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open_in_new Referatsleitung (m/w/d) im Referat 23 „Grundwasser, Wasserversorgung, Bodenschutz“ | Nds. Ministeriu
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Icon Langzeitpumpversuch zur Vorbereitung eines Antrags auf Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser zwecks Trinkwasserversorgung in der Stadt Melle
In der Stadt Melle, Gemarkung Uhlenberg der Flur 1 ist ein Langzeitpumpversuch zur Vorbereitung eines Antrags auf Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser zwecks Trinkwasserversorgung geplant. Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben aus den folgenden Gründen erforderlich. Das Vorhaben befindet sich im Wasserschutzgebiet „Gesmold“. Das Wasserschutzgebiet wird nicht negativ beeinträchtigt, da das Wasserschutzgebiet dem Schutz des aus dem Brunnen Gesmold entnommenen Grundwassers und somit dem Vorhaben selbst dient. Außerdem befinden sich im Plangebiet geschützte Baumreihen, die nach § 29 BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile darstellen. Durch das Vorhaben kann eine ungenügende Wasserversorgung dieser Pflanzen entstehen. Daher kann sich das Vorhaben negativ auf die geschützten Baumreihen auswirken. Ferner befindet sich im Bereich des geplanten Vorhabens das Biotop „Auwaldrest nördlich Uhlenberg östlich Uhlenbaches“. Das gesetzlich geschützte Biotop ist gegenüber Grundwasserabsenkungen empfindlich bis sehr empfindlich. Somit sind erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben auf das gesetzlich geschützte Biotop möglich. Weitere Schutzgebiete sind nicht betroffen, weil am Standort nicht vorhanden bzw. zu weit entfernt sind. Es sind insgesamt erheblichen Auswirkungen denkbar. Eine UVP ist erforderlich.
Zuletzt aktualisiert: 28.04.2022
Icon UVP-Vorhaben
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open_in_new BearbeiterIn im Bereich Grundwasser (m/w/d) für die Betriebsstelle Verden gesucht | Nds. Landesbetri
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Freilegung von Grundwasser im Zuge der 1. Erweiterung eines Sand- und Kiesabbaues in der Gemarkung Müsleringen, Gemeinde Stolzenau, Samtgemeinde Mittelweser
Die Firma Kiesgruben GmbH Müsleringen, Müsleringer Straße 49, 31592 Stolzenau, beantragt die Herstellung und Umgestaltung eines Gewässers im Zuge der 1. Erweiterung des Sand- und Kiesabbaus. Die bestehende Abbaustätte südwestlich von Müsleringen hat einen genehmigten Flächenumfang von 7,2 ha und soll in Richtung Nordosten um ca. 51,3 ha auf insgesamt ca. 58,5 ha erweitert werden. Nordwestlich grenzt die geplante Erweiterungsfläche an die B 215 an. Südlich des geplanten Vorhabens verläuft der Bruchgraben. Die weiteren Einzelheiten des Vorhabens können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 21.08.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Erweiterung der Bodenabaustätte in Großenwede für die Herstellung eines Gewässers durch Freilegung von Grundwasser zur Gewinnung von Sand in der Gemarkung Großenwede, Flur 1, Flurstück 79/1
Die Firma H.-H. Brüning hat am 05.05.2023 die Erweiterung der Bodenabaustätte in Großenwede für die Herstellung eines Gewässers durch Freilegung von Grundwasser zur Gewinnung von Sand in der Gemarkung Großenwede, Flur 1, Flurstück 79/1 beantragt
Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025
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Icon Erlaubnisverfahren öffentliche Trinkwasserversorgung in der Stadt Melle Antragstellerin: Wasserwerk der Stadt Melle
Das Wasserwerk der Stadt Melle hat die Erlaubnis nach §§ 8 – 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt, Grundwasser im Rahmen eines befristeten Langzeitpumpversuchs in einer Gesamtmenge von bis zu 75.000 m³/Jahr zu entnehmen. Das geförderte Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung.
Zuletzt aktualisiert: 14.12.2023
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Icon Bewilligungsverfahren Grundwasserentnahme Limberg
Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (Antragsteller: Stadt Bad Iburg) Bei folgendem Verfahren wurde die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist, geprüft: Die Stadt Bad Iburg beantragt für die Brunnen Limberg II eine Grundwasserentnahme von 145.000 m³ / a und für den Brunnen Limberg III eine Grundwasserentnahme von 300.000 m³ / a. Es handelt sich um die Fortführung einer Grundwasserentnahme mit einer Erhöhung von insgesamt 100.000 m³ / a. Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben aus den folgenden Gründen erforderlich: Auswirkungen der Erhöhung der Grundwasserentnahme auf die landschaftsökologischen Schutzgüter können nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist nicht eindeutig nachgewiesen, dass die unterschiedlichen Schichten tatsächlich voneinander getrennt sind. Es ist nicht nachgewiesen, dass es keine Beeinträchtigung der besonders geschützten Gebiete bzw. der Schutzziele dieser Gebiete gibt. Das Naturschutzgebiet Freeden liegt im Absenkungsbereich. Es ist nicht ausreichend belegt worden, dass es zu keinen negativen Auswirkungen kommt. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt können daher nicht ausgeschlossen werden. Die Steigerung der Entnahmemenge lässt Trockenschäden befürchten, die auch zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild führen können. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind daher erheblich. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt hat, wird von einer Erheblichkeit ausgegangen. Eine UVP ist erforderlich. Diese Bekanntgabe ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Osnabrück, den 18.02.2020 Landkreis Osnabrück Fachdienst Umwelt Die Landrätin i. A. Olschewski
Zuletzt aktualisiert: 07.05.2020
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Poggenmoor
Das FFH-Gebiet „Poggenmoor“ liegt nördlich von Verden in der Achim-Verdener Geest und ist durch seine Lage in der Niederung des Halsebachs vom Grundwasser beeinflusst.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Freilegung von Grundwasser im Zuge der 2. Erweiterung eines Bodenabbaus in der Gemeinde/Gemarkung Estorf, Samtgemeinde Mittelweser, durch die Firma Rhein-Umschlag Kieswerke GmbH & Co. KG, Oldenburg
Die Firma Rhein-Umschlag Kieswerke GmbH § Co. KG, Dalbenstraße 17, 26135 Oldenburg, plant, die bestehende Abbaustätte westlich von Estorf in Richtung Nordosten um ca. 90 ha zu erweitern. Die Erweiterung liegt innerhalb des westlich, nördlich und östlich angrenzenden Weserbogens. Die Ortschaft Leeseringen befindet sich südöstlich des Erweiterungsvorhabens. Die weiteren Einzelheiten des Vorhabens können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 22.08.2025
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Icon Umweltverträglichkeitsprüfung für Grundwasserentnahme des TAV Bourtanger Moor
Der TAV „Bourtanger Moor“, Schwefinger Straße 18, 49744 Geeste-Varloh, hat beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, mit Schreiben vom 05.06.2023 eine Bewilligung i.S.v. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Grundwasserentnahme aus den vorhandenen Brunnen I.1 – V und den geplanten Brunnen VI - VIII in Haselünne, Gemarkung Haselünne, Flur 7, Flurstücke 1/15, 1/6, 1/18 und 1/11, Flur 3, Flurstück 3/7, Flur 6, Flurstück 4/2, und Gemarkung Eltern, Flur 1, Flurstück 2/30, für die Trink- und Brauchwasserversorgung beantragt.
Zuletzt aktualisiert: 08.05.2025
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