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Vogelschutzgebiet Gustavsee
Der Gustavsee ist ein unter Naturschutz stehender See in der unterfränkischen Gemeinde Karlstein am Main (Landkreis Aschaffenburg). Er liegt fast am westlichsten Punkt Bayerns und entstand aus der Zeche Gustav, die sich nach ihrer Stilllegung mit Grundwasser füllte. Heute gilt der Gustavsee als einer der wichtigsten Rast- und Überwinterungsplätze für Wasservögel im nordbayerischen Raum.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib einer Wasserfläche auf den Flurstücken 31 der Flur 2 und 29/1 und 30/1 der Flur 5, Gemarkung und Gemeinde Wanderup
Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 bis 2044 Auslegungsverfahren
Mit Schreiben vom 12.03.2025 hat die LE-B die ergänzten Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 – 2044 beim LBGR eingereicht. Antragsgegenstand ist das Entnehmen und Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser in einer Höhe von max. 121 Mio. m³/a (229 m³/min), das Einleiten des gehobenen Grundwassers in die Tranitz, Malxe, Neiße und Eilenzfließ sowie in das Grabensystem der Jänschwalder Laßzinswiesen und das Absenken und Umleiten von Grundwasser im Zusammenhang mit der Dichtwand. Die Gewässerbenutzungen dienen der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaues Jänschwalde. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschließlich der Flutung der Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit gültigen Wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher Reduzierung der Fördermengen notwendig. Da bislang keine behördliche Entscheidung über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis getroffen werden konnte, wurde zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit des Tagebaues Jänschwalde am 20.12.2022 sowie am 12.12.2024 gemäß § 71 Abs. 1 und 3 Bundesberggesetz (BBergG) die Gewässerbenutzung seit dem 01.01.2023 angeordnet. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt dazu im Amt Peitz in der Zeit vom 05. Juni bis einschließlich 04. Juli 2025 die öffentliche Auslegung der ergänzten Antragsunterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Amtsblatt im Amt Peitz am 28.05.2025.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib einer Wasserfläche auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 8,06 ha. Der verbleibende Grundwassersee wird eine Größe von ca. 6,07 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen.
Das Naturschutzgebiet Klinker Plage ist ein 38 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet am nordöstlichen Rand der Lewitz-Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Umliegende Orte sind Tramm, Ruthenbeck und das namensgebende Klinken. Die Ausweisung erfolgte am 7. Januar 1976 mit einer Erweiterung im Jahr 1982. Es sollen die in zwei Teilgebieten liegenden Moore geschützt und erhalten werden: das Verlandungsmoor im nordwestlichen Teil und ein Kesselmoor im südöstlichen Teil. Der Gebietszustand wird als gut eingestuft. Entwässerung findet nicht statt, das ehemalige Grabensystem ist verfallen. Die Wasserstandshöhe wird so auf natürliche Weise durch Grundwasser und Niederschläge reguliert. Es existieren keine öffentlichen Wege im Gebiet. Eine Einsicht ist vom südlich gelegenen Steilhang möglich.
Die Stadt Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt hat mit Schreiben vom 19.01.2023 die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8, 10, 15 WHG für das Entnehmen, Zutagefördern, Zuutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen 3 (Fl.Nr. 2346 Gemarkung Höchstädt) für die Verwendung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Höchstädt beantragt. Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung festszustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterienvoraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zur Folge haben wird.
Nasskiesabbau der Firma Meichle & Mohr GmbH auf Gemarkung Friedingen
Die Firma Meichle & Mohr GmbH mit Sitz in Immenstaad hat beim Landratsamt Konstanz die wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Nasskiesabbaus im Stadtwald Radolfzell (Phase 2) auf einer rd. 23,66 ha großen Teilfläche des Flurstücks Nr. 2279 der Gemarkung Friedingen und Flurstück Nr. 3271 beantragt. Die Konzessionsfläche vergrößert sich durch die Phase 2 auf insgesamt ca. 53,2 ha. Die Erweiterung des Nasskiesabbaus Phase 2 wird sich in nordwestlicher Richtung an den im Jahr 2008 planfestgestellten Nasskiesabbau Phase 1 anschließen. Durch den erweiterten Nasskiesabbau wird zusätzlich Grundwasser freigelegt und zu einem zweiten Baggersee ausgebaut. Der Plan wurde mit Beschluss vom 25. April 2025 festgestellt.
Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einschl. integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit nach § 3ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Renaturierung der Erft im Bereich der Mühle Kottmann
Der Erftverband plant die naturnahe Umgestaltung der Erft in Grevenbroich im Bereich der Mühle Kottmann. Die Planung ist Teil des Perspektivkonzeptes Erft, das im Zuge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden soll. Die Erft unterlag in ihrem Mittel- und Unterlauf in der Vergangenheit sich wandelnden wasserwirtschaftlichen Nutzungen und wurde entsprechend mehrfach umgestaltet. Um die Tieftagebaue trocken zu halten, wird in die Erft bis heute das nicht anderweitig nutzbare gehobene Grundwasser (Sümpfungswasser) eingeleitet. Die Einleitungen des Sümpfungswassers umfassen große Mengen. Nach dem beschlossenen frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung werden die Einleitungen von Sümpfungswasser in die Erft bereits 2030 eingestellt. Dadurch werden sich die Abflussverhältnisse im Mittel- und Unterlauf wesentlich verändern. Das heutige, kompakt ausgebaute Gewässerbett ist für die zukünftigen Abflussverhältnisse nicht geeignet. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Umgestaltung der Erft erforderlich.
Der Grambker Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde in den Jahren 1971 bis 1973 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben. Er steht seit dem 1. Juli 2009 unter Naturschutz. Davor stand der See unter Landschaftsschutz und war Vogelschutzgebiet. In den Jahren 1988/1989 wurde am Nordufer des Sees auf einer Fläche von 2.500 m2 eine Flachwasserzone als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 281 angelegt. Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist mesotroph. Er ist vollständig von Gehölzen umgeben, an die sich eine Röhrichtzone anschließt. Der See ist Lebensraum verschiedener Wasservögel, darunter Haubentaucher, Reiher- und Tafelente. Im See siedeln Laichkräuter und Armleuchteralgen.
Der Grambker Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde in den Jahren 1971 bis 1973 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben. Er steht seit dem 1. Juli 2009 unter Naturschutz. Davor stand der See unter Landschaftsschutz und war Vogelschutzgebiet. In den Jahren 1988/1989 wurde am Nordufer des Sees auf einer Fläche von 2.500 m2 eine Flachwasserzone als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 281 angelegt. Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist mesotroph. Er ist vollständig von Gehölzen umgeben, an die sich eine Röhrichtzone anschließt. Der See ist Lebensraum verschiedener Wasservögel, darunter Haubentaucher, Reiher- und Tafelente. Im See siedeln Laichkräuter und Armleuchteralgen.