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2.019 Ergebnisse
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Icon Breeser See
Der Breeser See (auch: Breesensee oder Breesener See) liegt in der Sternberger Seenlandschaft östlich von Lohmen auf dem Gemeindegebiet von Zehna im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Unweit des Ostufers befindet sich der kleine Ort Klein Breesen. Der Flachwassersee ist maximal 950 Meter lang und 650 Meter breit. Das keilförmige Gewässer verjüngt sich nach Süden. Es liegt in einer sumpfigen Landschaft, die Umgebung des Sees ist seit 1974 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch diese Uferbeschaffenheit ist der See kaum zugänglich. Im Süden durchfließt die Bresenitz den See, um dann südwestlich in den Suckwitzer See zu münden. Der Quellsee wird durch kalkhaltiges Grundwasser gespeist. Der Breeser See geht auf eine Toteisform zurück, die während der letzten Weichseleiszeit entstand. Umfangreiche Kalkmudden lagerten sich ab. Nach einer Seespiegelabsenkung im 19. Jahrhundert wurden die Randbereiche als Grünland genutzt und Torf gestochen. Die Flächen um den See wurden zu DDR-Zeiten kaum noch genutzt. Ab den 1970er Jahren verschlechterte sich der Zustand des bis dahin oligotrophen Klarwassersees durch Nährstoffeinträge. Faulschlamm lagerte sich ab. Erst ab 1989 gab es wieder Klarwasserphasen. Im See wird seit Jahrhunderten mit Reusen und Zugnetzen gefischt.
Zuletzt aktualisiert: 22.03.1982
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 50,650. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 19.11.2021 eine Planung vom Oktober 2021 für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Zuletzt aktualisiert: 25.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Umbau der Illersohlschwelle bei Fluss-km 43,115 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 42,2 bis 43,3 in der Gemarkung Heimertingen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 43,115. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 18.12.2020 eine Planung vom Dezember 2020 für den Umbau der Sohlschwelle Heimertingen bei Fluss-km 43,115 in eine Sohlrampe und für die naturnahe Umgestaltung des rechten Vorlands im Bereich der Iller zwischen Fluss-km 43,300 und 42,200 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Zuletzt aktualisiert: 02.12.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Salziger See
Der Salzige See war einer der Mansfelder Seen südöstlich Eislebens, im heutigen Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Im frühen Mittelalter reichte deren Wasserfläche nur wenig unterbrochen von nah den Toren der Stadt Eisleben aus vom Faulen See über den Süßen See und den Salzigen See bis zu den Langenbogener Teichen. Seit der Trockenlegung sind der Bindersee und der Kernersee noch Wasser führender Flächenteil des ehemaligen Standgewässers. Die Fläche des Sees von ursprünglich 850 Hektar (rund 8,5 Quadratkilometer) ging in den Jahren 1892/93 rapide um 300 Hektar zurück. Mehr als 4 Meter seiner Tiefe verlor er allein im Sommer 1893. 30 Millionen Kubikmeter Seewasser versiegten in freigewordene unterirdische Gänge. Der Salzige See wurde trockengelegt, um eine Gefährdung des Bergbaus durch hereinbrechende Wassermassen auszuschließen. Seit Stilllegung des Bergbaues und Einstellung der Wasserhaltung in den 1970er Jahren stieg das Grundwasser wieder allmählich an und erreichte ab 1985 das Niveau der tiefsten Bereiche des ehemaligen Seebodens. Die vernässten Bereiche haben zu einzelnen Seeflächen geführt, die heute circa 15 Prozent der ehemaligen Seefläche bedecken. Seit 2012 bewahrt die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe mit 470 ha fast das gesamte Naturschutzgebiet "Salziger See".
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1994
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Dunger See
Der Dunger See ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Werderland. Er entstand in den Jahren 1977 bis 1979 durch Sandentnahme für den Bau des geplanten „Friedhofs an der Lesum“, der jedoch nie fertiggestellt wurde (heute befindet sich auf dem Gelände ein Golfplatz). Der Baggersee und das angrenzende Gelände stehen unter Naturschutz. Der See wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist eutroph. Der Name geht auf zwei Landgüter, die Große und Kleine Dunge zurück, die sich östlich und südöstlich des Sees befanden.
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/ See
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Icon Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 15518 Briesen (Mark)- Reg.-Nr. G04822
Die Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15518 Briesen (Mark), Gemarkung Biegen, Flur 2, Flurstücke 77/1, 296 und 297 zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G04822). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V150 mit einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 244 m zuzüglich 3 m Fundamenterhöhung über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt 5,6 MW je Windkraftanlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurde ein Antrag auf Errichtung einer Löschwasserzisterne gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (Rüttelstopfsäulen vor Bauausführung des Windkraftanlagenfundamentes). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2024 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 03.04.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG zur 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld
Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG hat die 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 in der Gestalt des 3. Änderungsbeschlusses vom 19.06.2024 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld beantragt. Die Antragsfläche besteht aus zwei Teilflächen – die Teilfläche 1 ist der westliche, Teilfläche zwei ist der östliche Teilbereich – und umfasst die Flurstücke 24/1, 25, 28/1, teilweise 29, teilweise 30, teilweise 46/1, teilweise 50/1, teilweise 64, teilweise 85/47, teilweise 93/54, teilweise 100/5, 122 und 128 der Flur 1 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld sowie die Flurstücke 37, 38, 39/2 und 124 der Flur 2 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld. Die Antragsfläche beträgt insgesamt 25,68 ha. Es ist der vollständige Abbau des anstehenden Materials vorgesehen unter Benutzung des Grundwassers. Die Rohstoffe sollen sowohl oberhalb des Grundwassers als auch im Grundwasser gewonnen werden. Anschließend ist die Verfüllung zunächst mit anstehendem Feinmaterial bis 1,50 m oberhalb des höchstmöglichen Grundwasserstandes und nachfolgend mit unbelastetem Fremdboden bis zum jetzigen Geländeniveau vorgesehen. Es soll keine offene Wasserfläche bestehen bleiben. Als Folgenutzung ist die extensive Grünlandnutzung geplant. Die gewonnenen Rohstoffe sollen im Kieswerk der Antragstellerin nördlich der Kiesstraße aufbereitet werden. Die Verbindung zum Kieswerk erfolgt von der Teilfläche 2 aus über einen unter der K 52 hindurchgeführten bereits genehmigten Tunnel, in dem ein Förderband verläuft.
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Lankauer See
Der Lankauer See ist ein See in Schleswig-Holstein bei Lankau. Die Seefläche beträgt 30 Hektar und die mittlere Tiefe 7,37 Meter, die tiefste Stelle liegt jedoch bei 22,9 Metern. Der Lankauer See hat ein Einzugsgebiet von 1,4 km² und liegt in den Flussgebietseinheiten Schlei und Trave. Besonders ist, dass die beiden Seebecken mit einem schmalen Verbindungsgraben vereint sind. Es ist ein kalkreicher, geschichteter Tieflandsee mit relativ geringem Einzugsgebiet. Es gibt keine nennenswerte Zuflüsse; es wird aufgrund der hohen Abflussmenge von etwa 11 l/s km² angenommen, dass der Lankauer See mit Grundwasser gespeist wird.
place Umweltdaten
/ See
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Icon Holmmoor
Das Naturschutzgebiet Holmmoor liegt im Süden der Stadt Quickborn und westlich der Bundesautobahn 7 rund 30 Kilometer nördlich der Hamburger Innenstadt. Es ist etwa 110 Hektar groß und steht seit März 1994 unter Naturschutz. In dem Gebiet befinden sich zum Teil noch mehrere Meter hohe Hochmoorkörper als Kernzone. Ein direkt angrenzendes Feuchtgrüngebiet dient als Pufferzone und liegt zum großen Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Hasloh. Am östlichen Rand des Gebiets, direkt an der Autobahn, entspringt die Mühlenau. Das Holmmoor gehört zu den typischen nährstoffarmen, durch Regenwasser gespeisten Hochmooren in Schleswig-Holstein. Es entstand im Laufe von Jahrtausenden durch die Versumpfung einer feuchten Senke und hat keine Verbindung zum Grundwasser mehr. Das Moor hatte eine weitaus größere Fläche, die im Osten bis an die Grenze des Kreises Pinneberg reichte. Durch Torfgewinnung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts und darauffolgende Besiedlung, aber auch durch intensive landwirtschaftliche Nutzung wurde es stark entwässert und verkleinert. Durch den Bau der Bundesautobahn 7 durch das Holmmoor wurde es nachhaltig geschädigt und zerschnitten. Es wird noch heute durch die Autobahn negativ beeinflusst. Seit 1978 wird wieder versucht, das Holmmoor in einen naturnahen Zustand zurückzuversetzen. Auf den gleichmäßig nassen Torfen wachsen seltene Pflanzen wie Glockenheide, Moorbeere und Rosmarinheide. Vereinzelt ist auch Sonnentau zu finden, eine Pflanze, die sich von Kleininsekten ernährt. Als weitere Pflanzen auf den Gebieten mit wechselnder Feuchte wachsen unter anderen Birken und das Pfeifengras. Die Tierwelt im Holmmoor besteht aus vielen Arten von Libellen, Schmetterlingen und Amphibien wie dem Moorfrosch. Ebenso zu finden sind die giftige Kreuzotter und seltene Vögel wie die Krickente, die Bekassine und der Steinkauz. Die Raststätte Holmmoor der Bundesautobahn 7 grenzt östlich an das Gebiet an.
Zuletzt aktualisiert: 22.03.1994
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Errichtung und Betrieb von elf Windkraftanlagen in 15518 Berkenbrück - Reg.-Nr.: G02024
Die Firma reVenton Asset Partners GmbH, Theatinerstraße 14 in 80333 München, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15518 Berkenbrück in der Gemarkung Berkenbrück, Flur 7, Flurstücke 95, 96, 112, 113, 143, 144, 169, 170, 177, 283, 285, 293, 294, 299, 347 elf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G02024). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen des Typs V172-7.2 MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt jeweils 7,2 MW und 79,2 MW insgesamt. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurden Anträge zur Errichtung von drei Löschwasserzisternen, auf Waldumwandlung nach § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg und auf Befreiung vom Alleenschutz nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 29 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens sind Baugrundverbesserungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf das Grundwasser haben können. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Zeitraum zwischen März 2026 und September 2026 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 15.04.2025
Icon UVP-Vorhaben
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