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Icon Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Zuge der A 45 von Betr. – km 151,112 bis Betr.- km 153,703 – in der Gemarkung der
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis auf Antrag von Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement- eingeleitet. Der Ersatzneubau der Brücke wird erforderlich, da das aus dem Jahr 1970 stammende Bauwerk in den nächsten Jahren das Ende der technischen Nutzungsdauer erreicht. Vor dem Hintergrund der weiteren prognostizierten Zunahme des Verkehrsaufkommens berücksichtigt die Planung einen sechsstreifigen Autobahnquerschnitt mit beidseitig angeordneten Standstreifen. Betroffen von dem Planvorhaben ist die Gemeinde Ehringshausen (Gemarkungen Katzenfurt, Kölschhausen und Ehringshausen). Das Bauvorhaben liegt zwischen den Anschlussstellen Herborn-Süd und Ehringshausen und umfasst einschl. der Anpassung der nördlichen und südlichen Streckenanschlüsse eine Länge von ca. 2,5 km. Der Brückenneubau sieht umfangreicher Lärmschutzanlagen vor. Die Gesamtbauzeit ist mit rund 5 Jahren veranschlagt. Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich ca. 62 Mio. € und werden vom Bund getragen. Vom 11. September 2017 bis zum 10. Oktober 2017 besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei den Gemeindeverwaltung Ehringshausen einzusehen. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 10. November 2017 die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei der Gemeinde Ehringshausen als auch beim RP eingelegt werden.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2019
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost im Zuge der A 1
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost im Zuge der A 1 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen / nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen / Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 einschließlich - Neubau einer Lärmschutzanlage: Wand von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+614 auf der Westseite der A 1 (FR Kamen). Die Wand erhält eine Höhe bis zu 5,00 m über der Gradiente der Fahrbahn der A1. - Anlage eines Landschaftswalles mit einer Höhe von 5,00 m, der die Erweiterung der Rastanlage umfasst. - landschaftspflegerischer Maßnahmen im trassennahen Bereich - bereits realisierter, landschaftspflegerischer Maßnahmen außerhalb der Trasse und zwar im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Dreierwalde-Hopsten auf dem Gebiet der Stadt Hörstel im Kreis Steinfurt. und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen an dem vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Zuletzt aktualisiert: 17.04.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Moorbahn Café
Genießen sie das Ambiente unseres Cafés im Haus der Natur, abseits vom Lärm der Großstadt, im malerischen Naturschutzgebiet Tister Bauernmoor. Probieren sie die große Auswahl hausgemachter Kuchen und Torten.
place Umweltdaten
/ Gastronomie
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Icon Neubau eines Straßenbahnbetriebshofs in der Ständlerstraße
Die Stadtwerke München GmbH hat für das oben genannte Vorhaben die Planfeststellung beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Feststellung der Pläne für das Vorhaben des Neubaus eines Straßenbahnbetriebshofs mit Anpassung der Straßenbahnbetriebsanlagen auf dem Betriebsgelände der heutigen Hauptwerkstätte Tram der Stadtwerke München GmbH in der Ständlerstraße 20 in München. Es sind insgesamt 30 Gleise, zum Teil innerhalb von Werkstattgebäuden, darunter Testgleise und 10 Abstellgleise, geplant. Insgesamt sollen 9 Bauwerke hergestellt werden, die technische Magistrale – unterirdisch -, zwei Gleichrichterwerke, drei Werkstattgebäude – Durchlaufwartung, Instandsetzung und Logistik -, eine Entsorgungsstation sowie zwei Betriebsdienstgebäude. Zum Schutz der umgebenden Bebauung vor Schallimmissionen sollen insgesamt 6 Lärmschutzwände sowie eine Lärmschutzeinhausung errichtet werden. Die Einfriedung des Geländes erfolgt durch Zaun-, Tor- und Schrankenanlagen. Der bestehende Gleisanschluss der Anschlussbahn Ständlerstraße von der DB-Strecke wird teilweise rückgebaut. Gegenstand des Verfahrens ist auch die wasserrechtliche Gestattung der geplanten Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser, die zum Teil flächenhaft über Versickerungsflächen und Versickerungsmulden, zum Teil unterirdisch über Versickerungsschächte und Boxrigolen erfolgen soll. Der Bau soll in mehreren Phasen ablaufen, zunächst Errichtung der Lärmschutzwände und Errichtung und Inbetriebnahme eines Großteils der Gleisanlagen im Freien und der Tramgleichrichterwerke, in einem zweiten Schritt Errichtung und Inbetriebnahme der Werkstatt Durchlaufwartung und der Werkstatt zur schweren Instandhaltung samt Gleisanschlüssen und in einem dritten Schritt Abriss der bestehenden Werkstatt in der Sheddachhalle zusammen mit dem Kesselhaus und weiteren angrenzenden Gebäuden und an dieser Stelle Errichtung der Drehgestellwerkstatt und der Lärmschutzeinhausung für die nördliche Gleisharfe der Abstellanlage. In Bauabschnitt 4 werden zunächst die drei Hallen der Interimswerkstätten einschließlich der zugehörigen Sozialcontainer abgebrochen. An dieser Stelle werden die Werkstatt Logistik, das zweite Betriebsdienstgebäude und die Entsorgungsstation gebaut. An der Traunreuter Straße wird parallel die Automatenwerkstatt abgerissen und eine fünfte Lärmschutzwand und ein Parkplatz errichtet.
Zuletzt aktualisiert: 15.05.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bundesstraße 15neu, Planfeststellung für den Neubau der Ost-Umfahrung Landshut, Bauabschnitt I von Essenbach (A 92) bis Dirnau (LAs 14)
Die Bundesstraße 15 verbindet im Bundesfernstraßennetz die Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim. Als überregionale Nord-Süd-Verbindung verknüpft sie die Bundesautobahnen A 93, A 92, A 94, und A 8. Wegen der Vielzahl von Ortsdurchfahrten und wegen des geringen Ausbauzustandes ist die bestehende B 15 für diese Verkehrsfunktion völlig unzureichend. Die geplante Ost-Süd-Umfahrung von Landshut im Zuge der geplanten Bundesfernstraße B 15 neu Regensburg – Landshut –Rosenheim beginnt im Norden nach dem Knotenpunkt der bestehenden B 15 neu mit der A 92 und endet südlich von Landshut an der bestehenden B 15. Durch die Ost-Süd-Umfahrung von Landshut sollen die hochbelasteten Ortsdurchfahrten von Ergolding, Landshut und Kumhausen im Zuge der B 15 und der B 299 insbesondere vom Schwer- und Gefahrgutverkehr entlastet werden und eine leistungsfähige Anbindung des südlichen Landkreises Landshut an das Fernstraßennetz erreicht werden. Die beiden im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Teilabschnitte der B 15 neu wurden in 3 Bauabschnitte unterteilt. Das gegenständliche Verfahren umfasst nur den ersten Bauabschnitt der geplanten Ost-Süd-Umfahrung von Landshut. Dieser erste Bauabschnitt beginnt südlich der Anschlussstelle mit der A 92 bei Ohu und endet am Anschluss der Kreisstraße LAs 14. Die Trasse verläuft durch das Gemeindegebiet des Marktes Essenbach, Landkreis Landshut und das Gebiet der kreisfreien Stadt Landshut. Eine ökologische Kompensationsmaßnahme ist im Gebiet der Gemeinde Niederaichbach vorgesehen. Der Bauabschnitt ist als zweibahnige Landstraße mit 4 Fahrstreifen geplant und soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. Ab Bauanfang verläuft die B 15 neu zunächst in einer Trogstrecke unter Geländeoberkante. Im Bereich zwischen den Siedlungsteilen Ohu und Ohu-Siedlung verläuft die B 15 neu auf einer Länge von 361 m in einem Tunnel. Der Tunnel Ohu erhält einen begrünten Deckel über den alle vorhandenen kreuzenden Verkehrswege, einschließlich der kreuzenden Bahnstrecke Landshut – Plattling, geführt werden. Südlich des Tunnels wird die vorhandene Bebauung mit Lärmschutzwänden geschützt. Eine Brücke von 396 m Länge führt über die Isar und die Auwälder. Im Bereich der neuen Anschlussstelle mit der Kreisstraße LAs 14 wird diese zur Errichtung von Linksabbiegespuren verbreitert.
Zuletzt aktualisiert: 07.02.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren Deponie Steinegaden (DK I)
Die ZAK Energie GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort der bestehenden Deponie Steinegaden, Flur-Nummern 797/9, 1300, und 1301 Gemarkung Röthenbach, Gemeinde Röthenbach, Landkreis Lindau. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das unverschmutzte Oberflächenwasser soll über einen umlaufenden Randgraben gesammelt und in das bestehende Versickerungsbecken oder einen Versickerungsschacht abgeleitet werden. Hierfür stellt die ZAK Energie GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das Areal der geplanten Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie Steinegaden erstreckt sich auf rund 1,95 ha. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,3 Mio. m³. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 30.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 10 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt drei Betriebsphasen nacheinander mit einem Nutzvolumen zwischen 60.000 m³ bis 140.000 m³ errichtet und verfüllt werden. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • Bestanderhebung Fauna und Flora; Landschaftspflegerischer Begleitplan • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Fachanlagenteil Sickerwasserbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Sicherheitsleistungen • Hydrogeologisch-geotechnisches Standortgutachten • Fachanlagenteile zur Standsicherheit • Fachanlagenteil Alternativuntersuchungen
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag der Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungspflichtigen Anlagen (4....
Die Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf hat beim Landratsamt Regen am 29.04.2024 (Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 18.03.2025) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs in Igleinsberg gestellt. Der geplante Granitsteinbruch befindet sich südwestlich der Gemeinde Prackenbach im Landkreis Regen auf den Flurstücken Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach. Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll eine Abbaufläche größer 10 ha entstehen und eine Anlage zum Brechen und Klassieren von natürlichem Gestein zum Einsatz kommen. Der Abbau des Granitgesteins ist in 3 Abbauphasen gegliedert: • In der Abbauphase 1 wird der bestehende Steinbruch auf ca. 4,0 ha Abbaufläche erweitert und von derzeit ca. 635 mNN auf 620 mNN vertieft. Da die Abraumüberdeckung dieser Fläche für den anzulegenden Lärmschutzwall nicht ausreicht, ist es geplant, eine Fläche von ca. 1,5 ha im Süd-Osten zu roden und den anstehenden Abraum für die Anlage des Lärmschutzwalls zu verwenden. • In der Abbauphase 2 wird der Abbau auf eine Fläche von ca. 11,4 ha erweitert. Dafür ist es erforderlich ca. 6,0 ha Wald zu roden und den überlagernden Abraum abzutragen. • In Abbauphase 3 wird die Abbaufläche aus Phase 2 um ca. 0,6 ha in Richtung Osten erweitert und bis auf 590 mNN vertieft. Die zeitliche und räumliche Abgrenzung der Abbauphasen erfolgt entsprechend den Erfordernissen der Abbauführung und naturschutzfachlichen Planung. Das Herauslösen des Materials aus dem Gesteinsverband erfolgt durch Bohren und Sprengen. Mittels einer mobilen Brech- und Siebanlage wird das gesprengte Haufwerk zerkleinert und in verschiedene Kornfraktionen zu verkaufsfähigen Produkten klassiert.
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025
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Icon Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 6 AK Weinsberg - Landesgrenze BW / BY im Streckenabschnitt zwischen Kupferzell und Ilshofen / Wolpertshausen (PA A 6-4)
Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart, hat für das o.g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn 6 im Streckenabschnitt zwischen Kupferzell und Ilshofen / Wolpertshausen. Der Abschnitt ist Teil der Gesamtplanung für den sechsstreifigen Ausbau der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und der Landesgrenze Baden-Württemberg / Bayern, die in insgesamt vier Verfahrensabschnitte aufgeteilt ist. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m östlich der Anschlussstelle Kupferzell bei BAB-km 673+500 und endet ca. 2 km westlich der Anschlussstelle Ilshofen / Wolpertshausen bei BAB-km 684+200. Der vorliegende Abschnitt ist 10,7 km lang, wobei die ca. 1 km lange Kochertalbrücke im Bestand unverändert bleibt. Die Kochertalbrücke wurde vor wenigen Jahren saniert und für den sechsstreifigen Ausbau der A 6 an den Anschlussbereichen vorbereitet. Die Baumaßnahme beinhaltet auch den Neubau der kompletten Entwässerungseinrichtungen einschließlich der Straßenoberflächenbehandlungsanlagen, den Neubau sämtlicher Brückenbauwerke mit Ausnahme der Kochertalbrücke, die Umgestaltung der Anschlussstelle Schwäbisch Hall und die Erweiterung der Parkplätze mit WC-Anlagen (PWC-Anlagen) "Kochertal Nord" und "Kochertal Süd". Außerdem ist die Errichtung von Lärmschutzanlagen entlang der Strecke vorgesehen. Die kreuzenden Straßen und Wege werden soweit möglich in ihrer Lage belassen und an die Ausbauplanung der A 6 angepasst. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 2,5 Jahren gerechnet. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z. B. die Pflanzung von Hecken, Einzelbäumen und Feldgehölzen, die Erweiterung einer Streuobstwiese, die Entwicklung eines Gewässerrandstreifens entlang der Kupfer, die Ersatzaufforstung von Wald, die Entwicklung von Extensivgrünland und die Anlage von Buntbrachestreifen für die Feldlerche.
Zuletzt aktualisiert: 07.03.2019
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Icon Anbau von Zusatzfahrstreifen an der B 8 östlich Emskirchen
Gegenstand des Vorhabens ist der Anbau von Zusatzfahrstreifen an der B 8 zwischen der Überführung der Bahnlinie Fürth – Würzburg über die B 8 und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) von/nach Erlachskirchen in die B 8. Südlich der Überführung der Bahnlinie wird der vorgesehene Zusatzfahrstreifen zunächst durch eine Verbreiterung der Fahrbahn der B 8 nach Westen geschaffen. Zwischen der Einmündung der NEA 8 und Bräuersdorf erfolgt der Bau des Zusatzfahrstreifens durch eine Verbreiterung der Fahrbahn in östliche Richtung. Anschließend wird die B 8 für den vorgesehenen Zusatzfahrstreifen wieder nach Westen verbreitert. Südlich der Überführung der Bahnlinie ist ein gut 2 km langer Zusatzfahrstreifen bis südlich von Plankstatt in Fahrtrichtung Nürnberg vorgesehen. Daran schließt sich bis etwa auf Höhe des südlichen Ortsrandes von Bräuersdorf ein gut 1,5 km langer Zusatzfahrstreifen in Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch an. Im Zuge des Vorhabens werden die höhengleichen Einmündungen der GVS Emskirchen – B 8 („alte B 8“), der NEA 8 von/nach Hagenbüchach und der NEA 19 von/nach Dürrnbuch bzw. Bräuersdorf in die B 8 baulich umgestaltet. Die Verknüpfungen der genannten Straßen mit der B 8 werden als sogenannte teilplanfreie Knotenpunkte ausgebildet, d. h. die bezeichneten Straßen sind zukünftig über Verbindungsrampen mit der B 8 verbunden. Dies bedingt auch den Bau mehrerer neuer Brückenbauwerke. Der neu geplante Knotenpunkt B 8/NEA 8/GVS Emskirchen – B 8 kommt etwas südlich der derzeitigen Einmündungen der NEA 8 und der GVS Emskirchen – B 8 zu liegen. Dies bedingt auch bauliche Anpassungen an diesen beiden Straßen auf gewisser Länge. Die Verbindungsrampen zu beiden Straßen binden praktisch auf gleicher Höhe an die B 8 an. Der neu geplante Knotenpunkt B 8/NEA 19 beinhaltet demgegenüber zwei räumlich versetzt liegende Verbindungsrampen. Die Verbindungsrampe, über die aus Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch auf die NEA 19 abgefahren bzw. in Fahrtrichtung Nürnberg von dieser Straße auf die B 8 aufgefahren werden kann, kommt auf Höhe der derzeitigen Einmündungen der NEA 19 in die B 8 zu liegen. Die Verbindungsrampe, über die aus Fahrtrichtung Nürnberg auf die NEA 19 abgefahren bzw. in Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch von dieser Straße auf die B 8 aufgefahren werden kann, liegt hingegen östlich von Bräuersdorf. Sie wird dort mit Hilfe eines Kreisverkehrs außerhalb der Ortslage an die NEA 19 angebunden. Die Planung bedingt in gewissem Umfang auch bauliche Anpassungen an der NEA 19 im Umfeld der beiden Verbindungsrampen sowie an der GVS nach Erlachsmühle. Daneben ist abschnittsweise die Schaffung neuer Wegeverbindungen entlang der B 8 bzw. in deren Umgebung vorgesehen, etwa zwischen Bräuersdorf und Plankstatt östlich der B 8, westlich des an der NEA 19 liegenden Aussiedlerhofs sowie zwischen dem südlichen Ortsrand von Bräuersdorf und der GVS von/nach Erlachskirchen östlich der B 8. Die GVS Plankstatt – Brandhof wird zukünftig unter der B 8 hindurchgeführt, ohne dass die Straße an die B 8 angebunden wird. Es ist deshalb künftig nicht mehr möglich, von Plankstatt aus unmittelbar auf die B 8 auf- bzw. von dieser nach Plankstatt abzufahren. Die Planung sieht entlang der B 8 auf Höhe der Ortslage von Bräuersdorf eine gut 600 m lange Lärmschutzwand vor. Außerdem ist der Bau von mehreren neuen Regenrückhaltebecken entlang der B 8 bzw. in der Umgebung der neuen Verbindungsrampen zur NEA 19 geplant. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Gunzendorf und Emskirchen (Markt Emskirchen), Bräuersdorf (Gemeinde Hagenbüchach) und Laubendorf (Stadt Langenzenn) beansprucht. Daneben sind u. a. Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen auf mehreren vorhabensträgereigenen Flächen, die abseits des Bauvorhabens liegen, geplant.
Zuletzt aktualisiert: 05.01.2022
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Icon 6-steifiger Ausbau des Streckenabschnittes zwischen den Talbrücken Marbach und Lützelbach, A 45
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat auf Antrag von Hessen Mobil Dillenburg das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau des Streckenabschnittes zwischen den Talbrücken Marbach und Lützelbach im Zuge der BAB 45 in der Gemarkung der Stadt Dillenburg, Lahn-Dill-Kreis, eingeleitet. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses unter Berücksichtigung der stetig steigenden Verkehrsbelastung sieht der Bundesverkehrswegeplan 2030 den 6-streifigen Ausbau der BAB 45 zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und dem Autobahnkreuz Gambach vor. Im vorliegenden Verfahren wird der rund 3,8 km lange Planungsabschnitt zwischen der Anschlussstelle Dillenburg bis hinter die bereits im Bau befindliche Talbrücke Lützelbach bei Dillenburg-Niederscheld behandelt. Im Rahmen der Maßnahme wird die BAB 45 in Fahrtrichtung Hanau von zwei auf drei Fahrstreifen ausgebaut. Die in Gegenrichtung bereits vorhandenen drei Fahrstreifen werden zudem grundhaft erneuert. Neben den Arbeiten an der Strecke wird der im Abschnitt in Fahrtrichtung Hanau befindliche Parkplatz "Am Gaulskopf" auf eine zukünftige Kapazität von jeweils 20 Stellplätzen für LKW und PKW erweitert und mit einer WC-Anlage ausgestattet. Wegen der geplanten Erweiterung der Autobahn sieht die Planung auch die Anordnung umfangreicher Lärmschutzanlagen entlang der Ortslage der Stadt Dillenburg zum Schutz der Anlieger gegen Verkehrslärm vor. Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 14,635 Mio. € und werden vom Bund getragen. Vom 06. Juni 2017 bis zum 05. Juli 2017 besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei er Stadtverwaltung Dillenburg einzusehen. Ferner können die Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 19. Juli 2017 die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2019
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