweils 42 Lkw-Stellplätze, vier Stellplätze für Busse, Pkw mit Anhänger und Caravans, 29 Pkw-Stellplätze sowie ein 175 m langer Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransporte geplant. Die Pkw-Fahrgassen und -Parkstände werden so ausgestaltet, dass bei Bedarf auch Lkw auf den Pkw- und Busparkplätzen abgestellt werden können. Zur Reinigung des im Bereich der Fahrgassen und Parkplatzflächen der beiden Teilanlagen, der Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie des auf den Richtungsfahrbahnen der A 6 auf Höhe der beiden Teilanlagen anfallenden Niederschlagswassers sind unmittelbar westlich der nördlichen Teilanlage ein Absetzbecken sowie ein Retentionsbodenfilterbecken geplant. Das aus diesen Beckenanlagen abfließende Wasser wird über Leitungen und Entwässerungsgräben dem Rauwiesenbach zugeführt. An den der A 6 zugewandten Rändern der beiden Teilanlagen sind jeweils 4 m hohe Lärmschutzwälle geplant. Ein südlich der A 6 in gewissem Abstand grob parallel zu dieser verlaufender öffentlicher Feld- und Waldweg, der die GVS Kucha – Eismannsberg mit dem „Sollachweg“ verbindet, wird durch die südliche Teilanlage zum Teil überbaut; es ist deshalb vorgesehen, diesen Weg abschnittsweise um die Teilanlage herum zu verlegen. Die westlich der geplanten Teilanlagenstandorte liegende Unterführung der GVS Kucha – Eismannsberg unter der A 6 hindurch muss für einen Einfädelungsstreifen von der nördlichen Teilanlage in die A 6 einseitig verbreitert werden. Ebenso muss eine Unterführung östlich der Teilanlagenstandorte, mit der ein öffentlicher Feld- und Waldweg die A 6 unterquert, für eine Einfädelungsspur von der südlichen Teilanlage in die A 6 einseitig verbreitert werden. Die auf den beiden Teilanlagen geplanten WC-Gebäude sollen mit Hilfe einer bereits im Bereich der GVS Kucha – Eismannsberg verlaufenden Wasserleitung mit Frischwasser versorgt werden. Das in den WCs anfallende Schmutzwasser soll über im Bereich des abschnittsweise zu verlegenden öffentlichen Feld- und Waldwegs und der GVS neu zu bauende Schmutzwasserleitungen abgeleitet und am Ortsrand von Eismannsberg der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Eismannsberg, Stadt Altdorf b. Nürnberg, beansprucht. Eine solche Kompensationsmaßnahme ist außerdem auf einer bereits im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung befindlichen Fläche in der Gemarkung Rieden, Stadt Altdorf b. Nürnberg, geplant. Im Zuge des Vorhabens werden ferner entlang der A 6 existierende Parkplatzflächen in den Gemarkungen Pühlheim (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Rieden (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Eismannsberg (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Traunfeld (Markt Lauterhofen), Gebertshofen (Markt Lauterhofen), Poppberg (Gemeinde Birgland), Frechets-feld (Gemeinde Birgland), Schwend (Gemeinde Birgland), Ullersberg (Gemeinde Ursensol-len) und Götzendorf (Gemeinde Ursensollen) zurückgebaut.
Zuletzt aktualisiert: 23.05.2023
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Icon Deponie Brennberg; Planfeststellungsverfahren über die Errichtung einer DKI- Deponie in Burgau; Landkreis Günzburg; Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 72 ff. VwVfG
Planfeststellungsverfahren Deponie Brennberg (DKI) Allgemeine Vorhabensbeschreibung Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg in Burgau, Flur-Nummern 6027/1, 6027, 2275/1, 2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Gemeinde Burgau, Landkreis Günzburg. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das innerhalb der abgedichteten Deponiewanne anfallende Sickerwasser wird an der Deponiesohle gefasst, entsprechend der Deponieverordnung abgeleitet und nach einer Vorbehandlung in den Vorfluter Kammel abgeleitet. Hierfür stellt die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 19 Abs. 1WHG entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Für den Betrieb einer Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen auf der Deponie stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG. Für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH der KLING Gruppe plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau-, Abbruch-, und Sanierungstätigkeit sowie für den zukünftigen Recyclingbetrieb am Standort Aislingen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg erstreckt sich auf rund 5,8 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Sandabbaus Brennberg der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 1,0 Mio. m³. Das erwartete Ab-fallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 51.000 m³/a bzw. 65.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 15 bis 20 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt sechs Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Insbesondere folgende Fachgutachten hat die die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH im Rahmen ihres Antrags vorgelegt: • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung • Fachanlagenteil Ableitung Oberflächenwasser und Sickerwasser • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweis • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweise • Staubgutachten • Lärmgutachten • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Hydrologisches-geotechnisches Standortgutachten
Zuletzt aktualisiert: 10.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon MI Investitions GmbH, Errichtung und Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u...
Die MI Investitions GmbH, Theodor-Storm-Straße 4, 61350 Bad Homburg vor der Höhe, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung für das Rechenzentrum Data Center Campus Fritz-Klatte-Quartier (FKQ). Hierzu hat die MI Investitions GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Fall eines Stromausfalls ist bis Endausbau eine Notstromdieselmotorenanlage mit insgesamt 78 Notstromdieselmotoren (NDMA) vorgesehen. Dies entspricht einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis Endausbau in der Höhe von 521,3 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtvorhaben bis Endausbau wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Der Antrag auf Erteilung der ersten Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG umfasst im Wesentlichen - die abschließende Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, - die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft, insbesondere hinsichtlich des Eintrags von Luftschadstoffen, - die Baugenehmigung nach § 74 Hessische Bauordnung für alle im Bauantrag beschriebenen baulichen Anlagen, - vorbereitende Arbeiten zur Errichtung der beantragten NDMA inklusive Nebeneinrichtungen (wie Kraftstoffversorgung, Selektive Katalytische Reduktion inklusive Harnstoffversorgung). Die Kraftstoffversorgung für die 36 NDMA (35 Data Hall Generatoren und ein Hausgenerator) des Gebäude 1 soll über einen Abfüllplatz und 36 Kraftstoff-Lagertanks erfolgen. Jede NDMA verfügt zudem über einen Kraftstoff-Tagestank. Die Stickoxid-Reduktion der Data Hall Generatoren erfolgt mittels SCR (Selective Catalytic Reduction). Die dafür benötigte Harnstoffversorgung erfolgt über den gleichen Abfüllplatz, 1 Urea-Lagertank und 35 Harnstoff-Tagestanks. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Gesamtanlage im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur 1. Teilgenehmigung wird in den Fachbeiträgen der Endausbauzustand mit den NDMA der Gebäude 1 bis 3 berücksichtigt. Gegenstand des Antrages nach § 8a BImSchG auf Zulassung zum vorzeitigen Beginn sind die Erdarbeiten, die Errichtung der Fundamente und der Bodenplatte für die Abfüllfläche, NDMA und Schornsteine sowie die Aufstellung der NDMA, einschließlich der Funktionsprüfungen der Versorgungsanlagen für Diesel und Harnstoff. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.
Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Bahnstrecken 2571/ 2575 vom Bf Langerwehe über Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf (Planfeststellungsabschnitt 4); im Rahmen des Gesamtprojektes der Elektrifizierung der Euregiobahn
Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (Vorhabenträgerin) plant die Elektrifizierung der Bahnstrecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der Vorhabenträgerin nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojektes ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die jeweils in den Planunterlagen dargestellt sind. Die Elektrifizierung der Bahnstrecken 2571/ 2575 vom Bf Langerwehe über Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf stellt einen eigenen Planfeststellungsabschnitt dar (PFA 4). Diesbezüglich soll die Errichtung der Oberleitungsanlagen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen umfassen dabei: - die Strecke 2571 „Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf (a)“ - die Strecke 2575 „Bf Langerwehe (a) bis Bf Eschweiler-Weisweiler“ - inkl. der Durchfahrts- und Ausweichgleise in den Bahnhöfen Eschweiler-Weisweiler, Eschweiler-Talbahnhof und Eschweiler-Aue, - inkl. des Tunnels „Ulhaus“ auf der Strecke 2575 bis km 1,050 Im Rahmen dieser geplanten Elektrifizierung sollen insgesamt 226 Maste errichtet werden. Zur Minderung der Gefährdung der Bahnstrecken mit seinen geplanten Oberleitungsanlagen durch Windbruch (umstürzende Bäume) wurde ein „Ökologisches Bahntrassenmanagement“ entwickelt, das die Umgestaltung, Pflege und Entwicklung der Grünbereiche entlang der Gleistrasse in einem Streifen von jeweils 30 m beidseitig der Strecken vorsieht. Private Flächen sind von dem Bahntrassenmanagement im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens vorerst nicht betroffen. Einzelheiten zum Bahntrassenmanagement und den Planungen vor Ort sind den Planunterlagen zu entnehmen. Das geplante Vorhaben entfaltet Auswirkungen auf die Umwelt. U. a. ist eine Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt gegeben. Detaillierte Einzelheiten zu Auswirkungen sowie zu entsprechenden Kompensationsmaßnahmen können den Planunterlagen entnommen werden. Zur Durchführung des Bauvorhabens sind dauerhafte Inanspruchnahmen (Grunderwerb), dingliche Sicherungen sowie vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken Dritter erforderlich. Grunderwerb wird in der Stadt Eschweiler benötigt. Dingliche Sicherungen und vorübergehende Inanspruchnahmen sind in der Gemeinde Langerwehe vorgesehen. Aufgrund von u. a. Gründungsarbeiten der Maste muss während der Zeit der Baumaßnahmen vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden, wobei die Baumaßnahmen schrittweise über den Streckenverlauf durchgeführt werden. Zur Vermeidung von nächtlichen Störungen und von Lärmbelastungen an Wochenenden werden alle geräuschintensiven Arbeiten ausschließlich zwischen Montag und Freitag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt. Für die Dauer der Errichtung der Oberleitungsanlagen wird eine Bauzeit von etwa 80 Wochen angesetzt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2024
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