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Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben „Vierstreifiger Ausbau der Landesstraße (L) 33 von Hönow - Stendaler Straße (Berlin)“ in der Gemeinde Hoppegarten im Landkreis Märkisch-Oderland, in der Gemeinde...
Die L 33 ist Teil einer wichtigen Straßenverbindung zwischen dem östlichen Stadtbereich Berlins und der Anschlussstelle (AS) Berlin-Marzahn der Bundesautobahn (BAB) A 10 (Berliner Ring). Der gegenwärtig zweispurige Straßenabschnitt vom Knotenpunkt Landsberger Chaussee/Stendaler Straße (Ortslage Eiche und Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin) bis zum Knotenpunkt Berliner Straße/Dorfstraße (Ortslage Hönow) soll vierspurig mit zwei durch Mittelstreifen getrennte Richtungsfahrbahnen vom Abschnitt 425 von km 0+505 bis km 0+000 bis zum Abschnitt 420 von km 1+987 bis km 0+064 auf einer Länge von 2,430 km ausgebaut werden. Der Straßenabschnitt erhält beidseitig Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, größtenteils als kombinierte Rad-/Gehwege. Die Planänderung beinhaltet im Wesentlichen: a) Verschiebung der Fahrbahn der neuen L 33 zur Herstellung einer Lärmschutzwand in der Ortslage Hönow nach Süden und Bau einer Anwohnerstraße im Bereich von Bau-km 1+400 bis Bau-km 2+200; b) Verringerung der Maße der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege; c) Wegfall der Möglichkeit für Linksabbieger in die Straße „Am Luch“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; d) Aktualisierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes, der faunistischen Untersuchungen, des Artenschutzbeitrages, des Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie und Erstellung eines Berichtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung; e) Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung, der luftschadstofftechnischen Untersuchung, der wassertechnischen Berechnungen, der Entwässerungsanlagen und der Grunderwerbsunterlagen und f) Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung.
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Westumfahrung Bahnhofstraße“ zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße im Ortsteil Köpenick, Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Mit dem neuen Straßenzug „Westumfahrung Bahnhofstraße“ wird eine neue Verbindung zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße geschaffen, um die verkehrlich stark belastete Bahnhofstraße zu entlasten und damit den Verkehrsfluss für die Straßenbahntrasse, den Busverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr deutlich zu verbessern. Das Vorhaben umfasst insbesondere: - den Straßenneubau von der Straße An der Wuhlheide zwischen Rudolf-Rühl-Allee und der Geschäftsstelle des Wirtschaftsrat 1. FC Union e.V., weiter entlang des Stadions „An der Alten Försterei", des Sportkomplexes Hämmerlingstraße und des Stadtforst Wuhlheide -einschließlich Querung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hämmerlingstraße- bis zur Hämmerlingstraße Nord (Abschnitt 1), - die Herstellung eines neuen Knotenpunktes zwischen der Straße „An der Wuhlheide" und der neuen Straßenverbindung im Neubauabschnitt, - den Ausbau beziehungsweise Umbau der Straße Am Bahndamm von der Hämmerlingstraße Nord bis zum Knotenpunkt (KP) mit der Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße (Abschnitt 2), - die Anbindung der Hämmerlingstraße Süd an den Straßenneubauabschnitt in Höhe der EÜ Hämmerlingstraße und die verkehrliche Abbindung der Schubert Straße (Herstellung Wendehammer), - den Neubau des Brückenbauwerks über die „Wuhle" (Gewässer 2. Ordnung) und die Neuordnung von vorhandenen Wegebeziehungen im Bereich des „Wuhlewanderweges Ost", - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen von Hämmerlingstraße Nord bis KP Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße sowie den Umbau/Neubau vorhandener Geh- und Radwege sowie Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten, - den Bau eines Regenwasserkanals, teilweise den Abbruch oder die Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen (das Retentionsbodenfilterbecken ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens) und die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen/Leitungen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen und die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Zuge der A 45 von Betr. – km 151,112 bis Betr.- km 153,703 – in der Gemarkung der
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis auf Antrag von Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement- eingeleitet. Der Ersatzneubau der Brücke wird erforderlich, da das aus dem Jahr 1970 stammende Bauwerk in den nächsten Jahren das Ende der technischen Nutzungsdauer erreicht. Vor dem Hintergrund der weiteren prognostizierten Zunahme des Verkehrsaufkommens berücksichtigt die Planung einen sechsstreifigen Autobahnquerschnitt mit beidseitig angeordneten Standstreifen. Betroffen von dem Planvorhaben ist die Gemeinde Ehringshausen (Gemarkungen Katzenfurt, Kölschhausen und Ehringshausen). Das Bauvorhaben liegt zwischen den Anschlussstellen Herborn-Süd und Ehringshausen und umfasst einschl. der Anpassung der nördlichen und südlichen Streckenanschlüsse eine Länge von ca. 2,5 km. Der Brückenneubau sieht umfangreicher Lärmschutzanlagen vor. Die Gesamtbauzeit ist mit rund 5 Jahren veranschlagt. Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich ca. 62 Mio. € und werden vom Bund getragen. Vom 11. September 2017 bis zum 10. Oktober 2017 besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei den Gemeindeverwaltung Ehringshausen einzusehen. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 10. November 2017 die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei der Gemeinde Ehringshausen als auch beim RP eingelegt werden.
Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost im Zuge der A 1
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost im Zuge der A 1 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen / nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen / Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 einschließlich - Neubau einer Lärmschutzanlage: Wand von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+614 auf der Westseite der A 1 (FR Kamen). Die Wand erhält eine Höhe bis zu 5,00 m über der Gradiente der Fahrbahn der A1. - Anlage eines Landschaftswalles mit einer Höhe von 5,00 m, der die Erweiterung der Rastanlage umfasst. - landschaftspflegerischer Maßnahmen im trassennahen Bereich - bereits realisierter, landschaftspflegerischer Maßnahmen außerhalb der Trasse und zwar im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Dreierwalde-Hopsten auf dem Gebiet der Stadt Hörstel im Kreis Steinfurt. und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen an dem vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Neubau eines Straßenbahnbetriebshofs in der Ständlerstraße
Die Stadtwerke München GmbH hat für das oben genannte Vorhaben die Planfeststellung beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Feststellung der Pläne für das Vorhaben des Neubaus eines Straßenbahnbetriebshofs mit Anpassung der Straßenbahnbetriebsanlagen auf dem Betriebsgelände der heutigen Hauptwerkstätte Tram der Stadtwerke München GmbH in der Ständlerstraße 20 in München. Es sind insgesamt 30 Gleise, zum Teil innerhalb von Werkstattgebäuden, darunter Testgleise und 10 Abstellgleise, geplant. Insgesamt sollen 9 Bauwerke hergestellt werden, die technische Magistrale – unterirdisch -, zwei Gleichrichterwerke, drei Werkstattgebäude – Durchlaufwartung, Instandsetzung und Logistik -, eine Entsorgungsstation sowie zwei Betriebsdienstgebäude. Zum Schutz der umgebenden Bebauung vor Schallimmissionen sollen insgesamt 6 Lärmschutzwände sowie eine Lärmschutzeinhausung errichtet werden. Die Einfriedung des Geländes erfolgt durch Zaun-, Tor- und Schrankenanlagen. Der bestehende Gleisanschluss der Anschlussbahn Ständlerstraße von der DB-Strecke wird teilweise rückgebaut. Gegenstand des Verfahrens ist auch die wasserrechtliche Gestattung der geplanten Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser, die zum Teil flächenhaft über Versickerungsflächen und Versickerungsmulden, zum Teil unterirdisch über Versickerungsschächte und Boxrigolen erfolgen soll. Der Bau soll in mehreren Phasen ablaufen, zunächst Errichtung der Lärmschutzwände und Errichtung und Inbetriebnahme eines Großteils der Gleisanlagen im Freien und der Tramgleichrichterwerke, in einem zweiten Schritt Errichtung und Inbetriebnahme der Werkstatt Durchlaufwartung und der Werkstatt zur schweren Instandhaltung samt Gleisanschlüssen und in einem dritten Schritt Abriss der bestehenden Werkstatt in der Sheddachhalle zusammen mit dem Kesselhaus und weiteren angrenzenden Gebäuden und an dieser Stelle Errichtung der Drehgestellwerkstatt und der Lärmschutzeinhausung für die nördliche Gleisharfe der Abstellanlage. In Bauabschnitt 4 werden zunächst die drei Hallen der Interimswerkstätten einschließlich der zugehörigen Sozialcontainer abgebrochen. An dieser Stelle werden die Werkstatt Logistik, das zweite Betriebsdienstgebäude und die Entsorgungsstation gebaut. An der Traunreuter Straße wird parallel die Automatenwerkstatt abgerissen und eine fünfte Lärmschutzwand und ein Parkplatz errichtet.
Bundesstraße 15neu, Planfeststellung für den Neubau der Ost-Umfahrung Landshut, Bauabschnitt I von Essenbach (A 92) bis Dirnau (LAs 14)
Die Bundesstraße 15 verbindet im Bundesfernstraßennetz die Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim. Als überregionale Nord-Süd-Verbindung verknüpft sie die Bundesautobahnen A 93, A 92, A 94, und A 8. Wegen der Vielzahl von Ortsdurchfahrten und wegen des geringen Ausbauzustandes ist die bestehende B 15 für diese Verkehrsfunktion völlig unzureichend. Die geplante Ost-Süd-Umfahrung von Landshut im Zuge der geplanten Bundesfernstraße B 15 neu Regensburg – Landshut –Rosenheim beginnt im Norden nach dem Knotenpunkt der bestehenden B 15 neu mit der A 92 und endet südlich von Landshut an der bestehenden B 15. Durch die Ost-Süd-Umfahrung von Landshut sollen die hochbelasteten Ortsdurchfahrten von Ergolding, Landshut und Kumhausen im Zuge der B 15 und der B 299 insbesondere vom Schwer- und Gefahrgutverkehr entlastet werden und eine leistungsfähige Anbindung des südlichen Landkreises Landshut an das Fernstraßennetz erreicht werden. Die beiden im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Teilabschnitte der B 15 neu wurden in 3 Bauabschnitte unterteilt. Das gegenständliche Verfahren umfasst nur den ersten Bauabschnitt der geplanten Ost-Süd-Umfahrung von Landshut. Dieser erste Bauabschnitt beginnt südlich der Anschlussstelle mit der A 92 bei Ohu und endet am Anschluss der Kreisstraße LAs 14. Die Trasse verläuft durch das Gemeindegebiet des Marktes Essenbach, Landkreis Landshut und das Gebiet der kreisfreien Stadt Landshut. Eine ökologische Kompensationsmaßnahme ist im Gebiet der Gemeinde Niederaichbach vorgesehen. Der Bauabschnitt ist als zweibahnige Landstraße mit 4 Fahrstreifen geplant und soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. Ab Bauanfang verläuft die B 15 neu zunächst in einer Trogstrecke unter Geländeoberkante. Im Bereich zwischen den Siedlungsteilen Ohu und Ohu-Siedlung verläuft die B 15 neu auf einer Länge von 361 m in einem Tunnel. Der Tunnel Ohu erhält einen begrünten Deckel über den alle vorhandenen kreuzenden Verkehrswege, einschließlich der kreuzenden Bahnstrecke Landshut – Plattling, geführt werden. Südlich des Tunnels wird die vorhandene Bebauung mit Lärmschutzwänden geschützt. Eine Brücke von 396 m Länge führt über die Isar und die Auwälder. Im Bereich der neuen Anschlussstelle mit der Kreisstraße LAs 14 wird diese zur Errichtung von Linksabbiegespuren verbreitert.
Die ZAK Energie GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort der bestehenden Deponie Steinegaden, Flur-Nummern 797/9, 1300, und 1301 Gemarkung Röthenbach, Gemeinde Röthenbach, Landkreis Lindau. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das unverschmutzte Oberflächenwasser soll über einen umlaufenden Randgraben gesammelt und in das bestehende Versickerungsbecken oder einen Versickerungsschacht abgeleitet werden. Hierfür stellt die ZAK Energie GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das Areal der geplanten Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie Steinegaden erstreckt sich auf rund 1,95 ha. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,3 Mio. m³. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 30.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 10 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt drei Betriebsphasen nacheinander mit einem Nutzvolumen zwischen 60.000 m³ bis 140.000 m³ errichtet und verfüllt werden. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • Bestanderhebung Fauna und Flora; Landschaftspflegerischer Begleitplan • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Fachanlagenteil Sickerwasserbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Sicherheitsleistungen • Hydrogeologisch-geotechnisches Standortgutachten • Fachanlagenteile zur Standsicherheit • Fachanlagenteil Alternativuntersuchungen
Antrag der Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungspflichtigen Anlagen (4....
Die Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf hat beim Landratsamt Regen am 29.04.2024 (Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 18.03.2025) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs in Igleinsberg gestellt. Der geplante Granitsteinbruch befindet sich südwestlich der Gemeinde Prackenbach im Landkreis Regen auf den Flurstücken Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach. Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll eine Abbaufläche größer 10 ha entstehen und eine Anlage zum Brechen und Klassieren von natürlichem Gestein zum Einsatz kommen. Der Abbau des Granitgesteins ist in 3 Abbauphasen gegliedert: • In der Abbauphase 1 wird der bestehende Steinbruch auf ca. 4,0 ha Abbaufläche erweitert und von derzeit ca. 635 mNN auf 620 mNN vertieft. Da die Abraumüberdeckung dieser Fläche für den anzulegenden Lärmschutzwall nicht ausreicht, ist es geplant, eine Fläche von ca. 1,5 ha im Süd-Osten zu roden und den anstehenden Abraum für die Anlage des Lärmschutzwalls zu verwenden. • In der Abbauphase 2 wird der Abbau auf eine Fläche von ca. 11,4 ha erweitert. Dafür ist es erforderlich ca. 6,0 ha Wald zu roden und den überlagernden Abraum abzutragen. • In Abbauphase 3 wird die Abbaufläche aus Phase 2 um ca. 0,6 ha in Richtung Osten erweitert und bis auf 590 mNN vertieft. Die zeitliche und räumliche Abgrenzung der Abbauphasen erfolgt entsprechend den Erfordernissen der Abbauführung und naturschutzfachlichen Planung. Das Herauslösen des Materials aus dem Gesteinsverband erfolgt durch Bohren und Sprengen. Mittels einer mobilen Brech- und Siebanlage wird das gesprengte Haufwerk zerkleinert und in verschiedene Kornfraktionen zu verkaufsfähigen Produkten klassiert.
Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 3 und 4, Elektrifizierung und teilweiser Ausbau der Bahnstrecke Tübingen - Herrenberg „Ammertalbahn“;
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, für die oben genannte Planänderung ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des Änderungsantrags ist die Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen – Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen – Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 18 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen – Entringen sowie 66 Fahrten tags und 16 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen – Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlichen vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und so genannter Mini-Lärmschutzwände um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms ergeben sich zudem mögliche Betroffenheiten an vier Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen. Aus diesem Grund wird der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchführen. Auf dieser Grundlage können dann, sofern erforderlich, gezielte Minderungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Genießen sie das Ambiente unseres Cafés im Haus der Natur, abseits vom Lärm der Großstadt, im malerischen Naturschutzgebiet Tister Bauernmoor. Probieren sie die große Auswahl hausgemachter Kuchen und Torten.