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2.076 Ergebnisse
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Icon Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Cottbus-Nord
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wurde durch die Vorhabensträgerin zurück gezogen. Es erfolgt keine weitere Gewässerbenutzung (Sümpfung). Der Antrag umfasst folgende Gewässerbenutzungen: - Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG) entlang bereits bestehender Sümpfungsbereiche in einer Höhe von max. 10 Mio. m³/a - Einleitung des gehobenen Grundwassers in Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) über die bereits bestehenden Einleitstellen im Nordgrabenableitungssystem – Grubenwasserableiter 2 sowie über die Einleitstellen im Nordrandschlauch Die Gewässerbenutzungen dienen der Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit der Uferböschungen während der Zeit der Flutung des Cottbuser Ostsee. Die Sümpfung wird sukzessive reduziert. Die Erlaubnis wurde vorsorglich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2030 beantragt, damit auch im Fall der Verzögerung der Flutung ein geregelter Ablauf der Wiedernutzbarmachung gewährleistet werden kann. Von den Auswirkungen des Vorhabens sind die Gebiete der Stadt Cottbus, des Amtes Peitz sowie der Gemeinde Neuhausen/Spree betroffen.
Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens ("RH1") am Freybach in Neukirchen b. Hl. Blut
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Zuletzt aktualisiert: 05.02.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Kiesabbauvorhaben in der Gemeinde Klein Rheide
Planfeststellung nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib von zwei Wasserflächen auf den Flurstücken 26, 27/2 und 43 (tw.) der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide (Erweiterung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 03. März 1194 zugelassenen Abbauvorhabens auf den Flurstücken 15, 16, 17, 18, 19, 20, 27/1 und 28 der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide sowie auf dem Flurstück 2/5 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Kropp) Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf den Flurstücken 26, 27/2 und 43 (tw.) der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 4,44 ha. Die verbleibenden Grundwasserseen werden eine Größe von ca. 0, 3 ha und ca. 0,6 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen
Zuletzt aktualisiert: 04.02.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Breeser See
Der Breeser See (auch: Breesensee oder Breesener See) liegt in der Sternberger Seenlandschaft östlich von Lohmen auf dem Gemeindegebiet von Zehna im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Unweit des Ostufers befindet sich der kleine Ort Klein Breesen. Der Flachwassersee ist maximal 950 Meter lang und 650 Meter breit. Das keilförmige Gewässer verjüngt sich nach Süden. Es liegt in einer sumpfigen Landschaft, die Umgebung des Sees ist seit 1974 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch diese Uferbeschaffenheit ist der See kaum zugänglich. Im Süden durchfließt die Bresenitz den See, um dann südwestlich in den Suckwitzer See zu münden. Der Quellsee wird durch kalkhaltiges Grundwasser gespeist. Der Breeser See geht auf eine Toteisform zurück, die während der letzten Weichseleiszeit entstand. Umfangreiche Kalkmudden lagerten sich ab. Nach einer Seespiegelabsenkung im 19. Jahrhundert wurden die Randbereiche als Grünland genutzt und Torf gestochen. Die Flächen um den See wurden zu DDR-Zeiten kaum noch genutzt. Ab den 1970er Jahren verschlechterte sich der Zustand des bis dahin oligotrophen Klarwassersees durch Nährstoffeinträge. Faulschlamm lagerte sich ab. Erst ab 1989 gab es wieder Klarwasserphasen. Im See wird seit Jahrhunderten mit Reusen und Zugnetzen gefischt.
Zuletzt aktualisiert: 22.03.1982
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 50,650. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 19.11.2021 eine Planung vom Oktober 2021 für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Zuletzt aktualisiert: 25.09.2025
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Icon Umbau der Illersohlschwelle bei Fluss-km 43,115 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 42,2 bis 43,3 in der Gemarkung Heimertingen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 43,115. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 18.12.2020 eine Planung vom Dezember 2020 für den Umbau der Sohlschwelle Heimertingen bei Fluss-km 43,115 in eine Sohlrampe und für die naturnahe Umgestaltung des rechten Vorlands im Bereich der Iller zwischen Fluss-km 43,300 und 42,200 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Zuletzt aktualisiert: 02.12.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Salziger See
Der Salzige See war einer der Mansfelder Seen südöstlich Eislebens, im heutigen Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Im frühen Mittelalter reichte deren Wasserfläche nur wenig unterbrochen von nah den Toren der Stadt Eisleben aus vom Faulen See über den Süßen See und den Salzigen See bis zu den Langenbogener Teichen. Seit der Trockenlegung sind der Bindersee und der Kernersee noch Wasser führender Flächenteil des ehemaligen Standgewässers. Die Fläche des Sees von ursprünglich 850 Hektar (rund 8,5 Quadratkilometer) ging in den Jahren 1892/93 rapide um 300 Hektar zurück. Mehr als 4 Meter seiner Tiefe verlor er allein im Sommer 1893. 30 Millionen Kubikmeter Seewasser versiegten in freigewordene unterirdische Gänge. Der Salzige See wurde trockengelegt, um eine Gefährdung des Bergbaus durch hereinbrechende Wassermassen auszuschließen. Seit Stilllegung des Bergbaues und Einstellung der Wasserhaltung in den 1970er Jahren stieg das Grundwasser wieder allmählich an und erreichte ab 1985 das Niveau der tiefsten Bereiche des ehemaligen Seebodens. Die vernässten Bereiche haben zu einzelnen Seeflächen geführt, die heute circa 15 Prozent der ehemaligen Seefläche bedecken. Seit 2012 bewahrt die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe mit 470 ha fast das gesamte Naturschutzgebiet "Salziger See".
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1994
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Dunger See
Der Dunger See ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Werderland. Er entstand in den Jahren 1977 bis 1979 durch Sandentnahme für den Bau des geplanten „Friedhofs an der Lesum“, der jedoch nie fertiggestellt wurde (heute befindet sich auf dem Gelände ein Golfplatz). Der Baggersee und das angrenzende Gelände stehen unter Naturschutz. Der See wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist eutroph. Der Name geht auf zwei Landgüter, die Große und Kleine Dunge zurück, die sich östlich und südöstlich des Sees befanden.
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/ See
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Icon Sprockfitz
Der Sprockfitz ist ein See etwa einen Kilometer nordwestlich des Ortes Feldberg in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Mit den umliegenden Wald- und Grünlandflächen ist der See seit 1957 als Naturschutzgebiet Sprockfitz ausgewiesen. Der See liegt je nach Wasserstand etwa 88,4 bis 94 m über NHN. Lange hielt man die schwankenden Wasserstände für mystisch. Erst in den 1990er Jahren gelang es im Auftrag des Nationalparkamtes Mecklenburg-Vorpommern der BONITO e.V., einer hydrografisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft, das Geheimnis zu lüften. Das Einzugsgebiet beträgt etwa 8 km². Den Zufluss bildet der nur zeitweise wasserführende Staugraben, der auf der Ackerfläche zwischen Lüttenhagen und Weitendorf aus Quellen entspringt. Bei wenig Niederschlag versickert der Staugraben schon hinter der Staugrabenbrücke (Bahnstrecke Thurow–Feldberg) im sandigen Untergrund. Trägt er 70 m³ Wasser am Tage in den Sprockfitz ein, hält dieser den Wasserstand; versiegt er, sinkt der Wasserstand um sechs Millimeter pro Tag, da der Sprockfitz an seiner tiefsten Stelle nur zwischen 1 und 2,5 Meter in das Grundwasser hineinragt und sein Becken sandig ist. Der Staugraben kann aber auch gemessene 11.700 m³ am Tage eintragen. Dies bedeutet dann eine drastische Erhöhung des Wasserstandes. Das Staugrabenwasser macht dann etwa 87,7 % des Gesamtwassereintrages aus. Der Rest kommt vom direkten Niederschlagseintrag und anderen Wassereinträgen. Da die extremen Wasserstandsschwankungen durch das Einsickern und Sammeln im Boden zeitlich zu den Niederschlagsereignissen stark verzögert sind, galt der Sprockfitz lange Zeit als mystischer See.
Zuletzt aktualisiert: 19.10.1967
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 15518 Briesen (Mark)- Reg.-Nr. G04822
Die Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15518 Briesen (Mark), Gemarkung Biegen, Flur 2, Flurstücke 77/1, 296 und 297 zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G04822). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V150 mit einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 244 m zuzüglich 3 m Fundamenterhöhung über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt 5,6 MW je Windkraftanlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurde ein Antrag auf Errichtung einer Löschwasserzisterne gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (Rüttelstopfsäulen vor Bauausführung des Windkraftanlagenfundamentes). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2024 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 03.04.2024
Icon UVP-Vorhaben
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