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Icon Wasserrechtliche Erlaubnisse für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Robert Müser in Bochum und Einleitung in den Harpener Teich sowie für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Friedlicher Nachbar in Bochum...
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 15.08.2025 jeweils einen Änderungsantrag zu den Anträgen vom 24.04.2024 für den Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit gemeinsamem UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 10 Abs. 4 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von den Vorhaben sind die Stadt Bochum, die Stadt Duisburg, die Stadt Essen, die Stadt Hattingen, die Stadt Mülheim (Ruhr), die Stadt Oberhausen und die Stadt Witten. Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentralen Wasserhaltungen Robert Müser, Friedlicher Nachbar und Heinrich im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatten diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Mit den o. a. Änderungsanträgen stellt die RAG AG auf neuere Erkenntnisse über zu erwartende Grubenwassermengen durch das Niederschlagsgeschehen im Jahr 2024 für die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen ab.
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025
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Icon Angelrevier Untere Oste
Die Oste schlängelt sich ca. 150 km ab Tostedt, am Rande der Lüneburger Heide, noch als beschaulicher kleiner Wiesenfluss, über Bremervörde bis hin zum Belumer Aussendeich, wo sie als ca. 800 Meter breiter Fluss in die Elbe mündet. Aufgrund besonders großer Bemühungen hiesiger Angelvereine, die sich zur Ostepachtgemeinschaft 2 zusammengefügt haben, konnte der Lachs, Stör und die Meerforelle wieder angesiedelt werden. So ist die Oste, insbesondere die Unteroste ab Bremervörde Richtung Küste, einer der wenigen Flüsse in Deutschland, in die die Lachse in ihre Kinderstube zurückkehren. Neben dem echten Ostelachs verfügt die Oste über einen sehr guten Bestand an Weißfisch, Aal, Meerforelle, Hecht, Brasse, Barsch und riesigem Zander. Die sich durch die Wiesen der norddeutschen Tiefebene schlängelnde Unteroste ist tideabhängig. Bitte bedenken Sie dies bei der Planung Ihres Angelausfluges. Beste Bedingungen für einen erfolgreichen Fang finden Sie in der Zeit von einer Stunde vor Wasserhöchststand bis eine Stunde nach Erreichen des Scheitelpunktes. Durch den steigenden Pegel werden der schlickige Flussgrund und die schilfigen Ufersäume ausgespült und somit reichlich Nahrung für kleine und große Fische freigesetzt. Als Inhaber eines gültigen Fischereierlaubnisscheins dürfen Sie mit einer gültigen Gastkarte im Bereich von  Schönau (km 14,52) bis Laumühlen (km 22,92) und Klint (km 25,80) bis zum freien Küstengewässer, nördlich Oberndorf (km 58,91) Ihre Angel auswerfen. Ein blätterbares eBook mit Angelplätzen entlang der Oste finden Sie auf der Internetseite der Ostepachtgemeinschaft 2.
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnis, RAG AG, für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 11.04.2025 für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 9 Abs. 2 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Bergkamen, die Stadt Datteln, die Stadt Dorsten, die Stadt Haltern am See, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Lünen, die Stadt Marl, die Stadt Olfen, die Gemeinde Schermbeck, die Stadt Selm, die Stadt Waltrop, die Stadt Werne und die Stadt Wesel. Die RAG AG betreibt seit ca. 30 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Haus Aden im Gewässereinzugsgebiet der Lippe. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatte diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Anpassung des Annahmeniveaus des Grubenwassers sowie Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Aus diesem Grunde war der Pumpbetrieb temporär unterbrochen worden und soll ab Erreichen eines Grubenwasserpegels bei -600 m NHN mit der Förderung einer Teilmenge wiederaufgenommen werden. Bei späterem Erreichen des neuen vorgesehenen optimierten Annahmeniveaus soll im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN unterhalb des maximalen Annahmeniveaus bei – 380 m NHN mit der Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden. Mit dem o. a. Antrag stellt die RAG AG daher auf den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung zur Anpassung an die zukünftige dauerhafte Aufgabe ab. Die RAG AG beantragt das Heben von jährlich max. 14,9 Mio. m3 Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden und die Einleitung dieses Wassers in die Lippe bei Fluss-km 101,4 auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die beantragte Jahreshebe- und Einleitmenge unterschreitet die bisher zugelassenen Höchstmengen, die zu Zeiten des aktiven Steinkohlebergbaus bis zur temporären Unterbrechung des Pumpbetriebs am 25.09.2019 bei einem Grubenwasserannahmeniveau von -940 m NHN zutage gefördert und eingeleitet wurden. Dieser Antrag der RAG AG dient der Wiederaufnahme und langfristigen Sicherung der Grubenwasserhaltung auf dem oben beschrieben neuen Annahmeniveau. Die Anhebung des Grubenwasserannahmeniveaus selbst sowie der Umbau des Wasserhaltungsstandorts zur Brunnenwasserhaltung sind nicht Gegenstand dieses Antrags der RAG AG. Diese sind durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen worden bzw. befinden sich für das Grubenwasserannahmeniveau oberhalb von -600 m NHN in einem bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden des ehemaligen Bergwerks) sowie dessen Einleitung in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die RAG AG hat daher für den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG gestellt. Gemäß §§ 6 und 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1, Spalte 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn die Entnahme von Grundwasser ein Volumen von 10 Mio. m³ je Jahr erreicht oder überschreitet. Dies ist bei der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden der Fall.
Zuletzt aktualisiert: 10.05.2025
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Icon A 45, Planfeststellungsbeschluss, Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden
Planfeststellungsbeschluss: Der Plan für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der Bundesautobahn A45 zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen und dem "Gambacher Kreuz" von Betr.-km 132,600 bis 134,775 in der Gemarkung Sechshelden der Stadt Haiger mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen ist vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 29. August 2022 - Geschäftszeichen VI 1-061-k-04#2.191 - festgestellt worden (§§ 17 ff. FStrG i.V.m. §§ 72 ff. HVwVfG). Ursprungsverfahren: Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Zuvor hatte Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - die Pläne beim RP eingereicht. Der Ersatzneubau der Brücke wird erforderlich, da das vorhandene Bauwerk in den nächsten Jahren das Ende der technischen Nutzungsdauer erreicht. Betroffen von dem Planvorhaben ist die Stadt Haiger (Gemarkung Sechshelden). Vor dem Hintergrund der weiteren prognostizierten Zunahme des Verkehrsaufkommens berücksichtigt die Planung einen sechsstreifigen Autobahnquerschnitt mit beidseitig angeordneten Standstreifen. Der sechsstreifige Ausbau der A 45 von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zum Autobahnkreuz Gambach ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Talbrücke Sechshelden ist eine von 22 Talbrücken in diesem Streckenabschnitt, die bis zum Jahr 2030 durch Ersatzneubauten ersetzt werden sollen bzw. bereits ersetzt wurden. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 110 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Im Bereich der Widerlager werden lärmmindernde Fahrbahnübergänge angeordnet und die Fahrbahn erhält einen lärmmindernden Straßenbelag. Durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen wird die Lärmbelastung für die Anwohner in Sechshelden gegenüber dem heutigen Zustand deutlich reduziert. Die Gesamtbauzeit ist mit rund 6 Jahren veranschlagt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 110 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die Planunterlagen der Stadt Haiger sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Versorgungsunternehmen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 06. Oktober 2017 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Außerdem liegen alle Unterlagen vom 07. August bis 06. September 2017 bei der Stadtverwaltung Haiger öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die Planunterlagen der Stadt Haiger sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Versorgungsunternehmen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 06. Oktober 2017 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Außerdem liegen alle Unterlagen vom 07. August bis 06. September 2017 bei der Stadtverwaltung Haiger öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. 1. Planänderung: Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil das straßenrechtliche Anhörungsverfahren zur ersten Planänderung zum Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rund 113 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Die Gesamtbauzeit ist mit rund sechs Jahren veranschlagt. Die A 45 ist die wichtigste Straßenverbindung zwischen den Metropolregionen Rhein-Ruhr und Rhein-Main. Aufgrund der stetig steigenden Verkehrsbelastung ist der Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden unter Berücksichtigung eines sechsstreifigen Ausbaus geplant. Das Bauvorhaben erstreckt sich vom Parkplatz (PWC) ‚Auf dem Bon‘ bis zur Anschlussstelle Dillenburg auf einer Länge von rund 2,2 km. Mit eingebunden in die Planung sind neben dem Ersatzneubau der Brücke der Ausbau der PWC Anlage ‚Am Schlierberg‘ mit zusätzlichen Pkw- und Lkw-Stellplätzen, der Neubau von zwei Regenrückhaltebecken und zwei Stützwänden sowie der Neubau umfangreicher Lärmschutzanlagen. Zum Schutz der Anwohner des Stadtteils Sechshelden vor Verkehrslärm sind auf der Brücke und entlang der Strecke auf beiden Seiten 5,5 bis 6,5 m hohe Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 2.500 m vorgesehen. Für das Projekt wurde das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung bereits im Juli 2017 durch das RP eingeleitet. Die Unterlagen lagen vom 07. August bis 06. September 2017 zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Haiger aus. Das nun eingeleitete erste Planänderungsverfahren wurde erforderlich, da eine aktuelle Auswertung der Verkehrssituation der A 45 zeigte, dass die tatsächliche Verkehrsentwicklung deutlich über der bisher prognostizierten lag. Vor diesem Hintergrund erfolgte mit Stand Januar 2018 eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung verbunden mit einer Prognose für das Jahr 2030. Die zu erwartenden Verkehrssteigerungen wurden in die 1. Planänderung eingearbeitet. Aufgrund der gestiegenen prognostizierten Verkehrsbelastung wurde auch eine Aktualisierung der immissionstechnischen Untersuchung und der Luftschadstoffuntersuchung erforderlich. Daraus ergab sich für vier weitere Gebäude in Sechshelden im Bereich der Gemeindestraßen ‚Schlierberg‘, ‚Hartstraße‘ und ‚Brunkelstraße‘ dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz. Außerdem wurden den Unterlagen zwei ergänzende Gutachten beigefügt, die sich mit den Auswirkungen des Lärms während der Baudurchführung sowie der Verschattung des Bauwerks auf die angrenzende Bebauung auseinandersetzen. Bei der technischen Streckenplanung, dem Brückenbauwerk selbst und bei den Abmessungen der Lärmschutzwände ergeben sich keine Veränderungen. Die Grundstücksbetroffenheiten bleiben ebenfalls unverändert. Von Montag, 10. September bis einschließlich Dienstag, 09. Oktober, liegen die geänderten Unterlagen sowie die ursprünglichen Planunterlagen in der Stadtverwaltung Haiger zur Einsichtnahme öffentlich aus. Dann haben Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Personen, die von der Planänderung betroffen sind, anerkannte Landesnaturschutzverbände und sonstige Vereinigungen können bis zum 09. November Einwendungen bei der Stadt Haiger oder auch beim RP Gießen einlegen. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort. Neben der öffentlichen Auslegung vom 10. September bis 09. Oktober bei der Stadtverwaltung Haiger sind außerdem alle Planunterlagen sowie der Bekanntmachungstext über die Internetseite des RP Gießen (rp-giessen.hessen.de) in der Rubrik Presse und weiter zu Öffentliche Bekanntmachungen sowie auf dem UVP-Portal des Landes Hessen (www.uvp.verbund.de) zugänglich. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP – gegebenenfalls in einem Erörterungstermin – mit allen Einwänden und Stellungnahmen befassen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP Gießen abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vor, das dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss (Baurecht) entscheidet. 2. Planänderung: Die nunmehr zweite Planänderung wird notwendig, weil aufgrund aktueller Rechtsprechung die Entwässerungsplanung überarbeitet werden musste und die lärmtechnische Untersuchung aktualisiert wurde. Dies hatte zum Ergebnis, dass die aktiven Lärmschutzmaßnahmen angepasst werden mussten. Die Lärmschutzwände nördlich und südlich der Talbrücke wurden auf eine Höhe von 7,25 m erhöht. Außerdem ist eine zusätzliche Lärmschutzwand in der Mitte der Fahrbahn mit einer Höhe von 5,00 m vorgesehen. Ebenso erfolgte eine Ermittlung der Gesamtlärmbeurteilungspegel unter Berücksichtigung aller schalltechnisch relevanten Verkehrswege (Autobahn, Bundesstraßen und Bahnstrecke) im Untersuchungsgebiet. Als Folge der geänderten Schallschutzbauten war weiterhin eine Aktualisierung der Emissionsberechnungen und des Verschattungsgutachtens notwendig. 3. Planänderung: Die 3. Planänderung umfasst ergänzte Unterlagen zu Lärm- und Luftschadstoffimmissionen. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Planänderung wurde festgestellt, dass einige Gebäude bei den Lärmuntersuchungen bislang nicht betrachtet wurden. Zusätzlich wurde das Baulärmgutachten hinsichtlich der Vorbelastung korrigiert. Zudem wurde die Luftschadstoffberechnung und die Stickstoffbetrachtung auf Grundlage der neuen Version des Handbuchs Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr (HBEFA) 4.2 - statt zuvor HBEFA 4.1 – aktualisiert. Wegen der sich aus der neuen Stickstoffberechnung ergebenden Änderungen ist der Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan und die bestehenden FFH-Verträglichkeitsprüfungen für die FFH Gebiete DE-5215-305 „Krombachswiesen und Struth bei Sechshelden“ und DE-5215-306 „Dill bis Herborn-Burg mit Zuflüssen“ angepasst worden. Neu erarbeitet wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE-5215-308 „Wald und Grundland um Donsbach“, welches bisher nur im Rahmen der FFH-Vorprüfung betrachtet wurde. Aufgrund der genannten Aktualisierungen ist auch der (technische) Erläuterungsbericht angepasst worden.
Zuletzt aktualisiert: 29.09.2022
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Icon Weserrenaissance Rathaus
Der Ursprungsbau wurde bereits um 1400 errichtet. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts erfolgte ein Umbau im Stil der Weserrenaissance. Das Rathaus wurde mit einer aufwendigen und bunten Schmuckfassade versehen, die die damalige Macht und den Reichtum der Stadt repräsentiert. Mit dem prunkvollen Portal, den drei Zwerchhäusern und dem doppelgeschossigen Erker, der sogenannten „Utlucht“, an der  Nordfront bildet das Rathaus einen Kontrast  zum schlicht wirkenden  Welfenschloss. Heute beherbergt das Rathaus das Standesamt und die Tourist-Information. Im Inneren gibt es zwei übereinanderliegende Saalbauten. In den 1920er Jahren wurde die untere Rathaushalle mit Wandbildern, die die Stadtgeschichte wiedergeben, verziert. An der Hauswand erinnern zahlreiche Pegelmarken an vergangene Hochwasser. Die Maß-Elle neben dem Nordportal zeugt vom bunten Markttreiben auf dem Rathausplatz.
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Icon Handgezogene Fähre "Pünte" Leer
"Pünte", so heißt die alte Fähre in der Sprache der Ostfriesen. Ob die alten Römer sie schon kannten und sich das Wort von pons, pontis (lat.) "die Brücke" ableitet? Wir wissen nur, dass in der Reihe "Ostfriesland im Schutze des Deiches" von der Ostfriesischen Landschaft im Band 8 etwas von ihr zu lesen ist. Landschaftsrat Dr. Harm Wiemann und J. Kugelmann haben in ihrem Buch "Alte Wege und Straßen" die Fährstelle an der Leda bei Wiltshausen erwähnt. Von 1562 ist da, wo heute das Pegelhäuschen steht, erstmalig von einem Fährhaus zu lesen. Zu einem Fährhaus gehört natürlich auch eine Fähre. Dieser Flussübergang war Teil eines alten Heerweges zwischen Münster und Emden. Es war der Lüdeweg, der über die begehbaren Sandrücken führte. Man wusste sich auch vor mehr als 450 Jahren schon zu helfen. Die Fahrzeiten der Pünte beginnen immer ab dem 01. Mai und enden am 01. Oktober 2023. Und deshalb heißt es am 01. Mai, wenn die Saison eröffnet wird, wieder "Fährmann hol over!" Fährzeiten: Mittwoch - Sonntag        ca. 10.00 - ca. 17.45 Uhr Wegen der Tide kommt es zu Fährpausen und manchmal zu einem etwas frühren Ende des Fährtags! Die Einsatzbereitschaft der Fähre können Sie beim Fährmann unter der Nummer 0151 62 42 71 71 erfahren. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.puentenverein.de
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Icon kunstwegen-Objekt "Denkmal für Normalnull (II)"
Timm Ulrichs, "Denkmal für Normalnull (II)", 1969/28.11.80 Genau in 22,12 m Tiefe unter dem zentralen Markierungskreuz dieser Granitplatte befindet sich ein zu zwei Dritteln gefüllter kleiner Wasserzylinder, dessen Oberfläche exakt dem weltweit verbindlichen Amsterdamer Nullpegel entspricht: ein "beDENKe-Mal" von Timm Ulrichs für die vielen (unsichtbaren) Vereinbarungen, die unser Bild der Wirklichkeit bestimmen und doch genausogut ganz anders hätten festgelegt werden können.
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Icon Kanu: Ein- und Ausstiegsstelle Bremervörde "Vorwerkstraße"
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist ein Kanufahren auf der Oste von Heeslingen bis Bremervörde für nicht motorisierte Boote möglich, sofern die Wasserstände dies zulassen. Die Länge der gesamten Strecken sind rund 40 km. Bei einer durchschnittlichen Reisegeschindigkeit von 4 km/h dauert die Fahrt ca. 10 Stunden. Um die Strecke bis nach Bremervörde "Amtsallee" zu paddeln, steigen Sie an der Vorwerkstraße ein. Die Ein- und Ausstiegsstelle ist nicht direkt mit dem Auto erreichbar. Parkmöglichkeiten sind direkt an der Vorwerkstraße gegeben. Der Mindestwasserstand, den der NLWKN-Referenezpegel in Rockstedt haben muss, damit Sie vor Ort einsetzen können, beträgt 670 cm. Das Anmeldeformular zur Bootsregistrierung sowie die Kanuverordnung finden Sie auf der Seite des Landkreises Rotenburg (Wümme).
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Icon Kanu: Ein- und Ausstiegsstelle Bremervörde "Oste-Hotel"
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist ein Kanufahren auf der Oste von Heeslingen bis Bremervörde für nicht motorisierte Boote möglich, sofern die Wasserstände dies zulassen. Die Länge der gesamten Strecken sind rund 40 km. Bei einer durchschnittlichen Reisegeschindigkeit von 4 km/h dauert die Fahrt ca. 10 Stunden. Bremervörde "Oste-Hotel" ist die letzte Ein- und Ausstiegsstelle im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Ein- und Ausstiegsstelle ist nicht direkt mit dem Auto erreichbar. Parkmöglichkeiten sind direkt am Oste-Hotel gegeben. Der Mindestwasserstand, den der NLWKN-Referenezpegel in Rockstedt haben muss, damit Sie vor Ort einsetzen können, beträgt 670 cm. Das Anmeldeformular zur Bootsregistrierung sowie die Kanuverordnung finden Sie auf der Seite des Landkreises Rotenburg (Wümme).
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Icon Kanu: Ein- und Ausstiegsstelle Bremervörde "Amtsallee"
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist ein Kanufahren auf der Oste von Heeslingen bis Bremervörde für nicht motorisierte Boote möglich, sofern die Wasserstände dies zulassen. Die Länge der gesamten Strecken sind rund 40 km. Bei einer durchschnittlichen Reisegeschindigkeit von 4 km/h dauert die Fahrt ca. 10 Stunden. Um die Strecke bis nach Bremervörde "Oste-Hotel" zu paddeln, steigen Sie an der Amtsallee ein. Die Ein- und Ausstiegsstelle ist nicht direkt mit dem Auto erreichbar. Parkmöglichkeiten sind hinter dem Bachmann-Museum gegeben. Der Mindestwasserstand, den der NLWKN-Referenezpegel in Rockstedt haben muss, damit Sie vor Ort einsetzen können, beträgt 670 cm. Das Anmeldeformular zur Bootsregistrierung sowie die Kanuverordnung finden Sie auf der Seite des Landkreises Rotenburg (Wümme).
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