Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
219 Ergebnisse
219 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon A 94 4-streifiger Neubau zwischen Marktl und Simbach-West
Das im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingestufte Bauvorhaben umfasst den 4-streifigen Neubau der Bundesautobahn A 94 München – Pocking zwischen der Anschlussstelle Burghausen und der Anschlussstelle Simbach-West auf einer Länge von rund 13,2 km. Das Bauvorhaben erstreckt sich von dem in Oberbayern gelegenen Landkreis Altötting im Gebiet der Gemeinden Marktl, Stammham und Haiming bis in den in Niederbayern gelegenen Landkreis Rottal-Inn im Gebiet der Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn. Die Linienführung ist im gesamten Neubaubereich der bestehenden B 12 angepasst. Vom Bauanfang bei Marktl (AS Burghausen) bis etwa Bau-km 2+000 auf Höhe von Holzhausen ist der Neubau als südliche Verbreiterung der bestehenden Trasse der B 12 geplant. Weiterführend soll die 2. Fahrbahn aus naturschutzfachlichen Gründen bis nach der Anschlussstelle Stammham etwa bei Bau-km 5+360 nördlich der bestehenden B 12 errichtet werden. Ab hier ist wieder mit einer südlichen Verbreiterung bis zum Bauende bei Bau-km 13+290 geplant. Die Gradiente der BAB A 94 orientiert sich soweit möglich an der Längsneigung der vorhandenen B 12. Die Bundesstraße 12 zählt vor allem im Bereich zwischen München und Simbach am Inn zu den am stärksten belasteten Bundesstraßen in Südbayern. Ihre Leistungsfähigkeit ist auf weiten Strecken erschöpft. Für das Jahr 2035 werden für die BAB A 94 zwischen den Anschlussstellen Burghausen und Stammham 36.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden mit 7.840 Fahrzeugen Schwerverkehrsanteil und im Abschnitt von der AS Stammham bis Simbach-West 27.900 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 7.500 Kfz/24 h prognostiziert. Im gesamten Verlauf des Bauvorhabens werden 17 Ingenieurbauwerke, darunter zwei Großbrücken, berührt. Sie können zum Teil erhalten werden oder müssen ergänzt oder neu errichtet werden. Die größten Bauwerke sind die Brücke über den Inn bei Stammham und die Brücke über den Türkenbach. Das bestehende Bauwerk über den Inn bei Stammham wird beibehalten und für die neue Richtungsfahrbahn Pocking umgebaut. Für die Richtungsfahrbahn München ist ein neues, ebenfalls achtfeldriges Bauwerk nördlich des Bestandbauwerkes mit einer Gesamtlänge von 328 m vorgesehen. Für die Unterführung des Türkenbaches, des Mühlbaches und eines öffentlichen Feld- und Waldweges wird ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 101,8 m notwendig. Für Siedlungsgebiete im Umfeld des Bauvorhabens ist zum Schutz vor Immissionen die Errichtung von Lärmschutzanlagen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen vorgesehen. Die Höhen der Lärmschutzwälle liegen zwischen zwei und (bis zu) neun Metern über der Gradiente. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsplanung sieht eine breitflächige Entwässerung und Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahnflächen über Bankette, Dammböschungen und Versickermulden vor. Das über Rohrleitungen gesammelte Oberflächenwasser wird grundsätzlich zentralen Behandlungsanlagen zugeführt. Hierzu sind drei Regenklärbecken, ein Retentionsbodenfilterbecken und zwei Versickerungsbecken vorgesehen. Für den durch das Bauvorhaben für den Inn und den Türkenbach entstehende Retentionsraumverlust wird Retentionsraumausgleich geschaffen. Das nachgeordnete Wegenetz und auch Leitungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen werden – soweit maßnahmenbedingt erforderlich – den neuen Verhältnissen angepasst. Das bestehende nachgeordnete Straßennetz bleibt grundsätzlich erhalten. Auch die beiden PWC-Anlagen bei Seibersdorf bleiben erhalten und werden erweitert. Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen ausgeglichen. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.
Zuletzt aktualisiert: 04.04.2023
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Ersatzneubau MDK-Brücke A 9
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 404a, mit dem die Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal zwischen den Anschlussstellen Allersberg und Hilpoltstein unter der A 9 hindurch geführt wird. Das neue Brückenbauwerk kommt an Ort und Stelle des schon existierenden zu liegen und besteht wie jenes aus zwei Teilbauwerken. Das neue Bauwerk wird anders als das alte nicht als Plattenbalkenbrücke ausgeführt, sondern mit einer oben liegenden Bogenkonstruktion. Anders als das bestehende Bauwerk wird das neue auch nicht mehr aus drei Brückenfeldern bestehen, sondern nur noch aus einem einzigen mit einer Gesamtlänge zwischen den Endauflagern von rund 105 m. Bestandteil der Vorhabensplanung sind daneben die infolge des Ersatzneubaus notwendigen streckenbaulichen Anpassungen an der A 9 beidseits des Bauwerks im Übergangsbereich zu den unverändert bleibenden Anschlussstrecken der Autobahn. Die Anpassungsbereiche erstrecken sich von Bau-km 403+800 bis 404+450 (Richtungsfahrbahn Nürnberg) bzw. Bau-km 403+850 bis 404+420 (Richtungsfahrbahn München) und damit auf eine Länge von etwa 650 m bzw. 570 m. Die beiden Richtungsfahrbahnen der A 9 sind nach der Planung im Vorhabensbereich jeweils 15 m breit, im Brückenbereich beträgt die Breite zwischen den Borden jeweils 15,25 m. Die Fahrbahnbreite sowie die Breite zwischen den Borden verändern sich damit gegenüber dem heutigen Zustand nicht. Im vom Vorhaben betroffenen Abschnitt der A 9 ist vorgesehen, einen lärmarmen Gussasphalt zur Verringerung der Verkehrslärmbelastung einzubauen. Im Zuge des Vorhabens werden Regenwasserbehandlungsanlagen in Gestalt von Sedimentationsanlagen unterhalb des Brückenbauwerks im Bereich des dortigen Betriebswegs der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung errichtet, damit das im Bereich von Bau-km 403+500 bis 404+830 auf der A 9 anfallende Straßenoberflächenwasser erstmals vor seiner Ableitung in den Main-Donau-Kanal vorgereinigt wird. Zur Abwicklung des Verkehrs auf der A 9 während der baulichen Umsetzung des Vorhabens sieht die Planung vor, unmittelbar östlich der A 9 zwischen Bau-km 403+640 und 404+610 eine provisorische Richtungsfahrbahn samt Brückenbauwerk für die Fahrtrichtung Nürnberg zu errichten („Seitenlage“). Zu Zwecken der Bauausführung sind daneben mehrere Baustraßen Bestandteil der Vorhabensplanung. Zwei Baustraßen zweigen unweit südlich bzw. nördlich des Main-Donau-Kanals von der Kreisstraße RH 28 ab und nutzen anschließend zu großen Teilen die entlang des Main-Donau-Kanals bereits existierenden Betriebswege der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bis zum Standort der neuen Brückenwiderlager. Eine weitere Baustraße nutzt einen öffentlichen Feld- und Waldweg, der am Ortsrand von Bischofsholz beginnt und von dort in Richtung der A 9 führt. Zwei Baustelleneinrichtungsflächen unweit südlich und nördlich des Main-Donau-Kanals östlich der A 9 sind außerdem auch Bestandteil der Planung. Die Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen sowie die provisorische Richtungsfahrbahn werden nach Ende der Bauarbeiten wieder zurückgebaut. Soweit bereits vorhandene Wege für die Baustraßen genutzt wurden, werden diese wieder in den Ausgangs-zustand zurückversetzt. Die Überbauten des bestehenden Brückenbauwerks oberhalb des Main-Donau-Kanals werden beim Abbruch des Bauwerks in Segmente zerlegt und mit Hilfe von schwimmenden Pontons über den Main-Donau-Kanal zur Lände Mühlhausen (Gemeinde Mühlhausen, Landkreis Neumarkt i. d. Opf.) abtransportiert, wo die Überbauten zerkleinert und dann mit Lkw zur Entsorgung abtransportiert werden. Im Übrigen werden die Brückenüberbauten im Baustellenbereich zerkleinert und nachfolgend mit Lkw wegtransportiert. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Pierheim (Stadt Hilpoltstein, Landkreis Roth) und Bronnamberg (Stadt Zirndorf, Landkreis Fürth) beansprucht.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Spiel- und Wasserpark Farven
Eine Strandlandschaft mit Wasserläufen, ein flaches Gewässer zum Spielen, ein Floß, eine Brücke, eine Seilbahn, Rittertürme und vieles mehr lassen Kinderaugen leuchten und sind gleichzeitig ein Erholungsort für Erwachsene. Der Ort ist ein Lieblingsplatz im Landkreis Rotenburg (Wümme), weil hier die Welt noch in Ordnung ist. Kein Lärm, keine Großstadt, einfach nur Idylle und Spaß. Kernstück des Wasserparks ist ein Wasserlauf mit Auslaufmulde. Durch Schieber und Stauwehre ist es den Kindern möglich, das Wasser anzustauen oder die Wasserläufe zu verändern. Am Ende des Wasserlaufs befindet sich ein Auslaufbecken mit einer Tiefe von bis zu ca. 40 cm. In diesem Becken sind u. a. Stege und ein Floß installiert. Neben dem Element "Wasser" findet man hier auch großflächige Sandflächen vor, die mit sämtlichen Spielgeräten (Piratenschiff, Klettertürme usw.) ausgestattet sind. Entlang des Rundweges laden Bänke zum Verweilen ein. Ein Sanitärhaus ergänzt den Park. Der Spiel- und Wasserpark liegt u. a. an der Radroute „Stein-Erlebnis-Route“, so dass auch viele Nicht-Ortsansässige bzw. Radler hier Halt machen.
place Umweltdaten
/ Interessante Orte
arrow_right_alt
Icon Ferienscheune Weenzen

Sie sind auf der Suche nach einem Ort zum Entspannen und wohlfühlen? Dann ist unser Ferienhaus genau das Richtige für Sie.

Wir lieben Land, Leute und Tiere. Diese Liebe spiegelt sich auch in unserem Ferienhaus wider.

Sich wohltuend geborgen fühlen, hat hier oberste Prämisse.

Ruhig gelegen am Dorfrand in einer wunderschönen historischen Sandsteinscheune, erwartet Sie auf dem denkmalgeschützten Rittergut Weenzen Entspannung pur – und das zu jeder Jahreszeit.

Das alte Gemäuer sorgt auch an heißen Tagen für eine sehr angenehme Temperatur. In der kalten Jahreszeit kann man es sich in der fußbodenbeheizten Scheune samt Kamin gemütlich machen.

In unserem Ferienhaus ist für alles gesorgt, was Sie für einen perfekten Urlaub brauchen. Vier Schlafzimmer mit zwei Badezimmern, ein begehbarer Kleiderschrank, Wohn- und Esszimmer mit großer Küche und Kamin, Bibliothek, Sauna, Solarium und Badewanne mit Whirlpool sowie ein großer Garten mit Terrasse warten nur darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Die traumhafte Lage fernab von Lärm und Hektik lässt Sie sämtliche Sorgen schnell vergessen.

 

place Umweltdaten
/ Unterkunft
arrow_right_alt
Icon Deponievorhaben Tontagebau Helmstadt, Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I (DKI)
Die Firma SBE GmbH & Co.KG, Volkach-Gaibach, betreibt im Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg unter bergbehördlicher Aufsicht den Tonabbau "Helmstadt". Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ist eine Wiederverfüllung des Tonabbaus mit Erdaushub und Bauschutt der Belastungsklasse Z2 auf Grundlage des bayerischen Eckpunktepapiers "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen" genehmigt. Am Standort Helmstadt betreibt die Firma SBE GmbH & Co.KG außerdem eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Recyclinganlage zur zeitweiligen Lagerung, zum Umschlag und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Unter teilweisem Fortfall der genehmigten Z 2 Verfüllung soll auf den Flurnummern 1240, 1241 und 1242 der Gemarkung Helmstadt, Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg eine DK 1 Deponie errichtet werden. Diese soll der langfristigen Entsorgungssicherheit der, nach der Aufbereitung von mineralischen Abfällen in der benachbarten betriebseigenen Recyclinganlage, verbleibenden nicht mehr verwertbaren Abfälle und der Deckung des Bedarfs an regionalem Deponieraum dienen. Insgesamt werden jährlich ca. 120.000 t mineralische Abfälle der Deponieklasse 1 erwartet. Es ist prognostiziert, dass 75 % davon in den betriebseigenen Recyclinganlagen anfallen. Die restlichen 25 % werden aus dem näheren Umfeld (Stadt und Landkreis Würzburg, staatliches Bauamt sowie Landkreis Kitzingen) erwartet. Durch die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen einer landesplanerischen Vorprüfung ausgeführt, dass die Tatsache, dass der vorgesehene Standort als Vorranggebiet für den Tonabbau mit dem Nachfolgenutzungsziel Biotopentwicklung im Regionalplan ausgewiesen ist. Da der Tonabbau allerdings vor der Errichtung der DK 1 Deponie beendet ist, sind die Belange der Nachfolgenutzung in der Rekultivierungsplanung der Deponie umzusetzen. Die Höhere Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die raumordnerischen Belange in der Planung zu berücksichtigen und zu beachten sind. Die Belange der Raumordnung sollen im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme in dem Verfahren berücksichtigt werden. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl.I S.2808) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung (Abfallzuständigkeitsverordnung – AbfZustV) vom 07.11.2005 (GVBl. S. 565) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Abfallzuständigkeitsverordnung vom 27.02.2019 (GVBl. S. 53) Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht mit Bedarfsprognose und Alternativenprüfung, Gutachten zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zur Standsicherheit und zur Hydrologie. Bestandteil sind auch Wasserrechtsanträge für die Sickerwasserentsorgung und zur Ableitung des Oberflächenwassers und vorhabensspezifische Pläne, Ein weiterer Bestandteil sind der UVP-Bericht mit einer allgemeinverständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. .
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59, AD Sankt Augustin-West - AD Bonn-Nordost; Deckblattverfahren
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Planfeststellungverfahren für das Vorhaben „B 28 Bad Urach, Knotenpunkte Hochhaus (B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße) und Wasserfall (B 28/Bäderstraße/Hochsträß)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Bahnhof Wangerooge
Am Inselbahnhof mitten im Ort haben die Urlauber das Ziel der kombinierten Fähr- und Inselbahnfahrt nach Wangerooge erreicht. Etwa 90 Minuten vorher am Anleger in Harlesiel: Wind und Wellen, Salzgeruch liegt in der Luft und die Insel am nördlichen Horizont. Kein Lärm, keine Eile. Die Autos bleiben in Harlesiel auf dem Festland zurück oder gleich ganz zu Hause, und die Hektik auch. Wenn die Fähre nach Wangerooge ausläuft, nimmt sie ihre Passagiere in einen anderen Zeitrhythmus mit. Mit bedächtigen 9 Knoten (17 km/h) gleiten die weißen Schiffe der Deutschen Bahn der Insel Wangerooge entgegen. Später „beschleunigt“ die Inselbahn auf Tempo 20, aber größere Geschwindigkeiten sind – abgesehen vom Wind – im Nordseeheilbad so gut wie unbekannt. Ebbe und Flut prägen den Lebensrhythmus auf Wangerooge. Die Zeiten, in denen die östlichste der Ostfriesischen Inseln vom Festland aus mit dem Schiff erreichbar ist, bestimmen die täglich wechselnden Gezeiten. Die Überfahrt dauert 45 bis 60 Minuten und ist nur in einem sechsstündigen Zeitfenster vor und nach dem Hochwasser möglich. Am Anleger angekommen, werden die Urlauber mit der Inselbahn in den ca. 4 km entfernten Ort zum Bahnhof Wangerooge gebracht. Die Fahrt mit der Schmalspurbahn ist einzigartig, da sie als einzige die Salzwiesen durchqueren darf, die in der Schutzzone Eins (Ruhezone) des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer liegen. Täglich geöffnet eine Stunde vor jeder Abfahrt der Inselbahn und bei Abfahrten vor 08.00 Uhr eine halbe Stunde vor Abfahrt.
place Umweltdaten
/ Interessante Orte
arrow_right_alt
Icon „Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der Boxhagener Straße bis zur Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg“ von Berlin
Das Vorhaben hat den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnstrecke zwischen der Kreuzung Wühlischstr./ Holteistr., durch die Sonntagstraße, entlang des Bahnhofs Ostkreuz und der Marktstraße bis zur Bahnunterführung Karlshorster Straße zum Gegenstand. Nach Fertigstellung wird die bisherige Strecke durch die Boxhagener Straße und Marktstraße außer Betrieb genommen. Das Vorhaben dient der Anbindung des Schienenknotenpunktes Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Es wird eine verbesserte Umsteigemöglichkeit zwischen den im Schienenknoten bereits vorhandenen Verkehrsträgern Fern-/Regional-/S- Bahn und der Straßenbahn eingerichtet. Gleichzeitig werden die Wohngebiete um die Sonntagstraße durch die Straßenbahn erschlossen und die Umsteigebeziehung zwischen den Straßenbahnlinien M13 und 21 an der Haltestelle „Holteistraße“ soll dadurch verbessert werden. Weitere Bestandteile der neuen Straßenbahnstrecke sind die Fahrleitungsanlagen einschließlich Masten, Neubau der Straßenbahnhaltestellen „Sonntagstraße“ und „Ostkreuz“, Verlegung der Haltestellen „Holteistraße“ und „Marktstraße“, die Einrichtung einer eingleisigen Kehranlage östlich der Haltestelle „Ostkreuz“ sowie die Schaffung einer Gleisverbindung an die Bestandsstrecke westlich der Boxhagener Straße mit der Strecke südlich der Holteistraße. NEU: UVP-PFLICHT Für das vorstehend beschriebene Vorhaben wurde mit der Entscheidung der Verfahrensleitenden Verfügung vom 10.03.2021 gemäß § 5 i.V.m. § 7 UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Innerhalb des Verfahrens entstand durch neue Erkenntnisse nun eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 i.V.m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP-Pflicht zum Vorhaben ergibt sich aus dem neuen Betriebsprogramm i.V.m. mit den Schallschutz-Gutachten (Verkehrslärm UL07_01_01, Baulärm UL07_02_01). Die Gutachten umfassen alle schalltechnisch schutzbedürftigen Bebauungen im Einwirkungsbereich des geplanten Bauvorhabens. An den Immissionsorten für Balkone, Loggien und Außenwohnbereiche wurden an 53 Gebäuden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes am Tage berechnet, welche als erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit gelten.
Zuletzt aktualisiert: 16.08.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den einbahnigen und zwei- bzw. im Überholabschnitt dreistreifigen Neubau der B 463 südlich von Albstadt-Lautlingen. Der neue Streckenabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 4,38 km. Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden in offener Trassenlage und verläuft überwiegend in freiem Gelände. Sie beginnt westlich von Lautlingen auf Höhe des Lauterbaches, wo die Ortsdurchfahrt der heutigen B 463 an die Ortsumgehung angeschlossen wird. Von dort schwenkt sie nach Süden ab und unterquert die Bahnlinie Balingen - Sigmaringen südwestlich des Gewerbegebietes „Eschach“. Im weiteren Verlauf durchfährt die Trasse im Einschnitt den Hang „Reuten“. Sie verläuft dann in östli-cher Richtung und umfährt den Höhenrücken „Bühl" an seiner nördlichen Flanke im Einschnitt. Bevor sie das Meßstetter Tal in einem nach Süden ausholenden Bogen auf einem 330 m langen Viadukt quert, wird über eine Verbindungsrampe die Kreisstraße K 7151 angeschlossen. Südlich des Ge-wanns „Hirnau“, dem Standort für das geplante Gewerbegebiet der Stadt Albstadt, wo der östliche Anschluss geplant ist, führt die Trasse weiter nach Osten und erreicht auf Höhe der Europäischen Wasserscheide auf der Gemarkung Ebingen schließlich wieder die bestehende Bundesstraße B 463. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die B 463 alt (Anschluss West) und an die K 7152 (Anschluss Hirnau) sowie teilkreuzungsfrei an die K 7151 (Anschluss Süd). Weiter beinhaltet ist die Errichtung von Lärmschutzwänden auf Höhe des Bruchbachs und am Ortseingang Ebingen sowie einer Betongleitwand mit Lärmschutzeffekt östlich des Anschlusses Süd und von einer Fledermausleiteinrichtung auf Höhe des Bruchbachs. Die geplante Baumaßnahme stellt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Vom Bau der neuen B 463 ist auch das Landschaftsschutzgebiet „Albstadt-Bitz“ betroffen. Zudem führt die Trasse am Rande der FFH-Gebiete „Östlicher Großer Heuberg“ und „Gebiete um Albstadt“ sowie des Vogelschutzgebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ vorbei. Die Belange von Natur und Land-schaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompen-sation erarbeitet. Es sind verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, wie z. B. die Pflanzung von Gehölzen zur Lenkung strukturgebunden fliegender Fledermäuse, bauliche Vorkehrungen bei der Bahnüberführung zur Schaffung von Querungsmöglichkeiten für die Kreuzotter als Ausgleich für die Verbundfunktionen der entfallenden Bahnböschungen im Trassenbereich und das Auflichten der Fichtenbestände zur Entwicklung zusätzlicher Haselmaus-Lebensräume. Weiter ist die Entwicklung bzw. Aufwertung von mageren Flachland-Mähwiesen für die Wanstschrecke, die Anlage von Gehöl-zen zur landschaftlichen Einbindung der Straße sowie der Rückbau und die Rekultivierung von entfal-lenden Verkehrsflächen vorgesehen. Abseits der Trasse soll auf Flächen auf der Gemarkung Gruol in der Stadt Haigerloch zur Verbesserung von landwirtschaftlich genutzten Böden ein Oberbodenauftrag erfolgen. Auf Flächen in Stetten am kalten Markt ist eine naturnahe Aufforstung und die Anlage und Entwicklung von Mageren Flachland-Mähwiesen vorgesehen. Die B 463 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflä-chen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in größerem Umfang Grundstücke dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grund-dienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Die Stadt Haigerloch und die Gemeinde Stetten am kalten Markt sind ausschließlich durch Maßnah-men des Landschaftspflegerischen Begleitplanes betroffen. Für die Bauzeit der Straßenbaumaßnahme werden, nach derzeitigem Planungsstand, rund 5 Jahre veranschlagt. Mit der Umsetzung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Aus-gleichsmaßnahmen wird bereits ein, z.T. auch zwei Jahre vor Baubeginn begonnen.
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2021
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
181 - 190 von 219 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 14 15 16 17 18
19
20 21 22 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP