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Icon Neubau PWC Zankschlag
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau der Parkplatzanlage mit WC (PWC-Anlage) Zankschlag. Die neue PWC-Anlage besteht aus zwei Teilanlagen, jeweils eine an der Richtungsfahrbahn Nürnberg und eine an der Richtungsfahrbahn Waidhaus der A 6. Diese beiden Teilanlagen kommen nach der Planung unweit östlich der Stelle, an der die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Kucha – Eismannsberg die A 6 kreuzt, zu liegen. Sie sind leicht versetzt zueinander geplant, d. h. die an der Richtungsfahrbahn Waidhaus geplante südliche Teilanlage liegt der anderen Teilanlage nicht direkt gegenüber, sondern befindet sich etwas östlich des Standorts der nördlichen Teilanlage. Die beiden Teilanlagen liegen wenigstens etwa 700 m nördlich der nächstgelegenen Ortschaft Wappeltshofen. Auf den beiden Teilanlagen sind jeweils 42 Lkw-Stellplätze, vier Stellplätze für Busse, Pkw mit Anhänger und Caravans, 29 Pkw-Stellplätze sowie ein 175 m langer Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransporte geplant. Die Pkw-Fahrgassen und -Parkstände werden so ausgestaltet, dass bei Bedarf auch Lkw auf den Pkw- und Busparkplätzen abgestellt werden können. Zur Reinigung des im Bereich der Fahrgassen und Parkplatzflächen der beiden Teilanlagen, der Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie des auf den Richtungsfahrbahnen der A 6 auf Höhe der beiden Teilanlagen anfallenden Niederschlagswassers sind unmittelbar westlich der nördlichen Teilanlage ein Absetzbecken sowie ein Retentionsbodenfilterbecken geplant. Das aus diesen Beckenanlagen abfließende Wasser wird über Leitungen und Entwässerungsgräben dem Rauwiesenbach zugeführt. An den der A 6 zugewandten Rändern der beiden Teilanlagen sind jeweils 4 m hohe Lärmschutzwälle geplant. Ein südlich der A 6 in gewissem Abstand grob parallel zu dieser verlaufender öffentlicher Feld- und Waldweg, der die GVS Kucha – Eismannsberg mit dem „Sollachweg“ verbindet, wird durch die südliche Teilanlage zum Teil überbaut; es ist deshalb vorgesehen, diesen Weg abschnittsweise um die Teilanlage herum zu verlegen. Die westlich der geplanten Teilanlagenstandorte liegende Unterführung der GVS Kucha – Eismannsberg unter der A 6 hindurch muss für einen Einfädelungsstreifen von der nördlichen Teilanlage in die A 6 einseitig verbreitert werden. Ebenso muss eine Unterführung östlich der Teilanlagenstandorte, mit der ein öffentlicher Feld- und Waldweg die A 6 unterquert, für eine Einfädelungsspur von der südlichen Teilanlage in die A 6 einseitig verbreitert werden. Die auf den beiden Teilanlagen geplanten WC-Gebäude sollen mit Hilfe einer bereits im Bereich der GVS Kucha – Eismannsberg verlaufenden Wasserleitung mit Frischwasser versorgt werden. Das in den WCs anfallende Schmutzwasser soll über im Bereich des abschnittsweise zu verlegenden öffentlichen Feld- und Waldwegs und der GVS neu zu bauende Schmutzwasserleitungen abgeleitet und am Ortsrand von Eismannsberg der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Eismannsberg, Stadt Altdorf b. Nürnberg, beansprucht. Eine solche Kompensationsmaßnahme ist außerdem auf einer bereits im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung befindlichen Fläche in der Gemarkung Rieden, Stadt Altdorf b. Nürnberg, geplant. Im Zuge des Vorhabens werden ferner entlang der A 6 existierende Parkplatzflächen in den Gemarkungen Pühlheim (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Rieden (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Eismannsberg (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Traunfeld (Markt Lauterhofen), Gebertshofen (Markt Lauterhofen), Poppberg (Gemeinde Birgland), Frechets-feld (Gemeinde Birgland), Schwend (Gemeinde Birgland), Ullersberg (Gemeinde Ursensol-len) und Götzendorf (Gemeinde Ursensollen) zurückgebaut.
Zuletzt aktualisiert: 23.05.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Deponie Brennberg; Planfeststellungsverfahren über die Errichtung einer DKI- Deponie in Burgau; Landkreis Günzburg; Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 72 ff. VwVfG
Planfeststellungsverfahren Deponie Brennberg (DKI) Allgemeine Vorhabensbeschreibung Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg in Burgau, Flur-Nummern 6027/1, 6027, 2275/1, 2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Gemeinde Burgau, Landkreis Günzburg. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das innerhalb der abgedichteten Deponiewanne anfallende Sickerwasser wird an der Deponiesohle gefasst, entsprechend der Deponieverordnung abgeleitet und nach einer Vorbehandlung in den Vorfluter Kammel abgeleitet. Hierfür stellt die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 19 Abs. 1WHG entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Für den Betrieb einer Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen auf der Deponie stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG. Für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH der KLING Gruppe plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau-, Abbruch-, und Sanierungstätigkeit sowie für den zukünftigen Recyclingbetrieb am Standort Aislingen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg erstreckt sich auf rund 5,8 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Sandabbaus Brennberg der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 1,0 Mio. m³. Das erwartete Ab-fallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 51.000 m³/a bzw. 65.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 15 bis 20 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt sechs Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Insbesondere folgende Fachgutachten hat die die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH im Rahmen ihres Antrags vorgelegt: • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung • Fachanlagenteil Ableitung Oberflächenwasser und Sickerwasser • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweis • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweise • Staubgutachten • Lärmgutachten • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Hydrologisches-geotechnisches Standortgutachten
Zuletzt aktualisiert: 10.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon MI Investitions GmbH, Errichtung und Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u...
Die MI Investitions GmbH, Theodor-Storm-Straße 4, 61350 Bad Homburg vor der Höhe, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung für das Rechenzentrum Data Center Campus Fritz-Klatte-Quartier (FKQ). Hierzu hat die MI Investitions GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Fall eines Stromausfalls ist bis Endausbau eine Notstromdieselmotorenanlage mit insgesamt 78 Notstromdieselmotoren (NDMA) vorgesehen. Dies entspricht einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis Endausbau in der Höhe von 521,3 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtvorhaben bis Endausbau wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Der Antrag auf Erteilung der ersten Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG umfasst im Wesentlichen - die abschließende Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, - die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft, insbesondere hinsichtlich des Eintrags von Luftschadstoffen, - die Baugenehmigung nach § 74 Hessische Bauordnung für alle im Bauantrag beschriebenen baulichen Anlagen, - vorbereitende Arbeiten zur Errichtung der beantragten NDMA inklusive Nebeneinrichtungen (wie Kraftstoffversorgung, Selektive Katalytische Reduktion inklusive Harnstoffversorgung). Die Kraftstoffversorgung für die 36 NDMA (35 Data Hall Generatoren und ein Hausgenerator) des Gebäude 1 soll über einen Abfüllplatz und 36 Kraftstoff-Lagertanks erfolgen. Jede NDMA verfügt zudem über einen Kraftstoff-Tagestank. Die Stickoxid-Reduktion der Data Hall Generatoren erfolgt mittels SCR (Selective Catalytic Reduction). Die dafür benötigte Harnstoffversorgung erfolgt über den gleichen Abfüllplatz, 1 Urea-Lagertank und 35 Harnstoff-Tagestanks. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Gesamtanlage im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur 1. Teilgenehmigung wird in den Fachbeiträgen der Endausbauzustand mit den NDMA der Gebäude 1 bis 3 berücksichtigt. Gegenstand des Antrages nach § 8a BImSchG auf Zulassung zum vorzeitigen Beginn sind die Erdarbeiten, die Errichtung der Fundamente und der Bodenplatte für die Abfüllfläche, NDMA und Schornsteine sowie die Aufstellung der NDMA, einschließlich der Funktionsprüfungen der Versorgungsanlagen für Diesel und Harnstoff. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.
Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Bahnstrecken 2571/ 2575 vom Bf Langerwehe über Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf (Planfeststellungsabschnitt 4); im Rahmen des Gesamtprojektes der Elektrifizierung der Euregiobahn
Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (Vorhabenträgerin) plant die Elektrifizierung der Bahnstrecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der Vorhabenträgerin nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojektes ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die jeweils in den Planunterlagen dargestellt sind. Die Elektrifizierung der Bahnstrecken 2571/ 2575 vom Bf Langerwehe über Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf stellt einen eigenen Planfeststellungsabschnitt dar (PFA 4). Diesbezüglich soll die Errichtung der Oberleitungsanlagen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen umfassen dabei: - die Strecke 2571 „Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf (a)“ - die Strecke 2575 „Bf Langerwehe (a) bis Bf Eschweiler-Weisweiler“ - inkl. der Durchfahrts- und Ausweichgleise in den Bahnhöfen Eschweiler-Weisweiler, Eschweiler-Talbahnhof und Eschweiler-Aue, - inkl. des Tunnels „Ulhaus“ auf der Strecke 2575 bis km 1,050 Im Rahmen dieser geplanten Elektrifizierung sollen insgesamt 226 Maste errichtet werden. Zur Minderung der Gefährdung der Bahnstrecken mit seinen geplanten Oberleitungsanlagen durch Windbruch (umstürzende Bäume) wurde ein „Ökologisches Bahntrassenmanagement“ entwickelt, das die Umgestaltung, Pflege und Entwicklung der Grünbereiche entlang der Gleistrasse in einem Streifen von jeweils 30 m beidseitig der Strecken vorsieht. Private Flächen sind von dem Bahntrassenmanagement im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens vorerst nicht betroffen. Einzelheiten zum Bahntrassenmanagement und den Planungen vor Ort sind den Planunterlagen zu entnehmen. Das geplante Vorhaben entfaltet Auswirkungen auf die Umwelt. U. a. ist eine Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt gegeben. Detaillierte Einzelheiten zu Auswirkungen sowie zu entsprechenden Kompensationsmaßnahmen können den Planunterlagen entnommen werden. Zur Durchführung des Bauvorhabens sind dauerhafte Inanspruchnahmen (Grunderwerb), dingliche Sicherungen sowie vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken Dritter erforderlich. Grunderwerb wird in der Stadt Eschweiler benötigt. Dingliche Sicherungen und vorübergehende Inanspruchnahmen sind in der Gemeinde Langerwehe vorgesehen. Aufgrund von u. a. Gründungsarbeiten der Maste muss während der Zeit der Baumaßnahmen vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden, wobei die Baumaßnahmen schrittweise über den Streckenverlauf durchgeführt werden. Zur Vermeidung von nächtlichen Störungen und von Lärmbelastungen an Wochenenden werden alle geräuschintensiven Arbeiten ausschließlich zwischen Montag und Freitag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt. Für die Dauer der Errichtung der Oberleitungsanlagen wird eine Bauzeit von etwa 80 Wochen angesetzt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bahnhof Wangerooge
Am Inselbahnhof mitten im Ort haben die Urlauber das Ziel der kombinierten Fähr- und Inselbahnfahrt nach Wangerooge erreicht. Etwa 90 Minuten vorher am Anleger in Harlesiel: Wind und Wellen, Salzgeruch liegt in der Luft und die Insel am nördlichen Horizont. Kein Lärm, keine Eile. Die Autos bleiben in Harlesiel auf dem Festland zurück oder gleich ganz zu Hause, und die Hektik auch. Wenn die Fähre nach Wangerooge ausläuft, nimmt sie ihre Passagiere in einen anderen Zeitrhythmus mit. Mit bedächtigen 9 Knoten (17 km/h) gleiten die weißen Schiffe der Deutschen Bahn der Insel Wangerooge entgegen. Später „beschleunigt“ die Inselbahn auf Tempo 20, aber größere Geschwindigkeiten sind – abgesehen vom Wind – im Nordseeheilbad so gut wie unbekannt. Ebbe und Flut prägen den Lebensrhythmus auf Wangerooge. Die Zeiten, in denen die östlichste der Ostfriesischen Inseln vom Festland aus mit dem Schiff erreichbar ist, bestimmen die täglich wechselnden Gezeiten. Die Überfahrt dauert 45 bis 60 Minuten und ist nur in einem sechsstündigen Zeitfenster vor und nach dem Hochwasser möglich. Am Anleger angekommen, werden die Urlauber mit der Inselbahn in den ca. 4 km entfernten Ort zum Bahnhof Wangerooge gebracht. Die Fahrt mit der Schmalspurbahn ist einzigartig, da sie als einzige die Salzwiesen durchqueren darf, die in der Schutzzone Eins (Ruhezone) des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer liegen. Täglich geöffnet eine Stunde vor jeder Abfahrt der Inselbahn und bei Abfahrten vor 08.00 Uhr eine halbe Stunde vor Abfahrt.
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Icon Wohnmobilpause am Eisenhüttenplatz
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen ein Dorfplatz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
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Icon Wohnmobilpause am Dörpshus Vreschen-Bokel
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen Dorfplatz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
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Icon Wohnmobilpause beim Boßelheim Klauhörn
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen  Vereinsplatz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
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Icon Wohnmobilpause beim Dorfplatz in Augustfehn II
Hier können Sie für 24 Stunden kostenfrei den Stellplatz nutzen. Bei diesem Stellplatz handelt es sich um einen Dorfplatz. Die Nutzung für einen Dorf- oder Vereinszweck hat immer Vorrang und wir bitten Sie, als Gast und Wohnmobilist, auf die Nutzer des angrenzenden Vereinsheims und die Fläche Rücksicht zu nehmen.  Der jeweilige Standort ist ein gut belebter Platz und dient den anliegenden Räumen für Festlichkeiten. Die Lokalität wird von den Orts-(Bürger)vereinen, Feuerwehren, Sportvereinen für Versammlungen und Veranstaltungen genutzt. Deshalb könnte es ab und an lauter werden. Die Veranstaltungen haben immer Vorrang. Den örtlichen Dauernutzern und Pächtern der Dorfgemeinschaft hat die Gemeinde Apen ein Hausrecht eingeräumt.Ein friedliches Miteinander wird für die Benutzung des Stellplatzes voraus gesetzt. Im Zweifels- bzw. Streitfall muss der Wohnmobilist die Fläche umgehend räumen. Die Satzung der Gemeinde Apen über die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen wird für die Fläche „Wohnmobilpause“ ebenfalls angewandt. Bezüglich der Ver- und Entsorgungsregelungen sind individuell für jeden Platz örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um keinen zertifizierten und geprüften Camping- oder Caravanplatz Die Gemeinde Apen bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit hier 24 Stunden ruhig und dem Umfeld angemessen zu verweilen.  Als Ver- und Entsorgungsstelle empfehlen wir Ihnen den Campingplatz Nordloh, Schanzenweg 4, 26689 Apen Vermeiden Sie offenes Feuer, Lärm, Lichtstrahler u.a. und parken Sie bitte so, dass Sie andere Nutzer des Platzes nicht einschränken oder behindern.
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Icon 2. Planänderung Ersatzneubau der Talbrücke Heubach, A 45
Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil das straßenrechtliche Anhörungsverfahren im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Es handelt sich um die zweite Planänderung zum Ersatzneubau der Talbrücke Heubach. Die Planunterlagen für das Bauvorhaben lagen bereits im Januar 2017 und dann erneut wegen der ersten Planänderung im Sommer 2017 in den betroffenen Kommunen Sinn und Herborn zur Einsichtnahme aus. Nunmehr hat Hessen Mobil den Antrag auf eine zweite Planänderung gestellt. Diese umfasst insbesondere eine zusätzliche zweite 540 Meter lange und bis zu 6 Meter hohe Lärmschutzwand auf der Westseite der A 45. Dieser zusätzliche Schutz für die Einwohner von Fleisbach wurde durch eine im Januar dieses Jahres vorgenommene Aktualisierung der Verkehrsprognose für die A 45 und die daraus resultierende Überarbeitung der immissionstechnischen Untersuchungen erforderlich. Als eine weitere Auswirkung daraus wird die bisher vorgesehene Lärmschutzwand auf der östlichen Seite der A 45 (Ortslage Sinn) um 0,5 Meter auf eine Höhe von bis zu 4,50 Meter erhöht. Trotz zusätzlicher Lärmschutzwand verbleiben im Ortsteil Fleisbach noch 15 Wohnhäuser mit Grenzwertüberschreitungen in der Nacht und Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Auch im Ortsteil Sinn sind nun neun Wohnhäuser erstmals mit Grenzwertüberschreitungen in der Nacht betroffen und haben Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die geänderten Planunterlagen der Gemeinde Sinn und der Stadt Herborn sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 17. August die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Außerdem liegen alle geänderten Unterlagen vom 18. Juni bis 17. Juli bei der Gemeindeverwaltung Sinn und der Stadtverwaltung Herborn öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürger/innen aus. Ferner können die geänderten Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Presse“ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planänderung betroffene Bürger/innen sowie die anerkannten Landesnaturschutzverbände und sonstigen Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 17. August die Gelegenheit, Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei den beiden betroffenen Kommunen als auch beim RP eingelegt werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP Gießen, gegebenenfalls in einem Erörterungstermin, mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Ziel eines solchen Termins ist es, über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu informieren, Beanstandungen zu besprechen und in strittigen Punkten Einigung zu erreichen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vor, welches dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss – also der Schaffung des Baurechts – entscheidet.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2019
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