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Icon Achim und umzu
Der Begriff „umzu“ kommt aus dem norddeutschen und bedeutet „drumherum“. Wegbeschreibung: Wir starten diesen Rundwanderweg bei der „Gaswerkstraße“ Richtung Westen, immer an der Bahnlinie entlang (1). Sie queren die Bruchstraße und wandern parallel zur Bahnstrecke Bremen-Hannover (2). Am Ende des Weges biegen Sie rechts ab und folgen dem Weg in Richtung Oyten. Sie überqueren dabei die Autobahn und erreichen dann eine Moorlandschaft. Halten Sie sich hier immer links, bis Sie an den Oyter See kommen (3). Ihr Weg führt nun rechts am See entlang, den Sie im Übrigen auch ganz umrunden können. Vorbei am Campingplatz, erreichen Sie die Straße „Am Berg“, in die Sie rechts einbiegen. Gehen Sie immer geradeaus, bis an der Straße „Zum Moor“ ein kleiner Wirtschaftsweg rechts in die Felder abzweigt, gegenüber von dem Schützenhaus Embsen. Hier biegen Sie ein. An der zweiten Abzweigung halten Sie sich links und kommen nun über die Straße „Beekenende“ nach Embsen (4). In der „Breite Straße“ biegen Sie rechts ein und an der „Embser Dorfstraße“ wieder rechts. Sie kommen nun durch den alten Ortskern des Achimer Ortsteils Embsen (5). Über die Straße „Am Edelhof“ und „In der Grund“ erreichen Sie nochmals die Autobahn, die Sie dieses Mal unterqueren. Über „Sperlingsweg“ und die angrenzende „Lerchenstraße“ gelangen Sie wieder zum Ausgangspunkt in die „Gaswerkstraße“ zurück. Sehenswertes/Wissenswertes: (1) Bahnlinie: Im Jahre 1847 erreichte Achim mit der Eröffnung der Eisenbahnlinie Bremen-Wunstorf den Anschluss an das Industriezeitalter. Der Achimer Bahnhof hat sein grundlegendes Äußeres bis heute bewahrt. Erst am 1. Juli 1899 erhielt der Nachbarort Baden, heutiger Achimer Stadtteil, einen Personenhaltepunkt, nachdem zahlreiche Badener Bürger entsprechende Petitionen an „die hochlöbliche Eisenbahn-Direction“ gerichtet hatten. Im 19./20. Jahrhundert nutzten viele Auswanderer die Bahnlinie (genannt auch „Amerikalinie“) u.a. von Stendal kommend, über Uelzen, Langwedel, Bremen nach Bremerhaven, um ab Bremerhaven mit einem der Schiffe nach Amerika zu reisen. Da Bremerhaven nicht die Hotelkapazitäten hatte, warteten die weniger betuchten Auswanderer in Bremen in den Missler-Hallen, die besser betuchten in den Luxus-Hotels. Erst wenige Tage/Stunden vor Abfahrt nach Übersee fuhr man mit dem Zug nach Bremerhaven.   (2) Ehemaliger Bruch: Bruchland bedeutet Sumpf und Moorland. Das hinter den Häusern liegende weite, flache Grünland rechter Hand lässt nur noch den ehemaligen Bruch erahnen. Ein hoher Grundwasserstand ließ hier einst Erlen und Sauergräser wachsen, bis Gräben gezogen und das Land kultiviert wurde. Der Bruch und seine Gewässer sind Lebensraum verschiedener Amphibien und Nahrungsraum für Weißstörche. Die Amphibien überwintern unter dickem Laub oder in Erdhöhlen, manche tief im Schlamm. Die nachfolgende Generation wandert normalerweise zum Laichen in die Gewässer zurück, in denen sie geschlüpft ist.   (3) Oyter See: Der See befindet sich am Bremer Kreuz und entstand in den 1930er Jahren durch Bodenabbau für den Bau der Autobahn HaFraBa (Hamburg - Frankfurt - Basel), später BAB A1. Heute dient das Gebiet der Naherholung mit Anlagen für Freizeit und Sport, Wanderwegen, Strand und Campingplatz.   (4) Störche: Vielleicht haben Sie Glück und entdecken in der Straße „Beekenende“ einen Storch? Weißstörche sind eine der Charakterarten der Wesermarsch. Sie finden Nahrung auf dem weniger intensiv bewirtschafteten Grünland um Embsen und im Achimer Bruch. Die Anzahl der Störche im Achimer Bereich war bis in die 90er Jahre durch Verlust vieler Bauernhöfe und Sanierungen immer weiter zurückgegangen. Mit Hilfe engagierter Bürger konnten mehrere Kunsthorste errichtet werden, die mardersicher auf Masten montiert wurden und neue Nistmöglichkeiten boten. Erfreulicherweise sind in der Achimer Landschaft inzwischen wieder etliche Jungstörche zu beobachten.   (5) Embsen: Den Ursprung des Dorfes Embsen bildete ein adeliges Gut, das erstmals 1297 in einer Lehensrolle des Grafen von Schwerin als „Hemese“ erwähnt wird. 1645 befindet sich das Gut im Besitz der Clüver. Nach mehrmaligem Besitzerwechsel kam es 1742 an den späteren Landrat zu Achim von Düring. In einer Hofecke des Gutes liegen zwei Brüder der von Düring unter steinernen Grabmälern begraben. Das Restgut wurde 1928 von Johann Bischoff aus Achim käuflich erworben, dessen Erben es noch heute besitzen. Die Tour finden Sie auch bei Komoot. Sicherheitshinweise: auf der gesamten Tour gilt der Hinweis, dass die Wege auf eigene Gefahr begangen werdenes wird keine Garantie zur Benutzbarkeit der Wege übernommenin den Städten/Orten gilt generell erhöhte Aufmerksamkeitauf der Tour muss mit Gefahrenstellen gerechnet werden, wie z.B. Poller, Umlaufsperren und ungesicherten Querungen
place Umweltdaten
/ Wanderrouten Niedersachsen
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Icon Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus den Brunnen Brüntrup II in Blomberg
Die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH, Nederlandstr. 15, 32825 Blomberg hat gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15, 16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für das folgende Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen Brüntrup II in Blomberg in der Gemarkung Brüntrup, Flur 1, Flurstück 28, in einer Menge bis zu 15 m³/h, 125 m³/d und 45.000 m³/a, um es fortzuleiten und zur Versorgung der Abnehmer als Trink- und Brauchwasser zu ge- und verbrauchen. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 04.04.2023 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wasserrechtliches Verfahren Förderung von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung am Wasserwerk Hausen an der Möhlin
Die bnNETZE (neu: badenovaNETZE) GmbH mit Sitz in der Tullastraße 61, 79108 Freiburg i.Br. fördert Grundwasser zur Trinkwassererzeugung für die Wasserbedarfsdeckung in ihrem Versorgungsgebiet aus zwei Gewinnungsanlagen, nämlich dem Wasserwerk Hausen an der Möhlin und dem Wasserwerk Ebnet. Die bisherige wasserrechtliche Bewilligung für das Wasserwerk Hausen an der Möhlin erlaubte es, Mengen von bis zu 60.000 m³ pro Tag, bzw. 20 Mio. m³ pro Jahr zu gewinnen und war bis zum 31.12.2020 befristet. Die bnNETZE GmbH hat eine neue wasserrechtliche Bewilligung für die weitere Dauer von 30 Jahren beantragt. Beantragt sind maximale Fördermengen von 900 m³ pro Stunde je Brunnen, insgesamt maximal 93.000 m³ pro Tag, bzw. 17 Mio. m³ pro Jahr, um es für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet zu verwenden. Zusätzlich sollen für die Trinkwassergewinnung zwei neue Brunnen (A1 und C2) gebaut werden.
Zuletzt aktualisiert: 27.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus dem Brunnen D1 in Horn-Bad Meinberg
Der Landesverband Lippe, Schloßstr. 18, 32657 Lemgo hat gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15, 16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für das folgende Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen D1 in Horn-Bad Meinberg in der Gemarkung Bad Meinberg, Flur 9, Flurstück 248, in einer Menge bis zu 30 m³/h, 720 m³/d und 90.000 m³/a, und Lieferung an die Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG. Im dortigen Betrieb werden die Wässer im Rahmen der Abfüllung von amtl. anerkannten Mineralwässern und Süßgetränken auf Mineralwasserbasis ge- und verbraucht. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 27.03.2023 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 26.06.2023
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Icon Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren gem. §§ 8 ff. WHG zur Förderung von Grundwasser durch den Wahnbachtalsperrenverband
Der Wahnbachtalsperrenverband (Antragstellerin), Siegelsknippen 1, 53721 Siegburg, hat gemäß §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Grundwasserentnahme beantragt, um es als Trinkwasser für die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung zu verwenden. Beantragt wird die Förderung von Grundwasser in einer Menge von maximal 7.000 m³/h, 168.000 m³/d und 24.500.000 m³/a mittels dreier Brunnen. Für die Förderung von Grundwasser von mehr als 10 Mio. m3, besteht nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der derzeit geltenden Fassung, und der Nr. 13.3.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für die beantragte Grundwasserförderung hat die Antragstellerin daher einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG) vorgelegt.
Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus den Brunnen B1 und B2 in Horn-Bad Meinberg
Der Landesverband Lippe, Schloßstr. 18, 32657 Lemgo hat gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15, 16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für das folgende Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen B1 in Horn-Bad Meinberg in der Gemarkung Bad Meinberg, Flur 10, Flurstück 37, in einer Menge bis zu 10 m³/h, 240 m³/d und 70.000 m³/a, Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen B2 in Horn-Bad Meinberg in der Gemarkung Bad Meinberg, Flur 10, Flurstück 37, in einer Menge bis zu 8 m³/h, 192 m³/d und 70.000 m³/a, und insgesamt nicht mehr als 110.000 m³/a zur Herstellung von amtl. anerkannten Mineralwässern und Getränken der Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG. Das entnommene Wasser dient außerdem als Trink- und Brauchwasser des Kurbetriebes der GesUndTourismus Horn-Bad Meinberg GmbH. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 27.03.2023 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 26.06.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Müllergrundwasser
Lebensraum Fließgewässer
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Icon Hopfengrundwasser
Lebensraum Fließgewässer
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Icon Pfarrgrundwasser
Lebensraum Fließgewässer
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