Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
2.019 Ergebnisse
2.019 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG: Verbandswasserwerk Gangelt GmbH, Wassergewinnungsanlage Niederbusch
Die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH, von-Siemens-Straße 4, 52511 Geilenkirchen hat gem. §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantragt. Weiter hat die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH Erdaufschlüsse gem. § 49 WHG im Rahmen dreier Erkundungsbohrungen angezeigt. Das Vorhaben dient der Erkundung der östlichen Erweiterung der Wassergewinnungsanlage. Die Erweiterung der Anlage erfolgt wegen der PFAS-Belastung des Grundwassers im bestehenden Einzugsgebiets. Beantragt wurde die Erlaubnis zur Entnahme von 70 m³/h, 1.680 m³/d, maximal 13.000 m³ Grundwasser und die Wiedereinleitung in die Vorflut. Angezeigt wurden folgende Bohrungen: - Erkundungsbohrung I (DN 125) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 420 - Erkundungsbohrung II (DN125) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 77 - Erkundungsbohrung III (DN250) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 77 Nach § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Grundwasserentnahme in einer Menge von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³ eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Dabei wird zunächst geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass bereits die Durchführung einer Vorprüfung nicht erforderlich ist, da erheblich negative Auswirkungen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete auszuschließen sind. Zum einen sind entsprechende Gebiete im Auswirkungsbereich nicht vorhanden und zum anderen erfolgt die Entnahme aus tieferen Grundwasserstockwerken, sodass sich Absenkungen nicht in den oberen Grundwasserleiter durchpausen. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Nr. 13.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Tiefbohrung zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dabei ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für eine Umweltverträglichkeit sind: Beim Brunnenbau kommen keine Boden- und wassergefährdende Baustoffe zum Einsatz. Darüber hinaus werden während der Bohrmaßnahmen nur Bohrspülzusätze verwendet, die keine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit verursachen oder fördern. Insgesamt ist das Austreten von Schadstoffen bei sachgemäßem Umgang unwahrscheinlich. Dennoch wird vorsichtshalber durch Auffangeinrichtungen (Geotextilvlies, Auffangwannen, Ölbindemittel) ein Eindringen ausgetretener Stoffe in den Boden wirksam verhindert. Der durch das Abschlussbauwerk resultierende dauerhafte Flächenverbrauch ist zu vernachlässigen. Die bau- und anlagebedingten Wirkungen in Form des Verlusts von Lebensräumen treten i. W. durch temporäre Flächeninanspruchnahme in geringem Ausmaß auf. Die temporär beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bau-arbeiten ordnungsgemäß wiederhergestellt und stehen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wieder zur Verfügung, sodass hierdurch keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Aufgrund der Lage der Bohransatzpunkte im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen mit einem Mindestabstand von ca. 100 m zur nächsten Bebauung ist keine Belästigung der Bevölkerung durch die Bohrarbeiten zu erwarten. Dauerhafte Beeinträchtigungen der Bevölkerung sind aufgrund der Entfernung ebenfalls auszuschließen. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird diese Feststellung hiermit bekannt gemacht und ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. 25.04.2024 gez. Heimbach Bezirksregierung Köln
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Neckarkanal Schwabenheim
Der Neckarkanal Schwabenheim ist eine 5,1 Kilometer lange künstliche Wasserstraße am Neckar. Er verläuft etwa vom Stauwehr Wieblingen in Heidelberg bis unterhalb der Schleuse Schwabenheim bei Ladenburg, nordöstlich und parallel zum Altneckar, von dem er durch einen Damm getrennt ist. Die Grenze zwischen den flussangrenzenden Stadtteilen und Gemeinden verläuft im alten Flussbett des Neckars. Daher liegt der Kanal in seiner gesamten Breite auf dem Gebiet von Neuenheim, Handschuhsheim und Dossenheim an der rechten Flussseite. Der Kanal wurde in den 1990er Jahren durch einen Umbau von einem Trapezprofil auf ein Rechteckprofil mit 38 Metern Breite für die Schifffahrt erweitert. Das Stauziel liegt bei 105,26 m ü. NN. Der Bau des deutlich oberhalb des Flussniveaus liegenden Kanals ließ den Grundwasserspiegel in der an seiner rechten Seite anliegenden Flur Neuenheimer Feld des Heidelberger Stadtteils Neuenheim ansteigen. Deshalb musste der 1914 dort an den Neckar angrenzende, begonnene, aber nur teilweise fertiggestellte neue Heidelberger Zentralfriedhof wieder aufgegeben werden, der im Zuge des Ersten Weltkrieges zum Soldatenfriedhof umgewidmet worden war. Auf dem Gelände liegt heute der Heidelberger Tiergarten.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Sohrbach
Der Sohrbach ist ein etwa 6,4 km langer, rechter Nebenfluss der Bobritzsch im sächsischen Erzgebirge. Auf aktuellen Karten entspringt der Bach in einem Wäldchen nur wenige hundert Meter südöstlich des Bobritzsch-Hilbersdorfer Ortsteils Sohra aus einem kleinen Teich, der etwa 466 m ü. NN liegt. In älteren Karten und in der Literatur wird die Quelle etwa 1,2 km südlicher gelegt und die Quellhöhe mit 493 m ü. NN angegeben. Wie nahezu alle Flüsse in diesem Gebiet verläuft er der Neigung der erzgebirgischen Pultscholle folgend und Sohra passierend zuerst Richtung NNW. Dann wendet er sich immer mehr Richtung Westen, speist mit seinem Wasser ein Freibad und mündet schließlich bei Niederbobritzsch in die Bobritzsch. "Fast fremdartig für das Erzgebirge" wird die Talgestalt beschrieben. Breite, vernässte Mulden, lokal durch kleine Torfinseln durchsetzt, wechseln mit Flachkuppen und kurzen, engen Tälern ab. Ursache ist der unterliegende Granit, dessen unterschiedliche Verwitterungsanfälligkeit hier die Morphologie bestimmt. Flach sitzende Grundwasserkörper sorgen auch in Trockenzeiten für ausreichend Wasserführung. 1931 wurde der Bachlauf reguliert.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Eppendorfer Moor
Das Naturschutzgebiet Eppendorfer Moor liegt zwischen der Alsterkrugchaussee und dem Flughafen Hamburg im Hamburger Stadtteil Groß Borstel an der Grenze zu Eppendorf. Mit einer Fläche von 26 Hektar ist es das viertkleinste Naturschutzgebiet der Hansestadt, jedoch das größte innerstädtische Moor Europas. Das Flachmoor (mit Hochmoorresten) entstand nach der letzten Eiszeit auf einer Flussterrasse und ist ein Rest der ehemals ausgedehnten feuchten Niederungen im Tal der Alster. Bis 1904 befand sich im Eppendorfer Moor ein Schießstand des Infanterie-Regiments Nr. 76, an den heute noch die gegenüber liegende Straße Kugelfang erinnert. Es steht seit 1982 unter Schutz und wurde im Januar 2015 von 15 auf 26 Hektar erweitert. Im Zentrum des Moores befindet sich eine große Wasserfläche, die von einem Birken-Erlenbruchwald umgeben ist. Diese Kernzone geht in einen Stieleichen-Birkenwald über. Ein weiterer Laubbaumgürtel trennt das Moor schließlich von der dichtbebauten städtischen Umgebung und den vielbefahrenen Straßen. Das Schutzgebiet beherbergt 320 Pflanzenarten, davon 35 Arten von Moosen (1909 waren es noch 140 Arten) und 20 Baumarten. Im Moor wachsen Schilfröhricht, Schlankseggenried, Glocken-Heide, Weidengebüsch und Faulbäume. Hier vorkommende gefährdete Arten sind zum Beispiel das Sumpf-Blutauge, der Straußblütige Gilbweiderich und Gagelstrauch. Die häufigsten Vögel sind Zaunkönig, Kohlmeise, Amsel, Rotkehlchen, Zilpzalp und Mönchsgrasmücke. Reviertreu sind seit 1998 Grauschnäpper, Kleiber, Sumpfmeise und Mäusebussard, seit 1999 auch der Zwergtaucher. In den 1990er Jahren, als viele abgestorbene Birken vorhanden waren, brütete hier auch der Kleinspecht, und in einigen Jahren bestand Brutverdacht für die Nachtigall. Beobachtet wurden auch die Misteldrossel sowie Fledermäuse. 1990 kamen im Eppendorfer Moor 641 Schmetterlingsarten vor, 78 davon sind in der Roten Liste der gefährdeten Arten verzeichnet. Nicht nur heute ist das Moor dem Einfluss des Menschen ausgesetzt: Umweltgifte, Verkehrslärm, Nutzung als Erholungs- und Freizeitgebiet. Schon im Mittelalter wurden im Rahmen zunehmender Urbanisierung biologisch wertvolle Flächen zur Bebauung oder landwirtschaftlichen Nutzung entwässert und abgetorft. Als 1862 der Schießstand in das Eppendorfer Moor verlegt wurde, hat man das Gebiet in Teilen entwässert und in dem bis dahin baumfreien Moor Gehölze angesiedelt. Bis 1945 entwickelte sich daraus ein mit Weiden und Erlen durchsetzter Birkenwald, der in den Nachkriegsjahren aufgrund von Brennstoffarmut fast vollständig abgeholzt wurde. Dadurch konnte eine Vielzahl der ehemaligen Moor-spezifischen Flora und Fauna zurückkehren. Jedoch wurde 1948 bis 1950 aufgeforstet, um eine bevorstehende Auffüllung mit Bauschutt zu verhindern, und später beim Bau der Alsterkrugchaussee das Grundwasser abgesenkt. Dadurch verschwanden die meisten der Licht und Feuchtigkeit liebenden Pflanzen und Tiere erneut. Rückschlüsse auf die Zerstörung des Moores lassen detaillierte Landschaftsbeschreibungen von Karl Höller (1914) zu, der das Landschaftsbild des frühen 20. Jahrhunderts beschreibt. Er berichtet über das zu diesem Zeitpunkt von einem Birken-, Weidenwald bestandene Moor: „so ist der Stadterweiterung (seit ca.1867, Anmerk. Verfasser) das früher in nassen Jahren kaum passierbare und an interessanten Pflanzen so reiche Eppendorfer Moor zum Opfer gefallen, denn was jetzt nach der Tieferlegung des Abflußgrabens noch nach geblieben ist, verdient kaum noch den Namen eines Moores und von seiner Pflanzenwelt ist vor allem seit der Freigabe des Schießstandes und der dadurch hervorgerufenen Völkerwanderung dahin kaum noch etwas vorhanden. Ja gewiß, Schilf, Binsen und Heidekraut sind noch da, aber die verschiedenen prächtigen Orchideen von früher habe ich nicht mehr finden können, und wie lange die zierliche Sumpfährenlilie sich noch halten wird, ist wohl auch halb entschieden“. Um das Moor kümmert sich neben der Stadt Hamburg auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Da das Gebiet keinen Anschluss mehr an seine natürliche Wasserversorgung hat, ist es in Trockenperioden bedroht. Die Moorfläche muss daher künstlich vom Aufwuchs von Sträuchern und Bäumen freigehalten werden. Im Waldgürtel breiten sich Himbeeren und Brombeeren aus, die durch Trockenheit und Nährstoffeintrag gefördert werden. Hinzu kommen Neophyten wie der Japanische Staudenknöterich und das kleine Springkraut. Die spezifische Moorvegetation lässt sich im Eppendorfer Moor nur noch durch gezielte Schutzmaßnahmen erhalten. Eine Wiederherstellung der ehemals artenreichen Biotoptypen ist aufgrund der durch die Wasserabsenkung inzwischen mineralisierten Moorböden sowie die veränderte pH-Werte- und Nährstoffsituation erschwert. Der Naturschutz konzentriert sich deshalb auf den Erhalt der heutigen Biotope.
Zuletzt aktualisiert: 30.12.2014
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Bechtheimer Kanal,Teichgraben
Der Bechtheimer Kanal (auch Wedelbach) ist ein etwa 30 km langes Bachsystem im östlichen Rheinhessen. Er entsteht als Teichgraben aus den Gräben rund um Dittelsheim-Heßloch. Von dort aus fließt er in östliche Richtung nach Alsheim. Kurz vor Alsheim passiert er die Weißmühle und tritt dann in den Oberrheingraben ein. Ab hier hat das Gewässer ein geringeres Gefälle, fließt dadurch langsamer und ist deswegen auch breiter. Ab Alsheim heißt das Gewässer nun Bechtheimer Kanal (obwohl es zumindest heute keine Gewässerverbindung mehr nach Bechtheim gibt) und fließt in nördliche Richtung nach Guntersblum. Hinter Guntersblum knickt der Bechtheimer Kanal in nordöstliche Richtung ab in Richtung zum Rhein. Gegenüber dem Naturschutzgebiet Kühkopf wird das Wasser des Bechtheimer Kanals über das Guntersblumer Pumpwerk in den Rhein geleitet. Bei Rheinhochwasser wurde das Wasser des Kanals im Oberrheingraben häufig zurückgestaut und es kam zu Überschwemmungen im Hinterland. Auch wurde der Kanal oft als Abwassergraben genutzt. Das Gewässer wurde erstmals 1586 als Wedelgraben schriftlich erwähnt. Das mittelhochdeutsche Wort *wedel bedeutet „durchwatbare Stelle“. Seit 2007 sind der Bechtheimer Kanal und sein Einzugsgebiet von einem Projekt zur Rückverlegung der Deichlinie betroffen. Ziel der Maßnahme ist eine Ausweitung der Hochwasserrückhalteflächen des Rheins um 188 Hektar mit einem Rückhaltevolumen von etwa 6,9 Millionen Kubikmetern bei einem 200-jährlichen Hochwasser. Nachdem der Raumordnerische Entscheid vorlag, wurden erste Untersuchungen im Raum vorgenommen (z. B. Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit, Grundwassersituation, Überlegungen zum Ankauf von Grundstücken usw.). Dies alles führte zu massiven Einwendungen der Ortsgemeinde Guntersblum, der Naturschutzverbände sowie der Landwirtschaft. Daher sollte die Einbeziehung der Deichrückverlegung Bechtheimer Kanal sowie des Reserveraumes für Extremhochwasser Guntersblum – Eich in das Hochwasserschutzkonzept von Rheinland-Pfalz in Form eines möglichst offenen Planungsprozesses erfolgen. Dafür wurde von 2008 bis 2011 ein Moderationsverfahren durchgeführt, das einen Konsens zwischen den Beteiligten herstellen sollte. Nach Abschluss der Moderation wurde in einem ersten Schritt der Rheinhauptdeich zwischen Fischsee und Mausmeer ausgebaut.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Mordgrundbach
Der Mordgrundbach (auch Mordgrundwasser oder Stechgrundbach genannt) ist ein Nebenfluss der Elbe im Osten von Dresden.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Sondernach
Die Sondernach oder Sondernacher Ach ist ein etwa 840 m langer, westlicher und rechter Zufluss der Schmiech im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis. Seine relativ kurze oberirdische Fließstrecke ist Teil eines weitaus größeren Karstgrundwasserleiters der Mittleren Flächenalb.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Erpf
Die Erpf ist ein linker Zufluss der Lauchert in Baden-Württemberg.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Strom
Der Strom ist ein ca. 25 Kilometer langer Nebenfluss der Ucker in Brandenburg, durch Wasserbaumaßnahmen heutzutage strenggenommen ein indirekter Zufluss. Sein Quellgebiet sind die Boizenburger Seen. Durch eine Scheitelhaltung bildet ein gemeinsames Einzugsgebiet mit dem Lychener Gewässer.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Lychener Gewässer
Das Lychener Gewässer im Norden des Bundeslandes Brandenburg ist ein Nebenfluss der Havel und eine Zweigstrecke der Oberen Havel-Wasserstraße (OHW). Als Bundeswasserstraße ist es 8,17 km lang, als hydrografisch definierter Wasserlauf jedoch 33,9 km. Der Abschnitt vom Himmelpforter Haussee stromauf bis zum Großen Lychensee heißt Woblitz, der Abschnitt vom Lychener Oberpfuhl bis zum Großen Küstrinsee in alten Messtischblättern Küstrinchener Bach, der von diesem langgestreckten See bis zum Großen Baberowsee Schleusengraben und oberhalb des Großen Warthesees Beetgraben.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
1931 - 1940 von 2.019 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 190 191 192 193
194
195 196 197 198 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP