Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren; Hochwasserschutz Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadt Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, einen baulichen Schutz gegen ein Bemessungshochwasser zu schaffen, das dem 100-jährlichen Hochwasser am Pegel Schwabelweis mit einem Donaubemessungsabfluss von 3.400 m³/s entspricht. Das geplante Vorhaben umfasst den Unteren Wöhrd, beginnend im sogenannten „Mühlen-viertel“ im Westen und ostwärts endend im Bereich westlich der Nibelungenbrücke. Der Bereich östlich der Nibelungenbrücke wird nicht berührt. Die genaue Lage und der Umgriff ergibt sich aus den Lageplänen. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die abschnittsweise Errichtung von Hochwasser-schutzmauern und mobilen Hochwasserschutzelementen, Objektschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die Errichtung einer Untergrundabdichtung gegen aufsteigendes Grund-wasser, sowie einer Binnenentwässerung (Drainageleitungen und Pumpwerke). Zudem erfolgen notwendige Anpassungen an Sparten sowie Umgestaltungsmaßnahmen des Vorlandes am nördlichen Ufer des unteren Wöhrd (Nordarm der Donau) und im Bereich der Werftstraße. Weitere Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den Plänen und Beschreibungen einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Vorhabensträgerin hat jedoch im Rahmen der vorausgehenden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde von sich aus die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, deshalb entfällt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Für das beantragte Vorhaben wird somit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Die Eschach, am obersten Lauf und untersten Lauf auch Niebel oder Nibel genannt, ist der 34,8 km lange, südöstliche und orographisch rechte Quellfluss der Aitrach. Sie fließt im Allgäu im bayerischen Landkreis Oberallgäu und im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg in westliche bis nördliche Richtungen und vereinigt sich nahe Leutkirch im Allgäu mit der 24,3 km langen Wurzacher Ach zur Aitrach.
Die Itter ist ein 19,3 km langer, südwestlicher und orographisch linker Nebenfluss der Diemel im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen und im Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfalen.
Der Solmsbach im Taunus ist ein 24,6 km langer, linksseitiger und südlicher Zufluss der Lahn im Landkreis Gießen und Lahn-Dill-Kreis in Hessen. Sein Einzugsgebiet ist etwa 112,5 km² groß.
Die Usa, auch Us und am Oberlauf Usbach genannt, ist ein gut 34 km langes Flüsschen im Taunus und der Wetterau und ein orografisch rechter und westlicher Zufluss der Wetter, der in den hessischen Hochtaunuskreis und Wetteraukreis verläuft.
Die Diemel ist ein 110,5 km langer, westlicher und orographisch linker Nebenfluss der Weser in Hessen und Nordrhein-Westfalen in Deutschland. Sie ist der erste, also südlichste, der größeren Weser-Zuflüsse nach der Entstehung derselben durch den Zusammenfluss von Fulda und Werra.