In vielen Regionen Deutschlands ist der Schutz der Natur gesetzlich verankert. Naturschutzgesetze verpflichten jeden, der durch Bauvorhaben Naturflächen zerstört, Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Kompensationsflächen sollen den entstandenen Schaden ausgleichen, indem sie der Natur neue Lebensräume bieten.
Das umfasst beispielsweise die Schaffung von Feuchtgebieten, die Bepflanzung von Ackerflächen mit heimischen Gehölzen oder die Anlage von Streuobstwiesen. So trägt das Gesetz dazu bei, dass Eingriffe in die Natur nicht nur ausgeglichen werden, sondern im besten Fall sogar zu einer Verbesserung der ökologischen Vielfalt führen.