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settings Änderung des Potenziellen Zusatzwasserbedarfs für den 30-jährigen Zeitraum 2031-2060 zu 1971-2000, Kein-Klimaschutz-Szenario (RCP8.5) (WMS Dienst)
Die Karte zeigt die mittlere Veränderung des potenziellen Zusatzwasserbedarfs (in mm) 2031-2060 gegenüber 1971-2000 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Wassermenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung von 40 % nutzbarer Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Wassermenge für einen Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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/ Geodatendienst
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Stillgewässer > 50 ha gemäß WRRL
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Sickerwasserrate (1991-2020)
Die Karte zeigt die mittlere jährliche Sickerwasserrate für den 30-jährigen Zeitraum 1991-2020. Die Sickerwasserrate (mm/Jahr) aus dem Boden ist die wesentliche Größe für die Grundwasserneubildung und die Verlagerung von Stoffen aus dem Boden in das Grundwasser. Sie hängt von der Nutzung (Acker, Grünland oder Forst), dem Klima und den Bodeneigenschaften ab. Sie beschreibt die Wassermenge, die aus dem Bodenkörper in den tieferen Untergrund sickert. Methodisch wird die Größe nach dem TUB-BGR-Verfahren abgeleitet (DWA, 2016). Der wesentliche Bodenkennwert für die Sickerwasserrate ist die pflanzenverfügbare Bodenwassermenge (Wpfl), wichtige Klimaparameter sind Niederschlag und potenzielle Verdunstung nach FAO. Der Versiegelungsgrad der Böden wird bei der Auswertung im mittleren Maßstab nicht berücksichtigt. Die Methode ist nur für Ackerflächen mit < 3,5 % Hangneigung sowie für Grünland- und Waldflächen mit < 18 % Hangneigung anwendbar, da der Parameter Oberflächenabfluss nicht in die Berechnung mit einfließt.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften (reduziert)
Im Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die bodenkundlichen Daten (Hoch- und Niedermoor, Moorgley, Organomarsch, Sanddeckkultur) aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften enthalten (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms) mit einer Flächengröße > 25 ha. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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settings Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Sickerwasserrate (1991-2020) (WMS Dienst)
Die Karte zeigt die mittlere jährliche Sickerwasserrate für den 30-jährigen Zeitraum 1991-2020. Die Sickerwasserrate (mm/Jahr) aus dem Boden ist die wesentliche Größe für die Grundwasserneubildung und die Verlagerung von Stoffen aus dem Boden in das Grundwasser. Sie hängt von der Nutzung (Acker, Grünland oder Forst), dem Klima und den Bodeneigenschaften ab. Sie beschreibt die Wassermenge, die aus dem Bodenkörper in den tieferen Untergrund sickert. Methodisch wird die Größe nach dem TUB-BGR-Verfahren abgeleitet (DWA, 2016). Der wesentliche Bodenkennwert für die Sickerwasserrate ist die pflanzenverfügbare Bodenwassermenge (Wpfl), wichtige Klimaparameter sind Niederschlag und potenzielle Verdunstung nach FAO. Der Versiegelungsgrad der Böden wird bei der Auswertung im mittleren Maßstab nicht berücksichtigt. Die Methode ist nur für Ackerflächen mit < 3,5 % Hangneigung sowie für Grünland- und Waldflächen mit < 18 % Hangneigung anwendbar, da der Parameter Oberflächenabfluss nicht in die Berechnung mit einfließt.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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/ Geodatendienst
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public Relative Bindungsstärke von Isoproturon in Oberböden Deutschlands
Die Karte der relativen Bindungsstärke von Isoproturon im Oberboden (0-30 cm) gibt einen Überblick über die mögliche Sorption dieses Pflanzenschutzmittels in den Böden Deutschlands. Eine hohe Bindungsstärke kann die schädliche Wirkung von Isoproturon in der Umwelt mindern, da die Mobilität verringert wird. Ein Abbau von Isoproturon im Boden wurde bei der Auswertung für diese Karte nicht berücksichtigt. Die Ableitung der relativen Sorptionsstärke erfolgte auf Basis der Bodendaten der Bodenübersichtskarte 1:1.000.000 (BÜK1000) zusammen mit Verknüpfungsregeln und Tabellenwerten für die Bindung von Isoproturon aus Müller & Waldeck (2011) und Rexilius & Blume (2004). Allerdings wurde die Klasse der Bindungsstufe von Isoproturon an Ton auf Basis von 175 Datensätzen aus 18 Veröffentlichungen neu berechnet (Reduzierung von Klasse 5 auf Klasse 1). Die Bindung von Isoproturon ist bei dieser Auswertung vom Humusgehalt und der Bodenart (Indikator für den Gehalt von Tonmineralen und Sesquioxiden) abhängig.
Zuletzt aktualisiert: 22.08.2023
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/ Geodatensatz
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settings Relative Bindungsstärke von Isoproturon in Oberböden Deutschlands (WMS)
Die Karte der relativen Bindungsstärke von Isoproturon im Oberboden (0-30 cm) gibt einen Überblick über die mögliche Sorption dieses Pflanzenschutzmittels in den Böden Deutschlands. Eine hohe Bindungsstärke kann die schädliche Wirkung von Isoproturon in der Umwelt mindern, da die Mobilität verringert wird. Ein Abbau von Isoproturon im Boden wurde bei der Auswertung für diese Karte nicht berücksichtigt. Die Ableitung der relativen Sorptionsstärke erfolgte auf Basis der Bodendaten der Bodenübersichtskarte 1:1.000.000 (BÜK1000) zusammen mit Verknüpfungsregeln und Tabellenwerten für die Bindung von Isoproturon aus Müller & Waldeck (2011) und Rexilius & Blume (2004). Allerdings wurde die Klasse der Bindungsstufe von Isoproturon an Ton auf Basis von 175 Datensätzen aus 18 Veröffentlichungen neu berechnet (Reduzierung von Klasse 5 auf Klasse 1). Die Bindung von Isoproturon ist bei dieser Auswertung vom Humusgehalt und der Bodenart (Indikator für den Gehalt von Tonmineralen und Sesquioxiden) abhängig.
Zuletzt aktualisiert: 24.01.2024
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public Abschätzung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5
Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß § 16, Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Feldblockebene für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Die Berechnung der potenziellen Wassererosionsgefährdung erfolgt auf Rasterebene durch Multiplikation von Bodenerodierbarkeitsfaktor, Regenfaktor und Hangneigung sowie unter Annahme eines pauschalen Hangneigungsfaktors. Die Einstufung des Feldblocks in eine Erosionsgefährdungsklasse erfolgt über die Bildung des arithmetischen Mittelwertes aller mit ihrem Mittelpunkt in dem Feldblock liegenden Rasterzellen. Aufgrund von EU-Vorgaben (Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB) der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) müssen alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) in Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken DIN 19706 für Winderosion und 19708 für Wassererosion. Die Kriterien der Konditionalitäten-Stufen (KStufen) wurden so gewählt, dass Maßnahmen nur für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke) vorgeschrieben werden. Für Wassererosion werden zwei Gefährdungsklassen (KWasser1 und KWasser2) und für Winderosion wird eine Gefährdungsklasse (KWind) ausgewiesen.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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INSPIRE Open Data
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settings Abschätzung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5 (WMS Dienst)
Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß § 16, Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Feldblockebene für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Die Berechnung der potenziellen Wassererosionsgefährdung erfolgt auf Rasterebene durch Multiplikation von Bodenerodierbarkeitsfaktor, Regenfaktor und Hangneigung sowie unter Annahme eines pauschalen Hangneigungsfaktors. Die Einstufung des Feldblocks in eine Erosionsgefährdungsklasse erfolgt über die Bildung des arithmetischen Mittelwertes aller mit ihrem Mittelpunkt in dem Feldblock liegenden Rasterzellen. Aufgrund von EU-Vorgaben (Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB) der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) müssen alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) in Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken DIN 19706 für Winderosion und 19708 für Wassererosion. Die Kriterien der Konditionalitäten-Stufen (KStufen) wurden so gewählt, dass Maßnahmen nur für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke) vorgeschrieben werden. Für Wassererosion werden zwei Gefährdungsklassen (KWasser1 und KWasser2) und für Winderosion wird eine Gefährdungsklasse (KWind) ausgewiesen.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Schutzgebiete im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG
Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Natura 2000-Gebiete, die Nationalparke, das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue sowie die Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
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