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Icon A 57 / 6-streifiger Ausbau im Ausbauabschnitt Kapellen
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den 6-streifigen Ausbau der A 57 in dem rd. 6,43 km langen Ausbauabschnitt „Kapellen“ zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Moers bzw. Bau-km 54+070 und der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Gartenstadt bzw. Bau-km 60+500 und hat dazu die Planfeststellung gem. §§ 17ff Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und 72ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) beantragt. Der Ausbauabschnitt schließt im Norden an den Ausbauabschnitt „Krefeld“ an, für den das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold bereits anhängig ist. Die erstellte Planung für den 6-streifigen Ausbau der A 57 in dem Abschnitt „Kapellen“ beinhal-tet u. a. - die teilweise Verlegung der Kreisstraße 3 (K 3 – Moerser Straße –) sowie das Brückenbau-werk, mit dem die A 57 über die verlegte K 3 geführt wird, - den Abriss und Neubau weiterer 4 Brücken, mit denen die A 57 über die Vennikelstraße, die Lauersforter Straße, die Straße „Klömpkenshof“, und die Wilhelm-Anlahr-Straße geführt wird, - den Entfall der Unterführung des Wirtschaftsweges „Krienshütte“, - die Anpassung der Rampenfahrbahnen der AS Moers-Kapellen, - die Teilverlegung des Moerskanals, - die Realisierung aktiven Lärmschutzes durch die Errichtung von Lärmschutzwänden über Längen von rd. 3,7 km auf der Westseite der A 57 und von rd. 4,0 km auf der Ostseite der A 57 in Höhen zwischen 2,5 m und 7,0 m, - die Realisierung weiteren aktiven Lärmschutzes durch den Verbau eines Fahrbahnbelages mit den Korrekturfaktoren - 2 dB(A) bis Bau-km 60+140 bzw. - 5 dB(A) bis Bau-km 60+500, d. h. mit Fahrbahnbelägen, die gegenüber dem Referenzwert des Standardbelages der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV –) um 2 dB(A) bzw. 5 dB(A) leiser sind, - über den aktiven Lärmschutz hinaus die grundsätzliche Anerkennung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes, - die Errichtung der Entwässerungsanlagen, - die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie - aller sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an Anlagen Dritter. Der Ausbauabschnitt erstreckt sich auf die Gebiete der Städte Krefeld und Moers. Ausschließlich für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen werden auch zur Stadt Neukirchen-Vluyn gehörende Flächen benötigt, die sich jedoch bereits im Eigentum des Vorhabenträgers befinden und insoweit keine Grundstücksbetroffenheiten Dritter zur Folge haben. Die geplanten Ausbaumaßnahmen in den Städten Moers und Krefeld sowie die dort vorgesehenen Kompen-sationsmaßnahmen erstrecken sich auf Grundstücke der Gemarkungen - Kapellen in der Stadt Moers, Flur 1, 3, 4, 6, 9 und 11, - Repelen in der Stadt Moers, Flur 55, sowie - Traar in der Stadt Krefeld, Flur 26, 52, 53, 54, 55, 67 und 68.
Zuletzt aktualisiert: 15.11.2022
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Icon Wesentliche Änderung einer Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge als ständige Anlage in 01998 Schipkau OT Klettwitz; Vorhaben-ID Süd- G02623
Die Firma DEKRA SE, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Meuro, Flur 1, Flurstücke 510 und 514 in der Gemarkung Klettwitz, Flur 6, Flurstücke 196, 164, 165 und 167, in der Gemarkung Hörlitz, Flur 1, Flurstücke 819, 854, 994, 821, 823 und 855 und in der Gemarkung Schipkau, Flur 2, Flurstücke 1561 und 1562 eine Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge als ständige Anlage wesentlich zu ändern. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage mit der Anlagennummer 10.17.1G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Test- und Technologiezentrums sowie den multifunktionalen Veranstaltungsort Lausitzring um weitere Teststrecken für automatisiertes und vernetztes bis hin zum autonomen Fahren von Fahrzeugen. Hierfür werden Straßen- und Streckenführungen nach Anforderungen der Automobilindustrie und in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und technischen Institutionen errichtet, um Raum zum Forschen und Testen verschiedener außerörtlicher Verkehrssituationen zu schaffen. Zu den geplanten baulichen Maßnahmen gehören: - die Errichtung von Verkehrsflächen, - die Errichtung neuer und Erweiterung beziehungsweise Vergrößerung vorhandener Versickerungsanlagen, - die Errichtung von Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwälle / Lärmschutzwand). Es liegen drei Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns vor. Beantragt wurden: - die Baufeldfreimachung durch Freischnitt der Straßenbegleitvegetation und die Baustelleneinrichtung auf dem Streckenabschnitt km 0+595 bis km 4+100, - das Abfräsen der Deckschicht, der Ausbau der Tragschicht sowie der Grundhafte Massenausbau auf dem Streckenabschnitt km 0+595 bis km 4+100, - die bedarfsgerechte Untergrundstabilisierung, die Streckenprofilierung, das Einbringen der Tragschicht sowie das Auftragen der Deckschicht auf dem Streckenabschnitt km 0+000 bis km 4+100. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist: - Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser. Im Rahmen des Vorhabens ist die Rodung von circa 34,5 h Wald vorgesehen. Das Vorhaben ist daher unter der Nr. 17.2.1X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einzuordnen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 1. Quartal 2025 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neubau PWC Zankschlag
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau der Parkplatzanlage mit WC (PWC-Anlage) Zankschlag. Die neue PWC-Anlage besteht aus zwei Teilanlagen, jeweils eine an der Richtungsfahrbahn Nürnberg und eine an der Richtungsfahrbahn Waidhaus der A 6. Diese beiden Teilanlagen kommen nach der Planung unweit östlich der Stelle, an der die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Kucha – Eismannsberg die A 6 kreuzt, zu liegen. Sie sind leicht versetzt zueinander geplant, d. h. die an der Richtungsfahrbahn Waidhaus geplante südliche Teilanlage liegt der anderen Teilanlage nicht direkt gegenüber, sondern befindet sich etwas östlich des Standorts der nördlichen Teilanlage. Die beiden Teilanlagen liegen wenigstens etwa 700 m nördlich der nächstgelegenen Ortschaft Wappeltshofen. Auf den beiden Teilanlagen sind jeweils 42 Lkw-Stellplätze, vier Stellplätze für Busse, Pkw mit Anhänger und Caravans, 29 Pkw-Stellplätze sowie ein 175 m langer Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransporte geplant. Die Pkw-Fahrgassen und -Parkstände werden so ausgestaltet, dass bei Bedarf auch Lkw auf den Pkw- und Busparkplätzen abgestellt werden können. Zur Reinigung des im Bereich der Fahrgassen und Parkplatzflächen der beiden Teilanlagen, der Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie des auf den Richtungsfahrbahnen der A 6 auf Höhe der beiden Teilanlagen anfallenden Niederschlagswassers sind unmittelbar westlich der nördlichen Teilanlage ein Absetzbecken sowie ein Retentionsbodenfilterbecken geplant. Das aus diesen Beckenanlagen abfließende Wasser wird über Leitungen und Entwässerungsgräben dem Rauwiesenbach zugeführt. An den der A 6 zugewandten Rändern der beiden Teilanlagen sind jeweils 4 m hohe Lärmschutzwälle geplant. Ein südlich der A 6 in gewissem Abstand grob parallel zu dieser verlaufender öffentlicher Feld- und Waldweg, der die GVS Kucha – Eismannsberg mit dem „Sollachweg“ verbindet, wird durch die südliche Teilanlage zum Teil überbaut; es ist deshalb vorgesehen, diesen Weg abschnittsweise um die Teilanlage herum zu verlegen. Die westlich der geplanten Teilanlagenstandorte liegende Unterführung der GVS Kucha – Eismannsberg unter der A 6 hindurch muss für einen Einfädelungsstreifen von der nördlichen Teilanlage in die A 6 einseitig verbreitert werden. Ebenso muss eine Unterführung östlich der Teilanlagenstandorte, mit der ein öffentlicher Feld- und Waldweg die A 6 unterquert, für eine Einfädelungsspur von der südlichen Teilanlage in die A 6 einseitig verbreitert werden. Die auf den beiden Teilanlagen geplanten WC-Gebäude sollen mit Hilfe einer bereits im Bereich der GVS Kucha – Eismannsberg verlaufenden Wasserleitung mit Frischwasser versorgt werden. Das in den WCs anfallende Schmutzwasser soll über im Bereich des abschnittsweise zu verlegenden öffentlichen Feld- und Waldwegs und der GVS neu zu bauende Schmutzwasserleitungen abgeleitet und am Ortsrand von Eismannsberg der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Eismannsberg, Stadt Altdorf b. Nürnberg, beansprucht. Eine solche Kompensationsmaßnahme ist außerdem auf einer bereits im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung befindlichen Fläche in der Gemarkung Rieden, Stadt Altdorf b. Nürnberg, geplant. Im Zuge des Vorhabens werden ferner entlang der A 6 existierende Parkplatzflächen in den Gemarkungen Pühlheim (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Rieden (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Eismannsberg (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Traunfeld (Markt Lauterhofen), Gebertshofen (Markt Lauterhofen), Poppberg (Gemeinde Birgland), Frechets-feld (Gemeinde Birgland), Schwend (Gemeinde Birgland), Ullersberg (Gemeinde Ursensol-len) und Götzendorf (Gemeinde Ursensollen) zurückgebaut.
Zuletzt aktualisiert: 23.05.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Deponie Brennberg; Planfeststellungsverfahren über die Errichtung einer DKI- Deponie in Burgau; Landkreis Günzburg; Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 72 ff. VwVfG
Planfeststellungsverfahren Deponie Brennberg (DKI) Allgemeine Vorhabensbeschreibung Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg in Burgau, Flur-Nummern 6027/1, 6027, 2275/1, 2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Gemeinde Burgau, Landkreis Günzburg. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das innerhalb der abgedichteten Deponiewanne anfallende Sickerwasser wird an der Deponiesohle gefasst, entsprechend der Deponieverordnung abgeleitet und nach einer Vorbehandlung in den Vorfluter Kammel abgeleitet. Hierfür stellt die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 19 Abs. 1WHG entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Für den Betrieb einer Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen auf der Deponie stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG. Für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH der KLING Gruppe plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau-, Abbruch-, und Sanierungstätigkeit sowie für den zukünftigen Recyclingbetrieb am Standort Aislingen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg erstreckt sich auf rund 5,8 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Sandabbaus Brennberg der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 1,0 Mio. m³. Das erwartete Ab-fallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 51.000 m³/a bzw. 65.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 15 bis 20 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt sechs Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Insbesondere folgende Fachgutachten hat die die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH im Rahmen ihres Antrags vorgelegt: • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung • Fachanlagenteil Ableitung Oberflächenwasser und Sickerwasser • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweis • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweise • Staubgutachten • Lärmgutachten • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Hydrologisches-geotechnisches Standortgutachten
Zuletzt aktualisiert: 10.01.2024
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Icon MI Investitions GmbH, Errichtung und Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u...
Die MI Investitions GmbH, Theodor-Storm-Straße 4, 61350 Bad Homburg vor der Höhe, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung für das Rechenzentrum Data Center Campus Fritz-Klatte-Quartier (FKQ). Hierzu hat die MI Investitions GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Fall eines Stromausfalls ist bis Endausbau eine Notstromdieselmotorenanlage mit insgesamt 78 Notstromdieselmotoren (NDMA) vorgesehen. Dies entspricht einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis Endausbau in der Höhe von 521,3 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtvorhaben bis Endausbau wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Der Antrag auf Erteilung der ersten Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG umfasst im Wesentlichen - die abschließende Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, - die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft, insbesondere hinsichtlich des Eintrags von Luftschadstoffen, - die Baugenehmigung nach § 74 Hessische Bauordnung für alle im Bauantrag beschriebenen baulichen Anlagen, - vorbereitende Arbeiten zur Errichtung der beantragten NDMA inklusive Nebeneinrichtungen (wie Kraftstoffversorgung, Selektive Katalytische Reduktion inklusive Harnstoffversorgung). Die Kraftstoffversorgung für die 36 NDMA (35 Data Hall Generatoren und ein Hausgenerator) des Gebäude 1 soll über einen Abfüllplatz und 36 Kraftstoff-Lagertanks erfolgen. Jede NDMA verfügt zudem über einen Kraftstoff-Tagestank. Die Stickoxid-Reduktion der Data Hall Generatoren erfolgt mittels SCR (Selective Catalytic Reduction). Die dafür benötigte Harnstoffversorgung erfolgt über den gleichen Abfüllplatz, 1 Urea-Lagertank und 35 Harnstoff-Tagestanks. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Gesamtanlage im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur 1. Teilgenehmigung wird in den Fachbeiträgen der Endausbauzustand mit den NDMA der Gebäude 1 bis 3 berücksichtigt. Gegenstand des Antrages nach § 8a BImSchG auf Zulassung zum vorzeitigen Beginn sind die Erdarbeiten, die Errichtung der Fundamente und der Bodenplatte für die Abfüllfläche, NDMA und Schornsteine sowie die Aufstellung der NDMA, einschließlich der Funktionsprüfungen der Versorgungsanlagen für Diesel und Harnstoff. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.
Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Bahnstrecken 2571/ 2575 vom Bf Langerwehe über Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf (Planfeststellungsabschnitt 4); im Rahmen des Gesamtprojektes der Elektrifizierung der Euregiobahn
Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (Vorhabenträgerin) plant die Elektrifizierung der Bahnstrecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der Vorhabenträgerin nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojektes ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die jeweils in den Planunterlagen dargestellt sind. Die Elektrifizierung der Bahnstrecken 2571/ 2575 vom Bf Langerwehe über Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf stellt einen eigenen Planfeststellungsabschnitt dar (PFA 4). Diesbezüglich soll die Errichtung der Oberleitungsanlagen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen umfassen dabei: - die Strecke 2571 „Bf Eschweiler-Weisweiler bis Bf Stolberg Hbf (a)“ - die Strecke 2575 „Bf Langerwehe (a) bis Bf Eschweiler-Weisweiler“ - inkl. der Durchfahrts- und Ausweichgleise in den Bahnhöfen Eschweiler-Weisweiler, Eschweiler-Talbahnhof und Eschweiler-Aue, - inkl. des Tunnels „Ulhaus“ auf der Strecke 2575 bis km 1,050 Im Rahmen dieser geplanten Elektrifizierung sollen insgesamt 226 Maste errichtet werden. Zur Minderung der Gefährdung der Bahnstrecken mit seinen geplanten Oberleitungsanlagen durch Windbruch (umstürzende Bäume) wurde ein „Ökologisches Bahntrassenmanagement“ entwickelt, das die Umgestaltung, Pflege und Entwicklung der Grünbereiche entlang der Gleistrasse in einem Streifen von jeweils 30 m beidseitig der Strecken vorsieht. Private Flächen sind von dem Bahntrassenmanagement im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens vorerst nicht betroffen. Einzelheiten zum Bahntrassenmanagement und den Planungen vor Ort sind den Planunterlagen zu entnehmen. Das geplante Vorhaben entfaltet Auswirkungen auf die Umwelt. U. a. ist eine Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt gegeben. Detaillierte Einzelheiten zu Auswirkungen sowie zu entsprechenden Kompensationsmaßnahmen können den Planunterlagen entnommen werden. Zur Durchführung des Bauvorhabens sind dauerhafte Inanspruchnahmen (Grunderwerb), dingliche Sicherungen sowie vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken Dritter erforderlich. Grunderwerb wird in der Stadt Eschweiler benötigt. Dingliche Sicherungen und vorübergehende Inanspruchnahmen sind in der Gemeinde Langerwehe vorgesehen. Aufgrund von u. a. Gründungsarbeiten der Maste muss während der Zeit der Baumaßnahmen vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden, wobei die Baumaßnahmen schrittweise über den Streckenverlauf durchgeführt werden. Zur Vermeidung von nächtlichen Störungen und von Lärmbelastungen an Wochenenden werden alle geräuschintensiven Arbeiten ausschließlich zwischen Montag und Freitag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt. Für die Dauer der Errichtung der Oberleitungsanlagen wird eine Bauzeit von etwa 80 Wochen angesetzt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2024
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Icon 2. Planänderung Ersatzneubau der Talbrücke Heubach, A 45
Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil das straßenrechtliche Anhörungsverfahren im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Es handelt sich um die zweite Planänderung zum Ersatzneubau der Talbrücke Heubach. Die Planunterlagen für das Bauvorhaben lagen bereits im Januar 2017 und dann erneut wegen der ersten Planänderung im Sommer 2017 in den betroffenen Kommunen Sinn und Herborn zur Einsichtnahme aus. Nunmehr hat Hessen Mobil den Antrag auf eine zweite Planänderung gestellt. Diese umfasst insbesondere eine zusätzliche zweite 540 Meter lange und bis zu 6 Meter hohe Lärmschutzwand auf der Westseite der A 45. Dieser zusätzliche Schutz für die Einwohner von Fleisbach wurde durch eine im Januar dieses Jahres vorgenommene Aktualisierung der Verkehrsprognose für die A 45 und die daraus resultierende Überarbeitung der immissionstechnischen Untersuchungen erforderlich. Als eine weitere Auswirkung daraus wird die bisher vorgesehene Lärmschutzwand auf der östlichen Seite der A 45 (Ortslage Sinn) um 0,5 Meter auf eine Höhe von bis zu 4,50 Meter erhöht. Trotz zusätzlicher Lärmschutzwand verbleiben im Ortsteil Fleisbach noch 15 Wohnhäuser mit Grenzwertüberschreitungen in der Nacht und Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Auch im Ortsteil Sinn sind nun neun Wohnhäuser erstmals mit Grenzwertüberschreitungen in der Nacht betroffen und haben Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die geänderten Planunterlagen der Gemeinde Sinn und der Stadt Herborn sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 17. August die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Außerdem liegen alle geänderten Unterlagen vom 18. Juni bis 17. Juli bei der Gemeindeverwaltung Sinn und der Stadtverwaltung Herborn öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürger/innen aus. Ferner können die geänderten Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Presse“ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planänderung betroffene Bürger/innen sowie die anerkannten Landesnaturschutzverbände und sonstigen Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 17. August die Gelegenheit, Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei den beiden betroffenen Kommunen als auch beim RP eingelegt werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP Gießen, gegebenenfalls in einem Erörterungstermin, mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Ziel eines solchen Termins ist es, über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu informieren, Beanstandungen zu besprechen und in strittigen Punkten Einigung zu erreichen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vor, welches dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss – also der Schaffung des Baurechts – entscheidet.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2019
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Icon 8-streifiger Ausbau der A 9 zwischen AK Nürnberg und AK Nürnberg-Ost
Gegenstand des Vorhabens ist der 8-streifige Ausbau der A 9 zwischen dem AK Nürnberg und dem AK Nürnberg-Ost auf einer Länge von etwa 7 km. Bestandteil des Vorhabens ist daneben auch ein Ausbau der halbdirekten Rampe A 3 (Frankfurt a. M.) – A 9 (München) auf einer Länge von etwa 3,2 km. Der Ausbau dieser Rampe beginnt unmittelbar östlich der Gewerbeflächen an der Haimendorfer Straße in Schwaig b. Nürnberg und erstreckt sich bis zum Zusammentreffen der Rampe mit den Richtungsfahrbahnen der A 9 am AK Nürnberg. Die Halbdirektrampe wird innerhalb des vom Vorhaben betroffenen Bereichs mit einem 6-streifigen Fahrbahnquerschnitt ausgebildet. Nach dem Zusammentreffen der Rampe mit den Richtungsfahrbahnen der A 9 beginnt der 8-streifige Ausbau der A 9; er endet südlich von Fischbach b. Nürnberg unmittelbar nördlich der Querung des Katzengrabens. Der Ausbau der A 9 sowie der halbdirekten Rampe erfolgten jeweils durch einen beidseitigen Anbau von Fahrstreifen an die bereits existierenden Fahrbahnflächen. Im Zuge des Vorhabens sind im Bereich des AK Nürnberg auch bauliche Anpassungen an der Rampe Frankfurt a. M. – Regensburg/Berlin, die von der halbdirekten Rampe im Zulauf auf das AK Nürnberg abzweigt, sowie an der Rampe Berlin/Regensburg – Frankfurt a. M. geplant. Ebenso werden Anpassungen an der Richtungsfahrbahn München – Berlin der A 9 im Bereich des AK Nürnberg erforderlich. Südlich von Fischbach b. Nürnberg sind ferner bauliche Anpassungen an den Rampen Berlin – Heilbronn/Nürnberg-Fischbach/Amberg und Heilbronn – Berlin im Bereich des AK Nürnberg-Ost vorgesehen. Infolge des Vorhabens müssen kreuzende Wege verlegt/angepasst und parallel zu Autobahnverkehrsflächen verlaufende Wegeabschnitte seitlich verschoben neu erstellt werden. Südlich des AK Nürnberg sowie nördlich des Ortsrandes von Fischbach b. Nürnberg werden außer-dem bereits existierende Betriebszu-/-abfahrten an der A 9 baulich angepasst, nördlich von Fischbach wird ferner eine weitere Betriebszu-/-abfahrt für die Autobahnmeisterei Fischbach neu gebaut. Entlang der vorhabensgegenständlichen Autobahnverkehrsflächen sind abschnittsweise darüber hinaus Betriebswege zur Unterhaltung und Wartung autobahneigener Anlagen geplant. Im Bereich von Fischbach b. Nürnberg ist auf den Fahrbahnen der A 9 auf einer Länge von ca. 3,7 km ein lärmmindernder Fahrbahnbelag vorgesehen. Daneben sind am Westrand der A 9 auf Höhe von Fischbach auf einer Länge von rund 1,7 km Lärmschutzwände vorgesehen, die eine Höhe von bis zu 12 m erreichen. Diese Wände erstrecken sich von der nördlich von Fischbach an der Richtungsfahrbahn München neu geplanten Betriebszu- und -abfahrt bis zum südlich von Fischbach liegenden Beginn der Rampe Berlin – Heilbronn/Nürnberg-Fischbach/Amberg des AK Nürnberg-Ost. Bereits heute existierende Beckenanlagen zur Behandlung des Autobahnoberflächenwassers werden im Rahmen des Vorhabens teilweise angepasst, zum Teil sind auch neue Beckenanlagen geplant. Diese neuen Anlagen sollen zum einen auf den Flächen der unbewirtschafteten Rastanlage mit WC-Gebäuden (PWC-Anlage) Brunn nördlich von Fischbach b. Nürnberg errichtet werden; diese PWC-Anlage wird im Zuge des Vorhabens zurückgebaut. Daneben sind neue Beckenanlagen unweit südlich des AK Nürnberg, im Bereich der entlang der Richtungsfahrbahn München neu geplanten Betriebszu-/-abfahrt für die Autobahnmeisterei Fischbach sowie auf einem Areal zwischen der A 9 und der Kreisstraße N 5 bei Fischbach vorgesehen. Die A 9 kreuzende Gewässerläufe müssen im Zuge des Vorhabens im Querungsbereich in gewissem Umfang angepasst werden. Abschnittsweise werden im Bereich der A 9 auch Tiefenentwässerungsanlagen notwendig, um den Straßenkörper der Autobahn dauerhaft trocken halten zu können. Neben Flächen, die sich in unmittelbarer Nähe zu den gegenständlichen Teilen der A 3 und A 9 befinden, wird auch eine innerhalb der Anschlussstelle Langwasser der A 6 liegende Fläche während der Bauabwicklung zu Baustelleneinrichtungszwecke herangezogen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnah-men werden Grundstücke in den Gemarkungen Schwaig b. Nürnberg (Gemeinde Schwaig b. Nürnberg), Fischbach b. Nürnberg und Brunn (Stadt Nürnberg), Haimendorfer Forst, Brunn, Fischbach b. Nürnberg und Forsthof (gemeindefreie Gebiete im Landkreis Nürnberger Land), Altenthann (Gemeinde Schwarzenbruck), Diepersdorf und Weißenbrunn (Gemeinde Leinburg), Winkelhaid (Gemeinde Winkelhaid), Haimendorf (Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz) Schwand b. Nürnberg (Markt Schwanstetten) und Höttingen (Gemeinde Höttingen) beansprucht.
Zuletzt aktualisiert: 02.02.2024
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Icon A 94 4-streifiger Neubau zwischen Marktl und Simbach-West
Das im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingestufte Bauvorhaben umfasst den 4-streifigen Neubau der Bundesautobahn A 94 München – Pocking zwischen der Anschlussstelle Burghausen und der Anschlussstelle Simbach-West auf einer Länge von rund 13,2 km. Das Bauvorhaben erstreckt sich von dem in Oberbayern gelegenen Landkreis Altötting im Gebiet der Gemeinden Marktl, Stammham und Haiming bis in den in Niederbayern gelegenen Landkreis Rottal-Inn im Gebiet der Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn. Die Linienführung ist im gesamten Neubaubereich der bestehenden B 12 angepasst. Vom Bauanfang bei Marktl (AS Burghausen) bis etwa Bau-km 2+000 auf Höhe von Holzhausen ist der Neubau als südliche Verbreiterung der bestehenden Trasse der B 12 geplant. Weiterführend soll die 2. Fahrbahn aus naturschutzfachlichen Gründen bis nach der Anschlussstelle Stammham etwa bei Bau-km 5+360 nördlich der bestehenden B 12 errichtet werden. Ab hier ist wieder mit einer südlichen Verbreiterung bis zum Bauende bei Bau-km 13+290 geplant. Die Gradiente der BAB A 94 orientiert sich soweit möglich an der Längsneigung der vorhandenen B 12. Die Bundesstraße 12 zählt vor allem im Bereich zwischen München und Simbach am Inn zu den am stärksten belasteten Bundesstraßen in Südbayern. Ihre Leistungsfähigkeit ist auf weiten Strecken erschöpft. Für das Jahr 2035 werden für die BAB A 94 zwischen den Anschlussstellen Burghausen und Stammham 36.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden mit 7.840 Fahrzeugen Schwerverkehrsanteil und im Abschnitt von der AS Stammham bis Simbach-West 27.900 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 7.500 Kfz/24 h prognostiziert. Im gesamten Verlauf des Bauvorhabens werden 17 Ingenieurbauwerke, darunter zwei Großbrücken, berührt. Sie können zum Teil erhalten werden oder müssen ergänzt oder neu errichtet werden. Die größten Bauwerke sind die Brücke über den Inn bei Stammham und die Brücke über den Türkenbach. Das bestehende Bauwerk über den Inn bei Stammham wird beibehalten und für die neue Richtungsfahrbahn Pocking umgebaut. Für die Richtungsfahrbahn München ist ein neues, ebenfalls achtfeldriges Bauwerk nördlich des Bestandbauwerkes mit einer Gesamtlänge von 328 m vorgesehen. Für die Unterführung des Türkenbaches, des Mühlbaches und eines öffentlichen Feld- und Waldweges wird ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 101,8 m notwendig. Für Siedlungsgebiete im Umfeld des Bauvorhabens ist zum Schutz vor Immissionen die Errichtung von Lärmschutzanlagen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen vorgesehen. Die Höhen der Lärmschutzwälle liegen zwischen zwei und (bis zu) neun Metern über der Gradiente. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsplanung sieht eine breitflächige Entwässerung und Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahnflächen über Bankette, Dammböschungen und Versickermulden vor. Das über Rohrleitungen gesammelte Oberflächenwasser wird grundsätzlich zentralen Behandlungsanlagen zugeführt. Hierzu sind drei Regenklärbecken, ein Retentionsbodenfilterbecken und zwei Versickerungsbecken vorgesehen. Für den durch das Bauvorhaben für den Inn und den Türkenbach entstehende Retentionsraumverlust wird Retentionsraumausgleich geschaffen. Das nachgeordnete Wegenetz und auch Leitungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen werden – soweit maßnahmenbedingt erforderlich – den neuen Verhältnissen angepasst. Das bestehende nachgeordnete Straßennetz bleibt grundsätzlich erhalten. Auch die beiden PWC-Anlagen bei Seibersdorf bleiben erhalten und werden erweitert. Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen ausgeglichen. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.
Zuletzt aktualisiert: 04.04.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Ersatzneubau MDK-Brücke A 9
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 404a, mit dem die Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal zwischen den Anschlussstellen Allersberg und Hilpoltstein unter der A 9 hindurch geführt wird. Das neue Brückenbauwerk kommt an Ort und Stelle des schon existierenden zu liegen und besteht wie jenes aus zwei Teilbauwerken. Das neue Bauwerk wird anders als das alte nicht als Plattenbalkenbrücke ausgeführt, sondern mit einer oben liegenden Bogenkonstruktion. Anders als das bestehende Bauwerk wird das neue auch nicht mehr aus drei Brückenfeldern bestehen, sondern nur noch aus einem einzigen mit einer Gesamtlänge zwischen den Endauflagern von rund 105 m. Bestandteil der Vorhabensplanung sind daneben die infolge des Ersatzneubaus notwendigen streckenbaulichen Anpassungen an der A 9 beidseits des Bauwerks im Übergangsbereich zu den unverändert bleibenden Anschlussstrecken der Autobahn. Die Anpassungsbereiche erstrecken sich von Bau-km 403+800 bis 404+450 (Richtungsfahrbahn Nürnberg) bzw. Bau-km 403+850 bis 404+420 (Richtungsfahrbahn München) und damit auf eine Länge von etwa 650 m bzw. 570 m. Die beiden Richtungsfahrbahnen der A 9 sind nach der Planung im Vorhabensbereich jeweils 15 m breit, im Brückenbereich beträgt die Breite zwischen den Borden jeweils 15,25 m. Die Fahrbahnbreite sowie die Breite zwischen den Borden verändern sich damit gegenüber dem heutigen Zustand nicht. Im vom Vorhaben betroffenen Abschnitt der A 9 ist vorgesehen, einen lärmarmen Gussasphalt zur Verringerung der Verkehrslärmbelastung einzubauen. Im Zuge des Vorhabens werden Regenwasserbehandlungsanlagen in Gestalt von Sedimentationsanlagen unterhalb des Brückenbauwerks im Bereich des dortigen Betriebswegs der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung errichtet, damit das im Bereich von Bau-km 403+500 bis 404+830 auf der A 9 anfallende Straßenoberflächenwasser erstmals vor seiner Ableitung in den Main-Donau-Kanal vorgereinigt wird. Zur Abwicklung des Verkehrs auf der A 9 während der baulichen Umsetzung des Vorhabens sieht die Planung vor, unmittelbar östlich der A 9 zwischen Bau-km 403+640 und 404+610 eine provisorische Richtungsfahrbahn samt Brückenbauwerk für die Fahrtrichtung Nürnberg zu errichten („Seitenlage“). Zu Zwecken der Bauausführung sind daneben mehrere Baustraßen Bestandteil der Vorhabensplanung. Zwei Baustraßen zweigen unweit südlich bzw. nördlich des Main-Donau-Kanals von der Kreisstraße RH 28 ab und nutzen anschließend zu großen Teilen die entlang des Main-Donau-Kanals bereits existierenden Betriebswege der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bis zum Standort der neuen Brückenwiderlager. Eine weitere Baustraße nutzt einen öffentlichen Feld- und Waldweg, der am Ortsrand von Bischofsholz beginnt und von dort in Richtung der A 9 führt. Zwei Baustelleneinrichtungsflächen unweit südlich und nördlich des Main-Donau-Kanals östlich der A 9 sind außerdem auch Bestandteil der Planung. Die Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen sowie die provisorische Richtungsfahrbahn werden nach Ende der Bauarbeiten wieder zurückgebaut. Soweit bereits vorhandene Wege für die Baustraßen genutzt wurden, werden diese wieder in den Ausgangs-zustand zurückversetzt. Die Überbauten des bestehenden Brückenbauwerks oberhalb des Main-Donau-Kanals werden beim Abbruch des Bauwerks in Segmente zerlegt und mit Hilfe von schwimmenden Pontons über den Main-Donau-Kanal zur Lände Mühlhausen (Gemeinde Mühlhausen, Landkreis Neumarkt i. d. Opf.) abtransportiert, wo die Überbauten zerkleinert und dann mit Lkw zur Entsorgung abtransportiert werden. Im Übrigen werden die Brückenüberbauten im Baustellenbereich zerkleinert und nachfolgend mit Lkw wegtransportiert. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Pierheim (Stadt Hilpoltstein, Landkreis Roth) und Bronnamberg (Stadt Zirndorf, Landkreis Fürth) beansprucht.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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