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1.088 Ergebnisse
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Icon Oder
Die Oder [ˈʔoːdɐ] (polnisch Odra ([ˈɔ.dra]), tschechisch Odra, niedersorbisch Odra, obersorbisch Wódra, schlesisch Uder) ist ein mitteleuropäischer Strom, der in Tschechien entspringt, durch Polen fließt und einen Teil der Grenze zwischen Polen und Deutschland bildet. Sie mündet durch das Stettiner Haff und um die Inseln Usedom und Wolin herum in die Ostsee. Die Grenze entlang der Oder ist ein Ergebnis des Zweiten Weltkriegs. Die Oder ist 854 Kilometer lang (898 Kilometer bis Świnoujście (Swinemünde)). Zu ihren Nebenflüssen gehören die Lausitzer Neiße und die Warthe, die als längster Nebenfluss die Länge des Flusssystems auf 1045 Kilometer verlängert. Der mittlere Abfluss beträgt an der Mündung in das Stettiner Haff 574 m³/s, womit die Oder nach Rhein, Donau, Inn und Elbe der fünftgrößte Fluss in Deutschland ist. Ihr Einzugsgebiet ist im Westen und Südwesten von dem der Elbe, im Osten von dem der Weichsel und im Süden von dem der Donau begrenzt.
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/ Wasserlauf
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Icon Gräfendorf
Gräfendorf ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart. Der Ort liegt im Tal der Fränkischen Saale im Übergangsbereich von Spessart und Rhön.
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/ Stadt/Gemeinde (BY)
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Icon Schaagbach
Der Schaagbach ist ein rechtes Nebengewässer der Rur im Flusssystem Maas im Kreis Heinsberg im Regierungsbezirk Köln (NRW), mit der Mündung in der Nähe bei Vlodrop in der niederländischen Provinz Limburg.
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/ Wasserlauf
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Icon Amstelbach
Der Amstelbach, nld. Anstelerbeek, ist ein etwa 13½ Kilometer langer, westlicher und linker Zufluss der Wurm, der in Nordrhein-Westfalen und in der niederländischen Provinz Limburg verläuft.
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/ Wasserlauf
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Icon Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1,83 Mio. m³ durch Errichtung eines Dammes an der Westlichen Günz in Westerheim im Rahmen des Projektes „Hochwasserschutz Günztal“ durch den Freistaat Bayern, vertreten...
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, beantragte im Rahmen des Projekts „Hochwasserschutz Günztal“ mit Schreiben vom 28.05.2025 und Planunterlagen des Ingenieurbüros Winkler und Partner GmbH vom 05.05.2025 die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1,83 Mio. m³ an der Westlichen Günz in Westerheim, den Neubau der erforderlichen Wegeverbindungen, die abschnittsweise Verlegung und Verfüllung der Westlichen Günz, die Querung des Dammbauwerks durch den Langer Bach, die abschnittsweise Verlegung und Verfüllung des Langer Bachs, die Herstellung eines neuen Grabens, die Herstellung einer Verwallung und einer Hochwasserschutzwand zum Schutz des Naturschutzgebietes „Hundsmoor“, die Errichtung des Straßendammes für die Verlegung und Anpassung der Gemeindeverbindungsstraße von Hawangen nach Westerheim, die abschnittsweise Verlegung des Günztal-Radweges, die abschnittsweise Verlegung bzw. Höherlegung eines bestehenden Wirtschaftsweges sowie für die Errichtung eines Palisadenrechens und eines Betriebs- bzw. Abflusspegels.
Zuletzt aktualisiert: 19.08.2025
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnisse für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Robert Müser in Bochum und Einleitung in den Harpener Teich sowie für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Friedlicher Nachbar in Bochum...
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 15.08.2025 jeweils einen Änderungsantrag zu den Anträgen vom 24.04.2024 für den Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit gemeinsamem UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 10 Abs. 4 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von den Vorhaben sind die Stadt Bochum, die Stadt Duisburg, die Stadt Essen, die Stadt Hattingen, die Stadt Mülheim (Ruhr), die Stadt Oberhausen und die Stadt Witten. Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentralen Wasserhaltungen Robert Müser, Friedlicher Nachbar und Heinrich im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatten diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Mit den o. a. Änderungsanträgen stellt die RAG AG auf neuere Erkenntnisse über zu erwartende Grubenwassermengen durch das Niederschlagsgeschehen im Jahr 2024 für die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen ab.
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Seeve-Elbemündung
Das Seevesperrwerk thront an der Mündung der Seeve in die Elbe. Es ist ein wichtiger Teil des Hochwasserschutzes entlang der Unterelbe, die von den Gezeiten beeinflusst wird. Dieses Schutzsystem erstreckt sich von der Staustufe Geesthacht bis zur Nordsee und entstand nach der verheerenden Sturmflut im Februar 1962. Zwischen 1965 und 1966 errichtet, bewahrt das Sperrwerk die Seeveniederung vor Überflutungen. Sobald der Wasserstand der Elbe den der Seeve übersteigt, schließt sich die Anlage. Das Siel öffnet sich automatisch wieder, wenn die Elbe zurückgeht und der Pegel unter den der Seeve fällt.
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/ Interessante Orte
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Icon Pegelhäuschen im Kurpark
Die digitale Anzeige am Pegelhäuschen wurde von der Gemeinde Bad Zwischenahn in Zusammenarbeit mit der Ammerländer Wasseracht im September 2023 erneuert. Diese gibt Auskunft über die Außentemperatur, Wasserstandhöhe sowie neuerdings auch die Wassertemperatur. Zudem findet sich am Häuschen eine Informationstafel zum Zwischenahner Meer.
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnis, RAG AG, für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 11.04.2025 für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 9 Abs. 2 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Bergkamen, die Stadt Datteln, die Stadt Dorsten, die Stadt Haltern am See, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Lünen, die Stadt Marl, die Stadt Olfen, die Gemeinde Schermbeck, die Stadt Selm, die Stadt Waltrop, die Stadt Werne und die Stadt Wesel. Die RAG AG betreibt seit ca. 30 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Haus Aden im Gewässereinzugsgebiet der Lippe. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatte diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Anpassung des Annahmeniveaus des Grubenwassers sowie Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Aus diesem Grunde war der Pumpbetrieb temporär unterbrochen worden und soll ab Erreichen eines Grubenwasserpegels bei -600 m NHN mit der Förderung einer Teilmenge wiederaufgenommen werden. Bei späterem Erreichen des neuen vorgesehenen optimierten Annahmeniveaus soll im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN unterhalb des maximalen Annahmeniveaus bei – 380 m NHN mit der Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden. Mit dem o. a. Antrag stellt die RAG AG daher auf den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung zur Anpassung an die zukünftige dauerhafte Aufgabe ab. Die RAG AG beantragt das Heben von jährlich max. 14,9 Mio. m3 Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden und die Einleitung dieses Wassers in die Lippe bei Fluss-km 101,4 auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die beantragte Jahreshebe- und Einleitmenge unterschreitet die bisher zugelassenen Höchstmengen, die zu Zeiten des aktiven Steinkohlebergbaus bis zur temporären Unterbrechung des Pumpbetriebs am 25.09.2019 bei einem Grubenwasserannahmeniveau von -940 m NHN zutage gefördert und eingeleitet wurden. Dieser Antrag der RAG AG dient der Wiederaufnahme und langfristigen Sicherung der Grubenwasserhaltung auf dem oben beschrieben neuen Annahmeniveau. Die Anhebung des Grubenwasserannahmeniveaus selbst sowie der Umbau des Wasserhaltungsstandorts zur Brunnenwasserhaltung sind nicht Gegenstand dieses Antrags der RAG AG. Diese sind durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen worden bzw. befinden sich für das Grubenwasserannahmeniveau oberhalb von -600 m NHN in einem bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden des ehemaligen Bergwerks) sowie dessen Einleitung in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die RAG AG hat daher für den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG gestellt. Gemäß §§ 6 und 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1, Spalte 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn die Entnahme von Grundwasser ein Volumen von 10 Mio. m³ je Jahr erreicht oder überschreitet. Dies ist bei der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden der Fall.
Zuletzt aktualisiert: 10.05.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Pegelhäuschen am Dangaster Hafen
Das heute denkmalgeschützte Pegelhäuschen wurde im Jahr 1956 in Betrieb genommen und zeigt auch heute noch den aktuellen Hochwasserstand an. Diese analoge Darstellung des Wasserstandes ist allerdings ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Heute übernimmt eine Drucksonde im Schacht unter dem Pegelhäuschen diese Funktion und übermittelt die Daten digital an das Dangaster Siel. Das Dangaster Siel ist für die Entwässerung des Binnenlandes zuständig und je nach Wasserstand werden die Sieltore geöffnet, um Überschwemmungen zu vermeiden.  Das Pegelhäuschen ist auch ein Anlaufpunkt, den die Dangaster GästeführerInnen in ihren Führungen gerne ansteuern.
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