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public Hydrogeologische Karte Sambia (HYGMAP ZAMBIA), Südprovinz - "Lusitu Catchment" 1:100.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias, Blatt "Lusitu Catchment" im Maßstab 1:100.000. Die Karteninhalte setzen sich wie folgt zusammen: - Topographie; Administrative Grenzen, Verkehr, Siedlungen, Gesundheitscenter, Schulen, Relief und Gewässersystem mit Feuchtgebieten - Oberflächenwassereinzugsgebiete - Grundwassergleichen und -richtung - Aquifere - Lithologie und geologische Strukturen - Bohrlöcher, Brunnen und Quellen - Nebenkarte: Niederschlag - Indexkarte: existierende Hydrogeologische Karten der Südprovinz Sambias (Maßstab 1:100,000) Hinweis: Zusätzlich stehen 3 weitere hydrogeologische Karten der Südprovinz im Maßstab 1:250.000 und eine Karte im Maßstab 1:100.000 sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Die gedruckte Version ist nur im Gesamtpaket (4 Karten mit 2 Beiheften) erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2021
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public Hydrogeologische Karte Sambia (HYGMAP ZAMBIA), Südprovinz - "Southern Kariba Lake and Kalomo" 1:250.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias, Blatt "Southern Kariba Lake and Kalomo" im Maßstab 1:250.000. Die Karteninhalte setzen sich wie folgt zusammen: - Topographie; Administrative Grenzen, Verkehr, Siedlungen, Gesundheitscenter, Schulen, Relief und Gewässersystem mit Feuchtgebieten - Oberflächenwassereinzugsgebiete - Grundwassergleichen und -richtung - Aquifere - Lithologie und geologische Strukturen - Bohrlöcher, Brunnen und Quellen - Nebenkarte: Niederschlag - Indexkarte: existierende Hydrogeologische Karten der Südprovinz Sambias (Maßstab 1:100,000) Hinweis: Zusätzlich stehen 2 weitere hydrogeologische Karten der Südprovinz im Maßstab 1:250.000 und eine Karte im Maßstab 1:100.000 sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Die gedruckte Version ist nur im Gesamtpaket (4 Karten mit 2 Beiheften) erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2021
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public Hydrogeologische Karte Sambia (HYGMAP ZAMBIA), Südprovinz - "Northern Kariba Lake and Kafue Gorge" 1:250.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias, Blatt "Northern Kariba Lake and Kafue Gorge" im Maßstab 1:250.000. Die Karteninhalte setzen sich wie folgt zusammen: - Topographie; Administrative Grenzen, Verkehr, Siedlungen, Gesundheitscenter, Schulen, Relief und Gewässersystem mit Feuchtgebieten - Oberflächenwassereinzugsgebiete - Grundwassergleichen und -richtung - Aquifere - Lithologie und geologische Strukturen - Bohrlöcher, Brunnen und Quellen - Nebenkarte: Niederschlag - Indexkarte: existierende Hydrogeologische Karten der Südprovinz Sambias (Maßstab 1:100,000) Hinweis: Zusätzlich stehen 2 weitere hydrogeologische Karten der Südprovinz im Maßstab 1:250.000 und eine Karte im Maßstab 1:100.000 sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Die gedruckte Version ist nur im Gesamtpaket (4 Karten mit 2 Beiheften) erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2021
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public Hydrogeologische Karte Sambia (HYGMAP ZAMBIA), Südprovinz - "Kafue Flats and Southern Tributaries" 1:250.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias, Blatt "Kafue Flats and Southern Tributaries" im Maßstab 1:250.000. Die Karteninhalte setzen sich wie folgt zusammen: - Topographie; Administrative Grenzen, Verkehr, Siedlungen, Gesundheitscenter, Schulen, Relief und Gewässersystem mit Feuchtgebieten - Oberflächenwassereinzugsgebiete - Grundwassergleichen und -richtung - Aquifere - Lithologie und geologische Strukturen - Bohrlöcher, Brunnen und Quellen - Nebenkarte: Niederschlag - Indexkarte: existierende Hydrogeologische Karten der Südprovinz Sambias (Maßstab 1:100,000) Hinweis: Zusätzlich stehen 2 weitere hydrogeologische Karten der Südprovinz im Maßstab 1:250.000 und eine Karte im Maßstab 1:100.000 sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Die gedruckte Version ist nur im Gesamtpaket (4 Karten mit 2 Beiheften) erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2021
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Icon Erlenbrunnenbach
Der Erlenbrunnenbach ist ein 5,7 km langer rechter Zufluss der Blies im östlichen Saarland, der ehemals in die Blies mündete. Wegen der Grundwasserentnahme für die Stadt Neunkirchen (Saar) versiegt der Bach seit dem 20. Jahrhundert nach etwa 2,2 km und erreicht seinen Unterlauf nicht mehr. Im 16. Jahrhundert wurde der Unterlauf des Baches Enbach genannt. Im 20. Jahrhundert wurde der Bach als Erlenbrunner- oder Mutterbach bezeichnet. Im Einzugsbereich des Baches liegen Furpach, Neunkirchen-Kohlhof und Ludwigsthal.
place Umweltdaten
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Icon Erweiterung des Holcim-Steinbruchs "Kollenbach II" um die Flächen "Königkamp" und "Vellern-Süd" in Beckum
Die Firma Holcim WestZement GmbH, Werk Beckum-Kollenbach, Am Kollenbach 27, 59269 Beckum hat bei mir für die Abgrabung von Kalkstein im Grundwasser in den Erweiterungsflächen "Königkamp“ und „Vellern-Süd" des „Steinbruchs Kollenbach II“ in Beckum mit der anschließenden Herrichtung verschiedener Gewässer in der Stadt Beckum, Gemarkung Beckum, Flur 14, Flurstücke 12, 18, 84-89, Flur 162, Flurstücke 5, 6, 19-22, 60, 61, 63, 64, 80-82, 102, 128 am 17.05.2022 die Feststellung des Planes mit Festlegung von Anforderungen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 68 WHG* in Verbindung mit dem LWG*, dem UVPG* sowie dem UVPG NRW* beantragt. Die Planunterlagen zum beantragten und nachstehend beschriebenen Vorhaben werden hiermit öffentlich ausgelegt: Die Holcim WestZement GmbH besitzt den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 25.11.2004, zuletzt geändert am 15.01.2018, für die Abgrabung von Kalkstein im Steinbruch „Kollenbach“. Dieser besteht aus dem Abschnitt „Kollenbach I“, der bereits ausgebeutet ist, sowie dem Abschnitt „Kollenbach II“, der sich aktuell im Abbau befindet. Zur weiteren ausreichenden Versorgung des angegliederten Zementwerks der Fa. Holcim mit Kalkstein soll der Steinbruch „Kollenbach II“ im Norden/Nordosten um die beiden Abbauflächen „Königkamp“ und „Vellern-Süd“ mit zusammen 42,5 ha erweitert werden: Diese Abbauflächen umfassen 22,3 ha bzw. 20,2 ha, erreicht werden maximale Abbautiefen von 29 m bzw. 35 m, die Abbaumächtigkeiten des Kalksteins liegen zwischen 10 und 25 m. Das gewinnbare Kalksteinvolumen beträgt rd. 10,3 Mio. m³; nicht verwertbares Gestein, sogenannter Abraum, liegt in einem Volumen von rd. 0,77 Mio. m³ vor. Die Kalksteinentnahme erfolgt im Trockenabbau mittels Hydraulikbagger, was die Sümpfung des Geländes durch Abpumpen von Grund- und Oberflächenwasser erfordert. Die hiermit verbundene Grundwasserabsenkung ist in ihrer Wirkung über den Steinbruch hinaus räumlich eng begrenzt. Zur Ableitung des Sümpfungswassers sollen die vorhandenen Gräben, Leitungen, Teiche und Gewässer genutzt werden, die auch für den Steinbruch „Kollenbach II“ verwendet werden. Der Abtransport des gebrochenen Kalksteinmaterials aus dem Steinbruch findet auf werkseigenen Straßen statt. Über Fachgutachten wird der Nachweis eines ausreichenden Schutzes vor Schall- und Staubimmissionen erbracht. Da die zusätzlichen Abgrabungsflächen der Erweiterungen "Königkamp“ und „Vellern-Süd" eine Fläche von 25 ha in Summe überschreiten, erfordert das anstehende wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Kalksteinabbau zwingend die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (nach UVPG*, Anlage 1, Ziff. 2.1.1). Nach Abschluss der Abbautätigkeit soll das Gebiet den Zielen und Zwecken des Naturschutzes sowie der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Rekultivierung besteht schwerpunktmäßig aus einem größeren Stillgewässer in den bereits genehmigten Abbaubereichen „Kollenbach I und II“ sowie einem kleineren Grundwassersee im Abgrabungsbereich „Vellern-Süd“. Diese Gewässer werden in unterschiedlicher Art ergänzt um Tief- und Flachwasserzonen, Hecken, Feldgehölze, Sukzessionsflächen mit teils feuchten Hochstaudenfluren bzw. Vorwaldstadien und Steilhängen. Weiter sind in Teilbereichen zukünftig wieder landwirtschaftliche Flächen und Extensivgrünland vorgesehen. Die Rekultivierung folgt dem abschnittsweisen Abbau, auch werden partiell Ausgleichsmaßnahmen dem Eingriff vorgezogen. Die Gesamtmaßnahme erfordert weiter die Umlegung eines Wirtschaftswegs und den Rückbau einer Hofstelle, die sich im Eigentum der Antragstellerin befindet. Die Abbautätigkeit wird sich durch die Hinzunahme der Erweiterungsgebiete „Königkamp“ und „Vellern-Süd“ um rd. 18 Jahre verlängern. Weiter soll ein bereits zum Abbau genehmigtes Flurstück im Erweiterungsgebiet „Königkamp“ in die Gesamtrekultivierungsplanung einbezogen werden. Die Fa. Holcim plant die Fortsetzung ihres Kalksteinabbaus in den Erweiterungsgebieten ab dem Jahr 2022 bzw. 2023.
Zuletzt aktualisiert: 24.06.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Abs. 2a sowie § 57a BBergG i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG zum Änderungsvorhaben Teilfeld Mühlrose im Braunkohlentagebau Nochten
Die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) beabsichtigt, das Abbaugebiet 1 des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zu erweitern. Der aktive Tagebaubetrieb geht inklusive der erforderlichen Prozessschritte und -linien sukzessive vom Abbaugebiet 1 in das Teilfeld Mühlrose über. Hierbei bezieht sich die Inanspruchnahme im Wesentlichen auf das unverritzte Gelände südöstlich der Ortschaft Mulkwitz. Sie bezieht sich zudem auf Kohlevorräte, die sich im Bereich des Randböschungssystems des Abbaugebietes 1 befinden und durch die Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zugänglich werden. Neben der Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose sind auch Änderungen der Bergbaufolgelandschaft in Teilen des Abbaugebietes 1 des Tagebaus Nochten Gegenstand des Verfahrens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt die Braunkohlegewinnung im Tagebau Nochten auf der Grundlage des „Fakultativen Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Nochten 1994 bis Auslauf“, zugelassen mit Bescheid des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 25. Februar 1994, geändert durch Bescheide des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 11. April 1994, 14. August 1996 und 19. Juli 1999 sowie den auf dieser Zulassung basierenden zugelassenen Haupt- und Sonderbetriebsplänen. Der aktive Teil des Tagebaus Nochten befindet sich derzeit südwestlich der Stadt Weißwasser und entwickelt sich im Parallelabbau in nordwestliche Richtung. Ab Höhe Trebendorf wird der Tagebau im Schwenkabbau, entgegen dem Uhrzeigersinn, fortgeführt und erreicht anschließend den westlichen Abschnitt der Abbaugrenze des Abbaugebietes 1. Das Teilfeld Mühlrose befindet sich südwestlich des Abbaugebietes 1 und umfasst mit der Landinanspruchnahme und den Randflächen eine ca. 562 ha große Fläche westlich von Weißwasser und südöstlich von Spremberg. Die Gewinnung im Teilfeld Mühlrose erfolgt aus dem Abbaugebiet 1 heraus und stellt nahtlos die Fortsetzung des Abbaugebietes 1 dar. Die Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose einschließlich der Randböschungen des Abbaugebietes 1 dient der anteiligen Kohleversorgung der Kraftwerke Boxberg, Schwarze Pumpe sowie der Kohleveredlungsanlage Schwarze Pumpe. Insbesondere wird die Braunkohle in den Kraftwerken zum Zwecke der Energieerzeugung verstromt. Gegenstand des Änderungsvorhabens sind folgende Tätigkeiten: • Erweiterung des Abbaugebietes 1 des Tagebaues Nochten um das Teilfeld Mühlrose, • Gewinnung von ca. 110 Mio. t Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose bis zur Beendigung des Tagebaubetriebes in 2038, • Gewinnung des Rohstoffes im Schwenkabbau entgegen des Uhrzeigersinns und anschließend in kombiniertem Schwenk- und Parallelabbau, • Förderung des Abraums durch zwei Fördersysteme, einen Abraumbandbetrieb für die oberflächennahen Schichten und einen Abraumförderbrückenbetrieb für die Freilegung des Kohleflözes mit der Abraumförderbrücke, vorbereitende Maßnahmen und Tätigkeiten zur Vorfeldfreimachung, • Niederbringen von Erkundungs- und Entwässerungsbohrungen im Vorfeld des Tagebaus, • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Grundwasserabsenkung, • Errichtung von Immissionsschutzbauwerken sowie Veränderung von betriebsnotwendigen Einrichtungen, • Weiterbetrieb von Anlagen zur Grundwasserreinigung und Einleitung von gereinigtem Grundwasser in Vorfluter, • Weiterführung der Stützwasserversorgung von Schutzgebieten, • Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft im Teilfeld Mühlrose und Änderung der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft in einem Teilbereich des Abbaugebietes 1 durch landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Wiedernutzbarmachung, • Herstellung eines Bergbaufolgesees mit einer Größe von ca. 2.000 ha in der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus nach Beendigung der Gewinnung, • Flutung des Bergbaufolgesees und dessen Anbindung an das Gewässernetz in etwa bis zum Jahr 2072. Das Vorhaben befindet sich in den im Betreff genannten Gemeinden im Landkreis Görlitz. Das Vorhaben wird sich in diesen Gemeinden und darüber hinaus in den Gemeinden Groß Düben und Weißkeißel im Landkreis Görlitz, in der Gemeinde Spreetal im Landkreis Bautzen sowie in der Gemeinde Felixsee und der Stadt Spremberg im Landkreis Spree-Neiße des Landes Brandenburg auch indirekt auswirken (z.B. Immissionen, Grundwasserwiederanstieg).
Zuletzt aktualisiert: 06.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim, Anträge der Deutsche Flussspat GmbH vom 09.09.2025 und 12.09.2025 auf
Die Deutsche Flussspat GmbH (DFG), 75177 Pforzheim, beabsichtigt den Gewinnungsbetrieb des Bergwerkes „Grube Käfersteige“ im Stadtkreis Pforzheim auf der Gemarkung Würm wiederaufzunehmen. Bei der Grube handelt es sich um ein ehemaliges Fluss- und Schwerspat-Bergwerk, welches 1999 fachgerecht verschlossen und aus der Bergaufsicht entlassen wurde. (1) Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes geplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz b) Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz c) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG) d) Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen: - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht. (2) Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. Beantragt wird die Erteilung der a) wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige. b) wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe. c) wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und auf-bereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“. Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans. Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Zulassungsbehörde für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan und für die wasserrechtlichen Zulassungen.
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Erweiterung der Kiesgrube Groß-Rohrheim Abbauabschnitte II und III der Firma Alois Omlor GmbH" in Groß-Rohrheim
Die Alois Omlor GmbH beantragte mit Schreiben vom 16. Mai 2023 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Groß-Rohrheim auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzte Flächen um ca. 18,33 ha sowie die Vertiefung von Teilen der bestehenden Abbaufläche und Änderung der Rekultivierung. Es entsteht im Zuge der Abbautätigkeit ein Gewässer. Die Erweiterung schließt an die bestehenden Abbauflächen in südöstlicher Richtung in der Gemarkung Groß-Rohrheim, Flur 4 Flurstücke Nr. 18, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 34/1 (teilweise), Nr. 37 (teilweise), Nr. 38 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise), Nr. 47/2, Nr. 48, Nr. 54, Nr. 56, Nr. 57, Nr. 58 an. Die bestehende Kiesgrube in der Gemarkung Groß-Rohrheim wird auf Flur 4, Flurstücke Nr. 39/1 (teilweise), Nr. 39/2 (teilweise), Nr. 39/3 (teilweise), Nr. 40/1 (teilweise), Nr. 40/2 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise) und Flur 5, Flurstücke Nr. 11/4 (teilweise) und Flur 6 21/2 geändert. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: • Die Herstellung eines Gewässers (Erweiterung des bestehenden Abgrabungsgewässers) von ca. 14,75 ha mit einer maximalen Wassertiefe von 60 m im Zuge des Sand- und Kiesabbaus, • die Vertiefung von Teilen des bestehenden Gewässers auf eine maximale Wassertiefe von 60 m im Zuge der Vergrößerung der Abbautiefe, • die Rohstoffgewinnung mittels Saugbagger entsprechend der bisherigen Abbauweise im Nassabbau in der Erweiterungsfläche und in Teilen des bestehenden Gewässers bis zu einer Endtiefe von maximal 29 m ü. NHM (entspricht 60 m Wassertiefe), • die Aufbereitung und Lagerung des gewonnenen Materials entsprechend der bisherigen Weise, somit Weiternutzung der bestehenden Aufbereitungsanlage, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager für den Planungszeitraum, • die maximale Abbauleistung (Output) von bis zu 450.000 t Rohstoff (Sand und Kies) jährlich, • die Änderung der bestehenden Rekultivierungsplanung. Die Erweiterung der Abbaufläche stellt einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 WHG dar. Der beantragte Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 WHG einer Zulassung über ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht die UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Eine sog. Vorprüfung, also die Feststellung durch die Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 UVPG, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wurde nicht durchgeführt, da der Vorhabenträger bereits die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, da vom Vorhabenträger ein UVP-Bericht vorgelegt wurde. In dem Planfeststellungsverfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Entscheidungen wie unter anderem die Zulassung eines naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 15 BNatSchG sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.1 - Grundwasser zuständig.
Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme; Süd-G03824
Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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