Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
1.083 Ergebnisse
1.083 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon Wersen, Düte, Binnenpegel
Wasserstand an der Messstelle
equalizer Messwerte
/ Binnenpegel
arrow_right_alt
Icon Gebiet der Oberen Schwentine
Das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Kasseedorf, Schönwalde am Bungsberg und Eutin. Das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine hat eine Größe von 420 Hektar. Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes beträgt 8,3 Kilometer in Nordostrichtung. Es liegt im Flusssystem der Schwentine zwischen dem Kasseeer Ortsteil Bergfeld im Nordosten und der Mündung der Schwentine in den Kellersee in Eutin im Südwesten, siehe auch Diagramm 1. Die höchste Erhebung mit 115 Meter über Normalhöhennull (NHN) befindet sich in der Nähe von Bergfeld, der niedrigste Punkt ist der mittlere Pegel des Kellersees mit 24,46 Meter über NHN, siehe Karte 1. Der Teil des FFH-Gebietes nördlich der Gemeinde Kasseedorf liegt im Naturraum Bungsberggebiet (Landschafts-ID 70204) und der Rest liegt im Naturraum Holsteinische Schweiz (Landschafts-ID 70208), beide in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief zur Landschaft Holsteinische Schweiz. Das FFH-Gebiet besteht zu gut einem Drittel aus der FFH-Lebensraumklasse Binnengewässer, zu knapp einem Drittel aus Moore, Sümpfe und Uferbewuchs. Der Rest besteht aus mesophilem Grünland und Laubwald. Nadelwald ist kaum vorhanden, siehe Diagramm 2.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Hochwasserschutz Regensburg, Abschnitt "H", Unterer Wöhrd
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren; Hochwasserschutz Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadt Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, einen baulichen Schutz gegen ein Bemessungshochwasser zu schaffen, das dem 100-jährlichen Hochwasser am Pegel Schwabelweis mit einem Donaubemessungsabfluss von 3.400 m³/s entspricht. Das geplante Vorhaben umfasst den Unteren Wöhrd, beginnend im sogenannten „Mühlen-viertel“ im Westen und ostwärts endend im Bereich westlich der Nibelungenbrücke. Der Bereich östlich der Nibelungenbrücke wird nicht berührt. Die genaue Lage und der Umgriff ergibt sich aus den Lageplänen. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die abschnittsweise Errichtung von Hochwasser-schutzmauern und mobilen Hochwasserschutzelementen, Objektschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die Errichtung einer Untergrundabdichtung gegen aufsteigendes Grund-wasser, sowie einer Binnenentwässerung (Drainageleitungen und Pumpwerke). Zudem erfolgen notwendige Anpassungen an Sparten sowie Umgestaltungsmaßnahmen des Vorlandes am nördlichen Ufer des unteren Wöhrd (Nordarm der Donau) und im Bereich der Werftstraße. Weitere Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den Plänen und Beschreibungen einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Vorhabensträgerin hat jedoch im Rahmen der vorausgehenden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde von sich aus die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, deshalb entfällt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Für das beantragte Vorhaben wird somit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Zuletzt aktualisiert: 17.11.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Große Goitzsche Bernsteinsee "am Pegelturm"
Badestelle mit Wasserqualitätsüberwachung
Zuletzt aktualisiert: 24.04.2024
place Umweltdaten
/ Badegewässer
arrow_right_alt
Icon TER SPEGELT SURFPLAS
Untersucht seit: 01.05.2011
place Umweltdaten
/ Badegewässer
arrow_right_alt
Icon TER SPEGELT STERRENSTRAND
Untersucht seit: 01.05.2017
place Umweltdaten
/ Badegewässer
arrow_right_alt
Icon TER SPEGELT ONOVERDEKTE PLAS
Untersucht seit: 01.01.1991
place Umweltdaten
/ Badegewässer
arrow_right_alt
Icon Eschach
Die Eschach, am obersten Lauf und untersten Lauf auch Niebel oder Nibel genannt, ist der 34,8 km lange, südöstliche und orographisch rechte Quellfluss der Aitrach. Sie fließt im Allgäu im bayerischen Landkreis Oberallgäu und im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg in westliche bis nördliche Richtungen und vereinigt sich nahe Leutkirch im Allgäu mit der 24,3 km langen Wurzacher Ach zur Aitrach.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Itter
Die Itter ist ein 19,3 km langer, südwestlicher und orographisch linker Nebenfluss der Diemel im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen und im Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfalen.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Solmsbach
Der Solmsbach im Taunus ist ein 24,6 km langer, linksseitiger und südlicher Zufluss der Lahn im Landkreis Gießen und Lahn-Dill-Kreis in Hessen. Sein Einzugsgebiet ist etwa 112,5 km² groß.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
1011 - 1020 von 1.083 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 98 99 100 101
102
103 104 105 106 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP